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Wände sind nicht das Problem, es geht um Öffnungen im Gebäude wie Kellerfenster usw. da Propan schwerer als Luft ist und sich dort ansammeln kann. Mehr dazu hier: https://www.tga-fachplaner.de/heizungstechnik/natuerliches-kaeltemittel-r290-der-optimale-aufstellort-fuer-eine-propan |
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NÖ Sie steht seitlich ca. 1m von der Nachbarn's Hausmauer am Garagendach Die LWP LWP [Luftwärmepumpe] steht auf Schienen am Kies Den LWP LWP [Luftwärmepumpe]-Typ wissen wir nicht, sie dürfte schon eingehaust sein (im Schallschutzkasten??, mein sieht definitiv keine "Propeller?" wie bei den anderen LWP LWP [Luftwärmepumpe]'s in der Umgebung Es ist ein grosses Haus, flächenmässig wie ein Doppelhaus Die Kinderzimmer/Balkontüren sind ca. Luftlinie 5-6 meter |
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Wir haben de facto kein Verhältnis zu einander. Wir haben das Thema letzte Woche am Donnerstag angesprochen. Die Nachbarin hat versprochen, mit der Installateur-Firma Rücksprache zu halten, bis heute gibt es noch keine Rückmeldung. Auf jeden Fall vielen Dank für die vielen Tips, wir werden einuge vorschlagen, wenn/falls es zum zweiten Gespräch kommt. |
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NÖ |
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Massive Garage, Dach mit Schotter/Kies aufgefüllt. |
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Gib mal "Luftwärmepumpe zu laut" in die Foren-Suche ein, dann findest Du einige Threads zu diesem Thema, die für Dich hilfreich sein sollten - inbesondere auch zur Auswirkung des Aufstellungsortes. |
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1. Haben wir letzten Donnerstag gemacht, bis jetzt keine Rückmeldung. Wir wollen auch nicht sofort zum Anwalt bzw. Gericht. 2. Genau, deswegen die Frage an das Forum, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, sollten die Gespräche nicht fruchten. |
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Der Aufstellungsort ist unserer Meinung nach das Problem. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Pumpe eher im hinteren Teil aufgestellt wurde, schauend vorne zur Strasse, unsere Balkonfester (2 Kinderzimmer) stehen quasi seitlich VOR der LWP LWP [Luftwärmepumpe]. Wenn die Pumpe im vorderen Teil der Garage stehen würden, lägen unsere Balkonfester HINTER der Pumpe und der Lärm würde mehr Richtung Strasse gehen. Verstehe nicht, wieso die LWP LWP [Luftwärmepumpe] auf die Garage montiert wurde und nicht vor das Haus, dort würde sie niemanden stören. Bauliche Massnahmen oder eine Hecke von unserer Seite sind eigentlich nicht möglich, die Kinderzimmer befinden sich im Obergeschoss (genau so wie die LWP LWP [Luftwärmepumpe]). |
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Keine Ahnung |
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Gut, der Aufstellungsort ist damit wirklich nicht ideal, im schlimmsten Fall kommen hier 4-5dB zur Schallleistung der LWP LWP [Luftwärmepumpe] hinzu (+2 ca durch die Reflexion der hinteren Wand und +2 ca durch den Kies). Sind Lamellen wie bei einem Raffstore zu sehen oder nur ein Gitter mit dem Lüfter dahinter? Ein Foto der LWP LWP [Luftwärmepumpe] wär hier hilfreich. Der geringe Abstand zu euren Fenstern und noch dazu die Richtcharakteristik (genau auf euch gerichtet) tun ihr übriges dazu. Rechtlich könnts schwierig werden und teuer. So ein Lärmgutachten samt Messung und Maßnahmenausarbeitung kostet halt auch nicht nix. Vorschläge: - Einhausung falls vorhanden überprüfen und gegebenenfalls nachbessern - Ein kompletter Umbau samt Versetzen der Anlage wird nicht wirtschaftlich sein. Aber vielleicht kann man sie drehen, sodass sie nicht mehr direkt zu euch schaut? Oder zumindest auf ein Küchenfenster/Badfenster/was auch immer. Alles ist besser als Schlafzimmer/Kinderzimmer - Schalldiffusoren rund um die LWP LWP [Luftwärmepumpe] platzieren, damit die Reflexion weniger wird. Oder man bastelt etwas, damit sich die Schallwelle brechen kann - eine kleine "Lärmschutzwand" vielleicht? Muss nicht hoch sein womöglich, nur eine Art Brüstung |
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Es sind Lamellen, die LWP LWP [Luftwärmepumpe] ist nicht direkt zu uns gerichtet, sondern auf die Strasse. Vom Gehsteig/Strassenseite betrachtet, stehend vor beiden Häusern, steht links die Garage (an der Grundstücksgrenze, Abstand zu unserem Haus 3m), rechts Obergeschoss sind unsere 2 Balkonfenster, links auf der Garage die LWP LWP [Luftwärmepumpe], alles gleiche Höhe. Von der Strasse aus betrachtet kommen zuerst rechts unsere Balkonfenster und links, ein Stück weiter nach hinten die Pumpe auf der Garage. Schwierig zu erklären. Sind Sie vom Fach? Könnte Ihnen morgen ein Foto schicken. |
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Glaube ich habs verstanden. Hier mal eine schnelle und überschlagsmäßige Rechnung nur damit man sieht was es bringen könnte. Ich weiß ja nicht welche LWP LWP [Luftwärmepumpe] verbaut ist und welchen Schallleistungspegel sie hat. Aber für ein Vorher/Nachher ist das auch egal, da sich die Differenzen ja nicht ändern werden. Hier die derzeitige Situation (Die Schwarzen Punkte sind so ca die Fenster): ~45 dB Wenn man die LWP LWP [Luftwärmepumpe] nun dreht, so dass sie nach hinten zeigt, bietet sich folgendes Bild Hier ist man schon deutlich unter 40dB, eher bei 30dB. Diese Maßnahme allein würde also gut 10dB bringen und die Situation deutlich verbessern. 3 |
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Die Ausblasrichtung ist für die Schallthematik einer Wärmepumpe nicht so wichtig. Viel wichtiger ist der Abstand zu Wänden, die die im Idealfall allseitig gleichmäßige Schallausbreitung behindern und für Schallreflexionen sorgen. |
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Sorry wenn ich den Thread entere, aber es passt thematisch ganz gut. Nachbarn haben ebenfalls ein LWP LWP [Luftwärmepumpe] (sieht nach Splitgerät aus - wie diese billigen Klimaanlagen an den Fassaden in Südeuropa) - Lärm ist eigentlich im Rahmen aber mich nervt das Teil trotzdem. Will jetzt mein Brennholzlager/Gartensauna/Pizzaofen Hütte davor setzen. Siehe meine meisterhafte Skizze. Leg ich mir da lärmtechnisch e selbst kein Ei? |
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Mach bitte eon Foto vo der LWP LWP [Luftwärmepumpe] Außeneinheit, ich wette jemand hier kann dir diese identifizieren. Selbst wenn es keine klaren Auflagen für den Installateur gegeben haben sollte, ein SV wird vermutlich sich an den 35 dBa an der Grundstücksgrenze orientieren. Ich persönlich finde die Aufstellung am Garagendach schon seeeehr frech... |
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Woher beziehst du diese Information? Alle Beispiele, die ich aus Vorträgen von Sachkundigenn kenne referenzieren alleinig die Grundgrenze. In der Rechtsauslegung werten manche Behörden das öffentliche Gut dazwischen günstig für den Lärmerzeuger. Somit muss hier nicht die eigene Grenze sondern kann die fremde Grenze herangezogen werden. Wo dann zufällig ein Schlafzimmer liegt, ist für die Bewertung unerheblich. |
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Naja - wenn die Richtcharakteristik weg zeigt hat dies sehr großen Einfluss wie man sieht. Hier sind bis zu 10dB drin. Bei Mehrfachreflexen "nur" maximal 6dB. Blöd wird's, wenn die Frequenzen mit den Abständen genau zusammenpassen. Stehende Wellen hat man auch sehr gern bei parallelen Gebäuden. Liegt dein Haus im Süden bei der Skizze? Wenn ja, dann sollte es besser werden - du baust ja eine zusätzliche Schirmkante für die Schallwelle ein Das ist richtig: Die GG steht in allen Normen und Rechenvorschriften da dies ja die schlagende Grenze sein muss für jegliche Immissionen - Bauwerke können sich ändern, aber Grenzen bleiben üblicherweise gleich. In vielen Normen geht es auch immer um den "nächstgelegenen Anrainer" und somit nicht um öffentliches Gut. In der Praxis bezieht man sich immer auf die nächstgelegenen Grundstücksgrenzen der nächstgelegenen Anrainer. Bei LWP LWP [Luftwärmepumpe] gibt es meines Wissens nach noch kein ausjudiziertes Musterbeispiel. Aber: Lärmschutzplaner stellen nur dar. Wir beurteilen die Situation nicht, ob es möglich ist oder nicht, ob Gefahren bestehen usw. Für das Schutzgut Mensch ist die Humanmedizin zuständig und dieser SV prüft auf Basis des Lärmgutachtens die Einwirkungen auf den Menschen. In den allermeisten Verhandlungen bei LWP LWP [Luftwärmepumpe] Verfahren geht es den Humanmedizinern eben nicht um den Pegel an der Grenze in der Nacht, da dort zu 99,99% kein Mensch sein wird, sondern um den tatsächlichen Pegel am Fenster des Schläfers (Die WHO geht hier sogar noch weiter und bezieht sich auf "am Ohr des Schläfers" mit verringerten Richtwerten). Ganz einfach deshalb, weil dies in der Praxis der Wert ist, der zählt. Der Wert an der Grundgrenze mag der juristisch relevante sein, ist es aber aus Humanmedizinischer Sicht eben nicht. |
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Genau- Haus liegt im Süden. Perfekt. |
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Wobei, könnte es in diesem Fall nicht sogar sein, dass es "oben" beim Fenster sogar schlechter ist, als "unten" an der Grundgrenze neben der Garagenmauer? |
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seit letztem jahr (sommer) gibt es bundesweite schallrichtlinien für LWWP LWWP [Luft-Wasser-Würmepumpe]. es wurde dazu ein update der OIB richtline 5 veröffentlicht. dadurch sind die bisher in manchen bundesländern nur indirekt relevanten 35/30db(A) (humanmedizin) jetzt auch baurechtlich verankert. es wird auf die grundstücksgrenze referenziert. 1 |
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Relevant war es immer schon, da es immer schon in der ÖNORM S 5021 (Raumplanung) enthalten war. Einige Bundesländer haben halt eigene Süppchen gekocht. In der letzten Aktualisierung der OIB 5 ist es auch mit aufgenommen worden, damit es auch Bautechnisch gesichert ist. Und auch die OIB bezieht sich wieder auf die ÖNORM S 5021 weil sie in Punkt 5.2.6 sagt, dass die festgelegten Grenzwerte (eben jene 30 - 40dB für verschiedene Zeiträume) auch überschritten werden dürfen wie in der S 5021 (und auch hier :D) bereits beschrieben wurde 1 |
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