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EEG gründen offene themen

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  •  stefan4713
11.7. - 12.9.2024
93 Antworten | 16 Autoren 93
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jo, sehr viele stunden gelesen, auch hier im forum
ausgangssituation - vom 1.11.23 bis 28.2.24 schon fast 1.000 kwh eingespeist
wochenendhaus der freundin (eigentümer) soll im ersten schritt "verbandelt" werden
wohnung meiner schwester wie auch meinem vater den strom zu "überlassen"
aber

vereinsstatuten - hat jemand so eine einfache vorlage was da alles reingehört, wie sowas aussieht? jene die  ich von öffentlichen seiten heruntergeladen hab, sind 8 seiten lang

und - wo melde ich einen verein an? gemeinde / bezirkshauptmannschafft?

weitere zusammengetragene infos:
  • unterschiedliche trafostationen & umspannwerke daher BEG
  • EDA portal anmelden sobald die notwendigen unterlagen da sind
  • STEG eeg anmeldeprozeß
  • keine dienstleister, da im ersten step nix zu verrechnen ist
  • smartmeter sind installiert, aber der umstellungsprozeß opt-in dauert noch
  • gibts hoppalas über die der eine oder andere gestolpert ist, die zeit kosten?

vlt hat jemand unterstützende infos - danke

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.7.2024  (#1)
Für den Anfang. Schon gesehen ?

https://energiegemeinschaften.gv.at/online-guide/

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  •  Thunderx1609
  •   Bronze-Award
11.7.2024  (#2)
Hallo, habe auch Anfang des Jahres einen Verein gegründet und zuerst eine EEG und dann eine BEG gegründet. Kann dir hier also ein bisschen weiterhelfen.
Zuerst musst du einen Verein bei deiner BH anmelden. (Statuten gibt es im Internet; diese müssen aber noch auf deinen Verein angepasst werden)
Sobald du ein Vereinsregister bekommen hast, kannst du dich bei ebutilities anmelden.
Da bekommst du dann die nötigen Infos die du für den Netzzugangsvertrag brauchst.
Sobald du diesen bekommen hast, wirst du auf der EDA Plattform freigeschaltet und kannst dort deine Produzenten und Verbraucher verwalten.
Ist ein wenig ein Hin- und Herschreiben mit den jeweiligen STellen bzw. nimmt auch eine gewisse Zeit in Anspruch. (Außerdem sind deine Gegenüber auch teilweise noch nicht so vertraut mit dem Thema; gerade wenn nicht 08/15 Sachen anstehen)
Eventuell konnte ich dir ein wenig helfen.
lg

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  •  stefan4713
12.7.2024  (#3)

zitat..
Thunderx1609 schrieb:

Hallo, habe auch Anfang des Jahres einen Verein gegründet und zuerst eine EEG und dann eine BEG gegründet. Kann dir hier also ein bisschen weiterhelfen.
Zuerst musst du einen Verein bei deiner BH anmelden. (Statuten gibt es im Internet; diese müssen aber noch auf deinen Verein angepasst werden)
Sobald du ein Vereinsregister bekommen hast, kannst du dich bei ebutilities anmelden.
Da bekommst du dann die nötigen Infos die du für den Netzzugangsvertrag brauchst.
Sobald du diesen bekommen hast, wirst du auf der EDA Plattform freigeschaltet und kannst dort deine Produzenten und Verbraucher verwalten.
Ist ein wenig ein Hin- und Herschreiben mit den jeweiligen STellen bzw. nimmt auch eine gewisse Zeit in Anspruch. (Außerdem sind deine Gegenüber auch teilweise noch nicht so vertraut mit dem Thema; gerade wenn nicht 08/15 Sachen anstehen)
Eventuell konnte ich dir ein wenig helfen.
lg

hallo ok danke - dann frag ich bei der BH nach
statuten im internet? muß ich googlen
ebutiliities bin ich gestern auch noch draufgekommen - aber ohne verein und DVR nr geht beim start nix


zitat..
PVAndyE schrieb: Für den Anfang. Schon gesehen ?

https://energiegemeinschaften.gv.at/online-guide/

ja danke - hab ich schon gelesen

gerade die feinheiten zum start, das mit den statuten und verein gründen, kostet nix aber dauert halt - ein leerformular/vorlage oder wie andere das haben, wäre hilfreich
STRG+C und STRG+V 🙂




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  •  josef198080
12.7.2024  (#4)
Hallo, 

auf der von PVAndy erwähnten Seite findest doch diese Mustervorlagen, die du "nur" mehr befüllen musst - inkl. Leitfaden.

Für EEG - https://energiegemeinschaften.gv.at/downloads/vorschlag-fuer-vereinsstatuten-erneuerbare-energie-gemeinschaft/


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  •  stefan4713
12.7.2024  (#5)

zitat..
josef198080 schrieb:

Hallo, 

auf der von PVAndy erwähnten Seite findest doch diese Mustervorlagen, die du "nur" mehr befüllen musst - inkl. Leitfaden.

Für EEG - https://energiegemeinschaften.gv.at/downloads/vorschlag-fuer-vereinsstatuten-erneuerbare-energie-gemeinschaft/

ok danke - das hab ich gesehn - nur das sind 8 seiten aber ich füll das aus und fertig
war überzeugt es geht mit weniger zeilen, aber für mich natürlich auch wichtig das diese inhalte mit drin sind

"Sie enthalten die wesentlichen energierechtlichen und vereinsrechtlichen Bestimmungen."


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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
12.7.2024  (#6)
Muss ich mich vorab entscheiden, ob ich nur im lokalen netz Strom verteile (nachbarn in meinem fall), oder kann ich den Strom dann auch an 100km entfernte geschwister schenken/verkaufen?

Gründe ich dafür besser eine EEG oder eine BEG, oder brauche ich beides?

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  •  thohem
12.7.2024  (#7)

zitat..
Cyber83 schrieb: Muss ich mich vorab entscheiden, ob ich nur im lokalen netz Strom verteile (nachbarn in meinem fall), oder kann ich den Strom dann auch an 100km entfernte geschwister schenken/verkaufen?

Gründe ich dafür besser eine EEG oder eine BEG, oder brauche ich beides?

Kommt halt drauf an was du willst. EEG und BEG sind halt komllett verschieden und sehr gut beschrieben auf besagten Seiten. Kommt ja drauf an ob dein Verein eine EEG oder BEG ist ergo musst du's vorher wissen.

Wird aber vom Verein grundsätzlich egal sein, wenn es nur um Strom an Familie schenken geht und ihr euch nicht gegenseitig verklagt. 


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
12.7.2024  (#8)
Du brauchst halt schon mehr in den Statuten als ein paar Zeilen, weil sie ja auch die vorgaben des Vereinsgesetzes abbilden müssen, vorallem dass ihr nicht auf Gewinn orientiert seit.

Ich habe das ganze auch vor ein paar Wochen hinter mich gebracht und bin im nachinein Verwundert, wie einfach und vor allem schnell das gegangen ist.

Ich hab die Gründungsanzeige für den Verein am Montag abgeschickt und am Mittwoch einen Eingeschriebenen Brief mit dem Bescheid bekommen. Ebenso die Netzzugangsvertrag mit dem Netzbetreiber hat nur 3-4 Tage gedauert.

Wichtig ist auch, und das geben dann die meisten Ratgeber nicht mehr her ist, dass du spätestens 30 Tage nach der Tätigkeitsaufnahme des Vereins eine Meldung beim Finanzamt abgibst!

Wenn du von EEG auf BEG umswitchen willst, dann musst du den kompletten Registrierungsprozess von neuem starten.

Auch wenn du von lokaler EEG auf regionale EEG änderst musst du beim Netzbetreiber neu anfangen

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  •  stefan4713
15.7.2024  (#9)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Wichtig ist auch, und das geben dann die meisten Ratgeber nicht mehr her ist, dass du spätestens 30 Tage nach der Tätigkeitsaufnahme des Vereins eine Meldung beim Finanzamt abgibst!

dh du meldest dem finanzamt dass du einen verein gegründet hast?

und das mit dem verein - habt ihr einzahlungen  in den statuten festgemacht? pro gründungs-mitglied € 20,--? einzahlen?
ein/austritt auch geregelt?
vereinsorgane?
oder löscht ihr solche abschnitte aus einer vorlage raus?


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.7.2024  (#10)
Einmalig 10 Euro bei Gründung des Vereins. Sonst keine Geldflüsse.

Eintritt/Austritt der Mitglieder und die 3 Vorstandsrollen mit ihren 3 Stellvertreter sind in den Statuten festgelegt (in Summe sind mindestens 2 Personen für die 6 Positionen notwendig). Erste "Hauptversammlung" während des Mittagessens der Familie zwischen Suppe und Hauptspeise.

Schmeiß alles aus den Vorlagen raus, was du nicht brauchst. Ich bekam von der BH einen Beispielstext eines bereits genehmigten EEG Vereins für eine Familie der 3,5 Seiten lang war. Mein Text ist schöner formatiert emoji und ist 7 Seiten lang.

"Keep it simple" ist ganz einfach zu erreichen, wenn du nur deiner Familie etwas Gutes tun willst. Sobald "Fremde" oder Geld im Spiel ist, wird es kompliziert(er).

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  •  stefan4713
16.7.2024  (#11)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Einmalig 10 Euro bei Gründung des Vereins. Sonst keine Geldflüsse.

Eintritt/Austritt der Mitglieder und die 3 Vorstandsrollen mit ihren 3 Stellvertreter sind in den Statuten festgelegt (in Summe sind mindestens 2 Personen für die 6 Positionen notwendig). Erste "Hauptversammlung" während des Mittagessens der Familie zwischen Suppe und Hauptspeise.

Schmeiß alles aus den Vorlagen raus, was du nicht brauchst. Ich bekam von der BH einen Beispielstext eines bereits genehmigten EEG Vereins für eine Familie der 3,5 Seiten lang war. Mein Text ist schöner formatiert und ist 7 Seiten lang.

"Keep it simple" ist ganz einfach zu erreichen, wenn du nur deiner Familie etwas Gutes tun willst. Sobald "Fremde" oder Geld im Spiel ist, wird es kompliziert(er).

denk ich mir auch - keep it simple - weil, dieses viele schnick/schnack haben wir nicht mal bei unserem sportverein, glaub ich

und der beispieltext wäre es jetzt - ein bißchen faul bin ich schon 😉


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  •  streicher
  •   Gold-Award
16.7.2024  (#12)

zitat..
PVAndyE schrieb: Schmeiß alles aus den Vorlagen raus, was du nicht brauchst. Ich bekam von der BH einen Beispielstext eines bereits genehmigten EEG Vereins für eine Familie der 3,5 Seiten lang war. Mein Text ist schöner formatiert emoji und ist 7 Seiten lang.

Ich nehme mal an wenn man es am Anfang nur mal für die Familie macht kann man es einfach halten.
Sollten später fremde dazukommen, kann man ja einfach die Statuten ändern oder?

Hast du den Beispieltext von der BH noch?
Oder willst deinen geschwärzt per PM teilen?




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  •  thohem
17.7.2024  (#13)

zitat..
streicher schrieb: Ich nehme mal an wenn man es am Anfang nur mal für die Familie macht kann man es einfach halten.
Sollten später fremde dazukommen, kann man ja einfach die Statuten ändern oder?

Für Familie ist es ja eh egal was drinnnen steht, solange alles enthalten ist, was im Vereinsgesetz steht. 


zitat..
streicher schrieb: Hast du den Beispieltext von der BH noch?
Oder willst deinen geschwärzt per PM teilen?

Und wenn du das später ändern willst damit auch Fremde dazu können, dann sollte man sich schon selber damit beschäftigen und nicht einfach irgendwas ausm Internet kopieren. Du verdienst ja dann Geld damit, da ist es nicht zuviel verlangt, sich einzulesen. Oder du kopierst einfach und bekommst Probleme, weil irgendein rechtlicher Fall eintritt, den die Statuten oder deine Verträge nicht abdecken, weil sie kopiert sind. 

Ergo: für Familie (wo hoffentlich nicht vor Gericht gestritten wird) reichen die Vorlagen. Für alles andere sollte man schon selber Zeit investieren 




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  •  stefan4713
17.7.2024  (#14)
das mit dem "komplizierten text" für den verein ist im kommentar #4 eh drin
und es gibt auch andere seiten, wo bei den EEG's die statuten offen gelegt und einfach heruntergeladen werden können

was die energieversorger betrifft - die sind anscheinend teilw. schon ganz gut vorbereitet
hab gestern zum spaß für das wochenendhaus auf der STEG seite angesucht und siehe da, es ist für EEG's schon edv-technisch vorbereitet - auch gut würde ich meinen
selbst für autos die "einspeisen" ist ein "anschlußkonzept" bebildert !


_aktuell/20240717831151.jpg

1
  •  stefan4713
17.7.2024  (#15)
BH deutschlandsberg - sehr höflich und
https://www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at/cms/beitrag/10146341/73915000/
es gibt auf der homepage im download ein statutenmuser
ausfüllen, übermitteln, wird geprüft, fertig

https://www.bh-deutschlandsberg.steiermark.at/cms/dokumente/10146341_73915000/41e23843/Statuten%20Neu%20September%202015.pdf
jo, werden wir so machen

1
  •  stefan4713
24.7.2024  (#16)
kurzes update
vereinsgründung lt. homepage der BH deutschlandsberg ausgefüllt
statuten wie auch das anmeldeformular an die BH übermittelt
somit sollte, sofern alles paßen, nächste woche die anmeldung des "eeg vereins" erl. sein
dann gehts mit der DVR nummer weiter zur
https://www.ebutilities.at/registrierung
registrierung BEG

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  •  stefan4713
5.8.2024  (#17)
kurzes update - das mit dem verein gründen ist doch nicht ganz so einfach
es braucht 2 + 2 leute eigentlich
obmann + stellvertreter und du brauchst auch lt. vereinsgesetz rechnungsprüfer+ stellvertreter
es braucht natürlich vereinsorgane (leitungsorgan, mitgliederversammlung...) und jede menge aufgaben, beschlüsse, wahlen, mitglieder in/austritt etc.
naja, dauert noch bis das formell so paßt, wie die behörde es sich vorstellt (formell korrekt/richtig)

1
  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
6.8.2024  (#18)
Nein, für die Vereinsgründung benötigst du nur 2 Mitglieder. Ich habe Gründungsanzeige und Wahlanzeige gleichzeitig weg geschickt. Wir waren zwar zu dritt, funktioniert aber zu zweit auch. Wenn du in deinen Statuten drinnen stehen hast, dass du soviele Leute benötigst, dann hast du dir das selbst auferlegt

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  •  Benji
  •   Gold-Award
6.8.2024  (#19)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Nein, für die Vereinsgründung benötigst du nur 2 Mitglieder.

Wie machst du das dann mit den Rechnungsprüfern? Die müssen zwar nicht Mitglied sein (kann auch extern sein) aber brauchen tut man die meines Wissens nach... und der Vorstand kann sich verständlicherweise nicht "selbst prüfen".


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  •  Temi
6.8.2024  (#20)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
Stoffal02 schrieb: Nein, für die Vereinsgründung benötigst du nur 2 Mitglieder.
───────────────

Wie machst du das dann mit den Rechnungsprüfern? Die müssen zwar nicht Mitglied sein (kann auch extern sein) aber brauchen tut man die meines Wissens nach... und der Vorstand kann sich verständlicherweise nicht "selbst prüfen".



zitat..
Benji schrieb:

──────..
Stoffal02 schrieb: Nein, für die Vereinsgründung benötigst du nur 2 Mitglieder.
───────────────

Wie machst du das dann mit den Rechnungsprüfern? Die müssen zwar nicht Mitglied sein (kann auch extern sein) aber brauchen tut man die meines Wissens nach... und der Vorstand kann sich verständlicherweise nicht "selbst prüfen".



──────..
Stoffal02 schrieb: Nein, für die Vereinsgründung benötigst du nur 2 Mitglieder.
───────────────

Wie machst du das dann mit den Rechnungsprüfern? Die müssen zwar nicht Mitglied sein (kann auch extern sein) aber brauchen tut man die meines Wissens nach... und der Vorstand kann sich verständlicherweise nicht "selbst prüfen"

Stimmt - Rechnungsprüfer benötigt man offiziell - kann man ja irgendwen aus der Familie nennen

Alle notwendigen Vorstandsmitglieder und eben Rechnungsprüfer kann man nach der ersten Mitgliederversammlung der Vereinsbehörde melden - diese sind zur Vereinsgründung noch nicht notwendig


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  •  stefan4713
6.8.2024  (#21)

zitat..
Stoffal02 schrieb:

Nein, für die Vereinsgründung benötigst du nur 2 Mitglieder. Ich habe Gründungsanzeige und Wahlanzeige gleichzeitig weg geschickt. Wir waren zwar zu dritt, funktioniert aber zu zweit auch. Wenn du in deinen Statuten drinnen stehen hast, dass du soviele Leute benötigst, dann hast du dir das selbst auferlegt

hab ich nicht - drinnen stehn - aber rechnungsprüfer "brauchst" du dann irgendwann trotzdem
es nervt etwas, weil es ja nicht wirklich ein VEREIN im eigentlich sinn wird !!!

es werden da einfach kontrukte fantasiert, wo es tatsächlich noch nicht um themen wie bei einem sportverein, kunst/kulturverein geht


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