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Die Meldung ist missverständlich, wenn ein Komplettangebot vereinbart ist kann man natürlich erst nach Inbetriebnahme die Rechnung legen, aber wenn man Lieferung und Monatge getrennt vereinbart, wird auch getrennt verrechnet. Man kann ja auch Lieferung und Montage von 2 verschiedenen Firmen machen lassen. Anmerkung: Die Lieferung muss natürlich auch erfolgt sein! |
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Jap das meinte ich, Material kaufen und lagern und gleichzeitig einen Monteur suchen der es dann aufs Dach bringt bzw gleich beim Monteur kaufen. Wobei ich sage wenn das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist und nicht das des Zahlungseingangs stellt mir der Monteur hald im März eine Rechnung mit Zahlungsziel von bspw 90 Tagen, oder nur 14 Tage und er mahnt einfach nicht, ist dann abhängig wie vertrauensvoll derjenige ist, ich denke es wird Möglichkeiten geben steuerliche Schlupflöcher zu nutzen |
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Hallo Chri3333, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: PV MWST Befreiung fällt schon 2025? |
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Hier steht aber auch das die Anlage vom Netzbetreiber abgenommen sein muss, damit die USt Befreiung gilt: "Und Netz OÖ-Unternehmenssprecher Wolfgang Denk gibt in dem Posting zu bedenken: "Für die Gewährung der Steuerbefreiung muss die Anlage vom Netzbetreiber abgenommen sein. Bitte beim Umsetzen mitbedenken: Wir brauchen für die Freischaltung mindestens zwei Werktage - sollte der Nullsteuersatz am 1. April fallen, sollte man mindestens in der Vorwoche die Anlage fertiggestellt haben." https://www.meinbezirk.at/oberoesterreich/c-wirtschaft/schwarz-blau-befeuert-den-photovoltaik-ausbau_a7135002 Sonst würde ich mir Module und Speicher einfach vorab liefern lassen |
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Ich halte die Aussage für falsch. |
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Es heißt doch, der Zeitpunkt der Verfügungsmacht bei Lieferungen und bei Installation ist es mit Abnahme durch den ausführenden Installateur (dh. Inbetriebnahme / Fertigstellungsmeldung / Prüfprotokoll der Anlage / Anlagenerweiterung usw.). |
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Wären dann Inselanlagen ohne Istallateur und Netzbetreiber dann nicht von der Steuer befreit, oder wie? |
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Wer außer in Hintertupfing hat sowas, ist doch nicht relevant... |
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https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/Steuersatz-f%C3%BCr-Photovoltaikmodule.html ![]() |
FAQ des Finanziministeriums: ||
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Hier nochmals zur (aus meiner Sicht eindeutigen) Klarstellung ![]() Quelle https://pvaustria.at/nullsteuersatz/
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Verstehe das auch so. Man muss halt unterscheiden welcher Fall auf einen Zutrifft. |
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