|
|
||
Wenn’s bereits grundbücherlich durchgeführt ist gibts nur mehr 1 Grundstück mit 1 Parzellennummer, also zahlst für die 1500m2 gesamt. 1 |
||
|
||
vielen Dank für die rasche Antwort, ja haben wir bereits alles gemacht, perfekt ! |
||
|
||
Vorweg mal die Frage: wer hat dich da verunsichert? Oder machst du dir selbst die Zweifel? Weil, genau genommen gibst da bei diesem Sachverhalt keinerlei Zweifel oder Probleme! Und noch eine andere Frage, zwecks Klarstellung: Geh ich richtig in der Annahme, dass die bisherigen beiden Grundstücke beide KEINE Bauplätze waren?? Und: du schreibst, dass die beiden Grundstücke schon zusammengelegt wurden, richtig? Dann fällt die Aufschließungsabgabe bereits aus Anlass der Zusammenlegung an. Mit einem späteren Hausbau hat das überhaupt nichts mehr zu tun. Und die Frage, ob für beide (ALT)Grundstücke getrennt Aufschließungsabgabe zu bezahlen wäre, lässt sich einerseits so beantworten, dass für Grundstücke/Bauplätze, die es gar nicht mehr gibt (sind ja bereits vereinigt), eine Vorschreibung wohl denkunmöglich ist, oder?? Andererseits ist der Anlass für die Aufschließungsabgabe die Änderung der Grundgrenzen. Und da kommts dann immer drauf an, was hier neu geschaffen wird. Und dafür musst du zahlen. Es entsteht also 1 Grundstück und dieses wird zu 1 Bauplatz erklärt und für diesen ist die Aufschließungsabgabe zu bezahlen. Und im Übrigen: Ganz banal beantwortet: das, was sie dir mit Bescheid vorschreiben. Gibts diesen Bescheid schon? Hast du Gründe zur Annahme, dass der Bescheid falsch sein wird?? |
||
|
||
|
||
Hat sich jetzt überschnitten. Kleine Anmerkung: Die grundbücherliche Durchführung hat damit nichts zu tun!! Anlass zur Aufschließungsabgabe ist die Bauplatzerklärung. Und diese muss(te) im vorliegenden FAll bereits wegen baubehördlichen Bewilligung der Grundstückvereinigung erfolgen. Wann da was im Grundbuch steht hat darauf keinen Einfluss. |
||
|
||
Selbst verunsichert, also ich war mir mit meiner eigenen Hochrechnung im Finanzierungsplan nicht mehr sicher. Beide Grundstücke waren Bauplätze. Die Grundstücke haben wir jetzt vor dem Bau zusammengelegt, da ein Teil des Hauses die Grundstücksgrenzen überschreiten wird. Aufschließung wurde bis dato noch keine bezahlt. Ja sehe ich auch so, ich hab mich wie gesagt selbst verunsichert...weil es doch um eine erhebliche Summe geht, die ich so nicht einkalkuliert habe. Aber wenn es eh jetzt als 1 Grundstück angesehen wird, von dem auch die Aufschließungskosten herangezogen werden, passt das so. Nein, es gibt noch keinen Bescheid. Ich kenn mich jetzt nicht mehr aus :D Wir haben 2 Bauplätze, welche nebeneinander liegen gekauft, auf denen ein Bauzwang innerhalb von 3 Jahre besteht. Da wir jetzt gemerkt haben, dass wir mit dem Haus die Grundstücksgrenzen überschreiten, haben wir zusammengelegt. Die Aufschließung wird mit der Einreichung des Einreichplans fällig? oder sehe ich das jetzt komplett falsch...ich bin verwirrt :D |
||
|
||
Hallo pathoh, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aufschließungsabgabe bei zusammengelegten Grundstücken? |
||
|
||
Hallo pathoh, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
|
||
Auf was stützt sich die Ermittlung der Aufschließung denn? |
||
|
||
auf die in der Gemeinde gültigen Aufschließungsabgaben --> https://bit.ly/2GsQWRT |
||
|
||
Du meinst "BAULAND", oder? Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind, gelten nicht automatisch als "BAUPLATZ". Sie werden zum BAUPLATZ erklärt, z.B. aus Anlass der Änderung von Grundgrenzen dieser Grundstücke (wie z.B. bei deiner Grundstücksvereinigung). Das löst die "BAUPLATZERKLÄRUNG" aus, und diese wiederum die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe. |