|
|
||
Soweit ich das bisher verfolgen konnte, sollen Erzeugungsanlagen unter 20 KW von dem 18-Cent-Deckel ausgenommen werden/sein... mal sehen, ob sich das durchsetzt. |
||
|
||
wär der nächste frei erfundene, willkürliche Grenzwert. Wäre ärgerlich für die, die nun nach neuer 25kWp Grenze bauen 😅 |
||
|
||
... dass Grenzen, egal wo sie gezogen werden, immer jemanden ein-/ausschließen, müssen wir wahrscheinlich nicht diskutieren. Dass es zu diesen Grenzen daher immer jemanden geben wird, dem dies nicht passt, liegt daher in der Natur der Sache. Aber von einer Bewertung "frei erfunden" und "willkürlich" zu sprechen, sollte man wahrscheinlich Abstand nehmen, denn, dass man hier zumindest versucht hat, Kleinerzeuger zu berücksichtigen, zeigt die Tatsache, dass diese Ausnahme "zumindest" mal geplant wurde und wahrscheinlich bald existieren wird. Ob es die richtige Grenzgröße ist .. nun gut, darüber kann man aus meiner Sicht tatsächlich sprechen... My2Cent. LG |
||
|
||
scarpej, hast du eine Quelle wo das zu finden ist dass Anlagen bis 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] ausgenommen sein sollten? |
||
|
||
Findet man die Info mit den 20KW wo im Netz? |
||
|
||
na sicher ists willkürlich. Jetzt hat man erst eine neue 25kWp Grenze erfunden. Da sollte wahrlich nicht schon wieder nie nächste erfunden werden. Man könnte auch mal bei gleichen Werten/Grenzen bleiben |
||
|
||
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=COM:2022:473:FIN&from=EN Seite 5, 3. Absatz |
||
|
||
@Pedaaa ich verstehe was du meinst. Ich wollte damit lediglich andeuten, dass die Bewertung "willkürlich" oder "frei erfunden" dem Anschein nach, von Außen betrachtet und mangels verfügbarer Informationen des Beobachters, als solches klassifiziert werden könnte. Genauso könnte ein externer Beobachter das "Gleichlassen" von Grenzen als willkürlich bezeichnen. Was ich damit sagen will, solange man nicht weiss, was zu Fakten/Entscheidungen führt, sollte man es nicht mit solchen Adjektiven besetzen. Aber zugegeben, ich kann auch nicht ausschließen, dass diese Grenze erwürfelt wurde ... 😆 |
||
|
||
Danke für den Link! Here it is: With a view to avoiding an excessive administrative burden and ensuring an efficient application of the proposed measure, Member States should be allowed to exclude producers generating electricity from installation facilities with a capacity below 20 kW from the application of the cap on revenues. Nachdem's in KW angegeben ist, und nicht in kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], kann man - ohne nähere Definition - davon ausgehen, dass die Wechselrichter-Engpassleistung bzw. evtl. sogar die max. Rückspeiseleistung gemeint ist, oder? 25kWp Modulspitzenleistung mit max. 20 KW WR WR [Wechselrichter] ist - würd ich mal sagen - keine abnorme Kombination ... |
||
|
||
das ganze ist ja nur eine Möglichkeit, die das EU Gesetz den Mitgliedsstaaten bitten soll. Ob ein Staat das umsetzt oder nicht, steht ja noch weiter in den Sternen, als das EU Gesetz ansich (Beschluss etc...) |
||
|
||
Wenn es in einer Richtlinie umgesetzt wird, dann braucht es National keine Verordnungen mehr. National kann man es halt dann noch verschärfen wenn man will |
||
|
||
Eine EU-Richtlinie muss national umgesetzt werden, eine EU-Verordnung nicht und gilt als solches. 1 |
||
|
||
Das eine ist AT AT [Außentemperatur] (25kWp) und das andere EU (20kW). Kann ja sein das AT AT [Außentemperatur] das auf 25kW erhöht was ja eigentlich irgendwie sinnvoll wäre. Wobei auch wenn nicht, wären ja 12500kWh (bzw. 2x12500kWh) vielleicht trotzdem steuerfrei und zwar egal mit welchem Einspeiseentgeld? Ich denke das Thema ist noch ziemlich offen und bis die EU da was fertig hat wird vielleicht der Strompreis eh schon wieder unter 18 Cent sein. Ich hoffe bei dieser Grenze kommt auch eine Index Anpassung rein. |
||
|
||
In DE kommt da ab nächstes Jahr auch was: https://www.haustec.de/management/normen-recht/steuerentlastungen-fuer-betreiber-von-kleinen-pv-anlagen |
||
|
||
liest sich und klingt schon wesentlich sinnvoller und durchdachter als unser "Schmarrn" |
||
|
||
nur weil dort 30kW steht - jetzt wirds echt mühsam. wennst 32kW gebaut hättest würdest auch wieder motgschgan die kürzlich noch geltende 70% Regelung und die maximale Einspeisevergütung von 7 Cent sind dann aber nicht so lustig. Bezüglich PV sind die Regelungen bei uns echt nicht schlecht - auch wenns gewürfelt sind |
||
|
||
nein, (hat nix mit meiner Situation zu tun) aber weil dort kW und nicht kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] steht. Und weil 30kW auch vorher schon in D eine wichtige Grenze war. So macht das Sinn. Man kann sich eben auch an bereits bestehenden Grenzen orientieren... bei 32kW würd ich wohl zugegeben weniger "motschagn" 😉 weil dann bestehende Grenzen zumindest erhöht und nicht verknappt werden. Nachvollziehen könnt ich das aber sicher auch nicht. Wär genauso eine Würfelzahl |
||
|
||
In AT AT [Außentemperatur] hatte ja bereits implizit eine Grenze bei 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Engpassleistung (AC-Seitig). Darüber geht ja nurmehr Netzebene 6. Wäre schön gewesen, wenn diese Grenze auch für die ESt-Regelung übernommen worden wäre und nicht eine 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]-Grenze (DC-Seitig). Dass eine Grenze der EU nicht unbedingt mit den bestehenden nationalen Grenzen der Mitgliedsländer zusammenpasst ist schon klar. |
||
|
||
Eine derartige generelle Grenze gibt es nicht. Es gibt nur die 30 kVA Grenze ab der ein zentraler NA-Schutz fällig wird. Bei ausreichender Leitungskapazität gehen auch über den hundskommunen Hausanschluss mehr als 30 kVA. Gerade wieder ein Projekt mit 45 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] an 34 kVA am Hausanschluss (Leitung gehört dem Netzbetreiber) in der Queue. Das hat in dieser Größenordnung nichts mit der Netzebene zu tun, das hatten wir schon an anderer Stelle durchgekaut. |
||
|
||
jap, die 30kVA Grenze gibts, und ab da ist nicht nur NA-Schutz sondern auch einiges mehr an Behördenpapier notwendig. Ich kenne ein paar Fälle (mir inkl.), wo sich daher an dieser Grenze orientiert wurde. mit der 25kWp Steuergrenze hast dann halt Pech gehabt. Und wer sich nun an der 25kWp Steuergrenze orientiert hat, wird mit dem EU-Deckel Pech haben... So, dann haben wir den Ärger mal zusammengefasst 😉 Zurück zum Thema: Wie geht das mit dem Proposal nun weiter?! Kennt sich wer mit den nächsten Schritten genauer aus? Wer muss wann, wie, wo zustimmen?! Was kann man sich da für einen Zeit-Rahmen vorstellen? |
||
|
||
Ein Netzbetreiber ist keine Behörde, und der Baubehörde die die Landesgesetze umsetzen muss ist die Netzebene wurscht. Eine pauschale, implizierte 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] (!) Grenze gibt es nicht im Elektrizitätswesen, wie von @lidl behauptet. Dann wird noch die 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Engpassleistung mit der Leistung AC-Seitig gleichgesetzt was natürlich nochmal falsch ist. Die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]-Grenze ist richtigerweise eine Abgabengrenze. Verschiedene Baugesetze in den Bundesländern haben dann teilweise noch mehr der weniger sinnlose - äh - sinnvolle Grenzen hinsichtlich der Modulfläche oder Modulspitzenleistung. Eine Baubewilligung mit dem NASV ist aber meist nach Aktenlage um ein paar Hunderter zu bekommen. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]