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falsch typisierter eGolf, was mach wir?

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
6.3. - 3.4.2025
75 Antworten | 21 Autoren 75
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Jetzt haben wir den Salat mit unseren falsch typisierten eGölfen....

Ich hab schon bei der Landesregierung, Porsche Salzburg (Abteilung Typisierung), BMK (Abteilung Typisierung), KBA (DE) nachgefragt was hier zu machen ist, und allen war es sch... egal. Achja und beim ÖAMTC, da bin so verblieben, dass wenn eine Steuer spruchreif wird (also jetzt), mich wieder melde.

Gestern habe ich auch eine Email an Volkswagen geschickt, glaube aber nicht, dass ich da viel was brauchbares zurück bekomme.

Bin auch schon in Kontakt mit einem Sachverständigen zwecks Einzelgenehmigung.

Hat wer sonst noch Ideen, was wir, vl. auch im Kollektiv, machen können?

  •  sir0x
  •   Bronze-Award
2.4.2025 13:38  (#61)
Die Typen wollens nicht verstehen.....
________________________________________________________
Sehr geehrter Herr XXX,

Die laut ECE-R 85 (= Regelung für die Genehmigung von Antriebssystemen und Motoren) durchgeführte Leistungsermittlung des E-Motors steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Akkukapazität. Dadurch kann es sein, dass z.B. ein E-Fahrzeug zwar 100 kW Nenndauerleistung hat, während der Akku „nur“ eine Kapazität von 32 kWh aufweist.
Es ist keine andere Angabe der Leistung nötig, da die angegebene Leistung bei der ECE-R 85-Prüfung festgestellt wurde!
Diese Prüfung wird, wie bereits erwähnt, durch eine unabhängige Behörde geleitet und genehmigt.
 
In den anfangs übermittelten Dokumenten (COC-Papier und Einmeldebestätigung), sind korrekte Leistungsangaben angeführt!

Mit freundlichen Grüßen
Homologation / Typenscheine
_____________________________________________________________________

meine Antwort:


_aktuell/20250402403625.png

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  •  ck
2.4.2025 14:01  (#62)
Das Problem ist das Wort "darf", also VW (Porsche) könnte (oder hätte können), muss(te) aber nicht, daher ist es auch sicht von VW (Porsche) in Ordnung.

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
2.4.2025 14:06  (#63)
Schon klar, trotzdem darf man es kritisieren und als Hersteller sollte man darauf auch reagieren.

Bzw. die Möglichkeit schaffen, dass dies per Einzelgenehmigung korrigiert werden kann (keine Ahnung, durch eine Erklärung oder sonstiges, funktioniert bei Teilegutachten ja auch)

Btw. Wie wäre es, wenn alle Besitzer von eGölfen hiermal bitte die gleiche Förderung an typisierung@porsche.co.at stellen.

1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
2.4.2025 14:31  (#64)
Anwort von Porsche Salzburg (mittlerweile ohne Anrede emoji , und den fett gedruckten Teil finde ich interessant):
_____________________________________________________

Vielen Dank für den Auszug aus der ECE. Ja, diese Passage ist uns bekannt!
Eine Änderung auf den von Ihnen gewünschten Leistungswert ist herstellerseitig nicht vorgesehen!
Wenn Sie anstelle des genehmigten (aus dem COC-Papier/Zulassungsschein ersichtlichen) Leistungswertes einen abweichenden Leistungswert eintragen lassen wollen, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Kfz-Prüfstelle der Landesregierung in Verbindung. Die Kosten für die Änderung (gem. §33) sind von Ihnen zu tragen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Homologation / Typenscheine
_________________________________________________________
 
Und meine Antwort:
Hallo nochmal.

glauben Sie das hätte ich nicht schon versucht????? 

Die KFZ-Prüfstelle verlangt dafür eine Stellungnahme des Herstellers, wenn Sie so freundlich wären und mir diese auszustellen, dann mache ich das sehr gerne so!

Btw. Was heisst nicht vorgesehen?
Kundenfreundlichkeit würde eine solche Korrektur beinhalten bzw. eine Lösung erarbeiten.....

mfg

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  •  christoph1703
2.4.2025 15:53  (#65)
Ich fürchte das wird nichts. Elektroautos sind schon eine verschwindend kleine Minderheit, der Golf noch mehr. Da interessiert sich außer den Betroffenen keine Sau dafür 😞

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  •  Gemeinderat
2.4.2025 16:57  (#66)
Mit anderen Worten, VW muss nicht, hätte aber können, hat auf die Ermittlunb einer batteriebegrenzten Motorwellenhöchstleistung verzichtet und einfach die Dauerleistung des Antriebs allein eintragen lassen.

Und nun fallen die Kunden deshalb bei der Besteuerung um.

Ich werde das jedenfalls gleich mal in die Breite tragen... 

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  •  ElectroPVNoob
  •   Bronze-Award
2.4.2025 17:36  (#67)
Beim Dieselskandal hat auch ewig gedauert bis sie es zugegeben haben, Betrug liegt VW 🤔

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  •  christoph1703
2.4.2025 19:20  (#68)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb:

Beim Dieselskandal hat auch ewig gedauert bis sie es zugegeben haben, Betrug liegt VW 🤔

Nur dass dieser Fall nichts mit Betrug zu tun hat. Sie haben nach dem vorgeschriebenen Verfahren getestet und sich den Umweg mit der Akkuleistung gespart, was zum damaligen Zeitpunkt auch komplett unnötig gewesen wäre. Damals war von einer leistungsbezogenen Steuer keine Rede und es hat einfach niemanden interessiert.
Jetzt wo die Steuer da ist, interessiert es plötzlich doch ein paar Leute. Aber VW nicht, für sie steht ein Riesenaufwand der Zufriedenheit von vielleicht 1% ihrer Kunden gegenüber.


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  •  Gemeinderat
2.4.2025 19:58  (#69)
Sicher, dass das ein Riesenaufwand ist?
Wenn es da eine Bestätigung gibt und man damit beim Land was eintragen lassen kann, ist der Kostenaufwand überschaubar und trägt sich über die geringere motorbezogene vielleicht relativ schnell!?

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  •  Cyber83
  •   Silber-Award
2.4.2025 19:59  (#70)
Kundenzufriedenheit ist vw blunzn (ich bezweifle den 1% übrigens ....).

Jeder mit einem schummeldiesel weiß das - erst recht wenn man (wie ich) sich der sammelklage angeschlossen hat. Das würde dann (wegen anderer umstände) eine einzelklage und da merkt man dann, wie vw lieber Geld für Anwälte, als für Kunden ausgibt.

Unterm Strich darf sich jeder, der Schwarz oder blau (ge)wählt (hat), mit einem schulterklopfautomaten hinstellen.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
2.4.2025 20:12  (#71)

zitat..
christoph1703 schrieb: Aber VW nicht, für sie steht ein Riesenaufwand

Welcher Riesenaufwand?
Wer die Grundrechnungsarten beherrscht kann sicj die (theoretische) 30-Minuten-Dauerleistung ausrechnen.

Die Frage ist auch, ob es dazu wirklich VW (mit denen ich auch im Gespräch bin) braucht, oder ob sowas nicht Porsche Salzburg auch erledigen kann.

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  •  christoph1703
2.4.2025 21:45  (#72)

zitat..
sir0x schrieb: Welcher Riesenaufwand?
Wer die Grundrechnungsarten beherrscht kann sicj die (theoretische) 30-Minuten-Dauerleistung ausrechnen.

Das entspricht wohl nicht dem Protokoll. Da würden sie vermutlich die ganze Prüfung wiederholen müssen und können nicht einfach nachträglich was drüberkritzeln. Bürokratie sei Dank...


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
2.4.2025 22:48  (#73)
Würd ich auf Grund der Anmerkung nicht so sehen, der Test behält ja weiterhin die Gültigkeit.

Eigentlich gehört ja denen, die das ECE verfasst haben eines drüber gezogen, wer das Wort "darf" verwendet, fordert solche Probleme ja heraus.

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  •  christoph1703
3.4.2025 0:06  (#74)

zitat..
sir0x schrieb: Eigentlich gehört ja denen, die das ECE verfasst haben eines drüber gezogen, wer das Wort "darf" verwendet, fordert solche Probleme ja heraus.

Volle Zustimmung, sowas sollte eigentlich null Raum für Freiheiten lassen.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
3.4.2025 2:29  (#75)

zitat..
sir0x schrieb:

Würd ich auf Grund der Anmerkung nicht so sehen, der Test behält ja weiterhin die Gültigkeit.

Eigentlich gehört ja denen, die das ECE verfasst haben eines drüber gezogen, wer das Wort "darf" verwendet, fordert solche Probleme ja heraus.

Kannst dann raten welche Industrie bei der Erstellung dieser Norm einen Experten entsandt hat 🤪


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