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Naja, jetzt passt halt der Grundriss nicht mehr zu den (damaligen) Ansichten. Für mich ist verständlich, dass die Behörde auch aktualisierte Ansichten fordert. Es ändert sich ja die Aussenansicht - wenn auch nur geringfügig. |
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Ich weiß jetzt nicht warum man die Ansichten nicht gleich richtig gestellt hat, ist ja kein Aufwand aber um zur frage zu kommen ob die Behörde ein Abändern der Ansichten verlangen kann würde ich sagen nein. Laut Kärntner Baugesetz musst du der Behörde "die zur Beurteilung der Änderung des Vorhabens notwendigen Pläne und Beschreibungen ausfertigen" Anhand des neuen Grundrisses und der alten Ansichten muss die Behörde beurteilen können ob das dem Gesetzt entspricht. |
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Und was, wenn die Gemeine argumentiert, dass sie eben nicht beurteilen kann wenn eben die Außenansichten fehlen? Uns ist sowas passiert. Die Gemeinde hat gesagt, die Pläne, die man lt. § 10 der Kärntner Bauordnung bringen muss seien mangelhaft, weil aus ihrer Sicht ein paar Dinge nicht klar genug erkennbar waren und hat uns einen Verbessrungsauftrag lt. § 13, Absatz 3 AVG gegeben. Dabei stand noch, dass das lt. § 63 (2) AVG eine Mitteilung sei, gegen die man keine Berufung einlegen kann und wenn man der Forderung nach Verbesserung nicht nachkommt, wird das Ansuchen aufgrund § 10 (5) Bauordnung als mangelhaft zurückgewiesen. |
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AVG oje! Ist nicht meins🙃 Aber ich lehne mich jetzt trotzdem mal raus. Grundsätzlich müsste man erstmal abklären ob diese Änderungen Bewilligungspflichtig sind oder nicht. Wenn Bewilligungspflichtig dann müsste mit dem "Austauschplan" wenn man es so nennen will ein Ansuchen mitgemacht werden. Und dann hast du sehrwohl ein Recht auf Berufung. Wobei es dann ja ein neues Verfahren ist, und man dann die Ansichten jedenfalls neu zeichnen müsste. Hab jetzt nicht überprüft ob in Kärnten das verrücken von Fenstern und Innenwände Bewilligungspflichtig ist aber würde mal sagen nein. Wenn es nicht Bewilligungspflichtig ist dann hätte ich gar nicht mit der Gemeinde kommuniziert, sondern erst bei der Fertigstellungsanzeige die geringfügigen Änderungen bekannt gegeben. Damit hätte man sich diese ganze Austauschplanerei erspart. |
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Durch die Vergrößerung des Technikraums musste ich ohnehin etwas machen. Da meinte wir damals geben wir anderen Änderungen im Zweifelsfall auch bekannt... Die Abmessungen der Fenster sowie Brüstungshöhe ist im Grundriss ersichtlich. Nachdem ich jetzt schon zwei Monate auf diese Rückmeldung gewartet zeichne ich lieber noch die Ansichten mit farblich ersiuchtlicher Änderung der Fenster und hoffe dass die Sachverstädnigen dass dann in kürzerer Zeit entscheiden können. Vielen Dank euch allen aber für eurer Kommentare... |
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