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Arbeitsstunden Hausbau

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  •  leftzide
22.8. - 30.8.2013
111 Antworten 111
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Hallo Leute!

Mich würde interessieren wieviele unbezahlte Arbeitstunden ( ohne Pfuscher) Ihr in Euer Projekt "Hausbau" gesteckt habe. Also bis zum Einzugstermin, denn fertig ist man ja nie emoji
Natürlich kommt es darauf an wie groß man baut bzw. mit Keller od. Bodenplatte, Garage Ja/Nein. Aber mal davon abgesehen,
was sind Eure Werte.

Ich habe mir die Mühe gemacht und schreibe seit Beginn mit.
Vielleicht ist ja noch jemand so krank wie ich emoji

  •  kalki80
28.8.2013  (#81)
Nachtrag..@Nichtraucher -

zitat..
nichtraucher schrieb: "Die Strafbestimmungen der Gewerbeordnung sehen für unbefugte Gewerbeausübung eine Geldstrafe von bis zu € 3.600,- pro Verstoß vor. Eine solche Strafe kann rechtlich gesehen nicht nur „pro Auftrag“ verhängt werden, sondern pro Kalendertag unbefugter Tätigkeit". Quelle: WKO
Strafrechtliche Sanktionen
"Eine gerichtliche Vorstrafe sowie einen Gewerbeausschlussgrund ziehen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Sozialbetrug bei Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 153c StGB), Betrügerischem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (§ 153d StGB) sowie Organisierte Schwarzarbeit (§ 153e StGB) nach sich".
Quelle: WKO


...und hier gehts wieder "nur" um Gewerbetreibende bzw. unbefugte Gewerbeausübung und nicht um den Bauherren....schau mal das die Beiträge im Zusammenhang mit dem Thema sind.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.8.2013  (#82)
also ich versuche mal, meiner intuition ausdruck zu verleihen. nichtraucher = DM Massivbau.
was natürlich folgende aussage relativiert:

*Bitte ENTFERNEN Sie sich aus dem THREAD (nicht Forum...vielleicht gibt es ja zu einem anderem Thema hilfreiche Kommentare)!*

denn:
leider hat der user DM massivbau seinen account stillgelegt, somit kann ich die besterndlten beiträge ned via sniping tool hochladen.
DM hat in unzähligen beiträgen sehr vielen usern mit absolut guten praxistipps geholfen und wird hier nun wegen eines kleinen aufhängers wie mit einem nassen fetzen davongeprügelt.

dass die baubranche in diesen zeiten keine leichte ist, ist uns allen klar, vielleicht war das seine intension, den nick zu wechseln, um nicht gleich als gewerbetreibender identifiziert werden zu können, trotzdem aber den ein oder anderen link auf seine arbeit unterzubringen.
meiner meinung nach nichts verwerfliches, von aggressiver werbung war nie etwas zu spüren.

@kalki: ich halte deine PN an nichtraucher unter aller sau, kindisch und absolut beleidigend. ich hab gute lust und setz dich auf die ignore-liste, deine lapidare entschuldigung hin oder her....


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  •  BachManiac
  •   Gold-Award
28.8.2013  (#83)
.was? DM Massivbau ist weg? warum?
schade, der hat immer kompetent weitergeholfen und beraten... :(

da sind ja sogar all seine Posts verschwunden, wie ich soeben bemerkt hab!..

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  •  nichtraucher
28.8.2013  (#84)

zitat..
atma schrieb: also bei uns hieß bauherrenmithilfe: wir schleppen und geben zu


Richtig, beim eigenen Haus darf Mann, Frau, Sohn, Vater jede Arbeit selbst machen. Beim Onkel, Bruder und etc. kann es schon zu Problemen führen.

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  •  nichtraucher
28.8.2013  (#85)

zitat..
kalki80 schrieb: unbefugte Gewerbeausübung und nicht um den Bauherren


Das Gesetz ist für alle gleich. Der Eigenbauherr hat alle Verpflichtungen eines Bauunternehmens

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  •  nichtraucher
28.8.2013  (#86)

zitat..
speeeedcat schrieb: also ich versuche mal, meiner intuition ausdruck zu verleihen. nichtraucher = DM Massivbau.

Wenn du meinst :)

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  •  atma
  •   Gold-Award
28.8.2013  (#87)

zitat..
nichtraucher schrieb:
kalki80 schrieb: unbefugte Gewerbeausübung und nicht um den Bauherren

Das Gesetz ist für alle gleich. Der Eigenbauherr hat alle Verpflichtungen eines Bauunternehmens


... das sehe ich nicht so... JA, was absicherung, statik etc betrifft... NEIN was den gewerbeschein betrifft... sonst dürfte ich überhaupt nichts angreifen (nicht mal kochen, denn ich hab keine ausbildung in hygiene und lebensmittelkunde... nur hausverstand und das, was mir meine mutter beigebracht hat)...

zitat..
nichtraucher schrieb:
atma schrieb: also bei uns hieß bauherrenmithilfe: wir schleppen und geben zu
Richtig, beim eigenen Haus darf Mann, Frau, Sohn, Vater jede Arbeit selbst machen. Beim Onkel, Bruder und etc. kann es schon zu Problemen führen.


onkel wird eng... bruder/schwester darf helfen, bei den partnern von bruder/schwester wirds schon wieder eng... ich kann mir aber ned vorstellen, dass jemand wirklich gestraft wird, weil der onkel auf der baustelle hilft und dafür verköstigt wird (das wär auch schon eine art der bezahlung)... bei uns warens zb die eltern (einige wochen) und schwestern (die je 2 tage)...


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  •  deejay
28.8.2013  (#88)

zitat..
speeeedcat schrieb: also ich versuche mal, meiner intuition ausdruck zu verleihen. nichtraucher = DM Massivbau.


hmmm, vielleicht hast du recht, aber dm Massivbau hat meist kompetent weitergeholfen und nicht soviel misst verzapft.
aber wer weiß,....
die pn find ich auch nicht in Ordnung, auch wenn er wahrscheinlich ein paar aus der Seele geschrieben hat.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
28.8.2013  (#89)
hä? hab ich was verpasst?
wer ist wer?

und um welche pn gehts hier? und wieso wisst ihr davon was und ich nicht?

bitte um aufklärung

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  •  teslason
28.8.2013  (#90)
schließt das hier und macht doch bitte nen neuen auf, das urspüngliche Thema an sich war nämlich mal sehr interessant... emoji

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  •  CollateralD
28.8.2013  (#91)

zitat..
rk515 schrieb: bitte um aufklärung


Also, die Biene kommt zur Blume und dann macht die
Biene *CENSORED*. Dann fängt die Blume an zu blühen.

SCNR!

LG
CD


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  •  kalki80
28.8.2013  (#92)
@nichtraucher -

zitat..
nichtraucher schrieb: Das Gesetz ist für alle gleich. Der Eigenbauherr hat alle Verpflichtungen eines Bauunternehmens


Wenn ich jetzt in meinem Haus eine Steckdose setze, mache ich mich genauso strafbar, als wenn der Elektriker einen Schwarzarbeiter schickt?

@speedcat: Mehr als entschuldigen kann ich mich nicht...wennst ein Icon für einen Kniefall kennst dann schickst es halt. Wenn verallgemeinerte Aussagen einfach falsch sind, dann gehört das ausgebessert. Wird dass daraufhin wiederholt, dann reizt mich das. Meine Reaktion war überzogen, jedoch werde ich nicht aufhören, falsche Darstellungen auszubessern!
lg,

PS.: Klarzustellen ist es natürlich, dass sich der Bauherr schuldig macht, wenn er wissend Schwarzarbeiter beschäftigt bzw. tuldet. Aber nochmal...es geht um EIGENLEISTUNG!

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
28.8.2013  (#93)

zitat..
CollateralD schrieb: Also, die Biene kommt zur Blume und dann macht die
Biene *CENSORED*. Dann fängt die Blume an zu blühen.
SCNR!
LG
CD


hääääääääääääää?????

klartext wenns gehtemoji

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  •  CollateralD
28.8.2013  (#94)

zitat..
rk515 schrieb: hääääääääääääää?????

klartext wenns geht


Nö, hier können ja auch Kinder mitlesen emoji).

LG
CD


1
  •  atma
  •   Gold-Award
28.8.2013  (#95)
das mit den bienchen und blümchen is ned so einfach... in wahrheit gehts um schiffe und häfen (hab das damals wirklich so erklärt bekommen)... meist kommen die schiffe in den hafen, manchmal ist es auch anders...

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
28.8.2013  (#96)
*g* wenns um die bienen und blumen geht.. 2 fache erfahrung. *G*

1
  •  rk515
  •   Bronze-Award
28.8.2013  (#97)
f*****

voll erwischt... hab mir nochmals von meinem eintrag alles durchgelesen.

gut, dass noch fun auch in so einem thread stecken kann.

gratulation @all.. hab mich zum affen gemacht. *G*

emoji

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  •  CollateralD
28.8.2013  (#98)

zitat..
nichtraucher schrieb: Das Gesetz ist für alle gleich. Der Eigenbauherr hat alle Verpflichtungen eines Bauunternehmens

Wenn ich jetzt in meinem Haus eine Steckdose setze, mache ich mich genauso strafbar, als wenn der Elektriker einen Schwarzarbeiter schickt?


Hallo,

1) "Das Gesetz ist für alle gleich" => Ich konnte bisher noch keine Beweise für diese Hypothese finden emoji.

2) Kann gar nicht sein, weil ein Bauunternehmer ist ein Bauunternehmer also was gewerbliches.
Ich als privater Bauherr habe da schon wesentlich mehr Spielraum. Aber klar, wenn ich wen
illegal beschäftige verstosse ich gegen das Gesetz.
Wenn ich (oder mein Bruder oder meine Frau oder oder) aber bei mir zu hause eine Steckdose setze die
nicht der Norm entspricht kann ich sicher nicht dafür haftbar gemacht werden. Wenn die ganze Hütte
abfackelt deswegen - habe ich maximal ein Problem mit der Versicherung aber sicher nicht mit dem Gesetz.

LG
CD


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  •  nichtraucher
28.8.2013  (#99)
Mir muss niemand etwas erklären und sich rechtfertigen. Alle die dieses Thread gelesen haben können sehen wie wir zu dieser unnötigen Diskussion kamen. Ich möchte hier niemanden zu nahe treten und weitere Diskussionen sind nicht notwendig denn jeder kann zum Finanzamt, AK oder WK gehen und nachfragen mit was sich der Häuslbauer strafbar machen würde.


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  •  nichtraucher
28.8.2013  (#100)

zitat..
Wenn ich jetzt in meinem Haus eine Steckdose setze, mache ich mich genauso strafbar, als wenn der Elektriker einen Schwarzarbeiter schickt?


Ich habe einige kommentare von dir gelesen welche wirklich empfehlungswert sind.
Sie haben eine Firma beauftragt und somit die Verantwortung dieser Firma übertragen. Wenn eine Kontrolle auf die Baustelle kommt oder ein Unfall passiert wird der Arbeiter zuerst gefragt wer der Auftrag- bzw. Dienstgeber ist und in diesem Fall sind Sie für den Arbeiter nicht zuständig.
Die Aussage dass die Firma für die Bauherrnleistungen mit haftet ist sehr naiv.
Welches Unternehmen übernimmt die Verantwortung dafür dass der Bauherr einen Pfusch dreht oder irgendwas auf der Baustelle passiert?


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  •  CollateralD
28.8.2013  (#101)
Von was wird hier eigentlich gesprochen? Ich kenne mich jetzt nicht
mehr ganz aus.

-) Wenn es eine Firma macht dann wird die eine schlechte Arbeit die von
irgend jemand zwischendurch gemacht wurde nicht abnehmen - fertig.
Handwerker kann daher auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Ist Problem des Bauherren. Wenn sich ein Handwerker auf so etwas
einlässt ist er selber schuld (oder ein guter Freund).

-) Wenn ich eine Firma machen lasse und privat zusätzlich einen Pfuscher
hinstelle kann doch nicht der Handwerker zur Verantwortung gezogen
werden. Klar ist dass dann mein Problem. Ich werde zur Verantwortung gezogen
bei einer Prüfung. Ob es so etwas wie eine "Duldungsstrafe"/Mithilfe seitens
des Handwerkers gibt weiss ich nicht.

-) Wenn nach der Abnahme ich eine zusätzliche Steckdose installiere die
explodiert - kann der Handwerker auch nicht herangezogen werden. Ich
aber auch vor den Kadi.

Etwas verwirrend dieser t. denn eigentlich ging es mal um Eigenleistung
und der Frage wie viel hier die Leute eingebracht haben. Plötzlich sind
ma bei Schwarzarbeit & Weltuntergang ...

LG
CD


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