« Finanzierung  |

die neue "immobiliensteuer" - frage

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3  4 
  •  danillal
  •   Bronze-Award
15.2. - 19.6.2012
71 Antworten 71
71
Hallo,

hat jemand hier eine Ahnung wie das jetzt aussehen wird mit der 25%-Steuer auf Immobilienverkäufen? Was passiert, wenn man ein Wohnhaus mit Grund, das vererbt wurde jetzt verkauft um mehr Kapital für das Eigenheim zu haben? Bisher war das doch eigentlich steuerfrei... wird man jetzt 25% abliefern müssen?

lg, Dani

  •  andelal
  •   Bronze-Award
21.2.2012  (#41)
Man sollte endlich die Grundbesitzabgaben anheben - Ein Scherz, was man da zahlen muss.

1
  •  mjaho
  •   Bronze-Award
21.2.2012  (#42)
Prämienpension - .. wie sieht das jetzt eigentlich bei der Prämienpension aus? Wenn sich ein Vertrag zugunsten des Kunden verschlechtert (wie zB. bei Handytarifen) kann man sofort aus den Vertrag raus .. gibt es hier auch eine Möglichkeit?

Hab mir damals vor einigen Jahren eine aufschwatzen lassen und wie schon vom Creator geschrieben war die vorher schon uninteressant und ist nun noch uninteressanter geworden. Falls ich diese jedoch kündige muss man ja die staatliche Förderung zurückzahlen (stimmt das?) .. zudem bekomme ich um einiges weniger raus, als ich bis dato einbezahlt habe .. (wer hat den so ein schwachsinniges System eingeführt??)

Ideen was man hier machen kann ohne durch die Finger zu sehen?

1
  •  andelal
  •   Bronze-Award
21.2.2012  (#43)
Meinst du die - prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge? Da hab ich die letzten paar Tage auch gegoogelt, aber das schaut schlecht aus. Ich hab mir den Schwachsinn leider auch einreden lassen.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
21.2.2012  (#44)
... ein paar ukrainer, tschtschenen, etc. mieten und dem "berater" schicken, demit er persönlich den verlust ausgleicht oder doch gut ausgebildete breiviks?
ganz im ernst: ein verlust ist de facto unvermeidbar, auch wenn man nach heutiger rechtslage und ogh-judikatur frühestens nach 10 jahren kündigen kann - die rückkaufwerte sind grottenschlecht.

im "konsument"-heft der märz-ausgabe steht ein ziemlich großer artikel, dass der vki "daran arbeitet", dass konsumenten aussteigen können oder "die anbieter ihre produkte attraktiver gestalten" - na, weil's das ja bis jetzt ned können hätten...
der wahnsinn ist dem schüssel und dem mister unschuldsvermutung eingefallen, als sie 2003 den ersten pensionsraub begingen und wohl gaaanz uneigennützig den finanzmarkt wien "stärken" wollten. lustigerweise haben sie dann auch gleich die rechnungszinse der mitarbeitervorsorge- und betrieblichen pensionskassen gesenkt, weil schon damals feststand, wie toll das system ist. kann also keiner behaupten, es hätte niemand gewusst. da es damals aber den banken und versicherungen mit den klassischen produkten ned so toll ging (und lobbyismus noch cool war), hat man ihnen das geld hingeworfen... und die haben den schwachsinn dann freudig zur bekannten fwk+tt-schiene genutzt.

allein bei den betrieblichen pensionskassen wurden jährlich €1,35mrd förderungen bei den banken und versicherungen verbrannt.
verschwörungstheorie? nein, politisches geschäft.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  hiddenmaxx
21.2.2012  (#45)
habe mir sowas auch andrehen lassen - werde wohl in den sauren apfel beißen und nach 10 jahren (2014) kündigen...

1
  •  andelal
  •   Bronze-Award
21.2.2012  (#46)
Wir sind nicht alleine, - keine Sorge emoji

1
  •  mjaho
  •   Bronze-Award
22.2.2012  (#47)
beantwortet nur meine Frage nicht.
Verkaufen kann man es ja früher auch... aber egal ob ich es jetzt nach 5/10/20 Jahren kündige, unterm Strich sieht es immer sehr bescheiden aus.
Auch wenn ich jetzt den monatlichen Beitrag senke, greif ich ja wieder ein und verschlechtere damit den Vertrag noch weiter ...

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo danillal,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: die neue "immobiliensteuer" - frage

  •  atma
  •   Silber-Award
22.2.2012  (#48)
ich würd das alles nicht so pauschal sagen... man muss immer nachrechnen, wie das für den jeweiligen vertrag nun wirklich aussieht... da kann ein kleines plus und ein großes minus oder umgekehrt drunter stehn... einfach kündigen würd ich ned, ohne eben nachzurechnen... dann gibts die möglichkeit einer prämienfreistellung ja auch noch - auch die muss man sich durchrechnen...

1
  •  creator
  •   Gold-Award
22.2.2012  (#49)
@mjaho: deine fragen hab' ich beantwortet -

zitat..
ganz im ernst: ein verlust ist de facto unvermeidbar, auch wenn man nach heutiger rechtslage und ogh-judikatur frühestens nach 10 jahren kündigen kann - die rückkaufwerte sind grottenschlecht.


zitat..
der wahnsinn ist dem schüssel und dem mister unschuldsvermutung eingefallen, als sie 2003 den ersten pensionsraub begingen und wohl gaaanz uneigennützig den finanzmarkt wien "stärken" wollten.


vielleicht kann sich der vki ja a la awd durchsetzen - das verkaufsargument, dass man von der staatlichen pensionsversicherung ja nix mehr erwarten wird können, wäre imho schlicht systematische falschberatung. wer eine rechtsschutzversicherung mit baustein veranlagungen oder ggf. auch versicherungsstreitigkeiten hat, kann mal da anklopfen - wenn die pzv woanders abgeschlossen wurde...

da sich aber heute wie damals http://www.meineabgeordneten.at/ aus naheliegenden gründen nicht dazu durchringen können, den banken und versicherungen das geld wegzunehmen und für diesen schwachsinn die politische (schon gar nicht: zivilrechtliche) haftung zu übernehmen, wird es wohl nur eine lösung a la "ausstieg mit verlusten-light" geben. selbst das wird es vor 2014 ned spielen...
bleibt daher nur, durchzurechnen, was günstiger kommt: jetzt sofort aussteigen (wenn der vertrag max. erst 1-2 jahre läuft) und verluste realisieren oder halt warten, bis man nach heutiger gesetzeslage rauskann.
meist wird sich durchhalten bis zur 10-jahres-grenze (mit der hoffnung auf light-lösung)rechnen, weil da halt weniger verluste anfallen.

da geht's allen "kunden" wie den heimkindern http://wien.orf.at/news/stories/2522076/
war doch alles paletti, hat sich nie wer beschwert oder gar geklagt... bis jetzt halt.


1
  •  danillal
  •   Bronze-Award
22.2.2012  (#50)
@creator - sieht aber leider nicht so gut aus, dass sich die verbraucherschützer da was antun werden: http://derstandard.at/1329703260063/Fruehzeitiger-Ausstieg-Chancen-der-Bausparer-sinken

lg, dani


1
  •  creator
  •   Gold-Award
22.2.2012  (#51)
.., hm, dass der kletecka den vertrauensschutz ned so - ernst nehmen will, hat auch seine gründe. nur, weil berater "geschult" (in was eigentlich... ah, im kunden-ver...)sind, heißt das ned, dass das auch dem transparenzgebot des §879abgb genügt, vom §6 kschg http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462 mal ganz zu schweigen... ist ja ziemlich überraschend, wenn's auf einmal für gleiche leistung (wie eine rente) viel mehr prämie braucht oder ein werbeargument (eben die bausparprämie) in überraschend hohem ausmaß gekürzt wird... genau diese argumentation will man ja so tunlichst wie die systematische fehlberatung vermeiden... und die letzten 2 sätze im standard-artikel sind ja ein offenbarungseid. klar gab's lobbying von den lieben banken und versicherungen...
ich nehme mal an, wenn der erste mit rs oder prozessfinanzierer dagegen so vorgeht, gibt's auch große augen bei bmask+vki. dann gibt's als letzten anker den ogh mit ähnlich tollen sprüchen wie jüngst bei der vav...
hintergrund sind nämlich auch die pensions- und mitarbeitervorsorgekassen, da geht's im gesamten um irre viel geld, das man den banken und versicherungen reinschiebt...

1
  •  JAB
  •   Silber-Award
23.2.2012  (#52)
die frage ist nun: - wenn man eine selbsterstellte immobilie nach 2 jahren veräußert, aber einen teil davon vermietet hat, muss jetzt anscheinend auch hier die 25% steuer auf den gewinn gezahlt werden. wird dies halten, oder nicht - wie berechnet man die steuer und wer?

1
  •  creator
  •   Gold-Award
23.2.2012  (#53)
ich kann's derzeit ned sagen... es wird gerade soviel rumgewerkt, entwürfe mit irre kurzen begutachtungsfristen und in versionen rausgeschossen... keine ahnung, was die dann überhaupt mal beschließen... und erst dann kann man sagen, ob sowas chancen hat, zu halten... gerade was die 2 jahre hauptwohnsitz ab kauf angeht, denn warum soll eine etw steuerfrei nach 2 jahren veräußerbar sein und ein selbstgebautes haus, das zum bauen logischerweise erst mal einen grundbesitz, ned unbedingt -eigentum, voraussetzt, ned?

1
  •  schwa226
28.2.2012  (#54)
Nun noch schnell kaufen oder eh egal.. - ..da es uns mit dem Grundkauf sowieso erwischt!?

Wir werden wenn alles klappt nächste Woche einen Grund vermessen.
Der Kauf soll dann noch im März erfolgen. Es ist "ganz neuer" Baugrund - also vorher Grünland.

Wenn die Regelung jetzt ab April gilt und wir es aber noch im März über die Bühne bekommen zahlen wir dann rückwirkend etwas?

Oder haben wir dann das Glück im März zu dem "originalen" Preis zu kaufen und der Verkäufer muss dann im April die 25% zahlen!?

Wär natürlich gut für uns aber schlecht für das Nachbarschafftsleben.
Oder besser gleich einen "besseren" Preis aushandeln und sich dann im April die Steuer teilen!? (Wenn der Verkäufer mitspielt)
Der Preis ist eigentlich vor ~4 Monaten ausgehandelt worden.

Danke!

1
  •  coisarica
  •   Bronze-Award
28.2.2012  (#55)
..rückwirkend ist da nix zu zahlen. wär ja noch schöner.

einen sog. besseren preis aushandeln ist nix anderes als steuerhinterziehung.

1
  •  schwa226
28.2.2012  (#56)
Naja, rückwirkend habe ich gemeint, dass der Verkäufer dann im April noch zur Kassa gebeten wird obwohl der Verkauf im März war/ist.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
29.2.2012  (#57)
ich weiß eben noch nicht, wie das wirklich kommt... zuzutrauen wäre es unseren helden, dass sie sich auf das öffentlichkeitsprinzip des grundbuchs stützen - mit der coolen auswirkung, dass ja die eintragung ins grundbuch bei unseren superschnellen und von schließung bedrohten bezirksgerichten auch ein weilchen dauert. dann wird nicht mehr auf das datum des kaufvertrages, sondern für die steuer auf's grundbuch geschaut... emoji
wie gesagt: fix ist noch nix und redlicherweise sollte das kaufvertragsdatum gelten... aber wenn man geld für griechen, banken und verschmutzungszertifikate braucht... 8=€

1
  •  creator
  •   Gold-Award
2.3.2012  (#58)
der bundes-heinz übt gerade die rebellion... das hat er ja 2007 mit einer rückwirkenden strafbestimmung der gewerbeordnung als one&only hbp, der auch materiell prüft (und ned nur das zustandekommen, sprich die präsenzquoren checkt) mal hinbekommen... und das scheint ihn jetzt angemessen mutig zu machen.

bin schon gespannt, wenn er cool rumprüft und dann doch noch teile als verfassungswidrig vom eigentlich zuständigen vfgh gehoben werden... dann hat er halt - wie so oft, wenn was als verfassungswidrig erkannt wird - schlampig geprüft.
aber ok, vielleicht fällt ja damit die rückwirkende steuerverfangenheit für grundstücke, die nach 31.03.2002 gekauft wurden...
http://www.stadt-wien.at/politik/bundespraesident/rechte-des-bundespraesidenten.html
http://www.orf.at/stories/2107850/2107846/

1
  •  jupiter
10.3.2012  (#59)
Sagt mal, gibt es jetzt eigentlich schon Konkreteres? Ein Makler hat uns gestern gesagt, dass, wenn wir das eigene Haus verkaufen, in dem wir Hauptwohnsitz gemeldet sind und seit 16 Jahren wohnen, wir 3,5% Immobiliensteuer zahlen müssen - stimmt das? Ich dachte wenn man seinen Hauptwohnsitz veräußert, ist das nicht so? Uns hats jedenfalls ziemlich auf den Allerwertesten gesetzt. Das wären über 6.000 EUR für "nix" ...

1
  •  creator
  •   Gold-Award
10.3.2012  (#60)
seit der bundes-heinz rebelliert, hat sich nix grobes - getan, außer, dass es jetzt 2 stabilitätsgesetze gibt. im ersten teil http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01680/index.shtml steht in §30 estg drin, was ausgenommen sein soll - hab' ich schon beschrieben. jetzt muss man wohl auch noch im zuge des verkaufs den hauptwohnsitz aufgeben...

fix ist noch gar nix, ned nur wegen heinz, sondern weil erst ende märz beschlossen werden könnte - und dann eben heinz dran ist.

auch zum 2.teil http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01685/index.shtml gab's heftige stellungnahmen.
was da unsere nationalhelden beschließen, ist imho völlig offen. wahrscheinlich werden ihnen sämtliche verfassungsbedenken wurscht sein, wenn das geld so leicht wie bei der immo-steuer kassiert werden kann, weil der rest (a la schweiz, finanzsektorsteuern, etc.) eh traumbüchl-zahlen und völliger humbug sind - vgl. volksbank.

eigentlich könnten's auch gleich öffentliche auspeitschung für ihre "parlametarische arbeit" beschließen - ist zwar auch verfassungswidrig, das ist der rest a la strafrecht und ikt aber auch. macht im gegensatz zum rest aber nur den unterschied, dass sie das ja selber treffen und ggf vorher zum denken anregen würde...


1
  •  jupiter
15.3.2012  (#61)
Wann muss man den Hauptwohnsitz aufgeben - sofort nach Vertragsunterzeichnung obwohl der Vertrag zB erst ab 1.12. gilt? Sprich Neubesitzer ist ab 1.12. der neue Besitzer da ich zB am 30.11. ausziehe. Weiß man wahrscheinlich auch noch nicht oder? Ich hoffe sie wissen es am 1.4. - nicht wieder hinterher bereinigen berichtigen und korrigieren u. dann kannst es nur falsch gemacht haben.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next