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In der Firma mit Ziviltechniker-Befugnis kannst du als Baumeister nicht beteiligt sein, denn das verbietet das Ziviltechnikergesetz, und die Ziviltechnikerprüfung kannst du noch nicht haben, wenn du 2016/06 dein Studium abgeschlossen hast (Praxisjahre ab Studienende erforderlich) Ein "gewerberechtlicher Geschäftsführer" sollte "physisch anwesend" sein (auch wenn er nur 20 h angestellt ist --> siehe WKO) ... soviel zu Pfusch-Firmen Was willst du denn austauschen wenn du keine Firma hast? ... Rundsiegel ohne ZT-Prüfung? Such dir doch bitte ein anderes Kaiserreich. |
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Gehts hier eigentlich noch um was? Und was hat das alles mit dem TO zu tun?
Wäre langsam Zeit den Thread zu schliessen |
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Das kann Dir Hadrian sagen, der hat den uralt-Thread ausgegraben. Der Threadersteller war vor eineinhalb Jahren das letzte Mal online ... für Ihn dürfte alles klar sein |