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·gelöst· Hausbau > Trennung > bestmögliche Vorgehensweise/Kostenfaktoren

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  •  herbert1988
9.11.2022 - 13.11.2023
118 Antworten | 25 Autoren 118
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Hallo,

die Fragen richten in erster Linie an die Experten hier. Vermutungen helfen mir aktuell leider nicht weiter, danke vorab.

Ausgangslage
Neubau 2018
50/50 im Grundbuch
50/50 im Kredit (250.000) - 30 Jahre Laufzeit (15 Jahre fix 1 %, 15 Jahre variabel 3-ME + 1 %) 
50/50 WBF OÖ (50.000) - 20 Jahre fix 1 %
nicht verheiratet
keine Kinder (gut!)
einvernehmliche Trennung und trotz der Umstände gutes Verhältnis, aktuell noch im gleichen Haushalt lebend bis alles geregelt ist.

Ziel
Da ich wesentlich mehr finanziell beigetragen habe, möchte ich versuchen, meiner Partnerin ihre 50 % abzukaufen (Kostenpunkt: 70.000 Euro), das ist auch ihr Wunsch. Die nächsten Jahre werden finanziell etwas härter werden, aber ich möchte es, wenns nur irgendwie geht, behalten. 

Rechtliches
Notariell wurde nach dem Hausbau ein Schreiben aufgesetzt wie im Falle einer Trennung vorzugehen ist (nennt sich Anbote - gegenseitig ausgefertigt). In denen ist notariell festgehalten, dass der jeweils andere dem anderen die 50 % der Liegenschaft zu den bis zur Trennung eingebrachten finanziellen Werten überlassen kann. Also Sprich um den Betrag den der andere im Laufe der Zeit beigesteuert hat. Das lässt sich aufgrund von penibelst geführter Dokumentation einwandfrei feststellen und ist beiden bekannt.

Fragen

1) Was kostet mich das "Abändern" des Grundbuchs (100 % der Liegenschaft) ca.? Was ist zu bezahlen? (Notar, Gebühren, Grundbuch etc.). Von welcher Basis berechnen sich die Gebühren? Wie oben angemerkt, handelt es sich um Kosten von 70.000 Euro für den Übertrag der Anteile.

2) WBF & Bank: Wie ist hier die Vorgehensweise, kann ich den Kredit und die Konditionen so behalten oder muss hier etwas neu abgeschlossen werden? Ein Neuabschluss wäre durch die guten Zinsen im Vertrag eher schlecht.

3) Bank: Aktuell haften wir beide für den Kredit. Was passiert, wenn die Leistbarkeit laut Berechnung der Bank nicht gegeben ist? Ich aus der Familie in den "harten" Monaten aber Unterstützung bekomme. Kann der Kredit aufrecht bleiben, aber bspw. die eh. Lebensgefährtin weiter im Kreditvertrag bleiben, bis die Leistbarkeit auf dem Papier gegeben ist (unabhängig ob sinnvoll oder nicht)?

4) Kann die Bank einen den Kreditvertrag aufkündigen und dafür sorgen, dass bspw. das Haus verkauft werden muss?

5) Mit welcher Schattenrechnung rechnet die Bank hier die neue Leistbarkeit bei nur mehr einem Kreditnehmer?

6) Risikoversicherung: Aktuell laufen gegenseitig 2 Risikoversicherungen. Was ist hier konkret zu erledigen?

7) Was habe ich vergessen zu berücksichtigen (Kosten/Vorgehensweise)?

Dank euch! Wäre gut, wenn hier Leute vom Fach antworten könnten.

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.11.2022  (#41)

zitat..
fudi6489 schrieb: Haben den BA Vertrag im 17er Jahr abgeschlossen und definitiv keine Vorgabe für eine LV erhalten.
Auch bei der Umschuldung zur ING war diese kein Thema.

zitat..
satking schrieb: Hab seit 12/2019 einen BA Kredit - da war keine Ablebensversicherung erforderlich seitens der Bank.

ja, ist (bzw. war) wie erwähnt bankweit keine allgemein obligatorische Voraussetzung für eine Kreditbewilligung. Nicht selten jedoch war der Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung oder eines anderen Cross-Selling Produktes "förderlich" für die Konditionen- bzw. Gebührengestaltung.
In Einzelfällen kann der Versicherungsabschluss jedoch sehr wohl als Bedingung formuliert werden.

Aus Kreditnehmersicht macht eine Risikoversicherung in vielen Fällen natürlich Sinn, damit neben dem seelischen Leid nicht auch noch die finanzielle Situation aus den Fugen zu geraten droht.
Aus Banksicht trägt die Risikoversicherung dazu bei, dass das im schlimmsten Fall drohende Verwertungsrisiko (vor allem gerade in den ersten Jahren der Kreditlaufzeit) reduziert wird.

In Summe also eine win-win Situation für beide Vertragsparteien - zu einem (in "jungen" Jahren) überschaubaren Preis.

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  •  satking
19.11.2022  (#42)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────
fudi6489 schrieb: Haben den BA Vertrag im 17er Jahr abgeschlossen und definitiv keine Vorgabe für eine LV erhalten.
Auch bei der Umschuldung zur ING war diese kein Thema.
───────────────

──────
satking schrieb: Hab seit 12/2019 einen BA Kredit - da war keine Ablebensversicherung erforderlich seitens der Bank.
───────────────

ja, ist (bzw. war) wie erwähnt bankweit keine allgemein obligatorische Voraussetzung für eine Kreditbewilligung. Nicht selten jedoch war der Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung oder eines anderen Cross-Selling Produktes "förderlich" für die Konditionen- bzw. Gebührengestaltung.
In Einzelfällen kann der Versicherungsabschluss jedoch sehr wohl als Bedingung formuliert werden.

Aus Kreditnehmersicht macht eine Risikoversicherung in vielen Fällen natürlich Sinn, damit neben dem seelischen Leid nicht auch noch die finanzielle Situation aus den Fugen zu geraten droht.
Aus Banksicht trägt die Risikoversicherung dazu bei, dass das im schlimmsten Fall drohende Verwertungsrisiko (vor allem gerade in den ersten Jahren der Kreditlaufzeit) reduziert wird.

In Summe also eine win-win Situation für beide Vertragsparteien - zu einem (in "jungen" Jahren) überschaubaren Preis.

Kommt auch auf die Konstellation an.
Nachdem ich ca. das dreifache meiner Frau verdiene, haben wir eine Ablebensversicherung nur auf meinen Tod abgeschlossen, da ich im umgekehrten Fall kein finanzielles Problem habe, den Kredit zu bedienen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
19.11.2022  (#43)

zitat..
satking schrieb: Kommt auch auf die Konstellation an.

vollkommen richtig, daher habe ich auch

zitat..
LiConsult schrieb: in vielen Fällen

geschrieben.

zitat..
satking schrieb: Nachdem ich ca. das dreifache meiner Frau verdiene, haben wir eine Ablebensversicherung nur auf meinen Tod abgeschlossen, da ich im umgekehrten Fall kein finanzielles Problem habe, den Kredit zu bedienen.

Aber auch in diesem Fall würde sich im Ablebensfall deiner Frau die finanzielle Situation entspannen. Aktuell mag deine Einkommensituation komfortabel sein - die Zukunft ist naturgemäß ungewiss und daher mit einem Ablebensschutz ein Stück weit "planbarer".

Am Ende ist es natürlich eine höchstpersönliche Entscheidung.

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.11.2022  (#44)
Generell war eine RisikoAblebensVersicherung seitens BA nie vorgeschrieben.

zitat..
satking schrieb: Kommt auch auf die Konstellation an.
Nachdem ich ca. das dreifache meiner Frau verdiene, haben wir eine Ablebensversicherung nur auf meinen Tod abgeschlossen, da ich im umgekehrten Fall kein finanzielles Problem habe, den Kredit zu bedienen.

Genau für diese Konstellationen war die RAV aber oftmals Auflage der Bank.
Und sollte auf jeden Fall - auch ohne bankseitiger Verpflichtung - abgeschlossen werden. 


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  •  fudi6489
  •   Silber-Award
20.11.2022  (#45)

zitat..
speeeedcat schrieb:

──────
thez schrieb: Seit wann ist eine RAV nicht mehr verpflichtend? Ich bilde mir ein bei uns (Vertrag Oktober 2020) war das noch eine Auflage seitens Bank-Austria.

Nachdem eine RAV je nach Höhe des Kredits gerade mal bei 20-50€ p.M. liegt aus meiner Sicht sicher der falsche Ort zu "sparen".
───────────────

BA: Seit einem guten Jahr. Wobei wie du schreibst die Empfehlung dafür absolut richtig ist.

OB mWn verpflichtend.

Die andere Frage wurde bereits beantwortet.

Ich habe meine Antwort ja erstellt da du hier geschrieben hast dass eine Ablebensversicherung bis vor einem Jahr noch verpflichtend war und das ist, so wie du jetzt schreibst eben nicht der Fall gewesen.

Grüße


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.11.2022  (#46)
"Verpflichtend" war der falsche Ausdruck, deswegen oben die Klarstellung.

1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
21.11.2022  (#47)
Wir mussten bei der Bank Burgenland RAV eine abschließen, wobei ich mir ehrlicherweise nicht sicher bin ob sich das müssen auf eine vertragliche Bedinung bezogen hat, oder das eher ein streng ausgedrückter Wunsch der Bank war.

Mir erschien es jedenfalls sinnvoll, drum haben wir auch eine abgeschlossen.

1
  •  herbert1988
17.2.2023  (#48)
Eine Frage, da hier auch einige Finanzexperten mitgeschrieben haben.
Wenn ich das Haus dennoch verkaufen möchte, weil ich bspw. eine zu hohe psychische Belastung mitschleppe/ist aktuell noch nicht der Fall aber wer weiß/möchte vorher noch rechtzeitig vom Zug ins Verderben abspringen ;) (z.B. mit dem Druck immer abliefern zu müssen, nicht krank zu werden, Erinnerungen etc.)

Wäre es dann besser bereits diesen Sommer zu inserieren oder  wird die Nachfrage bis Ende des Jahres nicht zwangsläufig völlig einbrechen. Ich möchte wenn möglich nicht zu lange warten, sollte es von Käuferseite immer schwieriger werden.

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Hallo herbert1988,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Hausbau > Trennung > bestmögliche Vorgehensweise/Kostenfaktoren

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
17.2.2023  (#49)
Rein aus der "Immosicht" gesprochen (und da wir mit unserer Schwesterfirma als Immobilientreuhänderin mit entsprechender Praxis ausgestattet sind): die "Haussaison" steht wie jedes Jahr JETZT vor der Tür.
Die Verwertung im Sommer hat halt traditionell den Nachteil, dass urlaubsbedingt spürbar weniger "Traffic" zu verzeichnen ist. Bei Wohnungen ist das wieder ein Stück anders, da z.B. dabei die jahreszeitbedingt wichtigen Attribute der Immobilie (Garten, Freiflächen, etc.) weniger ins Gewicht fallen.

Finanzierungsseitig ist es natürlich mehr als ungewiss, welche konditionellen Rahmenbedingungen sich im Laufe dieses Jahres ergeben. Regulatorisch erwarte ich mir (zumindest für heuer) keinen zusätzlichen Gegenwind.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
17.2.2023  (#50)

zitat..
herbert1988 schrieb: Wäre es dann besser bereits diesen Sommer zu inserieren oder  wird die Nachfrage bis Ende des Jahres nicht zwangsläufig völlig einbrechen. Ich möchte wenn möglich nicht zu lange warten, sollte es von Käuferseite immer schwieriger werden.

Wenn sich dein Haus in einer entsprechenden Lage befindet und du den Preis adäqat wählst, wird die Gefahr auf einem Ladenhüter zu sitzen, eher gering ausfallen.

Grundsätzlich gehen alle Prognosen davon aus, dass die Nachfrageseite abnehmen, somit der Preis fallen wird.


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  •  supernova
  •   Silber-Award
17.2.2023  (#51)
Ich würde in einem Trennungsfall auch den Verkauf vorziehen. Dafür wäre ich ggf. auch bereit einen Verlust in Kauf zu nehmen. 

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  •  obi111
18.2.2023  (#52)
Inseriers einfach mal aber nimm keinesfalls Verluste in Kauf dann besser aussitzen!!!

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  •  herbert1988
19.2.2023  (#53)
Ja, die Lage ist so ein Thema, da halt am Land... alles über 550 k wäre ein Gewinn, bei vollständiger Einrichtung/Möbelierung und kompletter Fertigstellung inkl. Außenbereich.

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
19.2.2023  (#54)
Gibt ja auch am Land gute Lagen und richtig schlechte. 
Wieviel ist denn der Grund alleine wert?

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  •  herbert1988
19.2.2023  (#55)

zitat..
Sparfratz schrieb: Wieviel ist denn der Grund alleine wert?

bei uns ca. 60.000 für 1000 m2

zitat..
supernova schrieb: Ich würde in einem Trennungsfall auch den Verkauf vorziehen. Dafür wäre ich ggf. auch bereit einen Verlust in Kauf zu nehmen. 

aufgrund der Erinnerungen oder was wären deine Pro-Verkaufs-Punkte?




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  •  supernova
  •   Silber-Award
19.2.2023  (#56)
Ja, ich würde einen Neuanfang wollen. Am Anfang mag's ja noch ok sein, aber spätestens einem neuen Partner / einer neuen Partnerin, würde ich nicht das Haus zumuten wollen, das mit dem/der Ex geplant und bewohnt wurde. (Und einen gewissen Verlust fände ich akzeptabel, weil ich das analog zu Mietkosten sehen würde.)

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  •  andi102
  •   Bronze-Award
20.2.2023  (#57)

zitat..
supernova schrieb:

Ja, ich würde einen Neuanfang wollen. Am Anfang mag's ja noch ok sein, aber spätestens einem neuen Partner / einer neuen Partnerin, würde ich nicht das Haus zumuten wollen, das mit dem/der Ex geplant und bewohnt wurde. (Und einen gewissen Verlust fände ich akzeptabel, weil ich das analog zu Mietkosten sehen würde.)

 Bitte versteh das jetzt nicht falsch, aber ich glaube du verrennst dich da in etwas.

1. Wirst du mit deiner ex unanständigere dinge gemacht haben als ein haus zu planen ;) hier wäre die neue ja dann auch mindestens die 2. - und du wohl auch und

2. Schätzen es die frauen sicher wenn das “nest“ bereits vorhanden ist.

Lg


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  •  herbert1988
20.2.2023  (#58)
Ich denke, dass ist sehr individuell.
Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher, ob ich nach zweimaliger Enttäuschung nach vielen Jahren überhaupt nochmal so weit sein kann/werde oder nicht umschwenke und Workload reduziere satt fürs Haus zu erhöhen und das Leben alleine genieße.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#59)
Solche Themen, die sehr bedauerlich und dessen Konsequenzen zumindest für mich nachvollziehbar sind, kann man natürlich nie ausschließen bzw. vorher wissen.

Es ist aber der Grund wieso wir seit 7 Jahren zusammen sind, erst jetzt ein gemeinsames Kind haben und Haus bauen - und trotzdem nicht verheiratet sind. 
Ehrlich gesagt sehe ich die Ehe dahingehend als Nachteil. 
Das gemeinsame Haus zu verlieren ist natürlich besonders belastend. 
In jedem Fall würde ich (auch ohne Kinder) immer eine möglichst gütliche Einigung erzielen. 
Damit sich hinterher niemand was nachsagen lassen muss. 
Und manchen Dingen begegnet man lieber ohne große Emotionen. 
Alles Gute!


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  •  obi111
20.2.2023  (#60)
@Gemeinderat da muss ich widersprechen einer der ganz wenigen Vorteile der Ehe ist abgesehn von den Pensionsansprüchen das beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie es nicht möglich ist das einer der Partner einfach eine Teilungsklage einbringen kann sondern das ganze bei Uneinigkeit zuerst über das Scheidungsverfahren und anschliessend über das Teilungsverfahren geregelt wird ... da es jedoch aus Kostengründen nur bei ca. 1% der Streitparteien überhaupt zum Teilungsverfahren kommt ist die Chance sich schlussendlich doch noch zu einigen recht hoch ich spreche aus Erfahrung =) Also wenn beide ins Grundbuch gehn wär das für mich ein Grund zum Heiraten ... am besten mit Ehevertrag natürlich 😅

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#61)
Ich meinte es eigentlich bezogen auf das "sich sicherer sein können, dass es passt". 
Die meisten treffen solche gemeinsamen Entscheidungen ja vermutlich eher, als nach 7 Jahren Beziehung. 
Ad Pension stimme ich zu, hat natürlich Vorteile.

Erwerb ist bei uns nicht gegeben, außer das schließt Bau mit ein, wobei der Kredit auf beide läuft, von meinem Konto bedient wird, ich 80% des Eigenkapitals zzgl des mir allein gehörenden Grundstücks einbringe, wir beide Bauwerber sind aber ich alleine im Grundbuch stehe.

Es gibt aber ein gemeinsames Kind und schon allein für dieses würde ich ihr den Wohnraum immer zur Verfügung stellen wollen. 
Ich habs gemacht, also steh ich auch dafür Gerade. So seh ich das. 

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