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Aus für Mehrwertsteuer auf PV

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  •  Fani
17.10.2023 - 4.10.2024
307 Antworten | 78 Autoren 307
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344
  •  Duky
31.12.2023  (#161)
Ich bin generell auf die Dynamik PV Anlage 2024 sehr gespannt. Die Goldgräberzeit ist vorbei. Aufträge gibts zwar "noch" genug, aber Module sind bis zu 50% billiger geworden und Einzelposten bis zu 30% (Speicher,...) Artikel in den Oberösterreichischen Nachrichten von letzter Woche.

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  •  melly210
  •   Gold-Award
31.12.2023  (#162)

zitat..
Duky schrieb:

Ich bin generell auf die Dynamik PV Anlage 2024 sehr gespannt. Die Goldgräberzeit ist vorbei. Aufträge gibts zwar "noch" genug, aber Module sind bis zu 50% billiger geworden und Einzelposten bis zu 30% (Speicher,...) Artikel in den Oberösterreichischen Nachrichten von letzter Woche.

Man merkt schon, daß die Preise deutlich sinken. War auch klar, der Boom ist vorbei. Viele die eine PV wollen  und kaufen können, haben schon eine.

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Hallo Fani,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aus für Mehrwertsteuer auf PV

  •  VWG40
  •   Gold-Award
1.1.2024  (#163)
Die Preise werden dieses Jahr wieder steigen.
Die Preise von jetzt sind der Überproduktion geschuldet. Da verdient aber kaum noch wer was.
Aber die Preise von 2022 werden hoffentlich nicht mehr kommen.

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
1.1.2024  (#164)

zitat..
melly210 schrieb:

Man merkt schon, daß die Preise deutlich sinken. War auch klar, der Boom ist vorbei. Viele die eine PV wollen  und kaufen können, haben schon eine.

So würd ich das auch sehen, die die Geld hatten, haben schon eine Anlage, die ohne werden bei den Zinsen auch keine mehr bauen, ausser sie müssen für Förderung z.b..
Und ich kenn da einige "ältere" denen es auch egal war, ob ihre Anlage mit 5kwp für 6000 oder 9000€ war, die wollten eine^^

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  •  farinius
4.1.2024  (#165)
Gilt die Steuerbefreiung für nachträgliche "Add-Ons" zu einer bestehenden Anlage (z.B. Smartmeter).

Laut Gesetzestext würd ich eher Nein sagen. Aber vielleicht hat da jemand mehr Infos

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  •  ds50
  •   Gold-Award
4.1.2024  (#166)

zitat..
farinius schrieb:

Gilt die Steuerbefreiung für nachträgliche "Add-Ons" zu einer bestehenden Anlage (z.B. Smartmeter).

Laut Gesetzestext würd ich eher Nein sagen. Aber vielleicht hat da jemand mehr Infos

Ist hier eigentlich recht klar beschrieben:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

Man muss die PV erweitern, um begünstigt zu werden.


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  •  farinius
4.1.2024  (#167)

zitat..
ds50 schrieb:

──────..
farinius schrieb:

Gilt die Steuerbefreiung für nachträgliche "Add-Ons" zu einer bestehenden Anlage (z.B. Smartmeter).

Laut Gesetzestext würd ich eher Nein sagen. Aber vielleicht hat da jemand mehr Infos
───────────────

Ist hier eigentlich recht klar beschrieben:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

Man muss die PV erweitern, um begünstigt zu werden.

Ich habs befürchtet das es so ist. Danke für den Link


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  •  Berndi
  •   Bronze-Award
4.1.2024  (#168)
D.h. zu einem Speicher muss ich wohl unbedingt auch noch ein Modul kaufen.
...und dann halt privat verticken. 

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
4.1.2024  (#169)

zitat..
Berndi schrieb: ...und dann halt privat verticken. 

Muss man dann keine Inbetriebnahme mehr nachweisen? Glaube ich fast nicht  ...


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  •  Sock
4.1.2024  (#170)
Ich hätte auch noch eien Verständisfrage zur neuen 0% Regelung:
1. Welche Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen?
§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist (zur Wechselwirkung zwischen dem Antrag auf Investitionszuschuss und dem Nullsteuersatz sowie zur Übergangsregelung nach § 28 Abs. 63 UStG 1994 für Anlagen die vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wurden siehe Frage 29 und 30).
 Verste ich das im ersten Satz richtig, dass ich z.B. auch in Deutschland mit 0% einkaufen kann?

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  •  Fani
4.1.2024  (#171)

zitat..
Sock schrieb:

Ich hätte auch noch eien Verständisfrage zur neuen 0% Regelung:

1. Welche Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen?

§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist (zur Wechselwirkung zwischen dem Antrag auf Investitionszuschuss und dem Nullsteuersatz sowie zur Übergangsregelung nach § 28 Abs. 63 UStG 1994 für Anlagen die vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wurden siehe Frage 29 und 30).

 Verste ich das im ersten Satz richtig, dass ich z.B. auch in Deutschland mit 0% einkaufen kann?

Nicht nur in Deutschland -> innergemeinschaftlich -> EU


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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
6.1.2024  (#172)
Hat schon jemand praktische erfahrung mit webshops und deren auslegung der 0%?

Ich würde gern noch einen byd turm (22.1kWh) steuerfrei dazukaufen. Aufstellen und anschließen mache ich selber 
Modul habe ich keines mehr platz. Kann ich wohl dazukaufen, aber platz hab ich's wirklich nirgends mehr.

Hat schon jemand nur speicher mit 0% kaufen können und kann mir den verkäufer dazu per pn schreiben?

Danke!

Lg

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
6.1.2024  (#173)
Z.B. Hier
https://solardiscount.at/

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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
6.1.2024  (#174)
Der hat leider keine byd hvm 😞

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  •  JuergenAusWels
  •   Bronze-Award
6.1.2024  (#175)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Ich würde gern noch einen byd turm (22.1kWh) steuerfrei dazukaufen. Aufstellen und anschließen mache ich selber 
Modul habe ich keines mehr platz. Kann ich wohl dazukaufen, aber platz hab ich's wirklich nirgends mehr.

Danke!

Lg

willhaben.at

22er Türme für € 9.999,--
z.B. https://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/d/9999-euro-netto-22-1-kwh-byd-hvm-incl-bcu-737913385

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  •  lkwe
6.1.2024  (#176)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Der hat leider keine byd hvm 😞


Doch hat er,
https://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/d/fronius-wechselrichter-byd-hvs-speichersysteme-755132583
schreibe ihn auf Willhaben an, ist die selbe Firma!
 


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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
6.1.2024  (#177)
Hab die mal angeschrieben, danke.

9999€ klingen noch recht viel. In DE sind die um knapp 9400€ drinnen. 🤔

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  •  cutcher
6.1.2024  (#178)

zitat..
Cyber83 schrieb:

Hat schon jemand praktische erfahrung mit webshops und deren auslegung der 0%?

Ich würde gern noch einen byd turm (22.1kWh) steuerfrei dazukaufen. Aufstellen und anschließen mache ich selber 
Modul habe ich keines mehr platz. Kann ich wohl dazukaufen, aber platz hab ich's wirklich nirgends mehr.

Hat schon jemand nur speicher mit 0% kaufen können und kann mir den verkäufer dazu per pn schreiben?

Danke!

Lg

Das geschäft ist nicht verpflichtet die mwst befreiung zu kontrollieren - als Kunde musst du wissen ob du um 0 oder 20% einkaufen darfst

prüfungen/kontrollen sind angekündigt - ob stichprobenartig oder alle ist mWn noch nicht bekannt

nachdem es sich um kein verwaltungsdelikt sondern um (förder)Betrug handelt muss jeder selbst wissen worauf er sich einlässt
gibt sicher spezialisten im forum die dies nöher ausführen können👍

1
  •  wiwi
6.1.2024  (#179)

zitat..
cutcher schrieb:

Das geschäft ist nicht verpflichtet die mwst befreiung zu kontrollieren - als Kunde musst du wissen ob du um 0 oder 20% einkaufen darfst

prüfungen/kontrollen sind angekündigt - ob stichprobenartig oder alle ist mWn noch nicht bekannt

nachdem es sich um kein verwaltungsdelikt sondern um (förder)Betrug handelt muss jeder selbst wissen worauf er sich einlässt
gibt sicher spezialisten im forum die dies nöher ausführen können👍

Aufgepasst, denn:


_aktuell/20240106375440.png
IANAL, aber "Förderbetrug" ist ein Verwaltungsdelikt, konkret im Steuerrecht (Steuerbetrug).
Den Nachbar der damit angibt steuerfrei seinen Speicher aufgerüstet zu haben, kann theoretisch jeder verpfeifen.


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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#180)
Danke, gut zu wissen.
Nachdem ich nicht auswendig weiß, welche daten ich hier im forum hinterlegt hat: ich frage selbstverständlich für einen freund.

Und besagter freund hat eigentlich keine Angst vor Neider, da besagter Freund nicht vor fremden angibt, und auch der gesamte freundeskreis echte freunde sind die wiederrum keine Neider sind. 😉 

Vor Kontrollen fürchtet sich besagter Freund auch nicht, da sämtliches Handeln und dessen Konsequenzen bewusst sind und im Falle auch entsprechend ausgebaded werden.


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  •  PolzSolar
7.1.2024  (#181)
Die Sache mit ein Modul zum Speicher dazu kaufen und damit ist er 0 ist doch kompletter Unsinn. Leider wird das  von machen Händlern behauptet obwohl das  bis dato absolut nirgendwo so steht und das macht es leider auch nicht richtiger.

Der orginal Gesetztestext zur Steuerbefreiung auf 0% kennt sowieso nur Module und nicht mal  irgendeine Nebenleistungen wenn man sich den mal durchliest.
Die Nebenleistungen werden Lediglich in der FAQ Erleuterung des BMF  auf den Tisch gebracht  welche bei Erweiterung oder Neuanlage die Steuer mit 0 % der Module mit erben.. Diese Vererbung gibt es auch bei vielen anderen steuerlichen Dingen und muß aber schon seit eh und je in Relation stehen. 

Eine Erweiterung muß natürlich glaubhaft und in Relation sein, weil die FAQ dienen der Interpreationshilfe sowohl  des Verkäufers wie auch des "Steuerprüfers".  Wenn der bei der Durchsicht meint das ist keine Erweiterung oder ein Händler hat lauter Anlagen mit 1 Modul verkauft, was ja komplett unüblich.; ja da sind wir schon fast bei Beihilfe,  dann wirds ziemlich spannend , auch für den Händler ;) 0% Rechnungen haben eine eigene Steuerposition sind in der Ust Erklärung sofort sichtbar und sind somit fürs Finazamt, dann wirds für das Finazamt leicht nachprüfbar und so wie das derzeit am Markt abläuft kann man davon ausgehen das da genau nachgeprüft wird.

Letztens hat mir ein Kunde orginal eine Angebot eines Onlinshophändlers gezeigt wo ihm ein "Scheinmodul" mit Angboten wurde "falls er keines braucht". Ja was zum Teufel.  Ich mein das ist ja irrsin. Ja was glauben denn die Leute was da dann passiert?

Das enspricht sinngemäß wiedergegeben der Ansicht des Steuerjuristen der WKO zu dem Thema. Mal schaun ob was neues vom BMF kommt aber aktuell rennen da viel ohne Grundlage  vorsätzlich ins Messer rein.

Wir raten aktuell jedem noch zu warten wenns  nur um Speicher und CO geht bis das genau geklärt wird, weil davon ist auszugehen das da noch etwas kommt.

Das ist keine Steuerberatung oder Rechtsberatung sonder lediglich unsere Meinung dazu die man aus Zig gesprächen mit Juristen und Steuerberatern ergeben hat.

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