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Rechtlicher Input: War das ein erkennbarer Irrtum? also ein krasses Geschenk? Oder geht das als Superschnäppchen durch? Dann auf Vertragsinhalt bestehen! Möbelkette muß sich seine Mitarbeiter zurechnen lassen... Alternativ: Superrabatt herausschlagen bei Zubehör usw |
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Nein, nicht unbedingt. Ein offensichtlicher Irrtum kann einen Vertrag unwirksam machen (siehe § 871 ABGB). Naja, sie sparen sich ja nix. Sie würden dir ja den Boden nur zu dem richtigen m2 Preis verkaufen. Kann also sein, dass sie dir den Boden nicht zum falschen Preis liefern müssen. Kenne es nicht konkret von dem angesprochen Händler, aber bei unseren Bestellungen war es so, dass Preise immer je m2 angegeben waren und dann wurde bei der Bestellmenge auf Packungen gerundet. Aber angegeben waren überall nur m2, keine Pkg. |
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Hallo farinius, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Preisfehler im Kaufvertrag |
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Jein. Erkennbar ist ansichtssache. Natürlich habe ich es erkannt (und den Mitarbeiter darauf hingewiesen) Aber nachdem er mir versichert hat dass das passt, könnte man natürlich einfach von einem super Angebot ausgehen. Nachdem ca 2 m² in einer Packung drinnen sind, reden wir hier von zusätzlichen 50% "Preisreduktion". |
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Ja, jene das auch so. Und genau da ist ja der find begraben. Bei der Bestellmenge stehen ja (meiner Meinung nach) nur mehr die Anzahl der Packungen. Und beim Preis (je Packung) steht dann aber der m² Preis. Aber ich lass mich überraschen was ich bekomme. |
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Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Im Endeffekt war es so, dass der Händler die Bestellung stornierte. Ich dachte schon, dass es ein Preisfehler sein muss und es war dann so - offensichtliche Preisfehler können einen bestehenden Vertrag nichtig machen. Außer einer möglichen Kulanz, weil ein Mitarbeiter eine falsche Auskunft gegeben hat, glaube ich dass da nicht viel rauskommt. Wobei da der Mitarbeiter sicher auch eines auf den Deckel bekommt. |
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