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Wann muss man den Hauptwohnsitz aufgeben - sofort nach Vertragsunterzeichnung obwohl der Vertrag zB erst ab 1.12. gilt? Sprich Neubesitzer ist ab 1.12. der neue Besitzer da ich zB am 30.11. ausziehe. Weiß man wahrscheinlich auch noch nicht oder? Ich hoffe sie wissen es am 1.4. - nicht wieder hinterher bereinigen berichtigen und korrigieren u. dann kannst es nur falsch gemacht haben. |
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die aufgabe des hauptwohnsitzes kann ja vertraglich - - wie die übergabe selbst - geregelt werden. hier war bislang nur an die mindestdauer der nutzung (2 jahre/ 5 jahre in 10 jahren vor verkauf)gedacht... bei den wilden korrekturen a la karl und dem rebellisch wachsamen bundes-heinz kannst fast drauf wetten, dass die am 01.04.2012 zwar vielleicht was beschlossen, aber definitiv noch kein gesichertes wissen darüber haben, was da wirklich hält... |
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Immobiliensteuer trotz Erbschaft/Schenkung - Hallo liebe Mitglieder!
Ich habe eine knifflige Frage an euch Mein Lebensgefährte und ich haben bisher in der Eigentumswohnung meiner Eltern gewohnt. Die Wohnung wurde vor über 10 Jahren errichtet und wir wohnen nun schon offiziell seit über 5 Jahren hier! Nun haben wir ein Grundstück mit Althaus gefunden, welches unserern Wünschen entspricht und meine Eltern wären bereit, diese Wohnung in der wir dzt. wohnen, zu verkaufen. Die Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit die neue Immobiliensteuer (legal) zu umgehen, ev. wenn meine Eltern die Wohnung selbst verkaufen bzw. wenn sie uns diese schenken/erben? Ich danke euch für eure Antworten und wünsche eine schöne Woche! |
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Hallo danillal, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: die neue "immobiliensteuer" - frage |
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5 jahre sind genau die grenze§30 abs 2 z 1 lit b estg http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570 nimmt jene immobilien von der besteuerung aus , wenn die eltern eh 5 jahre dort hauptgemeldet waren, ist eine besteuerung fraglich bzw. wohl zu verneinen, max. müssten sie sich halt mal kurz ummelden. ob der aufwand dafür steht, ist wohl auch zu bezweifeln. ggf. greift neben den aufwendungen und erhaltungsaufwendungen ja auch ein verlustausgleich bzw. die regelbesteuerungsoption nach §27a bzw. §30a estg. das kann man so im forum wohl ned gut abhandeln... zumindest ich kann's so ned. |
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was ist.. - ..wenn ich 10 jahre drin gewohnt habe - sie jetzt kaufe und gleich wieder verkaufe. So wie ich das verstehe muss ich dann keine Steuer zahlen - stimmt das? Habe auch schon anderes gehört bzw scheint es keiner wirkich zu wissen.
Im text steht ja nur das man 5 Jahr Hauptwohnsitz sein musste und nicht das es einem gehört haben muss!? Private Grundstücksveräußerungen § 30. (1) Private Grundstücksveräußerungen sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: 1. Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer a) ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder b) innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. |
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hallo - hallo michi, es geht ums eigentum da es ja eine spekulationsfrist ist, dh wennst vorher nur zur miete drinnen wohnst, und dann kaufst dann beginnt die Frist von da an zu laufen.
lg johannes |
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und wo steht das? Ich les das da nicht raus - das waere ja scheisse.
da steht doch kalr bei Punkt b) das man da 5 Jahre gewohnt haben muss ... Das mit dem Eigentum ist doch Punkt a) mit den 2 Jahren Frist ab da. |
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hallo - tja, hättest zur Versammlung kommen sollen, da habe ich das den Anwalt gefragt ;)
das ist halt zum schutz von spekulationen, in deinem Fall ist das sch... lg johannes |
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wie - ...verstehst Du dann den Absatz b) ? |
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hallo - Hi Michi, es geht um die Veräußerung von Eigentum, da du ja die letzten Jahre als Mieter drinnen wohnst, wird das nicht angerechnet, erst ab dem zeitpunkt wo die kaufst, läuft die zeit, lg johannes |
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Hallo Johro.. - .. ich veräußere es ja. Zu dem Zeitpunkt gehört es mir.
Steht das woanders das es so gerechnet wird? Bei a) steht eindeutig : ab der Anschaffung bis zur Veräußerung bei b) steht das nicht. Wenn man Absatz b) genau liest dann trifft das zu: Ich wohne seit 10 Jahren da. Das ist erfuellt und es ist mit ODER verknuepft. Alles andere ist etwas reininterpretieren was da nicht steht. So seh ich es halt. Werde mal andere Anwaelte befragen was die meinen. Habe mit einem Anwalt gesprochen (nur telefonisch) der sagt es auch so wie du. Verstehen oder akzeptiern will ich das aber ohne weiteres nicht. Finde es unglaublich das diese ganzen Anwaelte zu unfaehig sind einen klaren Gesetzestext zu schreiben. Der Anwalt hat sogar zugegeben ds da viel herumdiskutiert wird und es Unklarheiten gibt. |