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Netz Nö jetzt wirds lustig

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  •  uzi10
13.12. - 19.12.2024
124 Antworten | 40 Autoren 124
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Also für alle die PV bauen, oder umbauen oder umbauen auf Energiespeicher. Da wirds lustig und teuer. Vor allem wenn der Zähler draußen sitzt und ev. Nur ein Zählerbrett da ist und keine Verbindung vorgesehen ist. Und dann auch noch die Überprüfungen von den NA Dingen für grosse Anlagen. Da kommen Kosten. Wie immer scho. Gesagt Netz Nö mag keine PVs


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Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Ich bin gerade dabei, eine Nachricht an die Landesregierung zu verfassen. An E-Control hatte ich mich zuerst gewendet, weil ich wissen wollte, was die tatsächlich tun.
Deren Antwort war, so steht es bei NetzNÖ in den Bestimmungen, daher gilt das. Echt der unnötigste Verein überhaupt die E-Control. Da ließe sich sofort einiges einsparen, würde man die abdrehen.;
  Gesamten Beitrag im Thread anzeigen  
  •  Fani
13.12.2024  (#1)
Wie soll das denn mit MicroWR funktionieren? Und dann habe ich eine Netzwerkdose beim WR WR [Wechselrichter] und wie dann weiter? Magische Übertragung zum WR WR [Wechselrichter] oder was?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.12.2024  (#2)
Hier das Original:
https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/Parallellaufbedingungen.aspx


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  •  uzi10
13.12.2024  (#3)

zitat..
Fani schrieb:

Wie soll das denn mit MicroWR funktionieren? Und dann habe ich eine Netzwerkdose beim WR WR [Wechselrichter] und wie dann weiter? Magische Übertragung zum WR WR [Wechselrichter] oder was?

vielleicht mit OpenDtu ansteuern oder du musst einen Schütz setzen.
Oder unter 0,8kVa bleiben oder Victron Anlage :)..
Auf jeden Fall der Totale Horror Administrativ und die umsetzung.
wenn die nicht zurückrudern, wirds eine teurere Angelegenheit.
Vor allem bei Tausch vom WR WR [Wechselrichter] oder Erweiterung oder Umbau auf Batteriespeicher musst alles auf Stand bringen. Das wollte die Wr Netze auch mal aber die hatten dan zurückgerudert, nachdem alle die kritisiert haben, weil sie die Energiewende blockieren.
Da werden jetzt irrsinnig viele Schwarze Schafe WR WR [Wechselrichter] und Energiespeicher umbauen und das nicht melden und so billige sein als andere
Wenn du draussen nen Bock mit nur einen Zählerplatz hast, kannst den vl noch tauschen weil du nen freien Platz brauchst und musst ne Leitung iwie reinbringen

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  •  Fani
13.12.2024  (#4)
Alles musst nicht auf Stand bringen, nur den neuen Anlagenteil (Bestandsschutz). Aber ja bei Erweiterung um einen Batteriespeicher betrifft es erst wieder die gesamt Anlage. Wenn ich nur dazu baue nur den neuen WR WR [Wechselrichter].

Das war zwar irgendwie absehbar und es werden auch anderen Netzbetreiber nachziehen, in der Umsetzung für den privaten Häuslbauer mit einer vergleichbar kleinen PV natürlich kostenintensiv.

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  •  talpa3
13.12.2024  (#5)
Im EVN-Dokument steht:
---
Bei Erzeugungsanlagen bis 30 kVA Nennscheinleistung kann die Schaltstelle und der Netzentkupplungsschutz durch in
den Wechselrichtern eingebaute „Selbsttätig wirkende Freischaltstellen“ gemäß ÖVE-Richtlinie R25 ersetzt werden
---

Kommen da jetzt wirklich größere Kosten beim Einbau dazu oder gibts die Funktionen eh schon im WR WR [Wechselrichter] und es handelt sich um kleinere Komponenten für einen modernen Schaltschrank?

Die Überprüfung des NA soll ja dann glaub ich auch für kleine Anlagen ab 0,8 kVA alle 5 Jahre erfolgen. 
Das sind wieder zusätzliche Kosten, wenn wahrscheinlich auch nicht so schlimm.

Verstehe ich das richtig, dass die EVN dann den WR WR [Wechselrichter] nach Bedarf drosseln oder abschalten kann?
Bis jetzt gab es ja nur dir selbsttätige Begrenzung über Netzspannung und Frequenz?

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  •  heinzi00
  •   Gold-Award
13.12.2024  (#6)
Na super... hätte ich doch alles auf einmal machen sollen 😡
Habe dieses Jahr eine Victron Anlage in meine bestehende Fronius PV-Anlage integriert und nächstes Jahr wollte ich sie dann erweitern und die Anlage dann so melden.

Netz Nö/EVN darf echt alles mit uns machen... 🤬

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  •  Fani
13.12.2024  (#7)

zitat..
talpa3 schrieb:

Im EVN-Dokument steht:
---
Bei Erzeugungsanlagen bis 30 kVA Nennscheinleistung kann die Schaltstelle und der Netzentkupplungsschutz durch in
den Wechselrichtern eingebaute „Selbsttätig wirkende Freischaltstellen“ gemäß ÖVE-Richtlinie R25 ersetzt werden
---

Kommen da jetzt wirklich größere Kosten beim Einbau dazu oder gibts die Funktionen eh schon im WR WR [Wechselrichter] und es handelt sich um kleinere Komponenten für einen modernen Schaltschrank?

Die Überprüfung des NA soll ja dann glaub ich auch für kleine Anlagen ab 0,8 kVA alle 5 Jahre erfolgen. 
Das sind wieder zusätzliche Kosten, wenn wahrscheinlich auch nicht so schlimm.

Verstehe ich das richtig, dass die EVN dann den WR WR [Wechselrichter] nach Bedarf drosseln oder abschalten kann?
Bis jetzt gab es ja nur dir selbsttätige Begrenzung über Netzspannung und Frequenz?

Es ist aktuell eine 0 oder 100% Regelung. Also ja, enstpricht einer Abschaltung der Anlage und auch keine Eigenverbrauch (weil Pmax geregelt wird und nicht die Einspeisung).


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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
13.12.2024  (#8)
Gibt es für alle zugelassenen WR WR [Wechselrichter] eine gemeinsame Schnittstelle mit einem standardisierten Protokoll (RS485, Mod, oder ähnliches)?

Sollte der Kontakt schon über die Hausautomatisierung schon abgegriffen werden, kann dieser einfach in die Busleitung mitaufgenommen werden? Der Hausmaster könnte den Bus von aussen immer noch überschreiben n-m Verbdingung.

Stellt Netz-Nö das Steuergerät zur Verfügung?

Wäre so ein Mechanismus nicht sauberer im Smartmeter unterzubringen? (Getrennte Schütze für Verbrauch und Einspeisung).

Kann/ darf ein Cat-Kabel gemeinsam mit dem 16mm2 Hausanschluss verlegt werden? Da es nur ein EIN/AUS Impuls (auf 24V) sollte die Stromstärke das Signal nicht beeinflussen (noch nicht nachgerechnet)


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  •  RaBo76
13.12.2024  (#9)
Ich denke die NetzNÖ ist hier auf den Zug aufgesprungen, der in Deutschland mit §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab 2025 die "Fernsteuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen durch den Netzbetreiber" regelt (Wallboxen, Wärmepumpen, PV etc). 
Soweit ich auf die Schnelle herausfinden konnte, war das wohl bei uns in Östereich mal ein Thema für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), ist dann aber doch nicht reingekommen?

Als Gerätehersteller musst demnach eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, die eben diese externe Steuerung zulässt, wobei hier die NetzNÖ Methode mit dem potentialfreien Kontakt eh den untersten technischen Level darstellt.
Mikrowechselrichter bei Balkonkraftwerken sind ausgenommen weil >0,8kW angegeben, für alle andere Wechselrichter sollte das eigentlich technisch kein Problem sein...

Ich denke die NetzNÖ stellt sich das so vor, dass der (PV) Elektriker der den WR WR [Wechselrichter] anschließt diesen so konfiguriert, dass mit einem externen Kontakt (als Öffner) der WR WR [Wechselrichter] komplett abgeschaltet werden kann. Das Steuergerät wird dann einfach statt der Drahtbrücke reingehängt.
Dass der Netzbetreiber dann (wohl ohne Berücksichtigung des Eigenverbrauchs) einfach die PV Anlagen nach belieben abschalten kann, finde ich jetzt nicht so prickelnd. Beispiel Sommertag, alle PVs speisen munter ein, ich lade mein E-Auto mit eigenem PV Strom und der Netzbetreiber dreht mir dann meine PV ab...

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  •  Fani
13.12.2024  (#10)

zitat..
hartbau schrieb:

Gibt es für alle zugelassenen WR WR [Wechselrichter] eine gemeinsame Schnittstelle mit einem standardisierten Protokoll (RS485, Mod, oder ähnliches)?

Sollte der Kontakt schon über die Hausautomatisierung schon abgegriffen werden, kann dieser einfach in die Busleitung mitaufgenommen werden? Der Hausmaster könnte den Bus von aussen immer noch überschreiben n-m Verbdingung.

Stellt Netz-Nö das Steuergerät zur Verfügung?

Wäre so ein Mechanismus nicht sauberer im Smartmeter unterzubringen? (Getrennte Schütze für Verbrauch und Einspeisung).

Kann/ darf ein Cat-Kabel gemeinsam mit dem 16mm2 Hausanschluss verlegt werden? Da es nur ein EIN/AUS Impuls (auf 24V) sollte die Stromstärke das Signal nicht beeinflussen (noch nicht nachgerechnet)

Einige deiner Fragen sind im verlinkten Dokument beantwortet.


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  •  Fani
13.12.2024  (#11)

zitat..
RaBo76 schrieb:

Mikrowechselrichter bei Balkonkraftwerken sind ausgenommen weil >0,8kW angegeben, für alle andere Wechselrichter sollte das eigentlich technisch kein Problem sein...

Es gibt auch Mikrowechselrichter mit mehr als 800W, welche gar nicht mal so selten bei Erweiterungen eingesetzt werden.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
13.12.2024  (#12)

zitat..
Fani schrieb:
Es ist aktuell eine 0 oder 100% Regelung. Also ja, enstpricht einer Abschaltung der Anlage und auch keine Eigenverbrauch (weil Pmax geregelt wird und nicht die Einspeisung).

Diese Regelung ist für ich eines der deutlichsten Beispiele, wie (vorlkswirtschaftlich) schädlich die derzeitige organisatorische Verflechtung der lokalen Netzmonopole als Tochtergesellschaft der jeweiligen  Landsenergieversorger ist.

Für den Netzbetreiber ist die Zielsetzung vollkommen ok, daß die PV Anlage am Netzübergabenpunkt abregelt und weiterhin den Eigenverbrauch abdecken kann.

Als Steigbügelhalter für den Landesenergieversorger, ist die Abregelung des Netzbetreibers auf P(max) natürlich eine umsatzfördernde Maßnahme für das Mutterunternehmen.

Je weniger Eigenversorgung, desto höher der Restbezug.

2
  •  Fani
13.12.2024  (#13)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Fani schrieb:
Es ist aktuell eine 0 oder 100% Regelung. Also ja, enstpricht einer Abschaltung der Anlage und auch keine Eigenverbrauch (weil Pmax geregelt wird und nicht die Einspeisung).
───────────────

Diese Regelung ist für ich eines der deutlichsten Beispiele, wie (vorlkswirtschaftlich) schädlich die derzeitige organisatorische Verflechtung der lokalen Netzmonopole als Tochtergesellschaft der jeweiligen  Landsenergieversorger ist.

Für den Netzbetreiber ist die Zielsetzung vollkommen ok, daß die PV Anlage am Netzübergabenpunkt abregelt und weiterhin den Eigenverbrauch abdecken kann.

Als Steigbügelhalter für den Landesenergieversorger, ist die Abregelung des Netzbetreibers auf P(max) natürlich eine umsatzfördernde Maßnahme für das Mutterunternehmen.

Je weniger Eigenversorgung, desto höher der Restbezug.

So ganz schwarz / weiss sehe ich das nicht. Auch für den Netzbetreiber ist in der Situation der Abregelung der damit verbundene zusätzliche Netzverbrauch u.U. von Vorteil.

Nur mal als Klarstellung, wann diese Regelung überhaupt greift und sich damit schwerlich eine Gewinnmaximierung argumentieren lässt:

In folgenden (technischen) Fällen ist der relevante Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehende
Vorgabe bzw. Einschränkung der Wirkleistung bis hin zur Abschaltung vorzunehmen:
- um eine unmittelbare, auch bloß vermutete Gefahr für Personen oder Sachen abzuwenden;
- wenn dies durch die Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. erforderlich ist;
- bei einer durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht in der Sphäre des Netzbetreibers liegende, Umstände bedingten Verhinderung der Erbringung der Netzdienstleistungen;
- bei Setzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer
Auswirkungen gemäß TOR Systemschutzplan durch die Übertragungsnetzbetreiber;
- bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Netzzusammenbruch;
- bei Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten im Netz.
Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form
dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.


1
  •  hartbau
  •   Bronze-Award
13.12.2024  (#14)

zitat..
RaBo76 schrieb: Ich denke die NetzNÖ stellt sich das so vor, dass der (PV) Elektriker der den WR WR [Wechselrichter] anschließt diesen so konfiguriert, dass mit einem externen Kontakt (als Öffner) der WR WR [Wechselrichter] komplett abgeschaltet werden kann. Das Steuergerät wird dann einfach statt der Drahtbrücke reingehängt.

Ok. Keine komplizierten Protokolle. Haben das alle WR WR [Wechselrichter] in der TOR-Liste? Ich bin gerade einen Hoymiles (>800W) WR für die Gartenhütte am installieren. Der PVler hat 2-SE und den Hoymiles schon angemeldet. Der Hoymiles kommuniziert nur via WLAN (wenn vorhanden). Ich will die Energie über einen eigenen Zähler (Eastron, Siemens) via Pulsmessung genau auswerten. Mache ich auch schon so für die WP WP [Wärmepumpe], Netzschrank, Hausstrom usw. Die Messung über den externen Zähler ist um einiges glaubhafter als die Selbstmessung der WP WP [Wärmepumpe] und WR WR [Wechselrichter]


zitat..
PVAndyE schrieb: Diese Regelung ist für ich eines der deutlichsten Beispiele, wie (vorlkswirtschaftlich) schädlich die derzeitige organisatorische Verflechtung der lokalen Netzmonopole als Tochtergesellschaft der jeweiligen  Landsenergieversorger ist.

Siehe ÖGK, Jugendschutz, Bebauung, Straßen, Wasserwirtschaft, usw. Warum sollte es beim Stromnetz nicht auch 10 Verwaltungen bei 9 Ländern brauchen?




1
  •  RaBo76
13.12.2024  (#15)

zitat..
Nur mal als Klarstellung, wann diese Regelung überhaupt greift und sich damit schwerlich eine Gewinnmaximierung argumentieren lässt:

In folgenden (technischen) Fällen ist der relevante Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehende
Vorgabe bzw. Einschränkung der Wirkleistung bis hin zur Abschaltung vorzunehmen:
- um eine unmittelbare, auch bloß vermutete Gefahr für Personen oder Sachen abzuwenden;
- wenn dies durch die Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. erforderlich ist;
- bei einer durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht in der Sphäre des Netzbetreibers liegende, Umstände bedingten Verhinderung der Erbringung der Netzdienstleistungen;
- bei Setzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer
Auswirkungen gemäß TOR Systemschutzplan durch die Übertragungsnetzbetreiber;
- bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Netzzusammenbruch;
- bei Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten im Netz.
Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form
dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.

Bei Störungen oder Abschaltungen (auch nur einzelner Phasen) oder wenn Spannung/Frequenz daneben sind, müssen ohnehin die PV Wechselrichter selbstständig komplett abschalten, sonst wären sie gar nicht zugelassen. 

Den NetzNÖ Ansatz der kompletten Abschaltung (aus welchem sonstigen Grund?) kann ich irgendwie gar nicht nachvollziehen, da eigentlich schon jahrelang für Erzeugungsanlagen >4,6kVA die TOR Regeln vorschreiben, dass die WR WR [Wechselrichter] die Q(U) Kennlinie befolgen müssen. D.h. sobald die Netzspannung oder Netzfrequenz beginnt die definierten Bereiche zu verlassen, müssen die WR WR [Wechselrichter] langsam zurückregeln bzw. wieder hochregeln. Sinn dahinter wäre, dass sich diese dann stabilisierend auf ein Stromnetz auswirken.
Eine (gebietsweise) Komplettabschaltung würde wohl eher das Gegenteil bewirken, da wäre eine Leistungsreduktion auf xy% noch zielführender, um die Leistungsspitzen zu kappen.
Ich vermute mal, dass sich deren Steuergeräte zumindest selektiv ansprechen lassen? 

Unser kleiner regionaler Netzbetreiber hat letzten Sommer mal geschrieben, dass sie wegen der mittlerweilen sehr hohen PV Einspeisungen die eigenen Wasserkraftwerke regelmäßig für mehrere Stunden/Tag stark drosseln mussten, was aus Sicht der Netzbetreiber ja nicht optimal ist. Auch waren die oft auftretenden negativen Strompreise eine finanzielle Belastung für den Betreiber, weil sie zusätzlich noch extra zahlen mussten, dass sie den PV Strom loswerden.
Vielleicht denkt sich NetzNÖ ähnliches und schaltet dann lieber doch die Kunden PVs unter dem Deckmantel der Netzstabilität einfach ab? Wir werden's wohl nie erfahren...

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  •  Fani
13.12.2024  (#16)

zitat..
RaBo76 schrieb:

──────..
Nur mal als Klarstellung, wann diese Regelung überhaupt greift und sich damit schwerlich eine Gewinnmaximierung argumentieren lässt:

In folgenden (technischen) Fällen ist der relevante Netzbetreiber berechtigt, eine vorübergehende
Vorgabe bzw. Einschränkung der Wirkleistung bis hin zur Abschaltung vorzunehmen:
- um eine unmittelbare, auch bloß vermutete Gefahr für Personen oder Sachen abzuwenden;
- wenn dies durch die Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen usw. erforderlich ist;
- bei einer durch höhere Gewalt oder sonstige, nicht in der Sphäre des Netzbetreibers liegende, Umstände bedingten Verhinderung der Erbringung der Netzdienstleistungen;
- bei Setzung von Maßnahmen zur Vermeidung von Großstörungen und Begrenzung ihrer
Auswirkungen gemäß TOR Systemschutzplan durch die Übertragungsnetzbetreiber;
- bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Netzzusammenbruch;
- bei Durchführung betriebsnotwendiger Arbeiten im Netz.
Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form
dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.
───────────────

Bei Störungen oder Abschaltungen (auch nur einzelner Phasen) oder wenn Spannung/Frequenz daneben sind, müssen ohnehin die PV Wechselrichter selbstständig komplett abschalten, sonst wären sie gar nicht zugelassen. 

Den NetzNÖ Ansatz der kompletten Abschaltung (aus welchem sonstigen Grund?) kann ich irgendwie gar nicht nachvollziehen, da eigentlich schon jahrelang für Erzeugungsanlagen >4,6kVA die TOR Regeln vorschreiben, dass die WR WR [Wechselrichter] die Q(U) Kennlinie befolgen müssen. D.h. sobald die Netzspannung oder Netzfrequenz beginnt die definierten Bereiche zu verlassen, müssen die WR WR [Wechselrichter] langsam zurückregeln bzw. wieder hochregeln. Sinn dahinter wäre, dass sich diese dann stabilisierend auf ein Stromnetz auswirken.
Eine (gebietsweise) Komplettabschaltung würde wohl eher das Gegenteil bewirken, da wäre eine Leistungsreduktion auf xy% noch zielführender, um die Leistungsspitzen zu kappen.
Ich vermute mal, dass sich deren Steuergeräte zumindest selektiv ansprechen lassen? 

Unser kleiner regionaler Netzbetreiber hat letzten Sommer mal geschrieben, dass sie wegen der mittlerweilen sehr hohen PV Einspeisungen die eigenen Wasserkraftwerke regelmäßig für mehrere Stunden/Tag stark drosseln mussten, was aus Sicht der Netzbetreiber ja nicht optimal ist. Auch waren die oft auftretenden negativen Strompreise eine finanzielle Belastung für den Betreiber, weil sie zusätzlich noch extra zahlen mussten, dass sie den PV Strom loswerden.
Vielleicht denkt sich NetzNÖ ähnliches und schaltet dann lieber doch die Kunden PVs unter dem Deckmantel der Netzstabilität einfach ab? Wir werden's wohl nie erfahren...

Keine Sorge 0 und 100 ist nur der erste Schritt. Es kommen noch weitere Unterteilungen dazu.


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  •  lefrog
13.12.2024  (#17)
Denke ich auch.
Mit dem vorgeschriebenen Netzwerkkabel halten sie sich alle Optionen offen.

Das ganze erinnert an mich an den EVN Spannungswächter.
https://www.energiesparhaus.at/forum-spannungswaechter-bei-der-evn-ist-seit-01-08-2019-geschichte/54825

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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
13.12.2024  (#18)
Reine Schikane der EVN und quasi Netz NÖ - eh alles ein Haufen.
Vielleicht könnte man sich zusammenschließen (alle PV-Besitzer in NÖ), dieses Thema der Landesregierung vorzutragen.
Die WR WR [Wechselrichter] schalten sowieso automatisch ab, wenn die Spannung im Netz nicht passt.
Bei der EVN sitzen echt nur mehr (das darf ich hier nicht schreiben, aber kann sich jeder denken).

1
  •  gschnasl
13.12.2024  (#19)
Da bin ich auch der gleichen Meinung.
Auch die Leistungsmessung am Bezug zu aktivieren nur weil man ein PV größer 15kVA ist nicht zu verstehen. 

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  •  streicher
  •   Gold-Award
13.12.2024  (#20)

zitat..
RaBo76 schrieb:

Dass der Netzbetreiber dann (wohl ohne Berücksichtigung des Eigenverbrauchs) einfach die PV Anlagen nach belieben abschalten kann, finde ich jetzt nicht so prickelnd. Beispiel Sommertag, alle PVs speisen munter ein, ich lade mein E-Auto mit eigenem PV Strom und der Netzbetreiber dreht mir dann meine PV ab...

... und kassiert dann noch fleißig ab weil vermutlich auf Leistungsmessung und statt Eigenverbrauch ordentliche Leistungsspitzen vom Netz bezogen werden (wenn man selbst keine Steuerung hinterlegt hat).
 


1
  •  streicher
  •   Gold-Award
13.12.2024  (#21)

zitat..
Fani schrieb: Diese Maßnahmen werden einschließlich des Anlasses vom Netzbetreiber in geeigneter Form
dokumentiert (z.B. Eintrag ins Betriebsbuch) und betroffenen Anlagenbetreibern auf Anfrage Auskunft erteilt.

Wäre schon gut so eine Abschaltung gemeldet zu bekommen bzw. in irgendeinem Portal auslesen zu können ohne das man den NetzNÖ Kundenservice bemühen muss.




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