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PV MWST Befreiung fällt schon 2025?

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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
9.1. - 19.1.2025
102 Antworten | 40 Autoren 102
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Es wurde ja laut Standard schon in der ÖVP angedacht die MWST Befreiung fürs Jahr 2025 zu Streichen..
Und nachdem ja jetzt mit dem neuen Volkskanzler verhandelt wird könnte ich mir ein schnelles streichen schon vorstellen...

Was würde das für bereits getätigte Kaufverträge bedeuten?

Ich habe z.B schon rund 85% für PV-Anlage + Speicher im Dezember 24 bezahlt, bekomme die Panele aber erst Ende Februar / Anfang März montiert und würde dann logischerweiße den Rest bezahlen.

Nicht das die Kapazunter Ende Jänner fertig sind und mit z.b Februar wäre wieder die MWST zu bezahlen😏

  •  aspire77
16.1.2025  (#61)
Naja abwarten. Wenn die Förderung wegfällt werden die Preise fallen. jetzt haben die Händler halt genau wie bei den E-Autos auch mit der Förderung kalkuliert.

In Zukunft werden sie selbst diese Abstriche in Höhe der Mwst machen müssen, oder auf ihren Zeugs hocken bleiben.

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  •  Gemeinderat
16.1.2025  (#62)
Der Preisverfall ist mehr als offensichtlich - bereits jetzt sieht man das bei etlichen Komponenten.

Die Hersteller oder Großhändler - ja die haben vielleicht teurer eingekauft bzw. produziert und müssen dann handeln.

Die Händler geben wohl eher den Löffel ab, weil sie unter EK verkaufen müssen.
Das hat 2024 schon sichtbar begonnen.

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Hallo Chri3333,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV MWST Befreiung fällt schon 2025?

  •  Casemodder
  •   Gold-Award
16.1.2025  (#63)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Der Preisverfall ist mehr als offensichtlich - bereits jetzt sieht man das bei etlichen Komponenten.

Die Hersteller oder Großhändler - ja die haben vielleicht teurer eingekauft bzw. produziert und müssen dann handeln.

So siehts aus! 

Also wenn wieder die MwSt. drauf geschlagen wird, werden die Komponenten nach ein paar Wochen/Monaten günstiger werden und sich vielleicht sogar beim ursprünglichen Nettopreis wieder einpendeln. Also eigentlich trifft die MwSt. eher die Firmen/Händler. Die Lager sind anscheinend voll und müssen geleert werden, egal wie. 


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  •  sudo
16.1.2025  (#64)
MwSt. Befreiung soll vorzeitig abgeschafft werden laut aktueller Pressekonferenz.

1
  •  Gemeinderat
16.1.2025  (#65)
Um ehrlich zu sein - was da an Anfragen gekommen sind, Verunsicherungen, Probleme - lieber sollens die 16,67% runtergehen und ohne weitermachen, wäre für alle hilfreicher ;)

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  •  Pannonier
16.1.2025  (#66)
Ist es denkbar, dass die Verordnung ab 1.1.2025 rückwirckend gültig wird, und dann die MWSt zurückzahlen ist?

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  •  ck
16.1.2025  (#67)

zitat..
Pannonier schrieb:

Ist es denkbar, dass die Verordnung ab 1.1.2025 rückwirckend gültig wird, und dann die MWSt zurückzahlen ist?

Aus meiner Sicht nicht. (aber manchmal wundert man sich was alles möglich ist)

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#68)

zitat..
sudo schrieb:

MwSt. Befreiung soll vorzeitig abgeschafft werden laut aktueller Pressekonferenz.

Unter anderem:
1) Vorzeitige Abschaffung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen: 900 Millionen Euro. Die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen wird dann wieder 20 Prozent betragen
2) Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: 65 Millionen Euro
3) Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder: 2,5 Millionen Euro
4) Den Klimabonus, der aktuell 1,96 Milliarden Euro pro Jahr koste, werde „ab dem heurigen Jahr nicht mehr ausbezahlt“
5) Das Klimaticket wird bleiben, das Gratis-Klimaticket für 18-Jährige werde aber abgeschafft. Das Volumen dafür betrage 120 Millionen Euro
6) 30 Millionen Euro sollen im Bereich der E-Mobilität eingespart werden, etwa durch Kürzungen der Förderung für E-Busse
7) Nachholung der Valorisierung von Bundesgebühren, u.a. sollen Zulassungsschein und Führerschein teurer werden: 65 Millionen Euro
https://www.diepresse.com/19258999/die-sparplaene-von-fpoe-und-oevp-bildungskarenz-und-klimabonus-werden-abgeschafft-klimaticket-bleibt
 


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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#69)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Pannonier schrieb:

Ist es denkbar, dass die Verordnung ab 1.1.2025 rückwirckend gültig wird, und dann die MWSt zurückzahlen ist?
───────────────

Aus meiner Sicht nicht. (aber manchmal wundert man sich was alles möglich ist)

 

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
sudo schrieb:

MwSt. Befreiung soll vorzeitig abgeschafft werden laut aktueller Pressekonferenz.
───────────────

Unter anderem:
1) Vorzeitige Abschaffung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen: 900 Millionen Euro. Die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen wird dann wieder 20 Prozent betragen
2) Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos: 65 Millionen Euro
3) Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder: 2,5 Millionen Euro
4) Den Klimabonus, der aktuell 1,96 Milliarden Euro pro Jahr koste, werde „ab dem heurigen Jahr nicht mehr ausbezahlt“
5) Das Klimaticket wird bleiben, das Gratis-Klimaticket für 18-Jährige werde aber abgeschafft. Das Volumen dafür betrage 120 Millionen Euro
6) 30 Millionen Euro sollen im Bereich der E-Mobilität eingespart werden, etwa durch Kürzungen der Förderung für E-Busse
7) Nachholung der Valorisierung von Bundesgebühren, u.a. sollen Zulassungsschein und Führerschein teurer werden: 65 Millionen Euro

https://www.diepresse.com/19258999/die-sparplaene-von-fpoe-und-oevp-bildungskarenz-und-klimabonus-werden-abgeschafft-klimaticket-bleibt

Jetzt wird es halt interessant mit welchen Stichtag diese Befreiungen umgesetzt werden...😌




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  •  csae37
16.1.2025  (#70)
es muss ja das Umsatzsteuergesetz geändert werden, das kann ja nur der Nationalrat machen. Die nächsten Sitzungen wären im Jänner oder Februar; könnte sowas auch rasch von beiden Parteien - ohne vorherige Angelobung - im Nationalrat beschlossen werden?

Für all jene, die aktuell noch was machen möchten: Kritisch wäre, wenn alles ein Installateur macht - hier zählt der Abnamezeitpunkt. Unkritisch könnte aus meiner Sicht die Bestellung der Module und Materialien, Speicher, etc. sein - hier zählt der Kaufzeitpunkt. Man könnte also noch rasch was kaufen - hätte unmittelbar den Steuervorteil - und sich die Module dann erst montieren lassen. Oder übersehe ich da was?

Vielen Dank

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  •  uzi10
16.1.2025  (#71)

zitat..
sudo schrieb:

MwSt. Befreiung soll vorzeitig abgeschafft werden laut aktueller Pressekonferenz.

Woher hast du die info?


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  •  Markus98
16.1.2025  (#72)

zitat..
berhan schrieb:

ob da das Panel dann 60 oder 72 Euro kostet, ist egal. 

Pro Modul gesehen ja. Die Unterkonstruktion macht eh schon mehr aus als das Modul. Wenn die Arbeitszeit an die Inflation angepasst teurer wird und darauf nochmal die MwSt. kommt, wirds merkbar teurer.


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  •  Hausbau24
16.1.2025  (#73)

zitat..
csae37 schrieb:

es muss ja das Umsatzsteuergesetz geändert werden, das kann ja nur der Nationalrat machen. Die nächsten Sitzungen wären im Jänner oder Februar; könnte sowas auch rasch von beiden Parteien - ohne vorherige Angelobung - im Nationalrat beschlossen werden?

Für all jene, die aktuell noch was machen möchten: Kritisch wäre, wenn alles ein Installateur macht - hier zählt der Abnamezeitpunkt. Unkritisch könnte aus meiner Sicht die Bestellung der Module und Materialien, Speicher, etc. sein - hier zählt der Kaufzeitpunkt. Man könnte also noch rasch was kaufen - hätte unmittelbar den Steuervorteil - und sich die Module dann erst montieren lassen. Oder übersehe ich da was?

Vielen Dank

Steht nicht im aktuellen Gesetz, dass nur die Inbetriebnahme entscheidend ist und nicht das Kauf/Zahldatum?

Oder täusch ich mich da?
 


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  •  geatschi
16.1.2025  (#74)
"Kauf ohne Installation: Werden die Photovoltaikmodule nur gekauft, ohne dass der Verkäufer/die Verkäuferin die Photovoltaikmodule auch zu installieren hat, kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Käufer/die Käuferin die Verfügungsmacht über die Photovoltaikmodule erlangt.
Kauf inklusive Installation: Hat der Verkäufer/die Verkäuferin hingegen auch die Photovoltaikmodule zu installieren (einheitliche Werklieferung), ist jener Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Anlage vollständig installiert ist. Vollständig installiert ist eine Anlage im Zeitpunkt der Abnahme. Der Zeitpunkt des Abschlusses bspw. eines Kaufvertrages oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind hingegen ohne Bedeutung."

Zitat von der BMF Homepage.


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  •  Gemeinderat
16.1.2025  (#75)

zitat..
uzi10 schrieb:

──────..

https://www.finanz.at/news/sparpaket-fix-2025-detail-10840/

https://www.derstandard.at/story/3000000253123/blau-schwarz-praesentiert-sparpaket-klimabonus-faellt-e-autos-teurer-20-prozent-der-gruenen-foerderungen-fallen


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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#76)
Ist ja super toll wenn die jetzt in bereits getätigte Verträge eingreifen, zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses war ganz klar geregelt, dass die MWST Befreiung fürs Jahr 2025 gilt.

Im Endeffekt wurde das Projekt ja auch nur deswegen umgesetzt, sonst hätte ich erst 2026 oder 2027 gestartet und auf fallende Speicherpreise spekuliert

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  •  ck
16.1.2025  (#77)
Ich kann keinen Eingriff in Verträge erkennen.

1
  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#78)

zitat..
ck schrieb:

Ich kann keinen Eingriff in Verträge erkennen.

Es stand im Kaufvertrag eine Umsatzsteuerbefreiung ja drinnen, wenn ich nun 20% drauf zahlen muss kommt es ja zu einer Änderung des ursprünglichen Vertrages?


1
  •  Baubau1
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#79)

zitat..
Chri3333 schrieb:

──────..
ck schrieb:

Ich kann keinen Eingriff in Verträge erkennen.
───────────────

Es stand im Kaufvertrag eine Umsatzsteuerbefreiung ja drinnen, wenn ich nun 20% drauf zahlen muss kommt es ja zu einer Änderung des ursprünglichen Vertrages?

Wenn es so wäre, dann müsste der Verkäufer dafür gerade stehen? :)


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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#80)

zitat..
Baubau1 schrieb:

──────..
Chri3333 schrieb:

──────..
ck schrieb:

Ich kann keinen Eingriff in Verträge erkennen.
───────────────

Es stand im Kaufvertrag eine Umsatzsteuerbefreiung ja drinnen, wenn ich nun 20% drauf zahlen muss kommt es ja zu einer Änderung des ursprünglichen Vertrages?
───────────────

Wenn es so wäre, dann müsste der Verkäufer dafür gerade stehen? :)

Glaube ich nicht, es wird ja auf diesen §28 Abs.62 und 63 UStG 1994 der Befreiung Bezug genommen wo eben dabei steht, dass für 2024 und 2025 keine MWST anfällt bei Anlage bis 35KW [peak]


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  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
16.1.2025  (#81)

zitat..
PVAndyE schrieb: 1) Vorzeitige Abschaffung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen: 900 Millionen Euro.

900 Millionen Euro klingt nach einer recht optimistische Einschätzung, wenn

*) man tatsächlich nicht rückwirkend den Nullsteuersatz streichen möchte

*) man davon ausgeht, dass die Leute sich ohne Förderung (die vielleicht in ein paar Jahren ja wiederkommt) trotz wirtschaftlich vermutlich noch schwierigerem Jahr 2025 genau so viele PV Anlagen anschaffen werden wie 2024 (wo es ja offensichtlich gerade etwas teurer wurde)

*) die Erwartungshaltung einiger Forenteilnehmer eintrifft, dass die Firmen u. Händler einfach auf ihre bisherigen Margen verzichten können u. sich daraus aber auch eine um etwa 16.67% geringere Gesamtumsatzsteuer für den Staat eintreiben lässt

(*) die Erwartungshaltung vielleicht doch nicht eintrifft, dass das PV Zeug trotz schwindender Globalisierung immer günstiger für uns wird ( das aber möglicherweise erst ein Problem in 1-2 Jahren, wenn dann die Lager plötzlich spürbar leer sein könnten) )


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