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Erweiterung Photovoltaikanlage - erlaubt?

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  •  beda
16.1. - 17.1.2025
12 Antworten | 9 Autoren 12
12
Hallo,

ich bin aus OÖ und habe eine 5,5kwp Anlage mit einem Kostal Pico 5.5 Wechselrichter. Also 5,5KW genehmigt. Ebenfalls 8KW Speicher.

Darf ich nun einfach auf 15kwp aufrüsten (neue Anlage) und den Wechselrichter auf max. 5.5KW Einspeiseleistung begrenzen, oder muss ich neu genehmigen lassen? Mehr als die 5,5KW Einspeisung wird sowieso nicht möglich sein bei uns in der Gegend.

Können das übrigens alle neuen Wechselrichter (Einspeiseleistungslimit)?
Ich hätte da den SOLAX X3 Hybrid G4 15KW im Auge.

Vielen Dank für die Info.

  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
16.1.2025 20:17  (#1)
Neu genehmigen lassen.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.1.2025 20:28  (#2)
Wenn dein Bezugsrecht zBsp 4 kW sind, besteht bei Vollauslastung des Netzes in der Gegend die Gefahr, daß die 5,5 kW auf 4 kW reduziert werden. Vorher über den Eli checken lassen, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird

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  •  cutcher
16.1.2025 21:17  (#3)
Kommt darauf an wo in OÖ du bist (bzw genauer gesagt welchen netzanbieter du hast)

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
17.1.2025 8:19  (#4)
Der Solax X3 G4 15 kann das jedenfalls, läuft bei mir mit 15,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] seit Juli mit 5 kW Einspeiselimit. 
Den Rest müssen dir die OÖer bzw. die Profis beantworten.

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  •  beda
17.1.2025 8:22  (#5)
Bei der Linz AG.

Ganz verstehe ich es noch nicht. Besteht die Gefahr, wenn ich neu ansuche, dass es gänzlich untersagt wird? Weil im Prinzip mit Einspeiseleistungslimit ändert sich für das öffentlich Netz ja nix. Und wenn ich es einfach mache ohne Ansuchen, wäre es dann illegal?

Danke für eure Antworten.

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  •  cutcher
17.1.2025 8:38  (#6)

zitat..
beda schrieb:

Bei der Linz AG.

Ganz verstehe ich es noch nicht. Besteht die Gefahr, wenn ich neu ansuche, dass es gänzlich untersagt wird? Weil im Prinzip mit Einspeiseleistungslimit ändert sich für das öffentlich Netz ja nix. Und wenn ich es einfach mache ohne Ansuchen, wäre es dann illegal?

Danke für eure Antworten.

Du meinst wohl LinzNetz als Netzbetreiber
Dann nein, da in deinem netzzusagevertrag die genehmigten kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] stehen

geht nur mit ansuchen der erweiterung über einen elektriker/elektrofachbetrieb über das portal

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  •  beda
17.1.2025 9:00  (#7)
Ja genau,
ok danke für die Info!

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
17.1.2025 9:24  (#8)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Wenn dein Bezugsrecht zBsp 4 kW sind, besteht bei Vollauslastung des Netzes in der Gegend die Gefahr, daß die 5,5 kW auf 4 kW reduziert werden. Vorher über den Eli checken lassen, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird

kann das wirklich der Fall sein? Wenn ich um Erweiterung ansuche, schickt mir der NB ja einen neuen Netzzugangsvertrag... Wenn dieser schlechter ausfällt, als der bisherige gültige, so muss ich diesen ja nicht annehmen? Sprich der alte/gültige/unterschriebene Vertrag bleibt bestehen....


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  •  Pete
  •   Bronze-Award
17.1.2025 10:30  (#9)
Ich glaube die Frage zielt dahin ab - um es in einem einfachen Beispiel zu zeigen, wo ich auch etwas im Dunkeln tappe --> wenn ich einen Wechselrichter habe, der max 5 kW einspeisen kann, ich jetzt meine PV mit 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Moddule am Dach (so 4,9x) in Betrieb nehme, Netzanschlusskonzept wäre mit 7,5 vorhanden. Dann habe ich mit der Inbetriebnahme ja die max. 5 kW bindend als Einspeiselimit - technisch wäre ja auch nicht mehr machbar mit dem 5 kW Wechselrichter.
So weit so gut, was wäre, wenn ich jetzt 1-2 Jahre später, falls erforderlich und Platz da wäre, plötzlich 2 Module zusätzlich an den String hängen würde, weil es durch Erfahrung und im Zusammenspiel mit der Batterie vielleicht effizienter wäre. Wechselrichter, etc. alles bleibt gleich. Dann "ändert sich" ja nichts am Einspeiselimit oder an der Einspeisung selber.
Wäre das erlaubt, oder muss man das dann auch nochmals durch alle Instanzen melden?

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  •  grol
17.1.2025 11:26  (#10)
Du musst auch 1 Modul mehr melden. Das Einspeiselimit regelt ja nur die maximale Leistung - durch mehr Module kommst du aber dann länger auf diesen Peak, somit ist es schon netzrelevant.
Ob es der Netzbetreiber praktisch merken würde ist eine andere Frage, es soll ja schließich auch komplett unangemeldete Anlagen geben, die am Netz hängen.

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  •  Destroent
17.1.2025 11:51  (#11)

zitat..
grol schrieb:

Du musst auch 1 Modul mehr melden. Das Einspeiselimit regelt ja nur die maximale Leistung - durch mehr Module kommst du aber dann länger auf diesen Peak, somit ist es schon netzrelevant.
Ob es der Netzbetreiber praktisch merken würde ist eine andere Frage, es soll ja schließich auch komplett unangemeldete Anlagen geben, die am Netz hängen.

Sobald die PV was ins Netz speist ob angemeldet oder nicht sollten sie es merken. Denn wenn deine PV noch nicht abgenommen ist und auch nicht einspeist, wissen sie auch ob du einspeist


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  •  grol
17.1.2025 13:38  (#12)

zitat..
Destroent schrieb:

──────..
grol schrieb:

Du musst auch 1 Modul mehr melden. Das Einspeiselimit regelt ja nur die maximale Leistung - durch mehr Module kommst du aber dann länger auf diesen Peak, somit ist es schon netzrelevant.
Ob es der Netzbetreiber praktisch merken würde ist eine andere Frage, es soll ja schließich auch komplett unangemeldete Anlagen geben, die am Netz hängen.
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Sobald die PV was ins Netz speist ob angemeldet oder nicht sollten sie es merken. Denn wenn deine PV noch nicht abgenommen ist und auch nicht einspeist, wissen sie auch ob du einspeist

Das merken bezog sich auf 1 Modul mehr, nicht auf das Einspeisen ohne angemeldete PV/BKW.
Bei z.B. angemeldeten 20kWp ist der Effekt von 5 zusätzlichen Modulen wahrscheinlich weniger als eine andere Ausrichtung der Anlage (die beim Netzbetreiber nicht bekannt ist).


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