Ich habe vor 3 Jahren ein Grundstück gekauft auf dem ich nun ein Hausbauen möchte. Bin ich nun für einen reinen Hausbaukredit von der Befreiung der Grundbuch-Eintragungsgebühr betroffen oder nicht?
Ich würde auch nein sagen, wir haben letztes Jahr auch alles unterschrieben, realisiert hat's die Anwältin aber erst nach dem 30.6, damit wir eben nicht rausfallen, aber ich würde einen Anwalt fragen, Notar würde ich nicht konsultieren, die kennen sich meistens nicht aus, die braucht man schlussendlich nur für die Unterschrift
Nein, wir haben auch 2022 gekauft, und nun einen Kredit aufgenommen und mussten für die Eintragung des Pfandrechtes voll zahlen.
LG
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Nein - die Befreiung zielt auf den Erwerb ab. So heißt es im Punkt E.1. des §25 a der GGG-Richtlinie:
"Die Eintragung von Pfandrechten ist nur im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft (eines Liegenschaftsanteils, eines Superädifikats) begünstigt, die die Voraussetzungen des § 25a Abs. 2 Z 3 GGG erfüllt (also der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient und entgeltlich ist: siehe Rz 36 und 37). Die Verbücherung eines Pfandrechts zur Sicherung eines Betrags, der zur Errichtung oder Sanierung einer Wohnstätte aufgenommen wurde, die sich bereits im Eigentum des Schuldners befindet, ist daher nicht begünstigt."