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Asphaltieren 2017 verboten - wer zahlt 2019 den Mehrpreis? [T]

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  •  planlos1234
  •  [T]
  •  [Tirol]
8.9. - 14.9.2019
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo,
ich habe im Kaufvertrag meines Grundstückes die Klausel, dass ich nach Fertigstellung meines Hauses zeitnah den Privatweg meines Verkäufers, welcher gleichzeitig meine Zufahrt zum Haus darstellt, auf eigene Kosten zu asphaltieren habe. Auf dem Weg habe ich selbst nur ein Nutzungsrecht, der Weg gehört weiterhin dem Verkäufer meines Grundstückes.
Im September 2017 bin ich in mein Haus eingezogen und habe kurz darauf (auch auf Drängen des Verkäufers, endlich den Weg zu asphaltieren) eine Firma zum Asphaltieren des Weges sowie meiner Auffahrt und des Carports beauftragt. Am Wochenende vor dem geplanten Termin am Montag wurde mir vom Verkäufer verboten den Weg zu asphaltieren, da der Käufer meiner Nachbarparzelle die Straße wieder aufreißen wollte um ein zusätzlich (Heizungs)Rohr verlegen zu können. Somit habe ich zwar Teile meines Grundstücks wie geplant asphaltieren können, der Weg ist bisher aber immer noch nicht asphaltiert.
Sowohl den Besitzer des Weges als auch mein Nachbarn habe ich 2017 darüber informiert, dass ich die zukünftigen Mehrkosten nicht bezahlen werde.
Nach den erledigten Bauarbeiten meines Nachbarn steht nun bald der neue Termin zum Asphaltieren fest. Da die Preise in den letzten zwei Jahren nicht gesunken sind und ich nicht einsehe mehr zu bezahlen als es mich 2017 gekostet hätte wollte ich eure Meinung zu meinem Problem wissen.
Weiters hat der Besitzer erwähnt sich nicht unbedingt an die u.a. lt. Einreichplan vereinbarten Höhen halten zu wollen. Das sei ihm nun zu hoch und er möchte bis zu 20 cm unter dem vereinbarten Niveau bleiben. Weiters bestreitet er nun, jemals mit den Höhen des Planes einverstanden gewesen zu sein. Das könnte lt. einem Bekannten sowohl das Fundament meiner angrenzenden Grundstücksmauer (über 20 Laufmeter) als auch die Wasserleitungen bedrohen, die durch die verminderte Höhe nicht mehr in frostschutzsicherer Tiefe liegen würden.
Kann er die Höhen im Nachhinein einfach nach Lust und Laune ändern?
Ist der Verkäufer aufgrund der Klausel im Vertrag nicht per se vertragsbrüchig gewesen?
Muss ich die vollen Kosten tragen?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Vielen Dank!

  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.9.2019  (#1)

zitat..
planlos1234 schrieb: Da die Preise in den letzten zwei Jahren nicht gesunken sind und ich nicht einsehe mehr zu bezahlen als es mich 2017 gekostet hätte wollte ich eure Meinung zu meinem Problem wissen.

Nett mit dem Nachbarn bzw. dem Verkäufer reden. Vielleicht zahlt einer einen Teil der Mehrkosten (ein Argument wäre, dass sich der Nachbar ja was erspart hat, weil so war es sicher günstiger als Straße aufreißen und danach neu asphaltieren). Wenn nicht, dann zahl die Differenz, kann ja nur ein paar hundert Euro sein, oder? Wegen sowas einen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich nicht (vergiftete Beziehung zum Straßeneigentümer bzw. dem Nachbarn und am Ende kostet dich der ganze Spaß vielleicht ein Vielfaches als die jetzigen Mehrkosten ggü. 2017).

Das Problem mit der Höhe verstehe ich nicht. Geht es da um die Straße?


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
9.9.2019  (#2)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von planlos1234: Da die Preise in den letzten zwei Jahren nicht gesunken sind und ich nicht einsehe mehr zu bezahlen als es mich 2017 gekostet hätte wollte ich eure Meinung zu meinem Problem wissen.

Nett mit dem Nachbarn bzw. dem Verkäufer reden. Vielleicht zahlt einer einen Teil der Mehrkosten (ein Argument wäre, dass sich der Nachbar ja was erspart hat, weil so war es sicher günstiger als Straße aufreißen und danach neu asphaltieren). Wenn nicht, dann zahl die Differenz, kann ja nur ein paar hundert Euro sein, oder? Wegen sowas einen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich nicht (vergiftete Beziehung zum Straßeneigentümer bzw. dem Nachbarn und am Ende kostet dich der ganze Spaß vielleicht ein Vielfaches als die jetzigen Mehrkosten ggü. 2017).

Das Problem mit der Höhe verstehe ich nicht. Geht es da um die Straße?

Dem ist nichts hinzuzufügen! 
Miteinander reden, nicht auf den eigenen (vielleicht auch richtigen) Standpunkt verharren!

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
9.9.2019  (#3)
tja sich schriftlich zu was verpflichten und es dann aufgrund einer mündlichen Aussage nicht machen, 
kurzum du kannst nur mündlich klarmachen was damals mündlich gelaufen ist und ja du gutgläubig in freundschaftlichem Nachbarverhältniss dich einverstanden erklärt hast, jetzt bekommen sie nur die damalige Ersparniss weil du es nicht bzw weniger gemacht hast von dir, sag das es dir klar ist das sie dich zwingen können die Mehrkosten zu tragen aber stell ihnen die ehrliche Frage ob SIE das Nachbarschaftsverhältniss vergiften wollen (sie hätten wieder aufreissen lassen müssen und dann trotzdem neu asphaltieren ohne eine Kostenbeteiligung von dir)

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ganz klar ist es jetzt nicht was der Besitzer mit den 20cm macht, aber wenn er sein Grundstück abgräbt dann hat er an der Grenze die jetzt existierende genehmigte Höhe abzusichern das dein Grundstück und damit deine Mauer keinen Schaden nimmt
.
Leitungen im Boden kann ich nur den Privatweg vermuten der ihm gehört aber du ein Nutzungsrecht hast, wenn er da abgräbt liegt der Fall ähnlich, wenn er da vereinbarte Infrastruktur (Leitungen) zerstört oder gefährdet muss ER die umbauen das sie weiterhin funktionieren, er kann da nicht einfach sagen das ist mein Grundstück ich mach da was ich will deswegen gibt es ja die Nutzungsrechte.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
9.9.2019  (#4)
meines wissens gibt es eine judikatur, dass man auf grundstücken wo man ersessenes oder erkauftes servitut mit wegerecht hat, grundsätzlich das recht hat zu asphaltieren. darauf hat mich die gemeinde hingewiesen als freundlichen hinweis, ich könnte doch selbst ohne kompliziert gemiende und nachbarn zu fragen meine letzten zufahrtsmeter mitasphaltieren.

ich denke nicht dass der verkäufer da nachweisbar verantwortlich gemacht werden kann für die mehrpreise. das wirst jetzt nicht gern hören wollen, aber ich sag jetzt mal frech: da hättest dich damals einfach durchsetzen müssen und tortzdem asphaltieren sollen.

im übrigen ist immer das versorgungsunternehmen verantwortlich, wenn die wo eine straße aufreißen für eine gasleitung, dass diese auch wieder geschlossen wird. und genau wegen diesen streitereien haben die meisten versorgungsunternehmen einen pauschalen anschlusspreis wo die wieder alles auf fremden bzw. öffentlichen grund wieder fertig zugraben und notfalls das oberflächenmaterial samt unterbaumaterial und verdichtung wieder herstellen.

also selbst wenn du pflastersteine statt asphalt verlegst wird das dem künftigen nachbarn auch egal sein müssen.


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  •  planlos1234
14.9.2019  (#5)
Danke  für eure Meinungen! Werde versuchen mich mit meinen Nachbarn zu einigen!

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