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  •  herbert1988
9.11.2022 - 13.11.2023
118 Antworten | 25 Autoren 118
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Hallo,

die Fragen richten in erster Linie an die Experten hier. Vermutungen helfen mir aktuell leider nicht weiter, danke vorab.

Ausgangslage
Neubau 2018
50/50 im Grundbuch
50/50 im Kredit (250.000) - 30 Jahre Laufzeit (15 Jahre fix 1 %, 15 Jahre variabel 3-ME + 1 %) 
50/50 WBF OÖ (50.000) - 20 Jahre fix 1 %
nicht verheiratet
keine Kinder (gut!)
einvernehmliche Trennung und trotz der Umstände gutes Verhältnis, aktuell noch im gleichen Haushalt lebend bis alles geregelt ist.

Ziel
Da ich wesentlich mehr finanziell beigetragen habe, möchte ich versuchen, meiner Partnerin ihre 50 % abzukaufen (Kostenpunkt: 70.000 Euro), das ist auch ihr Wunsch. Die nächsten Jahre werden finanziell etwas härter werden, aber ich möchte es, wenns nur irgendwie geht, behalten. 

Rechtliches
Notariell wurde nach dem Hausbau ein Schreiben aufgesetzt wie im Falle einer Trennung vorzugehen ist (nennt sich Anbote - gegenseitig ausgefertigt). In denen ist notariell festgehalten, dass der jeweils andere dem anderen die 50 % der Liegenschaft zu den bis zur Trennung eingebrachten finanziellen Werten überlassen kann. Also Sprich um den Betrag den der andere im Laufe der Zeit beigesteuert hat. Das lässt sich aufgrund von penibelst geführter Dokumentation einwandfrei feststellen und ist beiden bekannt.

Fragen

1) Was kostet mich das "Abändern" des Grundbuchs (100 % der Liegenschaft) ca.? Was ist zu bezahlen? (Notar, Gebühren, Grundbuch etc.). Von welcher Basis berechnen sich die Gebühren? Wie oben angemerkt, handelt es sich um Kosten von 70.000 Euro für den Übertrag der Anteile.

2) WBF & Bank: Wie ist hier die Vorgehensweise, kann ich den Kredit und die Konditionen so behalten oder muss hier etwas neu abgeschlossen werden? Ein Neuabschluss wäre durch die guten Zinsen im Vertrag eher schlecht.

3) Bank: Aktuell haften wir beide für den Kredit. Was passiert, wenn die Leistbarkeit laut Berechnung der Bank nicht gegeben ist? Ich aus der Familie in den "harten" Monaten aber Unterstützung bekomme. Kann der Kredit aufrecht bleiben, aber bspw. die eh. Lebensgefährtin weiter im Kreditvertrag bleiben, bis die Leistbarkeit auf dem Papier gegeben ist (unabhängig ob sinnvoll oder nicht)?

4) Kann die Bank einen den Kreditvertrag aufkündigen und dafür sorgen, dass bspw. das Haus verkauft werden muss?

5) Mit welcher Schattenrechnung rechnet die Bank hier die neue Leistbarkeit bei nur mehr einem Kreditnehmer?

6) Risikoversicherung: Aktuell laufen gegenseitig 2 Risikoversicherungen. Was ist hier konkret zu erledigen?

7) Was habe ich vergessen zu berücksichtigen (Kosten/Vorgehensweise)?

Dank euch! Wäre gut, wenn hier Leute vom Fach antworten könnten.

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.7.2023  (#101)
Ich bezog mich auf

zitat..
LiConsult schrieb: ja, richtig, bzw. wenn es dabei haushaltsseitig oder regulatorisch (Schuldendienstquote) "zwicken" sollte, ist das ein Punkt, den man verhandeln muss. 

 


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  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
27.7.2023  (#102)

zitat..
LiConsult schrieb: Die Verordnung selbst (und damit die bekannten "Grenzen") tritt mit 30.06.2025 außer Kraft.

ok, das hab ich gar nicht mitbekommen. Ich habe ein paar Jahre Zeit und werd den Partner hoffentlich aus dem Kreditvertrag rausbringen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.7.2023  (#103)

zitat..
herbert1988 schrieb: Ich habe ein paar Jahre Zeit

das ist gut - wie gesagt: es gibt ein Ablaufdatum (allerdings mit Verlängerungsoption).

Wir werden sehen wie sich der Druck aus Wirtschaft und Politik auswirkt. Aktuell scheint die Angst um die Finanzmarktstabilität durch voll (und über-)besicherte Hypothekarfinanzierungen stärker zu sein.

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  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
28.7.2023  (#104)
Ich denke ich werds irgendwie schaffen wenn nichts dazwischen kommt :)
Es ist zumindest gut, dass es nicht von heute auf morgen passieren muss, da bin ich wirklich über die gute Gesprächsbasis froh.

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  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
22.8.2023  (#105)
So, weiteres Update:

Übergabevertrag wurde unterzeichnet, bin sehr happy, dass alles sehr gut verlaufen ist.
Angefallene Steuern (Grunderwerb + Grundbuch) beliefen sich konkret auf 1.350 Euro.

Bzgl. Kredit/WBF:
Die Hypo OÖ hat bzgl. WBF sofort ein Formular zur Haftungsfreistellung der zweiten Person übermittelt, Kosten dafür würden sich auf ca. 160 Euro belaufen.

Nächste Schritte
- nicht den Spaß am Leben verlieren und in sich selbst investieren
- Bier mit Freunden trinken
- Notarkosten abwarten und zahlen
- auf offizielle 100 % im Grundbuch warten und freuen
- für gutes monatliches Einkommen sorgen
- zweite Person aus Haftbarkeit entlassen sobald möglich
- schauen was/wer kommt :)

3
  •  sudo
  •   Bronze-Award
22.8.2023  (#106)

zitat..
herbert1988 schrieb: - nicht den Spaß am Leben verlieren und in sich selbst investieren
- Bier mit Freunden trinken

👍

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.8.2023  (#107)
Guter Plan! Alles Gute 🤗!

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  •  Fancy
22.8.2023  (#108)
Alles Gute! Freut mich zu hören, dass alles halbwegs "gut ausgegangen" ist.

1
  •  Akani
11.9.2023  (#109)
Dann alles gute im neuen Lebensabschnitt. Genießen und auf dich zukommen lassen

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  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
7.11.2023  (#110)
Kurzes letztes Update meinerseits:

Nach mittlerweile 3 Monaten ist nun alles erledigt und ich stehe zu 100 % im Grundbuch :)
Notarkosten beliefen sich dann auf ca. 2.000 brutto (wie vereinbart).

Kosten gesamt für die Abwicklung
Grundbuch + Grunderwerb: 1.350 Euro
Notar: 2.000 Euro
Summe: 3.350 Euro brutto

Was noch fehlt sind die Haftungsfreilassung in den Kreditverträgen, für welche ich noch ein paar Jahre Zeit habe. Da werden noch vl. 500 Euro dazukommen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.11.2023  (#111)
Alles nach Plan verlaufen, gratuliere!
Und nun ein das Leben genießen und drauf anstoßen, dass alles so reibungslos funktioniert hat!

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
7.11.2023  (#112)
Gratulation, dass es nun doch eine Art Happy end gibt.
Schade, dass es nicht so gepasst hat (geht natürlich niemanden außer euch was an) aber, dass es eine Lösung gegeben hat bzw. gibt und dass du nun nach VORNE (!) blicken kannst.
 


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  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
13.11.2023  (#113)
Für die Nachwelt vielleicht interessant (zumindest weil es mich getroffen hat):

Sollte es noch nicht bereits nach Einzug korrigiert geworden sein, kann es sein, dass es zu einer Nachzahlung der Grundsteuer kommt.
Ich musste jedenfalls für 5 Jahre die Differenz der Grundsteuer nachzahlen (unbebautes vs. bebautes Grundstück). Ob die  Umstellung normalerweise automatisch passieren sollte, oder hier Bringschuld ist weiß ich nicht.

Das waren auch gleich nochmal 1.000 Euro.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.11.2023  (#114)
Ja das wird erst nach ca. 5 Jahren fällig. Dann rückwirkend. Das hat mit Bauplatzerklärung oder so zu tun. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.11.2023  (#115)
Bei mir ist die Nachzahlung erst nach rund 10J gekommen 😮

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  •  kasandi
  •   Bronze-Award
13.11.2023  (#116)
Kommt die Vorschreibung nicht irgendwann automatisch?

Haben bis dazo noch keine bekommen, wohnen schon seit ca. 2021 im Haus. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.11.2023  (#117)
War bei uns automatisch.

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  •  herbert1988
  •   Bronze-Award
13.11.2023  (#118)
Bei uns hat es sich aufgrund der Einheitswertberechnung die nötig wurde ergeben. Hier hat man dann bemerkt, dass das Haus noch nicht berücksichtigt wurde. Egal wann es kommt, ich wollte nur noch ergänzen, dass es eventuell zu "Überraschungen" kostentechnischer Natur kommen kann. Vielleicht dann für jemanden ganz nett zu wissen, sollte jemand vor gleicher Situation stehen. 

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