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Nett mit dem Nachbarn bzw. dem Verkäufer reden. Vielleicht zahlt einer einen Teil der Mehrkosten (ein Argument wäre, dass sich der Nachbar ja was erspart hat, weil so war es sicher günstiger als Straße aufreißen und danach neu asphaltieren). Wenn nicht, dann zahl die Differenz, kann ja nur ein paar hundert Euro sein, oder? Wegen sowas einen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich nicht (vergiftete Beziehung zum Straßeneigentümer bzw. dem Nachbarn und am Ende kostet dich der ganze Spaß vielleicht ein Vielfaches als die jetzigen Mehrkosten ggü. 2017). Das Problem mit der Höhe verstehe ich nicht. Geht es da um die Straße? |
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Dem ist nichts hinzuzufügen! Miteinander reden, nicht auf den eigenen (vielleicht auch richtigen) Standpunkt verharren! |
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tja sich schriftlich zu was verpflichten und es dann aufgrund einer mündlichen Aussage nicht machen, kurzum du kannst nur mündlich klarmachen was damals mündlich gelaufen ist und ja du gutgläubig in freundschaftlichem Nachbarverhältniss dich einverstanden erklärt hast, jetzt bekommen sie nur die damalige Ersparniss weil du es nicht bzw weniger gemacht hast von dir, sag das es dir klar ist das sie dich zwingen können die Mehrkosten zu tragen aber stell ihnen die ehrliche Frage ob SIE das Nachbarschaftsverhältniss vergiften wollen (sie hätten wieder aufreissen lassen müssen und dann trotzdem neu asphaltieren ohne eine Kostenbeteiligung von dir) ###### ganz klar ist es jetzt nicht was der Besitzer mit den 20cm macht, aber wenn er sein Grundstück abgräbt dann hat er an der Grenze die jetzt existierende genehmigte Höhe abzusichern das dein Grundstück und damit deine Mauer keinen Schaden nimmt . Leitungen im Boden kann ich nur den Privatweg vermuten der ihm gehört aber du ein Nutzungsrecht hast, wenn er da abgräbt liegt der Fall ähnlich, wenn er da vereinbarte Infrastruktur (Leitungen) zerstört oder gefährdet muss ER die umbauen das sie weiterhin funktionieren, er kann da nicht einfach sagen das ist mein Grundstück ich mach da was ich will deswegen gibt es ja die Nutzungsrechte. |
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meines wissens gibt es eine judikatur, dass man auf grundstücken wo man ersessenes oder erkauftes servitut mit wegerecht hat, grundsätzlich das recht hat zu asphaltieren. darauf hat mich die gemeinde hingewiesen als freundlichen hinweis, ich könnte doch selbst ohne kompliziert gemiende und nachbarn zu fragen meine letzten zufahrtsmeter mitasphaltieren. ich denke nicht dass der verkäufer da nachweisbar verantwortlich gemacht werden kann für die mehrpreise. das wirst jetzt nicht gern hören wollen, aber ich sag jetzt mal frech: da hättest dich damals einfach durchsetzen müssen und tortzdem asphaltieren sollen. im übrigen ist immer das versorgungsunternehmen verantwortlich, wenn die wo eine straße aufreißen für eine gasleitung, dass diese auch wieder geschlossen wird. und genau wegen diesen streitereien haben die meisten versorgungsunternehmen einen pauschalen anschlusspreis wo die wieder alles auf fremden bzw. öffentlichen grund wieder fertig zugraben und notfalls das oberflächenmaterial samt unterbaumaterial und verdichtung wieder herstellen. also selbst wenn du pflastersteine statt asphalt verlegst wird das dem künftigen nachbarn auch egal sein müssen. |
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Danke für eure Meinungen! Werde versuchen mich mit meinen Nachbarn zu einigen! |