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ich häng mich hier mal dran, weil auch vom "LeistungsGate" betroffener e-Golf Fahrer ![]() |
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Was hat der Ioniq für eine max Leistung? |
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Hallo El_aurare, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||||||||||||||
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Das Facelift 100kW |
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Und das vFl 88kw....die Dauerleistung ist auch mit 25kw angegeben! Fg |
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Genau. Beim Kona afaik ähnlich... |
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Nachdem der Thread "eingeschlafen" ist, habe ich nunmehr nochmals mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Porsche Austria telefoniert. Dieser teilte mit, dass "nach den damaligen Richtlinien" korrekt typisiert wurde, nach der ÖAMTC-Urgenz wurde von ihnen im Werk Wolfsburg nochmals diesbezüglich rückgefragt und dies nochmals bestätigt. Von Porsche ist daher nichts mehr zu erwarten. Er war aber in die Rückmeldung an bzw. die Korrespondenz mit dem ÖAMTC nicht direkt involviert, eventuell fragt bitte nochmal wer beim ÖAMTC konkret nach dem nunmehr weiteren Vorgangsszenario, der eine Mitgliedschaft dort hat. Danke!
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@ThPl danke das ist zumindest mal eine ansage |
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So, das Thema jetzt für unseren Mokka-e nochmal gecheckt, im Typenschein steht unter der höchsten 30-Minuten Leistung tatsächlich nur 57kW, im Zulassungsschein leider fälschlicherweise dann die 100kW Höchste Nennleistung. Das wird sicher ein Spaß ändern zu lassen, lt. erster Rückmeldung der Zulassungsstelle übernehmen die die Daten, welche vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden. Mal sehen was der dazu sagt ........ |
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Antwort von Porsche Salzburg: ______________________________________________________ Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist verständlich, dass aktuell die Leistungsangabe bei Elektrofahrzeugen Fragen aufwirft. Die Angaben zur höchsten 30-Minuten-Leistung bzw. höchste Nennleistung des VW e-Golf sind korrekt angeführt und wurden seinerzeit von der zuständigen, unabhängigen Behörde (gemäß ECE-R85 => Regelung für die Genehmigung von Antriebssystemen und Motoren) geprüft und bestätigt. Der Elektromotor im e-Golf kann lt. Werksangaben, ohne Leistungsrücknahme, 30min die maximale Leistung abgeben. Somit sind die höchste 30-Minuten-Leistung und die höchste Nennleistung identisch. Das lässt darauf schließen, dass die E-Maschine im Verhältnis zur applizierten Leistung recht stark dimensioniert ist. Die aktuell neuen Elektrofahrzeuge haben eine deutlich höhere Spitzenleistung, die dann aber durch „Applikation“ z.B. ca. 20s abgegeben wird. Die Leistungsdaten wurden herstellerseits korrekt eingetragen, daher bedarf es keiner Änderung!
Ich hoffe, dass diese Informationen aufschlussreich für Sie sind. Mit freundlichen Grüßen ______________________________________________________ Ich habe nun darauf geantwortet, dass das nicht zufriedenstellend ist und sie lt. ECE die Leistung der Realität anpassen sollen.
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da können wir e-Golf Fahrer ja richtig stolz sein, dass wir so einen tollen Motor haben 👏,, aber irgenwie schaut´s schon danach aus dass für eine Sammelklage oder einen Prozessfinanzierer Potential gegeben ist, - eine saubere Lösung ist das jedenfalls nicht |
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Ich würde ja gerne das mal sehen, wenn ich bei meinem citigo 30min lang 61 kW anlege... Gibt's Prüfstände, die das machen 🤔😅 |
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Danke für die Mühen @sir0x Eine Schweinerei ist das trotzdem, wenn gesagt wird, es wurde herstellerseits KORREKT eingetragen. Also entweder ist das belegbar und hält dann auch - oder es entspricht nicht der Wahrheit?! |
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Das geht ja in der Realität aufgrund der Akkugröße schon nicht. Ich kann ja nicht aus einem 36(?) kWh Akku für 30 Minuten 100 kW entnehmen, der ist ja vorher längst leer. Somit kann ja maximal der 30min Wert 72kW sein. |
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Der Akku ist auch nicht Teil des Tests. Egal wie sinnvoll oder sinnlos das auch sein mag. |
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Komplett sinnlos eigentlich... Zumindest das C Rating von Akku für die 30min ist sicherlich sehr relevant. Wobei sicher auch nicht jeder Verbrenner seine Nennleistung zwingend als Dauerleistung hinbekommt ohne Überhitzung etc... |
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Aber wie kann eine Leistung relevant sein, wenn sie in der Praxis gar nicht möglich ist? Der Motor allein wird ja nicht verwendet - sondern im Fahrzeug als Ganzes. Die batteriebegrenzte Motorwellenhöchstleistung muss also niedriger sein. Man zahlt also für etwas Steuern, das das Fahrzeug gar nicht leisten kann. |
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Tja das ist eben eine reine Besitzsteuer die mMn sowieso absoluter nonsense ist. Warum zahl ich gleich viel Steuer wie zB mein Nachbar mit dem gleichen Auto, ich fahr 10kkm und er 50kkm? Wenn man damit die Straßenabnutzung abgelten will, wer von uns beiden nutzt diese jetzt mehr ab? |
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Siehe Thema Gewicht -> ob 2 Tonnen Diesel SUV oder 2 Tonnen Tesla.. was kümmerts den Asphalt... Und wie du sagst, die Laufleistung. Der Eine bläst dann nicht nur noch mehr Schadstoffe raus, weil er mehr fährt, sondern der andere hat eher ein Stehzeug, das somit auch nichts abnützt (außer die paar qm, auf denen das Ding steht). Würde man hier eine kilometerabhängige Maut / Besteuerung versuchen, wäre es ja sofort wieder gegen alle weniger Privilegierten, die nicht im Home Office arbeiten oder weit pendeln müssen usw. |
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die motor steuer ist eben KEINE km abhängige steuer. das ist auch gewollt so und nicht passiert. km abhängige steuer zahlst du ohnehin mit sprit/bzw. steuer auf strom! bin gepsannt wann einer auf die idee kommt die kWh die durch die WB läuft mit einer mobiliätsstrom steuer zu versehen. ![]() |
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Naja ich bin schon für ein "Verursacherprinzip"... Wer mehr nutzt, soll auch mehr bezahlen. Aber dann kommts halt zu den ganzen Problemen. Die, die fahren müssen, sich aber sonst wenig leisten können... Die, die keine Möglichkeit haben, zu wechseln auf Öffis usw. Die, die nicht im Home Office sitzen können (oder wollen). Und nur weil etwas "gewollt" ist, muss es noch nicht treffsicher oder gerecht sein. |
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Die Typen wollens nicht verstehen..... ________________________________________________________ Sehr geehrter Herr XXX, Die laut ECE-R 85 (= Regelung für die Genehmigung von Antriebssystemen und Motoren) durchgeführte Leistungsermittlung des E-Motors steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Akkukapazität. Dadurch kann es sein, dass z.B. ein E-Fahrzeug zwar 100 kW Nenndauerleistung hat, während der Akku „nur“ eine Kapazität von 32 kWh aufweist. Es ist keine andere Angabe der Leistung nötig, da die angegebene Leistung bei der ECE-R 85-Prüfung festgestellt wurde! Diese Prüfung wird, wie bereits erwähnt, durch eine unabhängige Behörde geleitet und genehmigt. In den anfangs übermittelten Dokumenten (COC-Papier und Einmeldebestätigung), sind korrekte Leistungsangaben angeführt! Mit freundlichen Grüßen Homologation / Typenscheine _____________________________________________________________________ meine Antwort: ![]()
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