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Nennt sich Auszugshaus, auf die schnelle kann ich dir das steiermärkische Raumordnungsgesetz als Lektüre empfehlen, unter Freiland solltest du da deine Antworten finden. Also das bitte mal lesen und dann eventuelle Unklarheiten versuchen hier im Forum zu lösen. |
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Vielen Dank, dann les ich mich da gleich mal ein! |
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Das steiermärkische Raumordnungsgesetz ist ja sehr umfangreich. Habe viel Positives gelesen, aber ein "Schlupfloch" zur Trennung hab ich nicht gefunden. Eher, dass dies nicht möglich ist... |
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Ich würd die 5 Jahre warten. |
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Das denke ich auch (SBG). Ein Auszugshaus kann nicht heraus getrennt werden. Dafür braucht es aber auch nicht eine besondere Widmung des Grundes (kann zumindest in SBG auch auf "Grünland" gestellt werden). Wenn es Baugrund am Hof gibt, könnte dieser eventuell durch Schenkung oder Kauf an euch übergeben werden. damit wäre es kein Auszugshaus mehr. |
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Leider befindet sich der potentielle Bauplatz bereits im Freiland... Nungut dann kommt eine Schenkung/Kauf auch nicht in Frage. Vielen Dank für die Infos!! |
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Wie kommst da jetzt auf "Auszugshaus"? Es geht um ein Einfamilienhaus für die (jungen) künftigen Betriebsübernehmer. Sowas nennt man nicht "Auszugshaus". Und im Übrigen: das Stmk. Raumordnungsgesetz kennt keine spezielle Regelung von "Auszugshäusern" - den Begriff gibts im Gesetz gar nicht, sondern es ist an maßgeblicher Stelle ganz allgemein von "Einfamilienwohnhaus" die Rede. siehe meinen Hinweis zum Beitrag von BAULEItEr! die 30m stehen nirgendwo im Gesetz! Hängt von der Einzelsituation ab, was man als "unmittelbaren Anschluss an die bestehenden Gebäude (Hoflage)" interpretiert. Aber wenn´s der Bürgermeister in dieser Form vereinfacht, soll´s recht sein. Und dann?? Das Problem hier ist, dass 2 Generationen einer Bauernfamilie zwar getrennte/eigenständige Wohneinheiten haben dürfen, dass diese aber auf ein und demselben Grundstück situiert sein müssen. D.h. eine Generation muss immer auf dem Grundstück (Grundstückseigentum) der anderen wohnen. In 5 Jahren stellt sich somit die Frage: wer wird künftig "Eigentümer" sein und wer darf nur mit vertraglich festgelegtem Wohnrecht im/auf dem Eigentum des anderen wohnen. Wenn die Eltern in Pension gehen und den Betrieb übergeben, dann müssen sie ihr Eigentum aufgeben und dürfen nur noch aufgrund eines Wohnrechtes weiter in ihrer bisherigen Wohnung wohnen. Das fällt den "Alten" (verständlicherweise) nicht immer leicht und oft wird der Betrieb nicht "übergeben", sondern bloß verpachtet. Die Hofstelle bleibt dann im Eigentum der Altbauern. Dann stehst aber in 5 Jahren als Übernehmer vor dem selben Problem wie heute. Ich will eine solche Situation nicht heraufbeschwören und sie ist sicher nicht die Regel, kommt aber immer wieder vor. Gehen wir also vom "Normalfall" aus (die Altbauern übergeben mit Pensionseintritt das gesamte Eigentum an die jungen Übernehmer). Was könnte dann JETZT die Lösung sein? Ich hab da folgenden Gedanken: Ich würde im Fall von Bibi123 gemeinsam mit ihrem Mann ein Einfamilienwohnhaus auf dem Grund der Eltern/Schwiegereltern bauen. Das Haus stünde dann zwar auf dem Grundstück der Schwiegereltern, es wäre als Superädifikat zivilrechtlich dann aber nicht Eigentum der Eltern, sondern eben der beiden jungen Bauherrn. Ob es genügt, dass die beiden "Jungen" das Bauansuchen stellen, überall auf den Einreichunterlagen als alleinige Bauwerber stehen und die Eltern bloß eine Zustimmung als Grundeigentümer geben, weiß ich jetzt nicht zu 100%. Vielleicht gibts da auch einen speziellen "Superädifikatsvertrag". Wär vielleicht nicht schlecht da mal einen Notar oder Rechtsanwalt zu kontaktieren. Speziell im bäuerlichen Bereich hat da auch die Landwirtschaftskammer viel Erfahrung und kann Tipps geben, wie man eine solche Situation löst. 3 |
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Ja hast du recht, dieser Begriff wird in der Steiermark nur Umgangssprachlich verwendet, und zielt aufs Einfamilienhaus im Freiland ab. |
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Das verstehe ich nicht ganz, was heißt "bereits Freiland" was war es den vorher? |
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Vielen Dank für das ausführliche Feedback Karl10! Das Thema Hofübergabe ist leider auch bei uns etwas komplexer, deshalb auch die getrennten Wohnhäuser. ich verstehe natürlich, dass man sein Eigentum nicht so einfach der jüngeren Generation übergibt... wer gibt schon gern sein Lebenswerk her. ich hoffe wir finden einen guten Kompromiss der für beide Seiten passt. Der Hof ist am Ortsrand und die Wiese+Acker auf der wir bauen wollen gehört nicht mehr zum Ortsgebiet sondern ist Freiland. |
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Das irritert mich jetzt aber auch. Das heißt der bestehende Hof liegt im Bauland? |
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So wurde es mir erklärt. Aber ob das auch stimmt habe ich nie hinterfragt... da werde ich noch mal nachbohren! |
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Ok, da bin ich jetzt im Stmk. Raumordnungsgesetz zu wenig Insider. Aber ich hätte Bedenken, ob das dann überhaupt so geht - bestehende Hofstelle im Bauland und neues Wohngebäude im anschließenden Freiland. Ich hätte das (abgeleitet von der Handhabung in NÖ) so interpretiert, dass diese Regelung für Wohnhausbauten im Freiland "in Hoflage" (nur) dann zur Anwendung kommen kann, wenn sich die gesamte Hofstelle im Freiland befindet. Aber wie gesagt, da kenn ich die steirische Rechtsauslegung zu wenig...... |
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ich lese da jetzt ein wenig mit, weil wir haben eine ähnliche situation, wo 2 eigentümer einen bauplatz für die nächste generation herauslösen wollen, auch freiland und das ist ohne flächenwidmungsplan änderung eigentlich nicht möglich zwingend notwendig wäre eine eigene parzelle, wo das nächste haus steht mit servitut zum gehn/fahren etc. zum nächsten öffentlichen weg...und da scheitern wir im moment komplett die gemeinde ist auch nicht sehr hilfreich - also im moment so nicht möglich und das ist bei euch wsl auch so |
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