Habe eine Verständnisfrage: Mir wurde aus dem Bekanntenkreis ein Baumeister empfohlen, der aber laut eigener Aussage "Planender und nicht ausführender Baumeister" ist.
Habe in 2 Wochen einen Termin mit ihm, aber wollte die Definition vorher schon klären
Was bedeutet das genau? Was muss ich hier beachten? Muss ich die Gewerke für die einzelnen Bauphasen dann allein koordinieren oder welche Konsequenzen hat das?
Der planende Baumeister kann neben reiner Hausplanung auch noch Leistungen wie die Bauaufsicht (ÖBA) oder Gewerkekoordination anbieten. Er ist aber nicht für die Errichtung des Gebäudes verantwortlich.
Der "planende Baumeister" hat ebenso wie der "Baumeister" den Befähigungsnachweis (Baumeisterprüfung) positiv abgeschlossen. Der "planende Baumeister" führt nicht aus, er schränkt seine Berechtigung aus eigenem Willen auf Planung, Berechnung und z.B. Bauaufsicht ein (also ziviltechnikerähnliche Arbeiten).
Unwesentlich aber ergänzend: Versicherungs- und Steuertechnisch ist da noch ein Unterschied (planender Baumeister = Freiberufler (wie Ziviltechniker Arch. oder BauIng)).
Spielt für dich sicherlich auch keine Rolle, aber (ausführende) Baumeister dürfen unverständlicherweise (lt. Ziviltechnikergesetz) nicht mit Ziviltechnikern in einer gemeinsamen Gesellschaft zusammenarbeiten, mit planenden Baumeistern ist das möglich.
.. Seewald schrieb: Ja, aber wie sieht das bzgl. Koordination der Gewerke aus?
Der ZT hat eine neutraler Rolle, quasi ein systemimmanenter Bausachverständiger, daher glaube ich die wirtschaftliche Abtrennung von Baumeistern... Ob das sinnvoll ist darüber kann ich echt zu wenig sagen über die Hochbaupraxis. Im Tiefbau ist die Trennung zwischen Planung und Ausführung absolut uneingeschränkt gelebte Praxis.
Jein, das wäre zwar wünschenswert, sehe ich in der Praxis aber nicht durchgehend. Speziell Gemeinden trennen Planung und Aufsicht meistens nicht, das macht der "Haus und Hof Planer" "so wie immer"... 🙃
.. MalcolmX schrieb: das macht der "Haus und Hof Planer" "so wie immer"... 🙃
Na jo... Bei uns sind mehrere Planer tätig für verschiedene Straßenbauvorhaben, da jede Planung einzeln vergeblich wird. Und trotzdem ist bei größeren Angelegenheiten der Planende aus meiner Sicht zumindest zur Abgabe eines Angebots für die ÖBA berechtigt, da er ja das Projekt auch am besten kennt (und daher meistens auch die Schwachstellen der Planung, welche es in 90% der Baustellen gibt, seien es unrichtige Grundgrenzen oder spezielle Anrainer). Jedoch kenne ich das auch so, dass der Planer die ÖBA gewinnt und dann ein Anderer kommt - natürlich ungefragt
Ja das war vielleicht etwas übertrieben formuliert gewesen, ist in meiner Planungszeit schon auch vorgekommen. Aber nicht bei SEHR großen Baustellen (Autobahn zB)
.. MalcolmX schrieb: Im Tiefbau ist die Trennung zwischen Planung und Ausführung absolut uneingeschränkt gelebte Praxis.
Das ist ein Irrglaube!
Aktuell im Glasfaserausbau bei Spusu zu sehen. Von der Planung bis zur Verlegung der Leerverrohrung machen die alles selbst. Aber auch sehr große Autobahnprojekte wie z.B. das "Y" (Teilstücke von A5, S1 und S2) wurden von Bonaventura (vorfinanziert) geplant und errichtet. Viele weitere - kleine und große - Projekte sind mir bekannt.