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Erweiterung Photovoltaikanlage - erlaubt?

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  •  beda
16.1. - 22.1.2025
23 Antworten | 13 Autoren 23
23
Hallo,

ich bin aus OÖ und habe eine 5,5kwp Anlage mit einem Kostal Pico 5.5 Wechselrichter. Also 5,5KW genehmigt. Ebenfalls 8KW Speicher.

Darf ich nun einfach auf 15kwp aufrüsten (neue Anlage) und den Wechselrichter auf max. 5.5KW Einspeiseleistung begrenzen, oder muss ich neu genehmigen lassen? Mehr als die 5,5KW Einspeisung wird sowieso nicht möglich sein bei uns in der Gegend.

Können das übrigens alle neuen Wechselrichter (Einspeiseleistungslimit)?
Ich hätte da den SOLAX X3 Hybrid G4 15KW im Auge.

Vielen Dank für die Info.

  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#1)
Neu genehmigen lassen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#2)
Wenn dein Bezugsrecht zBsp 4 kW sind, besteht bei Vollauslastung des Netzes in der Gegend die Gefahr, daß die 5,5 kW auf 4 kW reduziert werden. Vorher über den Eli checken lassen, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird

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  •  cutcher
16.1.2025  (#3)
Kommt darauf an wo in OÖ du bist (bzw genauer gesagt welchen netzanbieter du hast)

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
17.1.2025  (#4)
Der Solax X3 G4 15 kann das jedenfalls, läuft bei mir mit 15,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] seit Juli mit 5 kW Einspeiselimit. 
Den Rest müssen dir die OÖer bzw. die Profis beantworten.

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  •  beda
17.1.2025  (#5)
Bei der Linz AG.

Ganz verstehe ich es noch nicht. Besteht die Gefahr, wenn ich neu ansuche, dass es gänzlich untersagt wird? Weil im Prinzip mit Einspeiseleistungslimit ändert sich für das öffentlich Netz ja nix. Und wenn ich es einfach mache ohne Ansuchen, wäre es dann illegal?

Danke für eure Antworten.

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  •  cutcher
17.1.2025  (#6)

zitat..
beda schrieb:

Bei der Linz AG.

Ganz verstehe ich es noch nicht. Besteht die Gefahr, wenn ich neu ansuche, dass es gänzlich untersagt wird? Weil im Prinzip mit Einspeiseleistungslimit ändert sich für das öffentlich Netz ja nix. Und wenn ich es einfach mache ohne Ansuchen, wäre es dann illegal?

Danke für eure Antworten.

Du meinst wohl LinzNetz als Netzbetreiber
Dann nein, da in deinem netzzusagevertrag die genehmigten kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] stehen

geht nur mit ansuchen der erweiterung über einen elektriker/elektrofachbetrieb über das portal

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  •  beda
17.1.2025  (#7)
Ja genau,
ok danke für die Info!

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
17.1.2025  (#8)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Wenn dein Bezugsrecht zBsp 4 kW sind, besteht bei Vollauslastung des Netzes in der Gegend die Gefahr, daß die 5,5 kW auf 4 kW reduziert werden. Vorher über den Eli checken lassen, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird

kann das wirklich der Fall sein? Wenn ich um Erweiterung ansuche, schickt mir der NB ja einen neuen Netzzugangsvertrag... Wenn dieser schlechter ausfällt, als der bisherige gültige, so muss ich diesen ja nicht annehmen? Sprich der alte/gültige/unterschriebene Vertrag bleibt bestehen....


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  •  Pete
  •   Bronze-Award
17.1.2025  (#9)
Ich glaube die Frage zielt dahin ab - um es in einem einfachen Beispiel zu zeigen, wo ich auch etwas im Dunkeln tappe --> wenn ich einen Wechselrichter habe, der max 5 kW einspeisen kann, ich jetzt meine PV mit 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Moddule am Dach (so 4,9x) in Betrieb nehme, Netzanschlusskonzept wäre mit 7,5 vorhanden. Dann habe ich mit der Inbetriebnahme ja die max. 5 kW bindend als Einspeiselimit - technisch wäre ja auch nicht mehr machbar mit dem 5 kW Wechselrichter.
So weit so gut, was wäre, wenn ich jetzt 1-2 Jahre später, falls erforderlich und Platz da wäre, plötzlich 2 Module zusätzlich an den String hängen würde, weil es durch Erfahrung und im Zusammenspiel mit der Batterie vielleicht effizienter wäre. Wechselrichter, etc. alles bleibt gleich. Dann "ändert sich" ja nichts am Einspeiselimit oder an der Einspeisung selber.
Wäre das erlaubt, oder muss man das dann auch nochmals durch alle Instanzen melden?

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  •  grol
17.1.2025  (#10)
Du musst auch 1 Modul mehr melden. Das Einspeiselimit regelt ja nur die maximale Leistung - durch mehr Module kommst du aber dann länger auf diesen Peak, somit ist es schon netzrelevant.
Ob es der Netzbetreiber praktisch merken würde ist eine andere Frage, es soll ja schließich auch komplett unangemeldete Anlagen geben, die am Netz hängen.

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  •  Destroent
17.1.2025  (#11)

zitat..
grol schrieb:

Du musst auch 1 Modul mehr melden. Das Einspeiselimit regelt ja nur die maximale Leistung - durch mehr Module kommst du aber dann länger auf diesen Peak, somit ist es schon netzrelevant.
Ob es der Netzbetreiber praktisch merken würde ist eine andere Frage, es soll ja schließich auch komplett unangemeldete Anlagen geben, die am Netz hängen.

Sobald die PV was ins Netz speist ob angemeldet oder nicht sollten sie es merken. Denn wenn deine PV noch nicht abgenommen ist und auch nicht einspeist, wissen sie auch ob du einspeist


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  •  grol
17.1.2025  (#12)

zitat..
Destroent schrieb:

──────..
grol schrieb:

Du musst auch 1 Modul mehr melden. Das Einspeiselimit regelt ja nur die maximale Leistung - durch mehr Module kommst du aber dann länger auf diesen Peak, somit ist es schon netzrelevant.
Ob es der Netzbetreiber praktisch merken würde ist eine andere Frage, es soll ja schließich auch komplett unangemeldete Anlagen geben, die am Netz hängen.
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Sobald die PV was ins Netz speist ob angemeldet oder nicht sollten sie es merken. Denn wenn deine PV noch nicht abgenommen ist und auch nicht einspeist, wissen sie auch ob du einspeist

Das merken bezog sich auf 1 Modul mehr, nicht auf das Einspeisen ohne angemeldete PV/BKW.
Bei z.B. angemeldeten 20kWp ist der Effekt von 5 zusätzlichen Modulen wahrscheinlich weniger als eine andere Ausrichtung der Anlage (die beim Netzbetreiber nicht bekannt ist).


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  •  ghueller
18.1.2025  (#13)

zitat..
grol schrieb:

Du musst auch 1 Modul mehr melden. Das Einspeiselimit regelt ja nur die maximale Leistung - durch mehr Module kommst du aber dann länger auf diesen Peak, somit ist es schon netzrelevant.
Ob es der Netzbetreiber praktisch merken würde ist eine andere Frage, es soll ja schließich auch komplett unangemeldete Anlagen geben, die am Netz hängen.

Das lustige ist, ich habe vor ca. einem Jahr mit einem Techniker von NetzNÖ telefoniert und er meinte, die DC-Seite interessiert sie überhaupt nicht und ich müsste dort auch nichts genehmigen lassen oder ansuchen.

Was mich auch interessieren würde ist, inwieweit es mittlerweile zu Kontrollen durch die Netzbetreiber kommt. Ich muss zugeben, dass ich bei den aktuellen Modulpreisen auch mit dem gedanken an einem Solarzaun spiele  - aber das ganze Theater mit Elektriker samt +50% Aufschlag auf Module und Genehmigungsläufe interessieren mich nicht die Bohne. Klar, Überschreitung der max. Einspeiseleistung ist dank SmartMeter leicht erkennbar, aber mehr Module ...


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  •  Puitl
  •   Silber-Award
18.1.2025  (#14)

zitat..
ghueller schrieb:

Klar, Überschreitung der max. Einspeiseleistung ist dank SmartMeter leicht erkennbar, aber mehr Module ...

Merklich mehr Module wären auch erkennbar weil deine eingespeiste Menge im Jahr steigt, aber das kontrolliert ja keiner auf Plausibilität - dann müssten sie auch schauen ob sich dein Eigenverbrauch geändert hat.
So lange du unter deinem Peak-Limit bleibst wird da nix passieren...

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
18.1.2025  (#15)

zitat..
Puitl schrieb: Merklich mehr Module wären auch erkennbar weil deine eingespeiste Menge im Jahr steigt, aber das kontrolliert ja keiner auf Plausibilität

Unterschätze nicht die Möglichkeit von Modellen durch KI, die sofort Ausreißer erkennen können. Händisch sitzt da natürlich keiner und schaut sich das an, aber eine Handvoll Module wirkt sich schon anders aus, als ein gutes PV-Jahr oder etwas anderer Eigenverbrauch.

Mein Fazit: Wenn die Erweiterung so gering ist, dass sie nicht auffällt, dann zahlt es sich vermutlich auch nicht großartig aus. Wenn es etwas bringen soll, wird es auffallen, sofern jemand hinsieht. Würde es nicht riskieren.

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  •  cutcher
18.1.2025  (#16)
Ein link eines großen netzbetreibers war vor ~1,5 jahren schon hier im forum

fazit damals:
Beim 1x verwarnung
Beim 2x netzzugangsvertrag wird entzogen und anlage darf dementsprechend nicht mehr einspeisen

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.1.2025  (#17)

zitat..
ghueller schrieb:
Klar, Überschreitung der max. Einspeiseleistung ist dank SmartMeter leicht erkennbar, aber mehr Module ...

So schaut eine "Kurve" aus wenn die Einspeiseleistung gleich bleibt und deutlich mehr Module zuliefern als das Limit "hergibt". Kennt jeder der ganz normal eine starke (und angemeldete) Überbelegung hat.

_aktuell/20250118799098.png
 

zitat..
ghueller schrieb:
aber das ganze Theater mit Elektriker samt +50% Aufschlag auf Module und Genehmigungsläufe interessieren mich nicht die Bohne.

Das ist eher das grundlegende Thema: Dann mach es halt nicht.
Oder bau dir mit dem Zaun eine Inselanlage.....

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  •  Pete
  •   Bronze-Award
22.1.2025  (#18)

zitat..
ghueller schrieb:

Das lustige ist, ich habe vor ca. einem Jahr mit einem Techniker von NetzNÖ telefoniert und er meinte, die DC-Seite interessiert sie überhaupt nicht und ich müsste dort auch nichts genehmigen lassen oder ansuchen.


Nochmals zu diesem Thema und die Erweiterung von 1-2 Modulen oder mehr... und dann "erneuter Durchlauf aller Genehmigungen" beim Netzbetreiben.

z.B. wenn ich einen 5kW Wechselrichter habe, der max. 5kW einspeisen kann und z.B. die 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] am Dach durch mehr Module erweitere - hier sagt die Energie Steiermark folgendes:

"Die Modulnennleistung der Anlage darf beliebig hoch sein und somit kann auch kundenseitig eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die zu diesem Zeitpunkt vertragliche Leistung (netzwirksame Leistung) in das Ortsnetz eingespeist wird. Die Erzeugungsanlage muss die Leistung entsprechend begrenzen können."

Ergo dessen, ist eine Erweiterung um 1-2, etc. Module oder auch mehr (solange man eben nicht mehr einspeist) doch ohne dem großen administrativen Aufwand möglich, oder??




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  •  Puitl
  •   Silber-Award
22.1.2025  (#19)

zitat..
Pete schrieb:
 - hier sagt die Energie Steiermark folgendes:

"Die Modulnennleistung der Anlage darf beliebig hoch sein und somit kann auch kundenseitig eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die zu diesem Zeitpunkt vertragliche Leistung (netzwirksame Leistung) in das Ortsnetz eingespeist wird. Die Erzeugungsanlage muss die Leistung entsprechend begrenzen können."

Wo steht das??
Im Endeffekt muss ja aber trotzdem ein neues Prüfprotokoll gemacht und der Energie Steiermark übermittelt werden oder?


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
22.1.2025  (#20)
In NÖ interessieren nur die kVa. Ich hab mit meiner Victron und Fronius Anlage mehr kVa im Netzzugangsvertrag stehen als ich kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] am Dach habe

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  •  Pete
  •   Bronze-Award
22.1.2025  (#21)

zitat..
Puitl schrieb:

──────..
Pete schrieb:
 - hier sagt die Energie Steiermark folgendes:

"Die Modulnennleistung der Anlage darf beliebig hoch sein und somit kann auch kundenseitig eine größerer Anlage errichtet werden, solange technisch sichergestellt ist, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als die zu diesem Zeitpunkt vertragliche Leistung (netzwirksame Leistung) in das Ortsnetz eingespeist wird. Die Erzeugungsanlage muss die Leistung entsprechend begrenzen können."

───────────────

Wo steht das??
Im Endeffekt muss ja aber trotzdem ein neues Prüfprotokoll gemacht und der Energie Steiermark übermittelt werden oder?

Hier:

https://www.e-netze.at/Strom/Erzeugungsanlagen/Default.aspx
Siehe ganz unten vorletzter Punkt.
Auf dem Einspeiserportal der Energie Steiermark. Also dort wo man den Zählpunkt beantragt, also Netzanschlusskonzept anfordert, die Fertigstellungsmeldung dann hochlädt, etc.

Nein, welches Prüfprotokoll? Die Anlage läuft dann ja schon. In meinem Beispiel oben mit den 5kW als Einspeiselimit und die bleiben ja. Wenn man das Limit natürlich erhöhen möchte, dann ist klar, dass man wieder mit Netzanschlusskkonzept beginnen muß.


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