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PV MWST Befreiung fällt schon 2025?

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  •  Chri3333
  •   Bronze-Award
9.1. - 10.2.2025
110 Antworten | 43 Autoren 110
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Es wurde ja laut Standard schon in der ÖVP angedacht die MWST Befreiung fürs Jahr 2025 zu Streichen..
Und nachdem ja jetzt mit dem neuen Volkskanzler verhandelt wird könnte ich mir ein schnelles streichen schon vorstellen...

Was würde das für bereits getätigte Kaufverträge bedeuten?

Ich habe z.B schon rund 85% für PV-Anlage + Speicher im Dezember 24 bezahlt, bekomme die Panele aber erst Ende Februar / Anfang März montiert und würde dann logischerweiße den Rest bezahlen.

Nicht das die Kapazunter Ende Jänner fertig sind und mit z.b Februar wäre wieder die MWST zu bezahlen😏

  •  ck
19.1.2025  (#101)

zitat..
DrShouter schrieb:

https://vorarlberg.orf.at/stories/3289528/

Die Meldung ist missverständlich, wenn ein Komplettangebot vereinbart ist kann man natürlich erst nach Inbetriebnahme die Rechnung legen, aber wenn man Lieferung und Monatge getrennt vereinbart, wird auch getrennt verrechnet. Man kann ja auch Lieferung und Montage von 2 verschiedenen Firmen machen lassen.

Anmerkung: Die Lieferung muss natürlich auch erfolgt sein!

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
19.1.2025  (#102)

zitat..
ck schrieb:

──────..
DrShouter schrieb:

https://vorarlberg.orf.at/stories/3289528/
───────────────

Die Meldung ist missverständlich, wenn ein Komplettangebot vereinbart ist kann man natürlich erst nach Inbetriebnahme die Rechnung legen, aber wenn man Lieferung und Monatge getrennt vereinbart, wird auch getrennt verrechnet. Man kann ja auch Lieferung und Montage von 2 verschiedenen Firmen machen lassen.

Anmerkung: Die Lieferung muss natürlich auch erfolgt sein!

Jap das meinte ich, Material kaufen und lagern und gleichzeitig einen Monteur suchen der es dann aufs Dach bringt bzw gleich beim Monteur kaufen.

Wobei ich sage wenn das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist und nicht das des Zahlungseingangs stellt mir der Monteur hald im März eine Rechnung mit Zahlungsziel von bspw 90 Tagen, oder nur 14 Tage und er mahnt einfach nicht, ist dann abhängig wie vertrauensvoll derjenige ist, ich denke es wird Möglichkeiten geben steuerliche Schlupflöcher zu nutzen


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Hallo Chri3333,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV MWST Befreiung fällt schon 2025?

  •  speckulazius
  •   Bronze-Award
9.2.2025  (#103)
Hier steht aber auch das die Anlage vom Netzbetreiber abgenommen sein muss, damit die USt Befreiung gilt:

"Und Netz OÖ-Unternehmenssprecher Wolfgang Denk gibt in dem Posting zu bedenken: "Für die Gewährung der Steuerbefreiung muss die Anlage vom Netzbetreiber abgenommen sein. Bitte beim Umsetzen mitbedenken: Wir brauchen für die Freischaltung mindestens zwei Werktage - sollte der Nullsteuersatz am 1. April fallen, sollte man mindestens in der Vorwoche die Anlage fertiggestellt haben."

https://www.meinbezirk.at/oberoesterreich/c-wirtschaft/schwarz-blau-befeuert-den-photovoltaik-ausbau_a7135002

Sonst würde ich mir Module und Speicher einfach vorab liefern lassen

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  •  ck
9.2.2025  (#104)

zitat..
speckulazius schrieb: "Und Netz OÖ-Unternehmenssprecher Wolfgang Denk gibt in dem Posting zu bedenken: "Für die Gewährung der Steuerbefreiung muss die Anlage vom Netzbetreiber abgenommen sein.

Ich halte die Aussage für falsch.


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  •  Gemeinderat
9.2.2025  (#105)
Es heißt doch, der Zeitpunkt der Verfügungsmacht bei Lieferungen und bei Installation ist es mit Abnahme durch den ausführenden Installateur (dh. Inbetriebnahme / Fertigstellungsmeldung / Prüfprotokoll der Anlage / Anlagenerweiterung usw.). 

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  •  micsch
  •   Bronze-Award
9.2.2025  (#106)
Wären dann Inselanlagen ohne Istallateur und Netzbetreiber dann nicht von der Steuer befreit, oder wie? 

1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
9.2.2025  (#107)

zitat..
micsch schrieb:

Wären dann Inselanlagen ohne Istallateur und Netzbetreiber dann nicht von der Steuer befreit,

Wer außer in Hintertupfing hat sowas, ist doch nicht relevant...


1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
10.2.2025  (#108)

zitat..
micsch schrieb:
Wären dann Inselanlagen ohne Istallateur und Netzbetreiber dann nicht von der Steuer befreit, oder wie?

FAQ des Finanziministeriums:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html

_aktuell/20250210601252.png


1
  •  ck
10.2.2025  (#109)
Hier nochmals zur (aus meiner Sicht eindeutigen) Klarstellung

_aktuell/20250210425266.png
Quelle
https://pvaustria.at/nullsteuersatz/

3
  •  Deep
10.2.2025  (#110)

zitat..
ck schrieb:

──────..
speckulazius schrieb: "Und Netz OÖ-Unternehmenssprecher Wolfgang Denk gibt in dem Posting zu bedenken: "Für die Gewährung der Steuerbefreiung muss die Anlage vom Netzbetreiber abgenommen sein.
───────────────

Ich halte die Aussage für falsch.

Verstehe das auch so. Man muss halt unterscheiden welcher Fall auf einen Zutrifft.


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