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Relevant war es immer schon, da es immer schon in der ÖNORM S 5021 (Raumplanung) enthalten war. Einige Bundesländer haben halt eigene Süppchen gekocht. In der letzten Aktualisierung der OIB 5 ist es auch mit aufgenommen worden, damit es auch Bautechnisch gesichert ist. Und auch die OIB bezieht sich wieder auf die ÖNORM S 5021 weil sie in Punkt 5.2.6 sagt, dass die festgelegten Grenzwerte (eben jene 30 - 40dB für verschiedene Zeiträume) auch überschritten werden dürfen wie in der S 5021 (und auch hier :D) bereits beschrieben wurde 1 |
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Hier eine kleine Skizze der Ausgangssituation, sind die Berechnungen noch passend? |
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Schöne Skizze, aber mit deiner Beschreibung hat's ja auch halbwegs gepasst. Die Abstände sind bei meiner Abschätzung etwas kürzer, aber es hat ja nicht den Anspruch eines Gutachtens. Die Berechnung passt immer noch von der Aussage her. Mein Zugang wäre: red mit den Nachbarn und frag, ob es möglich wäre, die LWP LWP [Luftwärmepumpe] in Richtung Garten zu drehen. Als "subjektiven Beweis", dass dies auch wirklich was bringt, kannst du ja auf eine Leiter steigen bei deinen Fenstern und auf die LWP LWP [Luftwärmepumpe] horchen oder mit einer Handy App messen. Danach die Leiter in deren Garten stellen (hinter die LWP LWP [Luftwärmepumpe]) im ca. Gleichen Abstand und dann nochmal hören/messen. Wenn man so keinen Unterschied merkt, dann bringt auch das drehen nichts. Wenn es (selbst mit einer ungenauen App) messbar und hörbar leiser ist, dann wäre das eine halbwegs einfache Möglichkeit, die Lautstärke bei dir am Fenster zu reduzieren. Meiner Meinung nach wäre das die einfachste, kostengünstigste und auch Laienhaft überprüfbare Maßnahme. Falls das, warum auch immer, nicht geht, kann ich auch alternativ eine kleine Mauer rechnen, damit man sieht, was das bringen würde. |
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ich wollte damit keineswegs sagen daß es bisher keine regeln gegeben hat, bloß daß man seitens baurecht bisher nicht in allen bunbdesländern vorab nachweise führen mußte. übers zivilrecht waren immer schon grenzen gesetzt wie du schreibst (humanmedizin). das hat halt dazu geführt daß bsplw in oö und nö wilder westen geherrscht hat, keine bewilligungspflicht mit regelfreiheit mißverstanden wurde. ich kenne viele bauherren/frauen die ihr schwammerl im einreichplan eingezeichnet haben und damit geglaubt haben eine bewilligung bzw bestandsschutz zu besitzen... 1 |
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wow! im bauwich auf 3m mit schallhartem boden und rückwand. das kann sich nicht ausgehen. klassischer planungsfehler bzw planungsabwesenheit... frage die type der wp nach und gib das ganze in den schallrechner der wärmepumpe-austria ein. dann kannst du den ausdruck den nachbarn zeigen und sie bitten das in ordnung zu bringen... https://www.waermepumpe-austria.at/schallrechner als grober richtwert: je nach gerätetype (größe, lautstärke) wird hier 5 - 50m nötiger grenzabstand rauskommen... diese aufstellung ist ein typisches beispiel wie unseriöse installateure mit dem thema zum schaden aller umgehen... 1 |
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https://www.nwwp.tirol/netzwerk-waermepumpe-tirol/schallrechner/ 1 |
Der wurde mal als buggy eingestuft mit Hinweis, lieber diesen hier zu verwenden: ||
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wollt es für meine zukünftigen (derzeit nicht existenten Nachbarn) auch mal Rechnen... Aber geb ich hier den Abstand nun zur Grundgrenze oder zum erst möglichen Fenster ein (Unterschied von min 4m) |
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Zur Grundgrenze, da dies in allen Normen so geregelt ist. Sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung/Untersuchung eines SV kommen, wird es im Normalfall jedoch immer auf die Fassade der nächstgelegenen Anrainer beurteilt. Wie bereits mehrfach geschrieben: Die Grenzwerte von 30-40dB in der Nacht sind in den Normen an der Grundgrenze definiert. Hier wird es aber aus Humanmedizinischer Sicht zu keiner Beeinträchtigung kommen, da man in der leisesten Nachtstunde der Umgebung (somit die lauteste Stunde für die LWP LWP [Luftwärmepumpe] da deren Geräusch hier nicht untergeht) sich nur in extremen Fällen an der Grundgrenze aufhält. An der Grundgrenze sind die Grenzwerte im Idealfall eingehalten, dann hat man nie ein Problem und braucht sich um nichts mehr zu kümmern. In allen anderen Fällen, kommt es halt immer drauf an. Bei mir persönlich wird die LWP LWP [Luftwärmepumpe] auch in Richtung Nachbarn stehen, dazwischen ist allerdings die Anliegerstraße. Da es keinerlei andere Richtwerte zur Aufstellung gibt, gilt ganz einfach: Wo kein Kläger, da kein Richter. Deswegen ist der offene Umgang mit der Situation ja auch so wichtig: mit den Nachbarn reden und gemeinsam eine Lösung finden ist hier einfach das Mittel der Wahl, da der Gesetzgeber dies eben nicht definiert hat. |
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Danke. aber wieviele dB dürfen es jetzt konkret nachts sein? 30 oder 35? |
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Hier der Link zur OIB RL RL [Rücklauf]: https://www.oib.or.at/sites/default/files/oib-rl_5_ausgabe_mai_2023.pdf Punkt 5 bzw. Seite 8. Es hängt von der Kategorie der Umgebung ab. |
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Das kommt auf den Standort an und ist in der S 5021 definiert: Kategorie 1, Bauland, Kurgebiet/Ruhegebiet: Tag 45, Abend 40, Nacht 35 Kategorie 2, Bauland, Wohngebiet in Vororten, ländliches Wohngebiet: Tag 50, Abend 45, Nacht 40 Kategorie 3, Bauland, städtisches Wohngebiet: Tag 55, Abend 50, Nacht 45 usw. Man beachte, dass dies ein Beurteilungspegel (Lr) ist und einen Anpasswert von 5dB enthält (wie auch bei dem Tool geschrieben). Für 95% der Leute hier wird Kategorie 2 zutreffen und somit Lr = 40dB und damit die 35 dB beim LAeq. ABER: das sind halt auch wieder nur "Standardwerte" - wenn dein Siedlungsgebiet lauter ist wegen irgendwelchen Straßen, Zügen, Betriebsgebieten und weiß der Geier was, dann kann die LWP LWP [Luftwärmepumpe] auch durchaus lauter sein und rechtlich ok. Dann muss sie nur 10dB UNTER dem Basispegel liegen und kann in der Nacht auch mal 50dB haben dürfen. Solche Tools sind sehr ok und gut, verleiten aber leider zum Optimieren und "hinrechnen". Am sichersten fährt man wenn man immer mit Sicherheiten rechnet: - Werte manuell eintragen und aufrunden - Zuschlag Tonhaltigkeit (+3, besser +6dB) anhaken - Unabhängig zum tatsächlichen Aufstellort, immer mit einer Reflexion rechnen lassen (+6dB Aufstellort an einer Wand), besser im Eck rechnen (+9dB) - Sichtkontakt belassen, auch wenn man so eine Wand gegen Eiswurf davor hat |
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Eine Mauer aufzustellen, wird leider nicht möglich sein. Diese müsste mindestens 5 m hoch und ca. 13 m lang sein, und das an der Grundgrenze - glaube nicht, dass es genehmigt wird. Die Daten von der LWP LWP [Luftwärmepumpe] für den Schallrechner haben wir leider nicht. Optisch schaut sie schon unter einer Schallschutzhaube zi stehen (nach vorne Richtung Strasse Lamellen, hinten Richtung Garten Geflecht). Weiss nicht, ob ich die Fotos veröffentlichen kann/darf. Wir haben das Problem schon angesprochen und warten auf die Rückmeldung der ausführenden Installateurfirma, schauen wir mal was rauskommt. |
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Ich überlege gerade, wie ich das amstellen soll. Ich kann zwar den Wert auf unserem Balkon messen, aber wo soll ich den "anderen Wert" nach dem quasi Drehem der LWP LWP [Luftwärmepumpe] messen? Das müsste dann hinten im Garten sein, auf Obergeschosshöhe. Ausserdem fehlt mir dort die seitliche Wand des Nachbarhauses, oder habe ich irgendwo einen Gedankenfehler? Noch eine kleine Frage, wegen der Lamellen- und Geflechtseite der Schutzhaube. Wissen Sie vielleicht, wo üblicherweise bei dieser Art von Verkleidung die Luft angesaugt und wo sie rausgeblasen wird? |
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Normalerweise sind die Lamellen der Auslass. Somit ist die LWP LWP [Luftwärmepumpe] Richtung Straße gerichtet. Ich meinte nicht nach dem Drehen sondern jetzt die aktuelle Situation. Wenn man jetzt "hinter" der LWP LWP [Luftwärmepumpe], also auf Nachbarns Grund in deren Garten, im selben Abstand wie am Balkon misst dann hat man einen Anhaltspunkt, wieviel das Drehen bringen könnte in der Zukunft, indem man beide Werte vergleicht. Ja es stimmt, dass hier die Wand dann fehlt und das Ergebnis etwas verfälscht, jedoch um maximal 3dB. Bei dem Vorschlag ging es eher darum, was man als Laie tun kann, um so einfach wie möglich abschätzen zu können, OB das Drehen der LWP LWP [Luftwärmepumpe] überhaupt was bringen könnte |
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https://www.idm-energie.at/produkt/aero-slm/ Das ist (verglichen zu den Außengeräten wie man sie zB. von Klimaanlagen kennt) schon eine werksseitige Schallschutzhaube. Darüber könnte man aber nun nochmal was stülpen, zB. sowas: https://cci-dialog.de/daikin-schallschutzhaube-fur-aussengerate-cci_wissensportal/ Wenn man "Luftwärmepumpe Schallschutzhaube" googelt findet man verschiedene Ausführungen. Wichtig ist halt das der Luftstrom nicht vermindert wird, sonst muss die WPWP [Wärmepumpe] wenns blöd geht mit höherer Leistung fahren und der Effekt könnte dahin sein. Die Konstruktion einer solchen Haube wurde hier im Forum eh schon mal diskutiert. |
Es gibt zB. Hersteller wie IDM da sieht das Außengerät genauso aus: ||
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Ich glaube, es würde sehr helfen, ein Foto der WPWP [Wärmepumpe] zu sehen, sonst ist das heiteres Rätselraten. @LetDovDoPrd vielleicht kannst du ja ein Foto machen und das so zuschneiden, dass man nur die Wärmepumpe sieht? |
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Ein Bild sagt immer mehr wie Tausend Worte, deswegen hatte ich nach einem gefragt. In Zeiten von Smartphones ist das ja auch easy. |
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Hallo, bezüglich "Drehen der Wärmepumpe". Ich würde zuerst mal ermitteln welche Frequenzen hier störend sind. zB mit der Android-app Spectroid. Wenn die Störfrequezen im Tieftonbereich liegen (ca. so bis 120Hz), wird ein drehen der Wärmepumpe nicht helfen, weil tiefe Frequenzen haben quasi keine Richtwirkung und breiten sich kugelförmig von der Wärmepumpe aus. Auch funktionieren Schallhauben gegen tiefe Frequenzen so gut wie gar nicht. Wird durch eine Schallhaube unter umständen sogar schlechter, wenn sich zufällig eine passende Gehäuseresonanzverstärkung ergibt (wie bei einerm Lautsprechergehäuse). |
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Zum Foto, da gibts aber auch Persönlichkeitsrechte des Nachbarn sowas hier auf einem öffentlichen Forum hochzuladen, denn damit ist sein Haus für Ortskenner jedenfalls erkennbar. Bei einer ähnlichen Diskussion habe ich es mit einem GIMP-Filter mal entsprechend abstrahiert: https://www.energiesparhaus.at/forum-laermende-waermepumpe-des-nachbarn/55896 |
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Deswegen meinte ich ja, nur ein Foto der WPWP [Wärmepumpe], alles andere unkenntlich machen. Dann wissen wir zumindest schon mal den Typ, und ob da schon ein Schallschutz drüber ist. |
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Ich habe vor einigen Jahren den oben erwähnten Beitrag verfasst. Unser Nachbarn sind bis heute uneinsichtig und reden sich darauf aus, dass nicht sie sondern ihr Installateur es so geplant hat (die Wärmepumpe steht zwischen 3 Wänden, zwei davon aus Beton, im Abstand von einem Meter zu unserer Grundgrenze). Der Installateur war zu keinem Gespräch bereit, der Gemeinde ist es egal, wir sollen es unter uns regeln. In unserem Schlafzimmer haben wir mittlerweile 2 Lagen Trockenbauwände mit Schallschutz montiert und können so wieder ruhig schlafen. |
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