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SBG - Eigentümergemeinschaft | Fenstertausch

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  •  papfan01
23.12. - 25.12.2020
6 Antworten | 5 Autoren 6
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Hallo,

ich habe folgendes Anliegen und hoffe, dass ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könnte, da ich teilweise unterschiedliche Informationen seitens Hausverwaltung und Co bekomme.
Wir wohnen in einer Siedlung mit insgesamt 8 Häusern (Mehrparteienhäuser) - 2 Häuser davon haben reine Eigentumswohnung, 1 Haus hat Miet- und Eigentumswohnung und alle anderen Häuser sind Mietwohnung. Alle Häuser haben ein ähnliches Aussehen bzw. gleiche Strukturen.

Hinsichtlich meines Anliegens geht es um die 2 Häuser mit Eigentümern welche insgesamt eine Eigentümergemeinschaft bilden.
Unsere Fenster sind mittlerweile ca. 25 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig - die Eigentümer haben sich dazu geeinigt, dass der Fenstertausch nicht vom Instanhaltungs- bzw. Rücklagenfonds bezahlt wird, sondern jeder selbst zu bezahlen hat.

Wir haben derzeit Holzfenster (mit Sprossen geteilt) mit Innenfarbe weiß und Außenfarbe blau. 4 Parteien der ingesamt 2 Häuser wollen jetzt einen Fenstertausch vornehmen. Dazu haben wir uns aufgrund von viel geringeren Kosten (ca. 40-50 % weniger) für Kunststofffenster ohne Sprossen mit Innen- und Außenfarbe WEIß entschieden.

Nun zu meiner Frage:
Reicht es für unser Vorhaben, dass 100 % Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorliegt um diese bewirken zu können, oder hat die Gemeinde hier auch ein Mitspracherecht.
Anscheinend soll es lt. Bauamtsleiter eine baubehördliche Bewilligung bzw. Verordnung bezüglich der Sprossen in den Fenstern geben bzw. wurde angemerkt, dass es sich harmonisch ins Gesamtbild einfügen muss. 
Meines Erachtens kann doch die Gemeinde nicht darüber bestimmen, ob die Außenfarbe unserer Fenster blau sind oder weiß...

Vielleicht kennt sich jemand hier aus was für Möglichkeiten bestehen bzw. ob wie gesagt die Zustimmung aller Eigentümer ausreicht um den Fenstertausch zu vollziehen.
Danke für eure Hilfe.

lg

  •  Thuata
23.12.2020  (#1)
Anwalt bin ich keiner aber generell ist (abhängig vom Wohnort) der Fenstertausch genehmigungspflichtig - und die Gemeinde hat durchaus das Recht da mit rein zu reden.

Beispiel das ich dazu auf die schnelle gefunden habe:
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-fenstertausch.pdf

Oder aus NÖ:
Bewilligungspflichtige Bauvorhaben ...

 • die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen könnte;


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  •  papfan01
23.12.2020  (#2)
Ja das verstehe ich sogar, aber die Fenster sind absolut schlicht - und es gibt in der Ortschaft mehr Häuser, die einfache weiße Kunststofffenster aufweisen.

Der Bauamtsleiter hat geschrieben, dass es grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig ist - es muss sich harmonisch einfügen... aber was soll das genau heißen, für mich ist weiß harmonisch 😅

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
23.12.2020  (#3)

zitat..
Thuata schrieb: Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen,

Ich glaube da geht es nur um die Fensterfläche, nicht ob Sprossen oder nicht. Es gibt gewisse Mindestanforderungen an die Fensterfläche je Aufenthaltsraum.

zitat..
papfan01 schrieb: Meines Erachtens kann doch die Gemeinde nicht darüber bestimmen, ob die Außenfarbe unserer Fenster blau sind oder weiß..

Doch, in einem Gewissen Rahmen schon, eben weil sie sich auf den Schutz des Ortsbilds berufen kann. Ein Haus mit unterschiedlichen Fensterfarben und -arten ist ja meistens nicht gerade schön, außer es ist von Hundertwasser emoji Es gibt da halt Gemeinden die sehr streng sind und andere sehen das relativ locker.

zitat..
papfan01 schrieb: Anscheinend soll es lt. Bauamtsleiter eine baubehördliche Bewilligung bzw. Verordnung bezüglich der Sprossen in den Fenstern geben

Da wäre halt wichtig zu wissen, ob bzw. was da vorgeschrieben ist.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
24.12.2020  (#4)

zitat..
papfan01 schrieb: Anscheinend soll es lt. Bauamtsleiter eine baubehördliche Bewilligung bzw. Verordnung bezüglich der Sprossen in den Fenstern geben bzw. wurde angemerkt, dass es sich harmonisch ins Gesamtbild einfügen muss. 

Einblick in den Bescheidauflagen vom damaligen Baubescheid nehmen. DIese müssen auch dan dem Fenstertausch weiter erfüllt werden. Als Mit-Eigentümer würde ich es in einem schönen Haus mit harmonischen Fassadenbild nicht akzeptieren wollen, wenn jemand meint er ändert das Erscheinungsbild durch den Fenstertausch. Da würde ich schauen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich ausschöpfen kann.

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  •  xilinx
25.12.2020  (#5)
...und nicht vergessen die Vereinbarung über die Abweichende Fensterinstandhaltung voher im mit einem Nachtrag im WEG - Vertrag "verbüchern"

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  •  papfan01
25.12.2020  (#6)
Woher bekomme ich den WEG Vertrag?
Also bezüglich Schutz des Ortsbildes wäre diese Argumentation nicht ausreichend seitens der Gemeinde. 

1. Unsere Siedlung liegt nicht im Ortskern, sondern am Rand wo nicht so viele Häuser sind.
2. Bis auf die Siedlung haben rundherum alle Nachbarn andere Fenster, darunter auch normale weiße Kunststofffenster
3. Auch im Ortskern finden sich normale weiße Kunststofffenster ohne Sprossenteilung
4. Fensterfarben sind im Ort nicht komplett gleich, da finden sich verschiedene Farben
5. In unserer Siedlung ist auch das Bild nicht das Gleiche - es gibt Fenster mit Rollädenverbau der weiß ist und somit den blauen Rahmen der Fenster komplett verdeckt, es gibt auch noch andere Farben von Rolläden.
6. Ob jetzt ein paar mehr Fenster weiß sind vorübergehend muss eigentlich egal sein - in den nächsten Jahren müssen ja sowieso alle Fenster getauscht werden, da könnte man sich dann ja auf weiß einigen.

Fenster die außen foliert (farbig) sind inkl. Sprossenteilung kosten mind. 40 % mehr in der Gesamtanschaffung... Wer bezahlt mir bitte sowas, wenn ich das gar nicht will (es ist ja mein Eigentum).

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