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Zufahrt über Privatgrundstück

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  •  TMNeubau
14.4.2025
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo liebe Leser und Leserinnen, wir brauchen Hilfe!
Unser Grundstück befindet sich in Hanglage angrenzend an die Straße. Da die letzten Meter aber sehr steil zur Straße hin ansteigen, ergab sich über die Jahre (ca. schon seit 100 Jahren) eine Nebenfahrbahn über die Privatgrundstücke von 5 Personen, endend in Sackgasse vor Gartentor des letzten Grundes. Alle hier wohnenden nutzen diese Nebenfahrbahn teils mit dem Auto und teils zu Fuß. Manche bereits +30 Jahre, wir selbst wohnen erst seit 3 Jahren hier. 
Nun möchten wir gerne einen Neubau errichten, welcher Leitungen und Zufahrt  über diese Nebenfahrbahn erlangt - Anders nicht möglich (auf Eigengrund nur mit 2 Hebeanlagen und verbauen der Zufahrt der hinteren Grundstücke). Mündlich gab es mehrere Gespräche mit Zusicherung "man wolle uns keine Steine in den Weg legen". Unserer Rechtsanwalt hat nun den Vertrag aufgesetzt und wir haben den betroffenen Nachbarn (wir fahren über 2 Privatgrundstücke, daher 2 Nachbarn) nochmal die wichtigsten Punkte erklärt. Plötzlich heißt es nun von einem der beiden, er möchte die Abmachung nicht verbüchern lassen (sprich nicht ins Grundbuch aufnehmen).

Hätten wir auch andere Möglichkeiten, die uns versichern, dass diese Nebenfahrbahn "immer" unsere Hauszufahrt bleiben wird und die uns erlauben alle Anschlüsse über diese Nebenfahrban zu realisieren?

Danke an Alle, die bis hierher gelesen haben und uns vl auch weiterhelfen können.


  •  TobiK
14.4.2025  (#1)
"Schnelle Lösung": Geld anbieten

Ansonsten gibt es m.E. ein "Gewohnheitsrecht". Hatten erst letztens beim Grundstückskauf - wenn jemand seit x Jahren regelmäßig über das Grundstück geht, hat er ein implizites Wegerecht (in Kaufverträgen ist das unter dem Sammelbegriff "außerbücherliche Lasten" u.a. gemeint). Habe mich im Detail damit nicht beschäftigt, das sollte euer RA aber wissen.

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  •  TMNeubau
14.4.2025  (#2)

zitat..
TobiK schrieb:

"Schnelle Lösung": Geld anbieten

Ansonsten gibt es m.E. ein "Gewohnheitsrecht". Hatten erst letztens beim Grundstückskauf - wenn jemand seit x Jahren regelmäßig über das Grundstück geht, hat er ein implizites Wegerecht (in Kaufverträgen ist das unter dem Sammelbegriff "außerbücherliche Lasten" u.a. gemeint). Habe mich im Detail damit nicht beschäftigt, das sollte euer RA aber wissen.


Danke schon mal für die Antwort! Hast du einen ungefähren Richtwert für uns? Reden wir hier von ein bisschen "Handgeld" oder ein größeres Investment?!

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  •  TobiK
14.4.2025  (#3)

zitat..
TMNeubau schrieb:

Danke schon mal für die Antwort! Hast du einen ungefähren Richtwert für uns? Reden wir hier von ein bisschen "Handgeld" oder ein größeres Investment?!

Naja, ich sag mal so: versetz dich in die Lage der/des Grundstückeigentümers. Hat der einen 7er BMW vor der Tür und die fette Luxus-Villa, werden ihn 10k vermutlich nicht interessieren. Pacht oder entgeltliches Wegerecht wäre ja auch eine Option. Alles nicht optimal, aber für einen Tausender wird vermutlich niemand ein Servitut in seinem Grund stehen haben, da das den Wert negativ beeinträchtigt.

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