« Photovoltaik / PV  |

Aus für Mehrwertsteuer auf PV

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3 ... 8  9  10  11 ... 12 ... 14  15  16 
  •  Fani
17.10.2023 - 4.10.2024
307 Antworten | 78 Autoren 307
37
344
  •  PolzSolar
7.1.2024  (#181)
Die Sache mit ein Modul zum Speicher dazu kaufen und damit ist er 0 ist doch kompletter Unsinn. Leider wird das  von machen Händlern behauptet obwohl das  bis dato absolut nirgendwo so steht und das macht es leider auch nicht richtiger.

Der orginal Gesetztestext zur Steuerbefreiung auf 0% kennt sowieso nur Module und nicht mal  irgendeine Nebenleistungen wenn man sich den mal durchliest.
Die Nebenleistungen werden Lediglich in der FAQ Erleuterung des BMF  auf den Tisch gebracht  welche bei Erweiterung oder Neuanlage die Steuer mit 0 % der Module mit erben.. Diese Vererbung gibt es auch bei vielen anderen steuerlichen Dingen und muß aber schon seit eh und je in Relation stehen. 

Eine Erweiterung muß natürlich glaubhaft und in Relation sein, weil die FAQ dienen der Interpreationshilfe sowohl  des Verkäufers wie auch des "Steuerprüfers".  Wenn der bei der Durchsicht meint das ist keine Erweiterung oder ein Händler hat lauter Anlagen mit 1 Modul verkauft, was ja komplett unüblich.; ja da sind wir schon fast bei Beihilfe,  dann wirds ziemlich spannend , auch für den Händler ;) 0% Rechnungen haben eine eigene Steuerposition sind in der Ust Erklärung sofort sichtbar und sind somit fürs Finazamt, dann wirds für das Finazamt leicht nachprüfbar und so wie das derzeit am Markt abläuft kann man davon ausgehen das da genau nachgeprüft wird.

Letztens hat mir ein Kunde orginal eine Angebot eines Onlinshophändlers gezeigt wo ihm ein "Scheinmodul" mit Angboten wurde "falls er keines braucht". Ja was zum Teufel.  Ich mein das ist ja irrsin. Ja was glauben denn die Leute was da dann passiert?

Das enspricht sinngemäß wiedergegeben der Ansicht des Steuerjuristen der WKO zu dem Thema. Mal schaun ob was neues vom BMF kommt aber aktuell rennen da viel ohne Grundlage  vorsätzlich ins Messer rein.

Wir raten aktuell jedem noch zu warten wenns  nur um Speicher und CO geht bis das genau geklärt wird, weil davon ist auszugehen das da noch etwas kommt.

Das ist keine Steuerberatung oder Rechtsberatung sonder lediglich unsere Meinung dazu die man aus Zig gesprächen mit Juristen und Steuerberatern ergeben hat.

5
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Fani,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aus für Mehrwertsteuer auf PV

  •  Fani
7.1.2024  (#182)

zitat..
PolzSolar schrieb:

Der orginal Gesetztestext zur Steuerbefreiung auf 0% kennt sowieso nur Module und nicht mal  irgendeine Nebenleistungen wenn man sich den mal durchliest.
Die Nebenleistungen werden Lediglich in der FAQ Erleuterung des BMF  auf den Tisch gebracht  welche bei Erweiterung oder Neuanlage die Steuer mit 0 % der Module mit erben.. Diese Vererbung gibt es auch bei vielen anderen steuerlichen Dingen und muß aber schon seit eh und je in Relation stehen. 

Das steht schon in den parlamentarischen Erläuterungen https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2267/fnameorig_1588952.html

Lieferungen und sonstige Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern ein Mittel darstellen, um die Lieferung des Photovoltaikmoduls zum Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, teilen nach allgemeinen Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Lieferung des Photovoltaikmoduls und stellen unselbständige Nebenleistungen zur Lieferung eines Photovoltaikmoduls dar. 

Der Gesetzgeber stellt somit klar auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen ab und nicht rein auf Module. Die Erweiterung bestehender Anlagen ist ebenso umfasst:


_aktuell/20240107327305.png

Ich sehe also die Vorgehensweise seine Anlage mit einem oder zwei Modulen zu erweitern und dazu einen Speicher zu kaufen als steuerrechtlich in Ordnung (zumindest liegen aus den vorliegenen Informationen keine gegenteiligen Aussagen vor). Auch das Finanzamt konnte dazu keine Aussage treffen, ob eine Mindestmenge bei der Erweiterung eingehalten werden muss. Da auch BKW von der Ust Befreiung betroffen sind, sind ja auch Erweiterungen mit einem oder zwei Modulen möglich (Anlagenerweiterung kann ja auch durch ein BKW erfolgen). Hier also von kompletten Quatsch zu sprechen ist zu gegebener Zeit einfach kompletter Quatsch :) Aber ich rechne auch mit einer Klärung bis Ende des Monats.

Das Modul nur für die Befreiung der Umsatzsteuer zu erwerben und die Anlage nicht damit zu erweitern ist zweifelslos steuerrechtlich zu ahnden.

1
  •  PolzSolar
7.1.2024  (#183)
Auch du zitierst lediglich die FAQ und Erläuterung und aber nicht das Gesetz.

Weißt du wieviele Anlage von 30.000 in den letzten 10 Jahren bei uns um 1-2 Module erweitert wurden. KEINE Einzige! Weil niemand macht das.

Glaubst du wirklich das jemand normal 1 Modul zu einer Bestandsanlage hinzukauft, die Anlage korrekt erweitern lässt vom Installerm am Dach das meldet, geschweige das dieses Module zu 90% vermutlich weder optisch noch technisch dazu passen? Das kostet mehr als die Steuer selbst ausmacht.  Ja in der blanken Theorie kann mans am Papier erweiten in der PRAXIS wird das niemand machen können. Das ist die reinste Mogelpackung.
Und weiters muß die Relation passen für eine Vererbung kannst du nicht 5% Module kaufen und 95% Nebenleistung, dennn wie gesagt du zitierst lediglich die Erläuertung. Also schau dir mal an was es bedeutet das sie das Schicksal übernehmen, denn das geht nicht willkührlich.

Wie war das nochmal wann fingt bei der ÖMAG eine erweiterung an sie anzuerkennen.? Ab 3kwp wurde mir mehrfach gesagt hab ich so im Kopf. Das wird man hier nicht anders sehen.
 

1
  •  Fani
7.1.2024  (#184)

zitat..
PolzSolar schrieb:

Auch du zitierst lediglich die FAQ und aber nicht das Gesetz.

Weißt du wieviele Anlage von 30.000 in den letzten 10 Jahren bei uns um 1-2 Module erweitert wurden. KEINE Einzige!!!! Weil niemand macht das.

Glaubst wirklich das jemand normal 1 Module zu einer Bestandsanlage hinzukauft, die Anlage korrket erweitern lässt vom Installerm am Dach das meldet, geschweige das dieses Module zu 90% vermutlich weder optisch noch technisch dazu passen? Das kostet mehr als die Steuer ausmacht.  Ja in der blanken Theorie kann mans erweiten in der PRAXIS wird das niemand machen können. Das ist die reinste Mogelpackung.

Und weiters muß die Relation passen für eien Vererbung kannst du nicht 5% Module kaufen un 95% Nebenleistung, dnen wie gesagt du zitierst lediglich die Erläuertung. Also schau dir mal an was es bedeutet das sie das Schicksal übernehmen, denn das geht nicht willkührlich.

Nein ich zitiere die parlamentarischen Erläuterungen, die du offensichtlich nicht gelesen hast.

Wie ich oben geschrieben habe kann ich eine Stromerzeugungsanlage auch durch eine weitere Stromerzeugungseinheit erweitern, zb ein BKW, oder eine PV auf dem Garagendach, oder... Ja auch das sind Gebäude in der unmittelbaren Nähe und dadurch möglich. Nur weil du es nicht kennst ist es ja noch lange nicht undenkbar.

Ob es eine Mindestgrenze für die Erweiterung gibt konnte bisher durch die Behörde nicht beantwortet er werden. Alles andere ist bis dahin Speckulation (Gruss an das Känguruhuuuu :))


1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#185)

zitat..
Fani schrieb:

──────..
PolzSolar schrieb:

Der orginal Gesetztestext zur Steuerbefreiung auf 0% kennt sowieso nur Module und nicht mal  irgendeine Nebenleistungen wenn man sich den mal durchliest.
Die Nebenleistungen werden Lediglich in der FAQ Erleuterung des BMF  auf den Tisch gebracht  welche bei Erweiterung oder Neuanlage die Steuer mit 0 % der Module mit erben.. Diese Vererbung gibt es auch bei vielen anderen steuerlichen Dingen und muß aber schon seit eh und je in Relation stehen. 

───────────────

Das steht schon in den parlamentarischen Erläuterungen https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2267/fnameorig_1588952.html

Lieferungen und sonstige Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern ein Mittel darstellen, um die Lieferung des Photovoltaikmoduls zum Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, teilen nach allgemeinen Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Lieferung des Photovoltaikmoduls und stellen unselbständige Nebenleistungen zur Lieferung eines Photovoltaikmoduls dar. 

Der Gesetzgeber stellt somit klar auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen ab und nicht rein auf Module. Die Erweiterung bestehender Anlagen ist ebenso umfasst:

Ich sehe also die Vorgehensweise seine Anlage mit einem oder zwei Modulen zu erweitern und dazu einen Speicher zu kaufen als steuerrechtlich in Ordnung (zumindest liegen aus den vorliegenen Informationen keine gegenteiligen Aussagen vor). Auch das Finanzamt konnte dazu keine Aussage treffen, ob eine Mindestmenge bei der Erweiterung eingehalten werden muss. Da auch BKW von der Ust Befreiung betroffen sind, sind ja auch Erweiterungen mit einem oder zwei Modulen möglich (Anlagenerweiterung kann ja auch durch ein BKW erfolgen). Hier also von kompletten Quatsch zu sprechen ist zu gegebener Zeit einfach kompletter Quatsch :) Aber ich rechne auch mit einer Klärung bis Ende des Monats.

Das Modul nur für die Befreiung der Umsatzsteuer zu erwerben und die Anlage nicht damit zu erweitern ist zweifelslos steuerrechtlich zu ahnden.

Wie so oft "Auslegungssache" 😉

Nach Gespraechen mit 3 SBs haben wir gefuehlt 19 Meinungen .. wir warten da noch en bissal und empfehlen zu warten bis der jeweilige Fall wirklich klar ist.

2
  •  PolzSolar
7.1.2024  (#186)
Natürlich hab ich die gelesen, und sowohl ich wie auch einige Steuerbrater und Juristen sehen das leider ein wenig anders als Du. Weil wir haben und wirklich 3 Wochen intensiv mit mehrer  Anlaufstellen dazu auseinander gesetzt weil auch für uns gehts da um was. Ich hab keine Lust ein paar Mio Steuer nachzuzahlen.

1
  •  Fani
7.1.2024  (#187)

zitat..
PolzSolar schrieb:

Natürlich hab ich die gelesen, und sowohl ich wie auch einige Steuerbrater und Juristen sehen das leider ein wenig anders als Du. Weil wir haben und wirklich 3 Wochen intensiev mit mehrer Stellen auseinande rgesetzt weil auch für uns gehts da um was. Ich hab keine Lust ein paar Mio Steuer nachzuzahlen.

Gut dann sind wir uns einig dass wir uns heute an dieser Stelle nicht einig sind. Damit kann ich gut leben :)

Am Ende wird die normative Kraft des Faktischen den Ausschlag geben, egal was die "Experten" zum jetzigen Zeitpunkt sehen.


1
  •  PolzSolar
7.1.2024  (#188)
Was muß ich mich mit Dir einige sein wenn es hier klare Aussagen von Steuer Expertern und Juristen gibt. Die einzigen die das ändern könnne wäre das BMF selbst in einer  Interpretation die sagt ich kann für den PV Stuersatz eine Bliebig große Summe von Nebenleistung an das Steuerlich Schicksall einer Kleinstposition anknüpfen. Wenn das nicht der Fall geht das nicht, warum weil das ist ja bekannt.

1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#189)

zitat..
Fani schrieb:

Wie ich oben geschrieben habe kann ich eine Stromerzeugungsanlage auch durch eine weitere Stromerzeugungseinheit erweitern, zb ein BKW, oder eine PV auf dem Garagendach, oder... Ja auch das sind Gebäude in der unmittelbaren Nähe und dadurch möglich. Nur weil du es nicht kennst ist es ja noch lange nicht undenkbar.

Ob es eine Mindestgrenze für die Erweiterung gibt konnte bisher durch die Behörde nicht beantwortet er werden. Alles andere ist bis dahin Speckulation (Gruss an das Känguruhuuuu :))

😘
Gespraech am Donnerstag mit SB hatte noch ergeben dass ein BKW nicht steuerfrei ist da es nicht fest mit dem Gebaeude verbunden ist. 

Ich bin mal ganz ehrlich .. Es ist noch zu viel Unwissenheit vorhanden, die gelebte und "richtige" Realität sieht oft anders aus und aktuell wuessten wir noch nicht wie wir die zig unterschiedlichen Szenarien halbwegs unbuerokratisch und "einfach" im System abbilden damit man nicht alles mehrfach angreifen muss. Ideen sind da, aber wir wollens einfach und aktuell ist noch zu viel WIE/DANN/IF dabei .. just our 2cents (POV)

2
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#190)

zitat..
PolzSolar schrieb:

Was muß ich mich mit Dir einige sein wenn es hier klare Aussagen von Steuer Expertern und Juristen gibt. Die einzigen die das ändern könnne wäre das BMF selbst in einer  Interpretation die sagt ich kann für den PV Stuersatz eine Bliebig große Summe von Nebenleistung an das Steuerlich Schicksall einer Kleinstposition anknüpfen. Wenn das nicht der Fall geht das nicht, warum weil das ist ja bekannt.

Also klare Aussagen von SB muss ich widerlegen (Eigenerfahrung) 
Auch wenn jeder den Gesetzestext in einer unterschiedlichen grafisch aufbereiteten Seite zur Verfuegung stellt - wenn man mit gewissen Fragen kommt gibts unterschiedliche Meinungen oder wie wir es gehoert haben "Bandbreiten der Auslegung" 😂😂 

Na dann is ja alles klar 🤟
Und ein Jurist der dir Klipp und Klar sagt was Sache ist dazu haben wir heuer auch unsere sehr Speziellen Meinungen 

Von "des gewinnen wir auf jeden Fall" (meist am Anfang des Kennenlernens) bis "naja kann 50/50" bis "theoretisch kann man auch verlieren, je nachdem was der Richter argumentiert" hab ich selten Gewerke erlebt wo 3 klare Aussagen(wenn auch kontrovers) in nur einem Satz fallen bzw so gelebt werden wie in dieser Branche.😇


1
  •  Fani
7.1.2024  (#191)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

😘
Gespraech am Donnerstag mit SB hatte noch ergeben dass ein BKW nicht steuerfrei ist da es nicht fest mit dem Gebaeude verbunden ist. 

Ich empfehle dem SB nochmal auf der Homepage seines Ministeriums (oder Mysteriums?) nachzulesen:


_aktuell/20240107980139.png

Passt zur Qualität von Aussagen durch SB und sonstige kundige Organe :)


1
  •  PolzSolar
7.1.2024  (#192)

zitat..
Solarbuddys schrieb: o klare Aussagen von SB muss ich widerlegen (Eigenerfahrung)
Auch wenn jeder den Gesetzestext in einer unterschiedlichen grafisch aufbereiteten Seite zur Verfuegung stellt - wenn man mit gewissen Fragen kommt gibts unterschiedliche Meinungen oder wie wir es gehoert haben "Bandbreiten der Auslegung" 😂😂

Das war meiner Erfahrung nach eigentlich am Anfang Dez noch so. Lag auch daran das nix fixiert war. Die Meiste SB haben sich das ohne Fixierung nicht mal angesehen, Mittlerweile sind die Aussagen eigntlich ziemlich deckend. Im endeffekt ist das ganz ja eigentlich nicht so schwer zu verstehen.
Das was jetzt einfach viele probieren ist es die interpretative Auslegung des ganzen zu dehnen vergessen aber das es dafür auch Grundlage die man beachten muß und nicht frei interpretieren kann.


1
  •  PolzSolar
7.1.2024  (#193)

zitat..
Fani schrieb: _aktuell/20240107980139.png

Passt zur Qualität von Aussagen durch SB und sonstige kundige Organe :)

Ein Balkonkraftwerk das sowieso nur aus 1-2 Module besteht  und damit ein Abgeschlossenen System ist, hat rein garnichts mit einer Anlage zu tun wo ich um 10.000€ einen Speicher erweiteren will und um 100€ ein Modul dazu kauf.


1
  •  Fani
7.1.2024  (#194)

zitat..
PolzSolar schrieb:

──────..
Fani schrieb: _aktuell/20240107980139.png

Passt zur Qualität von Aussagen durch SB und sonstige kundige Organe :)

───────────────

Ein Balkonkraftwerk das sowieso nur aus 1-2 Module besteht  und damit ein Abgeschlossenen System ist, hat rein garnichts mit einer Anlage zu tun wo ich um 10.000€ einen Speicher erweiteren will und um 100€ ein Modul dazu kauf.

Eine Anlagenerweiterung kann auch durch eine weitere abgeschlossene Stromerzeugungseinheit erfolgen. Ich muss ja nicht die bestehende Stromerzeugungseinheit erweitern. Wenn ich eine bestehende Stromerzeugungsanlage durch ein "BKW" erweitere ist es auch keine Kleinsterzeugungsanlage sonder eine ganz normale Anlagenerweiterung. Das Schema der Anlagenbegriffe bitte selbst nachlesen.

Es gibt technisch also mehrere Wege (zumindest zwei) eine Stromerzeugungsanlage zu erweitern. Welche davon nun vom Finanzamt als Erweiterung im Sinne des Nullsteuersatzes gesehen werden, erfahren wir ja noch in den kommenden Tagen / Wochen. 


1
  •  lkwe
7.1.2024  (#195)
Ich bin derzeit auch etwas in der Ziwckmühle durch die blöde Gesetzesformulierung.
 
Nämlich der Modulhändler meines Vertrauens bietet nicht das benötigte Montagematerial. Würde gerne alle Module bei Händler 1 und das komplette Montatematerial bei Händler 2 kaufen, wenn ich das Gesetz richtig interpretiere wäre das nicht möglich.
 
Wenn ich nun bei Händler 2, 1 Modul kaufe und das Montagematerial, wär ich eigentlich save, vorallem bei einer Prüfung könnte ich die Rechnungen beider Händler zeigen. Ist alles ziemlicher schwachsinn wie das aktuell formuliert ist.


1
  •  thohem
7.1.2024  (#196)
Juristen-Deutsch ist halt immer richtig...... Blöd. Wär ja zu einfach, wenn man einfach alles was PV betrifft ohne MwSt macht. Muss ja kompliziert sein

1
  •  PolzSolar
7.1.2024  (#197)

zitat..
lkwe schrieb: Ich bin derzeit auch etwas in der Ziwckmühle durch die blöde Gesetzesformulierung.

Das ist aber eigentlich recht klar formuliert..

Zitat  aus Punkt 7 FAQ
"(unselbständige Nebenleistungen),teilen nach allgemeinen Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Lieferung des Photovoltaikmoduls.."

kombiniert mit Punkt 12 FAQ

=> nicht Splitbar auf unterschiedliche Lieferanten


Die Lieferung ist im USTG ein abgeschlosener Prozess.. wäre es aus  "Lieferungen" schauts anders aus. Wie soll der Händer "X" hier der Nachweißpflicht nachkommen können wenn er das Modul nicht selbst geliefert hat, denn Steuerschuldner der USt genüber den Finanzamt in erster Instanza der Unternehmer. Das wäre in der Kombination mit Modulen unmöglich umsetzbar im Sinne der Nachweißpflicht und Prüfung wenn man das splitten dürfte.

Für uns im Handel ist dieser Gesetzpunkt sag ich ehrlich eine Katastropfe weil man versteht natürlich das man sehr oft nicht alles nur bei einem kaufen kann. Geschweige keiner alles das hat was man will, außer über einen Installateur. 
Nachdem man eigentlich nur aus Deutschland Abschreiben mußte wer bitte hat den Geisteblitz sich was eigens neues zu Überlegen. Was man sich dabei gedacht hat? Vermutlich NICHTS!!!!

1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
7.1.2024  (#198)
die ganzen Wischi-Waschi PV Steuer-, Förderungs- und Gesetzes-Änderungen der letzten Jahre sind wirklich alle für die Tonne... ist so.
Bei jedem Neuen Ding, fragst dich echt, wer diese Gesetzes-Texte verfasst. Mit Sicherheit sind es aber Leute die weit, weit fernab der Materie beschäftigt sind.

Wiedermal blicke ich neidvoll Richtung Deutschland. Zumindest bei den PV Punkten sieht mir das dort wesentlich strukturierter und einfacher verständlich aus. Auch die selten dämliche 70% Regel habens dort schon fallen gelassen.
0% MWST ist dort auch ziemlich simpel umgesetzt wies aussieht.

4
  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
7.1.2024  (#199)
Hätte was dagegen gesprochen den ganzen Krempel komplett auf Null % MWSt zu setzen?
Was wär da der Schaden gewesen? Dass große Anlagen dann auch so gefördert wären? Wär das ein Problem?

Man hat fast das Gefühl der Staat hat Angst davor etwas einfach und unkompliziert zu machen...

1
  •  wiwi
7.1.2024  (#200)

zitat..
PolzSolar schrieb:

Wie war das nochmal wann fingt bei der ÖMAG eine erweiterung an sie anzuerkennen.? Ab 3kwp wurde mir mehrfach gesagt hab ich so im Kopf. Das wird man hier nicht anders sehen.

Früher konnte man nur ab 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] die Ömag-Investitionsförderung nach ÖSG 2012 beantragen. Darunter war KLIEN "zuständig". Das wurde mit dem EAG geändert.

Die Ömag- und jetzt EAG-Investitionsförderung für Speicher gab und gibt es immer nur mit einer PV-Erweiterung. Eine Untergrenze für die Erweiterung gibt es und gab es nicht (1 Modul reicht). Das wurde zu ÖSG 2012 und EAG-Zeiten (also aktuell) mehrfach durchexerziert, entweder mit den allseits beliebten Optimiereranlagen (Huawei, SE, Tigo, ...) oder eben mit Modul-WR.

Du bist ja IIRC Victron-Händler, da ist eine Erweiterung um ein Modul natürlich nicht ganz so verbreitet.

Am Ende muss sich jeder (Jurist) fragen was der Wille des Gesetzgebers ist. Für mich ist das klar - es soll das Förderregime für 2024 und 2025 unter Beibehaltung der Bedingungen des EAG vereinfacht gestaltet werden. Ein Erweiterung um ein "sogenanntes Balkonkraftwerk" reicht deshalb nach Ansicht des BMF aus um unter den Nullsteuersatz zu fallen.

Was einem weiterhin nicht erspart bleibt ist die zwingende Prüfung nach OVE E 8101, welche auch den Nachweis für die Erweiterung darstellt, und die Abstimmung mit dem VNB im Vorfeld.

2
  •  wiwi
7.1.2024  (#201)

zitat..
Pedaaa schrieb:

die ganzen Wischi-Waschi PV Steuer-, Förderungs- und Gesetzes-Änderungen der letzten Jahre sind wirklich alle für die Tonne... ist so.
Bei jedem Neuen Ding, fragst dich echt, wer diese Gesetzes-Texte verfasst. Mit Sicherheit sind es aber Leute die weit, weit fernab der Materie beschäftigt sind.

Wiedermal blicke ich neidvoll Richtung Deutschland. Zumindest bei den PV Punkten sieht mir das dort wesentlich strukturierter und einfacher verständlich aus. Auch die selten dämliche 70% Regel habens dort schon fallen gelassen.
0% MWST ist dort auch ziemlich simpel umgesetzt wies aussieht.

Dafür könnte diese 70% Regel bei uns kommen.

So unähnlich ist das lokale EAG und das bundesdeutsche EEG nicht. Ein guter Vergleich liefert diese Diplomarbeit: https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/9279328?originalFilename=true


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]


next