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Aus für Mehrwertsteuer auf PV

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  •  Fani
17.10.2023 - 4.10.2024
307 Antworten | 78 Autoren 307
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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
11.12.2023  (#141)
Wo steht das, dass dann nur die Module USt. frei sein können?
Man kann ja alle Komponenten frei von verschiedenen Händlern, die an Endkunden verkaufen, wählen?! 


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Hallo Fani,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aus für Mehrwertsteuer auf PV

  •  thohem
11.12.2023  (#142)

Die Befreiung gilt für sämtliche zum optimalen Betrieb der PV Anlage notwendigen Komponenten (Punkt 7):
"Gleiches gilt, wenn im Rahmen der Lieferung von Photovoltaikmodulen auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten wie bspw. Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel oder Einspeisesteckdosen geliefert werden."

Und einen Elektriker, der das alles anschließt findet man gleich amal. Hatte da gar keine Probleme


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  •  Francis
11.12.2023  (#143)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Wo steht das, dass dann nur die Module USt. frei sein können?
Man kann ja alle Komponenten frei von verschiedenen Händlern, die an Endkunden verkaufen, wählen?!

Die Problematik ergibt sich aus dem Themenkomplex der Einheitlichkeit der Leistung. Und meine obige Einschätzung geht von einer strengen Auslegung der bisher bekannten Informationen aus.

Zwar wird in § 28 Abs. 62 UStG angeführt, dass "Installationen von Photovoltaikmodulen" auch dem Nullsteuersatz unterliegen, was eine Steuerbefreiung für die sonstige Leistung "Installation" suggeriert, welche dann getrennt beauftragt und mit Nullsteuersatz abgerechnet werden können sollte. Jedoch deuten die aktuellen Ausführungen des BMF im oben ausgeführten Link mit Fragen/Antworten etwa in Punkt 7. oder auch 12. darauf hin, dass es sich hier nur um eine Klarstellung zur unselbstständigen Nebenleistung der Installation bei Lieferung von Modulen handelt. 
Jedenfalls fehlt es mir hier noch an Eindeutigkeit und werde ich, obwohl ich grad kurz vorm Start der PV-Umsetzung bin, noch zuwarten, bis das vom BMF klar kommuniziert wurde. Weil was dann am Ende "gilt" muss nicht zwingend ganz rechtsdomatisch richtig sein, so zumindest meine Erfahrung nach 10 Jahren beruflicher Beschäftigung mit dem Steuerrecht (jedoch nur am Rande mit USt-Themen).

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  •  Francis
11.12.2023  (#144)

zitat..
thohem schrieb:

Die Befreiung gilt für sämtliche zum optimalen Betrieb der PV Anlage notwendigen Komponenten (Punkt 7):
"Gleiches gilt, wenn im Rahmen der Lieferung von Photovoltaikmodulen auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten wie bspw. Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel oder Einspeisesteckdosen geliefert werden."

Und einen Elektriker, der das alles anschließt findet man gleich amal. Hatte da gar keine Probleme

Gerede hier wird nur vom Fall "wenn im Rahmen der Lieferung von Photovoltaikmodulen auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten wie [...] geliefert werden" gesprochen, sprich Bezug bei einem Vertragspartner.

Man kann natürlich auch sagen, wenn mir meine Vertragspartner (Onlineshop, Elektriker oder Solateur) jeweils eine Rechnung mit 0% USt ausstellen ist die Sache für mich erledigt ;)
 


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  •  thohem
11.12.2023  (#145)
"2. Für welchen Zeitraum gilt diese Regelung?  
Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen ab dem 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Hinsichtlich dieses Zeitraums ist Folgendes zu beachten:"

"7. Welche Nebenleistungen zur Lieferung von Photovoltaikmodulen sind begünstigt?
 
Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern ein Mittel darstellen, um die Lieferung des Photovoltaikmoduls zum Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (unselbständige Nebenleistungen), teilen nach allgemeinen Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Lieferung des Photovoltaikmoduls (siehe UStR Rz 346 ff UStR). Dies ist bspw. der Fall, wenn der Lieferer Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher liefert und montiert."

" 8. Was ist unter „Installation von Photovoltaikmodulen“ zu verstehen?
Unter der Installation von Photovoltaikmodulen sind die photovoltaikanlagenspezifischen Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, eine Photovoltaikanlage sicher für das Gebäude und für die sich darin befindlichen Menschen zu betreiben (z.B. photovoltaikanlagenspezifische Elektroinstallation), zu verstehen. Die Installationsarbeiten müssen direkt gegenüber dem Anlagenbetreiber erbracht werden, um unter den Nullsteuersatz zu fallen."

Keine Ahnung was daran nicht klar sein sollte 

Punkt 12 hat garnix mit der Installation an sich zu tun sondern nur für die Planung der Installation. Und die Beispiele dazu sind ganz eindeutig: Eli verkauft und plant PV - 0%. Eli plant PV - 20%. Das hat Nichts mit der Installation an sich zu tun, da es ja nur die Planung betrifft 

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  •  Francis
11.12.2023  (#146)
Das ist gut, wenn es für dich ganz klar ist. Dann kannst du mir sicher sagen, wie der Fall zu behandeln ist, wenn ich von Händler A die Module kaufe, von Händler B Wechselrichter und Montagematerial und mir der Elektriker des Vertrauens die Sache montiert. Die Montage durch den Elektriker mag abgedeckt sein (was für dich ganz klar ist, ich jedoch der Meinung bin, dass man es so oder so sehen kann). Die Lieferung des Wechselrichters und von Montagematerial durch einen zweiten Unternehmer sehe jedoch keinesfalls als befreit.

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  •  thohem
11.12.2023  (#147)
Ist doch in Punkt 7 abgedeckt. Der WR WR [Wechselrichter] stellt ein Mittel dar um die Lieferung des PV Moduls zum Betrieb einer PV Anlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Da steht nix von "muss der selbe Verkäufer sein". Da steht nur da: es ist befreit wenn es gebraucht wird um die PV Anlage zu betreiben

Und dass ein Elektriker unter die 0% fällt wenn er die Anlage nur installiert ist in 2. geregelt:

"Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen". Hier ist nur ein UND. Unabhängig vom Erwerb. 

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  •  cutcher
11.12.2023  (#148)
Siehe hier

Dies ist bspw. der Fall, wenn der Lieferer Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher liefert und montiert."


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  •  Fani
12.12.2023  (#149)

zitat..
cutcher schrieb:

Siehe hier

Dies ist bspw. der Fall, wenn der Lieferer Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher liefert und montiert."

Bspw aber nicht ausschließlich 


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  •  delano1
15.12.2023  (#150)
Hallo liebe Community, bin neu im Forum:
Wie würde es bei mir aussehen? Anfang Oktober 23 endlich einen Call für 10kwp Anlage und 10kwh Speicher bekommen. Wäre also förderfähig.
Soll ich jetzt noch 2023 eine Komplett PV Anlage  bei solardiscount.at (ca 13000€ inkl. Mwst) kaufen (würde aber erst im Januar 2024 bezahlt, abgeholt bzw geliefert werden) und von einem konzessionierten Elektriker im Frühjahr (zusätzliche Rechnung) montiert bzw angeschlossen werden?
Mögliche Förderung würde  ja nach den 2023 Richtlinien 2850€ für Module bzw 2000€ für den Speicher betragen.


 
 


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  •  awsalzburg
16.12.2023  (#151)

zitat..
delano1 schrieb:

Hallo liebe Community, bin neu im Forum:
Wie würde es bei mir aussehen? Anfang Oktober 23 endlich einen Call für 10kwp Anlage und 10kwh Speicher bekommen. Wäre also förderfähig.

Soll ich jetzt noch 2023 eine Komplett PV Anlage  bei solardiscount.at (ca 13000€ inkl. Mwst) kaufen (würde aber erst im Januar 2024 bezahlt, abgeholt bzw geliefert werden) und von einem konzessionierten Elektriker im Frühjahr (zusätzliche Rechnung) montiert bzw angeschlossen werden?
Mögliche Förderung würde  ja nach den 2023 Richtlinien 2850€ für Module bzw 2000€ für den Speicher betragen.

soweit ich weiß kann maximal 30% der PV-Anlage + Elektriker Rechnung und extra 30% der Akku Rechnung als Förderung ausbezahlt werden. 0% Mwst. geht solang nicht solange die Förderzusage gültig ist. Förderung u. Mwst. Rückforderung geht wenn man für die PV-Anlage Kleinunternehmer wird.

Mich würde interessieren welcher Elektriker eine Anlage montiert wenn ich Module, WR, Akku u. Unterkonstruktion selber kaufe und tlw. montiere? Der Elektriker würde nur den Zählerkasten umbauen, Erdung, Verkabelung und Blitzschutz errichten. Bin in nähe Salzburg zuhause. Bin für jegliche Hinweise dankbar.

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  •  thohem
16.12.2023  (#152)

zitat..
awsalzburg schrieb: Mich würde interessieren welcher Elektriker eine Anlage montiert wenn ich Module, WR, Akku u. Unterkonstruktion selber kaufe und tlw. montiere? Der Elektriker würde nur den Zählerkasten umbauen, Erdung, Verkabelung und Blitzschutz errichten. Bin in nähe Salzburg zuhause. Bin für jegliche Hinweise dankbar.

Einfach fragen, hab genau das gleiche Thema gerade und einen gefunden, der das macht. Kaufe die Module halt über ihn, ich montiere alles und er verkabelt und nimmt ab. 700€/kwp, da hab ich gleich zugeschlagen für 22kwp


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  •  delano1
16.12.2023  (#153)
@thohem: Kannst du mir persönliche Nachricht schreiben (als "Neuling" im Forum steht mir diese Funktion noch nicht zu) Wohnst wohl auch in meiner Gegendund hast ein sehr attraktives Angebot erhalten.

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  •  cete8
30.12.2023  (#154)
Irre ich mich oder fällt die normale sonstige Förderung weg, weil ja nun die MWST wegfällt, quasi statt der Förderung? Oder kann man trotzdem immer noch die Förderung AUCH beantragen, auch wenn man die Komponenten ohne MWST kauft?

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  •  haster2
31.12.2023  (#155)

zitat..
cete8 schrieb:

Irre ich mich oder fällt die normale sonstige Förderung weg, weil ja nun die MWST wegfällt, quasi statt der Förderung? Oder kann man trotzdem immer noch die Förderung AUCH beantragen, auch wenn man die Komponenten ohne MWST kauft?

Entweder ODER.
beides geht nicht.
ab 24 sowieso nur mehr keine MwSt.


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  •  wiwi
31.12.2023  (#156)

zitat..
haster2 schrieb:

──────..
cete8 schrieb:

Irre ich mich oder fällt die normale sonstige Förderung weg, weil ja nun die MWST wegfällt, quasi statt der Förderung? Oder kann man trotzdem immer noch die Förderung AUCH beantragen, auch wenn man die Komponenten ohne MWST kauft?
───────────────

Entweder ODER.
beides geht nicht.
ab 24 sowieso nur mehr keine MwSt.

Nicht ganz, für Kat. C > 35 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und Kat. D wird es weiter Fördercalls geben, da diese Anlagen nicht vom Nullsteuersatz profitieren können.

Siehe auch die FAQ vom BMF zum Thema:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
31.12.2023  (#157)
Das klingt dann aber nach Geschenk für Firmen, die ja sowieso die USt zurück bekommen *mhm*

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
31.12.2023  (#158)

zitat..
npalko schrieb:

Das klingt dann aber nach Geschenk für Firmen, die ja sowieso die USt zurück bekommen *mhm*

Die Ust is ja nur a unnoetiger Durchlaufposten, immer gewesen - nur damit die Buerokratie lebt - davon hat ne Firma nix ausser Arbeit 

Firma - Foerdergeld 
Privat - Ustbefreiung

Somit haben beide Bereiche was 😉

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  •  cete8
31.12.2023  (#159)
Okay danke. Ist aber im Endeffekt trotzdem um einiges weniger als bei der normalen Förderung. Aber gut, das generell Sachen teurer werden und Förderungen weniger, das sind wir schon gewöhnt 😀

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  •  wiwi
31.12.2023  (#160)

zitat..
npalko schrieb:

Das klingt dann aber nach Geschenk für Firmen, die ja sowieso die USt zurück bekommen *mhm*

Ist aber auch nicht neu, Firma baut Hausnummer 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage, kauft mit UID ohne Steuer ein und bekommt bei vorhandenem Förderticket den Investitionszuschuss obendrauf.

Wobei die Fördersätze für Kat. C und Kat D. 2024 erst noch per Verordnung festgelegt werden müssen, von z.B. 10 EUR/kWp Zuschuss wirst ja auch nicht reich.


zitat..
cete8 schrieb:

Okay danke. Ist aber im Endeffekt trotzdem um einiges weniger als bei der normalen Förderung. Aber gut, das generell Sachen teurer werden und Förderungen weniger, das sind wir schon gewöhnt 😀

Was wir noch gewöhnt sind: Jeder fordert etwas (Nullsteuersatz PV), und wenn es dann kommt beschwert man sich erst recht wieder. 😉


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  •  Duky
31.12.2023  (#161)
Ich bin generell auf die Dynamik PV Anlage 2024 sehr gespannt. Die Goldgräberzeit ist vorbei. Aufträge gibts zwar "noch" genug, aber Module sind bis zu 50% billiger geworden und Einzelposten bis zu 30% (Speicher,...) Artikel in den Oberösterreichischen Nachrichten von letzter Woche.

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