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die neue "immobiliensteuer" - frage

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.2. - 19.6.2012
71 Antworten 71
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Hallo,

hat jemand hier eine Ahnung wie das jetzt aussehen wird mit der 25%-Steuer auf Immobilienverkäufen? Was passiert, wenn man ein Wohnhaus mit Grund, das vererbt wurde jetzt verkauft um mehr Kapital für das Eigenheim zu haben? Bisher war das doch eigentlich steuerfrei... wird man jetzt 25% abliefern müssen?

lg, Dani

  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#21)
Bauerhöfe und wertvolle Grundstücke - Hier eventuell eine Anleitung

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/wirtschaft/2949386/tipps-bei-haus-grund-steuer-sparen.story

Meine Liegenschaft wurde noch mit Kronen bezahlt - das wäre vielleicht ein Streit mit der Finanz.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#22)
ja creatordas ist ganz meine meinung!
man darf es ja fast nicht sagen. aber es gibt sie doch bei uns: die soziale hängematte.

@renate: danke für den link. die dürften das also echt schon mit 1.4. durchziehen. wenn die regierungspartner nur überall so schnell wären... *ggg*
naja, eine GmbH zu gründen find ich schon lustig. um den prozentsätzen der versteuerung zu entgehen zahlt man halt erstens mal die gründungskosten und dann natürlich zumindest die mindestKÖST von 1750 pro jahr. ist ja auch kein pappenstiel - solche tips find ich in einer zeitung für "normalbürger" irgendwie fehl am platz...


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  •  Patrick
  •   Gold-Award
17.2.2012  (#23)

zitat..
das ist mal ein steilvorlage an theorie - wie wär's als simples wertäquvalent zum verkaufszeitpunkt? ned jeder vermietet...


Für die die nicht vermieten gilt ja auch die Hauptwohnsitzbefreiung, womit keine Steuer anfällt. Sobald das Thema etwas komplexer wird, bringst du leider immer wieder alles durcheiander. So gut deine sonstigen Tipps auch sind.

Es gibt auch einen Grund warum die Vermögensbesteuerung so schlecht ankommt. Es hält sich jeder für reicher und besser als er ist. Da gab es mal eine sehr interessante Studie dazu. Jeder sollte sich auf einer Skala von 1 - 10 bewerten, wobei 10 sehr reich und 1 arm ist. Der Großteil der Arbeitslosen hat sich mit Werten über 5 bewertet (obwohl 1 - 2 angemessen wäre), Besserverdiener (mittleres Management) haben sich mit 7 - 8 bewertet. Die wirklich Reichen mit Vermögen von mehreren Millionen Euros haben sich mit 6 - 7 bewertet. Dadurch glauben viele, dass sie hart getroffen werden, wenn ihr kleines Vermögen besteuert wird. Mit kleinen Vermögen meine ich alles unter 1 Mio. EUR. In Wirklichkeit werden durch die Angst der kleinen Leute, Vermögen geschützt und Leistung besteuert. Der Aufstieg in die Schicht der Vermögenden wird extrem erschwert. Die Kluft zwischen Leistungsträgern (Jahresbrutto 70.000 bis 200.000 p.a) und Reichen wird immer größer. Die anderen verarmen auf hohem Niveau.

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#24)
Patrick - Wenn du heute auf ein Sparbuch 100.000,- legst, und es im Alter auflöst, dann ist auf der Differenz von Guthaben zu den 100.000,- ja auch KESt drauf. In diesem Fall halt jährlich abgezogen, was auch wieder schlechter ist.


Und was ist mit der Grundsteuer?
Die ist doch im Prinzip eine Art Vermögenssteuer!!


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  •  creator
  •   Gold-Award
17.2.2012  (#25)
die fantasieren jetzt nur noch ziemlich krude rumhttp://www.orf.at/#/stories/2105439/

... offenbar ist unsere top-regierung mittlerweile draufgekommen, dass viel von den neuen sparideen feuchte träume sind - und hält sich an altbewährtes: die grundsteuer und einheitswerte erhöhen.
das ist pure enteignung - und weil sie zu blöd waren, das im sparpaket gleich dazu zu sagen, soll das erst ab 2016 gelten - nach den nächsten wahlen. offenbar soll es der nachfolge-regierung möglichst schwer gemacht werden... und man rechnet damit, der nicht mehr anzugehören...

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#26)
Grundsteuererhöhung ab 2016 - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) kündigte im „Standard“ (Freitag-Ausgabe) für 2016 eine Anpassung der Einheitswerte an die realen Marktwerte von Immobilien an. Das bedeutet eine Erhöhung der Grundsteuer, die auf Grundlage der Einheitswerte berechnet wird.

Wenn es tatsächlich so kommen sollte, werden nicht Wenige dazu
gezwungen die Häuser z.B. in Städten oder Seenähe verkaufen zu müssen, da sie sich das nicht mehr leisten können.

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Hallo danillal,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: die neue "immobiliensteuer" - frage

  •  Patrick
  •   Gold-Award
17.2.2012  (#27)
Grundsteuer - Die Grundsteuer ist eine Vermögenssteuer, aber sie ist extrem niedrig. Ich glaub ich zahl 160 EUR im Jahr. Würde man die verzehnfachen im Gegenzug die Lohnsteuer senken, wäre das wieder ein Schritt in Richtung Leistung soll sich auszahlen. Wenn eine Familie extrem hohe Grundbestände hat, dann ist nach dem jetztigen System gesichert, dass sie und ihre Nachkommen immer reich sein werden. Und da rede ich nicht von Leuten die vielleicht ein Haus um 1 Mio. haben. Da gibt es Leute, völlig unscheinbar und öffentlich vollkommen unbekannt, die haben Immobilien im Wert von zig Millionen Euro. Ein Bekannter hat vor der Finanzkrise noch Wald um 40 Mio. nachgekauft. Man kann davon ausgehen, dass seine Nachkommen auf Erwerbseinkommen nicht mehr angewiesen sind. Hier muss man ansetzen, sonst geht die Schere immer weiter auf. Als Steuerberater kenn ich wirklich viele reiche Personen. Die lachen sich alle ins Feustchen. Zahlen auf's vergleichweise geringe Erwerbseinkommen 50% und auf Gewinne vom riesigen Kapitalvermögen 25% und auf Immobilien teilweise 0% (Pauschlierung in der Land und Forstwirtschaft, steuerfreies Weiterverkaufen)

Wie gesagt viele haben extreme Angst, dass sie auf ihr mühsam Erspartes ein paar Steuern zahlen, jedoch nützt diese Angst jenen die wirklich vermögend sind.

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#28)
Patrick - Hätte Dein Bekannter die 40 Millionen auf ein Sparbuch gegeben, wäre nur 25 % vom Zuwachs fällig.
Du hingegen vertritts die Meinung, dass man von dem Wald/Vermögen, den er mit versteuerten? Geld bezahlt hat, auch noch was holen soll!

Ungleichbehandlung!

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
17.2.2012  (#29)
Das Geld am Sparbuch unterliegt jedoch einer Inflation. Immobilienvermögen wächst mit. Wenn er die Waldrendite immer wieder dazu verwendet neuen Wald zu kaufen, dann wird das Vermögen immmer mehr und das über Generationen. Wenn man das Vermögen nicht antasten will, dann muss zumindest eine hohe Erbschaftssteuer her. Es gibt m.M. nach sonst keinen anderen Weg, dass die Reichen nicht immer reicher werden und der Rest immer höhere Steuern auf Arbeit zahlen muss. Ein weiterer Grund warum man bei Immobilien ansetzen muss ist due Durchführbarkeit. Wenn man Cash besteuert, wird es einfach in andere Länder verschoben. Immobilien lassen sich leicht erfassen. Das man Ungleiches (Immobilien und Cash) ungleich behandelt finde ich nur richtig. Sämtliche Einkunftsarten wurden immer schon unterschiedlich behandelt. Der Gleichheitsgrundsatz gilt ja nur für Gleiches.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.2.2012  (#30)
das hat schon bei den weingärten ned funktioniert - ... da haben bauern nach dem weinskandal aufgegeben und andere haben - um über die runden zu kommen - nachgekauft. mit dem ergebnis, dass sie irre flächen und dennoch wenig ertrag hatten. hätten sie das geld sinnvoll veranlagt, wären sie jetzt recih... detto beim wald. viele wälder rentieren sich nicht - die bundesforste haben genug davon abgegeben. das ist ein klassisches langfrist-investment über 20-30 jahre - und das wird gerade zerstört. nur so nebenbei: hat wer gecheckt, warum die letzte einheitswertfeststellung so sang- und klanglos abgeblasen wurde? weil das bmf mit einer irren zahl an falschbescheiden rechnen musste...

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#31)
Patrick - ...Wenn man das Vermögen nicht antasten will, dann muss zumindest eine hohe Erbschaftssteuer her....

Das finde ich den völlig falschen Ansatz. Man sollte den Steuer- und Förderdschungel mal auf einfache und verständliche Füße stellen.
97 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der Pauschalierung ist doch viel zu hoch ! Hab mir mal die Buchhaltungsgeschichte eines Weinbauers angehört. Er kann alle 5 Jahre von Pauschalierung auf Buchhaltungspflicht wechseln. Tut er natürlich nur dann, wenn Investitionen anstehen.

Oder so kann ich bis heute nicht verstehen, warum große Schlachtbetriebe und gr. Safterzeuger in den Genuss von landwirtschaftlicher Förderung kommen.
Es wird zu viel von unserem Geld für Falsche eingesetzt, so meine Meinung.


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  •  mark1928
  •   Gold-Award
17.2.2012  (#32)
bin etwas verunsichert - Wir haben unseren Grund 2009 gekauft. War da schon Bauland. 2010/2011 haben wir gebaut und sind nun hauptwohnsitzlich gemeldet. Betrifft uns diese mögliche immobilienbesteuerung irgendwie? vor das rückwirkend bis 2002 macht mir sorgen.a

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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#33)
markt1928 - Hauptwohnsitz soll ausgenommen sein.


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  •  Renate 1
  •   Bronze-Award
17.2.2012  (#34)
markt1928 - http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/733198/Grundsteuer_Verwirrung-um-Mitterlehner?_vl_backlink=/home/politik/index.do

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#35)
na ja, - nach den jetzt vorliegenden plänen 25% vom wertzuwachs bei verkauf.

http://diepresse.com/layout/diepresse/mediadb/pdf/konsolidierung.pdf

wie gesagt: wahnsinnig viel traumbüchl-fantasien... fix ist noch lange nix.

andererseits halte ich mitterlehner noch für einen der besser informierten minister:

zitat..
Ganz weiß man bei Mitterlehner nämlich nie: Im Dezember hatte er ausgeplaudert, dass im Sparpaket 30 Prozent an Steuern enthalten sein könnten. Genau so kam es dann auch – trotz heftiger Dementis der ÖVP-Führung davor.



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  •  creator
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#36)
kurzer edit zum vorigen posting: - das "stabilitätsgesetz 2012" ist gestern offenbar doch noch in begutachtung gegangen - begutachtung heißt zwar auch noch lange ned "fix", aber die grundzüge sollte man aus den erläuterungen schon ableiten können: https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Stabilittsgesetz2012/Sparpaket-Begentw-Erl.pdf
https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/neuegesetze/stabilittsgesetz2012/_start.htm

§30estg - https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/NeueGesetze/Stabilittsgesetz2012/Sparpaket-Begentw-Ges.pdf

steuerfrei also entweder 2 jahre seit anschaffung oder 5 jahre in den letzten 10 jahren als hauptwohnsitz genutzt...
netterweise vertraut man den bürgern so sehr, dass die sterberechnung jetzt nur noch berufsmäßige vertreter machen dürfen sollen - die notare, steuerberater und rechtsanwälte haben ihre schäfchen ins trockene gebracht... nix mehr mit billiger selbstberechnung und beglaubigung am bezirksgericht (da gibt's jetzt auch weniger davon....) - top-leistung im abzocken.
spaß macht auch artikel x9 - änderung des bauspargesetzes: jetzt dürfen die auch schon fundierte bankschuldverschreibungen ausgeben und pfandbriefe - sprich ihre kunden - weiterverklopfen... sehr schön.

die prämiengeförderte zukunftsvorsorge ist mit halbierung der förderung jetzt nur noch müll... pure abzocke, aber das war sie früher eh auch schon.
die versetzungen bei beamten sehe ich eher als instrumentarium, special friends a la entacher unschädlich mache zu können... ansonsten wäre es ja der aufruf zur korruption: 3% weniger und nulllohnrunde für den "sicheren" job, auf dem man jederzeit auf einen mieser bezahlten versetzt werden kann... cool. ist derzeit sogar für ganz normale angestellte sozialwidrig... so viel zu verfassungsmäßigkeit.

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  •  mark1928
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#37)
@creator -

zitat..
nach den jetzt vorliegenden plänen 25% vom wertzuwachs bei verkauf.


Bezieht sich das auf meine Frage? Wenn ja, ich will ja nicht verkaufen! Ich will da einfach nur wohnen! Kann ja net sein, dass ich jetzt dafür pecken muss, dass ich, wenn ich das irgendwann einmal verkaufe, vielleicht einen Gewinn mache! Naja zumindest seh ich das in meiner Naivität so!

EDIT: "ausgenommen aus neuer Regelung bleiben Hauptwohnsitze", heißt das nicht, dass das ganze für meinen Hauptwohnsitz nicht gilt (so wie andere User auch schreiben)?

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.2.2012  (#38)
@mark 1928: fix ist noch nix und ja, eigentlich sollten - hauptwohnsitze ausgenommen sein...ABER: schau' dir mal die - jetzt vorliegenden - formulierungen in §30 abs 2 z1 lit a und b ivm §30a etsg genauer an: ausgenomen sind nur "eigenheime und eigentumswohnungen samt grund und boden" wenn sie dem veräußerer
a) seit der anschaffung und mindestens 2 jahre durchgehend ODER b) innerhalb der letzten 10 jahre vor der veräußerung mindestens 5 jahre durchgehend als hauptwohnsitz gedient haben.

wennst also den grund 2009 gekauft hast und der logischerweise damals noch kein hauptwohnsitz war, weilst erst 2010 gebaut hast und der hws erst mit fertiger hütte ab 2011 möglich war, trifft dich die regelung, weilst halt jetzt noch mindestens die auf 5 jahre fehlende zeit dort als hws gemeldet sein musst, bis du steuerfrei verkaufen kannst.
nach deinen angaben kannst also frühestens 2016 steuerfrei verklopfen, wennst bis dahin immer dort mit hws gemeldet warst...

wie gesagt: das ist der entwurf - was rauskommt, weiß keiner...

schön, dass die geplanten einnahmen daraus nur ein drittel der ausgaben für kyoto decken - da haben mich die umweltengel des forums geprügelt, als ich den ausstieg aus dem schwachsinns-vertrag gefordert hab'... jetzt weiß man, warum.


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  •  mark1928
  •   Gold-Award
19.2.2012  (#39)
Okay, danke, das heisst das ganze wird sowieso nur schlagend, wenn ich verkaufen würde (nicht irgendwie eine rückwirkende Besteuerung auf den Kauf)? Das (zu verkaufen) hab ich ja net vor ...

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.2.2012  (#40)
eine rückwirkende besteuerung des kaufs wäre - administrativ noch das tüpfelchen auf dem i.... damit sich der schwachsinn endgültig ad absurdum führt.
nein, ist nicht angedacht und auch ned möglich. de facto reicht eh der jetzige wahnsinn für alle, die ihr geld ned versoffen haben... ausgleichszulagen bezieher werden die großen gewinner der reform!

wer hingegen in vorsorgewohnungen, grund und boden (immosteuer + erhöhte grundsteuern), bausparer, prämiengeförderte zukunftsvorsorge oder aktien (verlustausgleich nur pro jahr, keine spesenanrechnung) investiert hat, ist verlierer. als beamter sowieso - keine abfertigung , dafür -3% plus nulllohnrunden für den sicheren job, bei dem man auf miesere stellen versetzt werden kann und weniger dienstgeberbeiträge für die krankenversicherung... bestens.
die top-idee wäre ja für alle super: einfach als "wirtschaftsförderung" oder so die dienstgeberbeiträge für alle asvg-versicherten streichen... 8~§. und das alles nur, weil ein paar banken und versicherungen risikoaufschläge auf anleihen für griechenland für lau kassieren wollten...

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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  andelal
  •   Bronze-Award
21.2.2012  (#41)
Man sollte endlich die Grundbesitzabgaben anheben - Ein Scherz, was man da zahlen muss.

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