|
|
||
Sollst das ja mit deinem ausmachen, nicht mit dem des Nachbarn. Außerdem soll man natürlich Preise vergleichen, es ging mir darum festzuhalten, dass bei überschaubarem Preisunterschied besser auf etablierte Firmen zu setzten ist, als auf die ganzen Gllücksritter Firmen, die halt bei jedem Hype aus dem Boden schießen. Wucherpreise muss man natürlich nicht zahlen, wobei... wenn du einen seriösen Haus und Hof eli hast, sollte das auch nicht der Fall sein. |
||
|
||
Dann frag mal bei Elektrikern nach, was sie über Windlast, Schneelast, Dachhaken die auf aufs Dach drücken, Induktionsschleifen usw. wissen, da wirst Augen machen. Die Elektriker/Solarteure hier herinnen sind nicht die, die du in freier Wildbahn erwischt. Jeden Profi von hier hätte ich sofort genommen. |
||
|
||
Da brauchst nix festhalten, das steht da nämlich weder so geschrieben noch wollte er das damit aussagen. Die Montage und Inbetriebnahme von PV betrifft haltein weites Spektrum an Gewerken. Der Dorfelektriker kann natürlich easy einen Automaten setzen und eine 15kW Maschine in Betrieb nehmen. Bestandspersonal (Elektriker) aufs Dach schicken mit "mach mal fest" kann zu bösen Überraschungen führen - trotz "Fachfirma".. Um PV Anlagen auf verschiedensten Eindeckungen wirklich hochwertig und dauerhaft befestigen zu können, Kabeleinführungen zu gestalten, Statik zu rechnen und so auszuführen - dazu brauchts halt a bissi Kompetenz und Erfahrung. Eli Gewerbe alleine sagt im PV Bereich rein überhaupt nix aus. |
||
|
||
äh... doch... genau das hat er geschrieben... |
||
|
||
und ja, auch ALLE selbst errichteten anlagen die ich kenne sind besser als die der "profis". ich kenn aber nur meine eigene 😉 |
sorry, aber sinnerfassendes lesen scheint leider nicht so deine stärke zu sein. lies nochmal genauer was er geschrieben hat. nämlich nicht "ALLE" sondern "die ich kenne". jetzt verstanden? ||
|
||
Die Sache mit den Nebensätzen ... Ich halte also fest: "Es gibt sicher gut errichtete Anlagen von Professionisten" ... ich kenne zwei, die ganz ordentlich sind (aber beide haben das Induktionschleifenthema ignoriert 😋). Ich kenne auch 8 Selbstbauanlagen, die recht sauber gemacht sind, meine zähl ich da auch dazu. Nochmal, ich hätte gerne ordentliche Abnahmekriterien für PV-Anlagen. Da soll vor der Inbetriebnahme einer kommen, der sich auskennt und Fragen stellen, dann frisst es die sparfuchsenden Selbsterrichter und die professionellen Pfuscher gleichermaßen. Die MwSt wegzulassen halte ich für eine relativ einfach Fördermaßnahme, zuerst zahlen (damit der Kunde sieht was es kostet) und dann retourniert bekommen (nach erfolgreicher Abnahme), ist für mich nicht das schlechteste Modell. |
||
|
||
Nä das trau ich mir dann auch nicht unterschreiben Eher richtig mMn: "NERD Anlagen sind oft Qualitativ besser gebaut als Anlagen von vermeintlichen Professionistion" |
||
|
||
Was wieso ? Wir haben Email, Telefon, 2 Haende zum Schuetteln 😂😂 und fuer dich nen top openWB Deal 😉 "Dieser Text wurde NICHT von einer KI automatisiert geschrieben" 😀 |
||
|
||
😂Ja, aber ihr komnt ja nicht nach Kärnten 😭 |
||
|
||
So würd ich das unterschreiben... |
||
|
||
Bei den Händlern kommts seit dem ja quasi zum Erliegen des Geschäfts. Wie gehts bei euch mit der Unsicherheit? Manche Shops haben jetzt schon angefangen 20% Rabatt um überhaupt was zu verkaufen. https://www.pv-magazine.de/2023/11/08/otovo-erlaesst-sofort-mehrwertsteuer-auf-photovoltaik-anlagen-in-oesterreich/ |
||
|
||
Hallo Fani, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aus für Mehrwertsteuer auf PV |
||
|
||
ohje der arme Giglinger, höre nur mimimi, wollte schon fast spenden dem armen. Die (zu) hohen Marktpreise der letzten Jahre hat er ja auch gerne mitgenommen, jetzt raunzen ... Natürlich werden jetzt mal grössere Investitionen abwarten bis das neue Modell bekannt ist. Das wäre aber jetzt auch nicht anders wenn jedes andere, geänderte Fördermodell angekündigt wird. In 8Wochen wissen wir mehr. 1 |
||
|
||
Laut Oemag Telefonaten heute is da vieles noch nicht fix "Es wurde mal darueber geredet, keiner weiss wie und was" - also wie immer 🤡 Wir raten jedem laufenden Buddy die Foerderung zu nehmen , jedem neuen erst ab 1.1.2024 "aktiv" zu werden, nicht dass man in ein deppates Richtlinienzeitfenster faellt ala "Du hast VORM 1.1.24 was gemacht" |
||
|
||
Ich bin privat am überlegen... heuer noch was machen? Oder lieber kommendes Jahr? Land Kärnten fördert ja und auch Speicher noch (!) |
||
|
||
Die Frage ist ob man jetzt noch was "billig" kaufen kann und sie dann allen ab Ankündigung die Steuer zurückgeben... Ist ein Risiko, aber es könnte sein, dass wenn das Modell bekannt ist, die Preise plötzlich zufällig 16% nach oben springen... |
||
|
||
Viel was kanns ja fast net mehr günstiger werden, hab für meine Eweiterung gerade 20 Panels 440W Glas-Glas für 120€ inkl. Lieferung und WR WR [Wechselrichter] 6KW 1300€ bezahlt. Davon noch die Ömag und Land Kärnten Förderung weg.... Edit: gerade gesehen, den Speicher für meinen WR WR [Wechselrichter] gibts in DE netto (also bald auch bei uns) 20kWh für 6750€. (BMS 350€, 5kWh 1600€) |
||
|
||
Wer es gleich oder noch günstiger haben möchte kann wie gehabt eine Firma gründen, mit der UID zum Nettopreis kaufen und die Förderung beantragen. Wer es einfacher haben möchte kauft als Privater mit 0% |
||
|
||
Firma gründen ist nicht notwendig. UID bekommt man auch als Privatperson. Man muss dann halt EkSt und USt-Erklärung machen. |
||
|
||
Formell ist jeder der für eine Leistung (Stromverkauf) Geld bekommt (Gutschrift von oder Rechnung an den Abnehmer) Unternehmer. "Privat" bedeutet nur dass man unter gewisse Freigrenzen fällt. Die UID dient zur Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen. Über 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ist es sicher noch das Mittel der Wahl mit UID einzukaufen. Ob das bis 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] heuer noch Sinn macht waage ich zu bezweifeln, das kann man aber erst abschließend beurteilen wenn die neue Gesetzgebung bekannt ist. |
||
|
||
Keine Speicher, WR, nur Module und Installation. UK ja/nein? Wie sehr kann man die Regelung verhauen? Österreich: Ja! Artikel 10 Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 Das Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UStG 1994), BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird wie folgt geändert: Dem § 28 wird folgender Abs. 62 angefügt: „(62) Abweichend von § 10 ermäßigt sich die Steuer auf 0% für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2026 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Dies gilt nur, wenn die Lieferungen oder Installationen an oder die innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw. Einfuhren durch den Betreiber erfolgen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird und dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird oder betrieben werden soll: – Gebäude, die Wohnzwecken dienen, – Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder – Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung), genutzt werden.“ https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2267/fname_1588950.pdf |
||
|
||
🤦 |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]