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Was irgendwer irgendwo irgendwann definiert hat, muss halt nicht zwingend Sinn ergeben. Wenn das schon vor Jahren gemacht wurde, so passt es halt nicht in die heutige Zeit, wo viele schon einen Speicher haben und Nulleinspeisung wohl schon jeder WR WR [Wechselrichter] kann, und somit die Möglichkeit zur Deckung des Eigenverbrauches nicht eingeschränkt werden sollte. |
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Vollkommen ohne Emotion: Es wäre es gut, wenn die e-Control ihren Job machen würde, und eine Vereinheitlichung der Ansätze den Netzen vorschreibt (so wie bei vielen anderen Faktoren). Volkswirtschaftlich ist die stufenlose Steuerung am Netzeinspeisepunkt deutlich besser, als wenn Netzbetreiber (aus welchen Gründen auch immer), eine 0/1 Steuerung der Wirkleistung vorschreiben. Beide Ansätze unterstützen das Ziel das bestehende Netz zu "schonen" und den Netzausbau effizienter zu machen. Der jetzige Ansatz der Netzbetreiber, auch wenn von den Energieversorgern/Mutter als die für sie bessere Lösung gewünscht, widerspricht dem allgemeinen Interesse des Investitionsanreizes der Einzelnen, der dazu noch von Steuergeldern finanziert wird (Mwst Entfall, Landesförderungen, ...) Frei nach dem Motto: Wenn schon umstellen, dann aber bitte richtig (im Sinne des allgemeinen Zieles der Beschleunigung der Energiewende, nicht des Abbremsens). Das ist die Aufgabe von e-Control, nicht des Netzbetreibers. Just my 2 cents |
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Die Wirkleistungsreduktion ist was das Netz betrifft halt noch effektiver, weil es nicht nur die PV Überlast weg nimmt (und das sehr punktuell gesteuert) sondern auch gleichzeitig die Netzlast erhöht durch den Netzverbrauch. Das kann eine Nulleinspeisung nicht in diesem Umfang leisten. Aber mal schauen wann dies dann überhaupt zum Einsatz kommt. Vorbereitet ist ja noch nicht gleich verwendet. Hier wird gleich der Teufel an die Wand gemalt |
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Da hast du Recht, das ist ein guter (technischer und kaufmännischer) Punkt. Deswegen braucht es mEn eine politische/regulative Vorgabe, wo die richtige Balance ist. Ist es gesellschaftlich besser wenn einige wenige nach dieser 0/1 Methode gesteuert werden, oder das Gesamtsystem aller Einspeiser "sanfter" geregelt werden kann, wenn jeder EInspeisepunkt einen vergleichsweise kleinen Beitrag leistet und damit das gleiche Netzziel mit weniger Auswirkungen für die Einzelnen erreicht wird. |
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Daccord Für eine dynamische Regelung der Enspeisung von Typ A gibt es leider aktuell weder eine technische noch eine rechtliche Lösung. Auch die P(U) oder P(f) Steuerung bezieht sich auf die Wirkleistung und nicht auf die netzwirksame Leistung. Und ja, da sollte die E-Control eine Lösung finden, aktuell können die Netzbetreiber halt nur umsetzen was im Rahmen der regulativen Möglichkeiten ist. |
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Meine Anlagen in NÖ speisen maximal 46% der Modulleistung ein, den Rest mach ich durch Peak-Shaving mittels Batterien um nicht mehr als 10% über das Jahr zu verlieren. Mit doppelt so großen Batterien wäre der Jahresverlust weniger als 3% und ich nähere mich dem Einspeiseprofil eines Wasserkraftwerkes an. Wäre schade, wenn das unter die Räder kommen würde. |
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magst schnell den Unterschied erklären? (ich glaube zu wissen, aber glauben heisst nix wissen ) |
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Das eine wäre die maximale, kontinuierliche Wirkleistung deines Wechselrichters. Das andere was davon wirklich am Netzanschlusspunkt eingespeist wird. Eine individuelle und dynamische Steuerung der Einspeisung wäre vermutlich treffsicherer und viele haben eine solche Steuerung auch schon umgesetzt, aber eine Behörde muss halt eine technische Lösung finden die für alle unterschiedlichen Ausprägungen und herstellerspezifischen Varianten funtkioniert und das ist aktuell halt ein potentialfreier Kontakt. Was du dann mit diesem Kontakt machst, obliegt ohnehin in der Verantwortung des Anlagenbetreibers: "Der Netzbetreiber greift nicht in die Steuerung der Stromerzeugungsanlage ein. Er ist lediglich für die Signalgebung verantwortlich - siehe auch Kapitel 6.2.1 „Fernsteuerung bzw. fernwirktechnische Schnittstelle“ Die Änderung der Wirkleistungsabgabe erfolgt nach den technischen Möglichkeiten der Stromerzeugungsanlage in Eigenverantwortung des Anlagenbetreibers." "nach den technischen Möglichkeiten" lässt hier auch etwas Spielraum zu, zumindest auf den ersten Blick. Wenn ich oben schon lese, mein Haus, meine Tomaten, meine Gurken, will ich mir den Aufschrei gar nicht vorstellen sollte der NB direkt auf die Steuerung der Einspeisung zugreifen wollen. Der Eingriff wäre deutlich tiefgreifender. Eine ModbusTCP oder MQTT Schnittstelle zu NB des geringsten Misstrauens? |
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Es gibt bereits heute Nulleinspeisung. Wird ja gelebt in der Praxis - also? Netzbezug ja -> Einspeisen nein... Dann wird halt nur genutzt was man speichern oder verbrauchen kann... Natürlich kanns ja sein, dass das nicht alles ist. Aber es ging mir auch nur um die Anmerkung... Den Häuslbauer mit seiner (kleinen) Anlage... |
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Ich verstehe nur nicht, warum die Netz NÖ jetzt von der PV-Netzbelastung so überrascht ist, wo sie doch selbst die Einspeise-Kontingente vergeben hat (und immer noch tut). Irgendetwas läuft hier doch gewaltig falsch - auch ohne gleich Anlagenbetreiber-Verarsche unterstellen zu wollen. |
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Ich kann mir das Netz nicht aussuchen. Die haben ein Monopol. Von daher ein Witz wenn man nicht mal auf Nulleinspeisung darf. |
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Leute, beruhigts euch mal. Wie von @Fani ausgeführt ist das eine Anküdigung, und wird vermutlich selten bis gar nie zum Einsatz kommen. Die im ersten Beitrag angegebene Doku ist eine "Werbebroschüre" der Schrack, die natürlich auf den Zug aufspringt, und ihre Komponenten verkaufen wollen. also - Ruhig, Brauner |
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Hallo uzi10, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netz Nö jetzt wirds lustig |
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Ich bin auch der Meinung, dass eine Abschaltung von Netz-NÖ selten bis nie kommen wird. Vorher sollte schon eine P(U), P(f) Regelung bei den kleinen Hausanlagen greifen. Außerdem müssen große Anlagen ja jetzt schon vom Netzbetreiber steuerbar sein. Das Problem ist nur, dass ab sofort dies bei Änderungen oder Neuinstallationen auch von kleinen PV-Anlagen installiert werden MUSS. Und dies bedeutet größerer Platzbedarf, neue Leitungswege und höhere Kosten. Laut den vorliegenden Dokumenten kann ich nicht erkennen, welches Equipment dann von Netz-NÖ verbaut wird (und wann?). Wahrscheinlich wissen sie es selber noch nicht. . |
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Falls es so kommen sollte, versuche mir gerade vorzustellen wie es den Energiegemeinschaften, (ohne Einspeisen ins Netz), da geht , wird wohl auch zum "stehen" kommen, oder habe ich etwas überlesen? |
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Jo, den teil dass das eh so gut wie nie vorkommen wird und nur eine technische lösung darstellt |
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Ich sehe das sehr entspannt und habe damit auch kein Anlaß, an irgendwelchen "Verschwörungstheorien" teilzunehmen (Nicht auf Dich bezogen) Das Wort Energie"wende" hat ja schon den Begriff drinnen, daß laufend etwas Neues dazukommt und das Alte nicht unverändert weiterläuft. Die Welt wird sich einfach weiterdrehen. |
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Betrifft mich aktuell nicht, aber im Bestand stell ichs mir witzig vor: Ich investiere in 2021 in eine nette 15kVA Anlage. Der SmartMeter sitzt am Verteiler Gehsteigkante, es wurden knapp 40m zum Gebäude gebaggert, im Leerrohr liegt das 5x16mm² Zuleitungskabel, gleich beim Gebäudeeintritt sitzt dann der Wechselrichter und eine kleine Unterverteilung. Würde ich nun 2025 dem PV System eine Erweiterung oder einen Speicher gönnen, kann ich durch den neu angelegten Garten frisch baggern, ein Netzwerkkabel versenken damit ich die WR WR [Wechselrichter]/SM Verbindung herstelle. Damit ist ja jede Überlegung finanziell sofort totgeschrieben?! In dem konkreten Fall kann ich einer PoE Kamera, die zufällig mit drinnen liegt, das Kabel entwenden und dort auf WLAN umsteigen, aber soviel Glück wird nicht jeder haben... |
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Die neue Regelung gilt erst ab 01.01.2025! Sprich, will man das ganze noch umgehen so muss davor die Einreichung passieren das man den Netzzugangsvertrag hat! Für die Fertigstellung hat man dann ja eh ein Jahr Zeit. Hat mir gestern ein befreundeter Netz NÖ Techniker geflüstert... |
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Also geht es nicht um den Zeitpunkt der Meldung der Fertigstellung, sondern um den Netzzugangsvertrag? |
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Ja eh noch so viel Zeit Zaehlt eigentlich der Zeitpunkt der Antragstellung oder bis ich den Netzzugangsvertrag habe? Falls letzteres dann wird vor den Feiertagen nicht mehr viel geschehen |
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Wisst ihr wie das mit Änderungen aussieht? also ein Speicher kommt dazu? Netzzugangsvertrag hab ich ja schon seit 2 Jahren. |
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