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Anwalt bin ich keiner aber generell ist (abhängig vom Wohnort) der Fenstertausch genehmigungspflichtig - und die Gemeinde hat durchaus das Recht da mit rein zu reden. Beispiel das ich dazu auf die schnelle gefunden habe: https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-fenstertausch.pdf Oder aus NÖ: Bewilligungspflichtige Bauvorhaben ... • die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen könnte; |
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Ja das verstehe ich sogar, aber die Fenster sind absolut schlicht - und es gibt in der Ortschaft mehr Häuser, die einfache weiße Kunststofffenster aufweisen. Der Bauamtsleiter hat geschrieben, dass es grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig ist - es muss sich harmonisch einfügen... aber was soll das genau heißen, für mich ist weiß harmonisch 😅 |
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Ich glaube da geht es nur um die Fensterfläche, nicht ob Sprossen oder nicht. Es gibt gewisse Mindestanforderungen an die Fensterfläche je Aufenthaltsraum. Doch, in einem Gewissen Rahmen schon, eben weil sie sich auf den Schutz des Ortsbilds berufen kann. Ein Haus mit unterschiedlichen Fensterfarben und -arten ist ja meistens nicht gerade schön, außer es ist von Hundertwasser Es gibt da halt Gemeinden die sehr streng sind und andere sehen das relativ locker. Da wäre halt wichtig zu wissen, ob bzw. was da vorgeschrieben ist. |
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Einblick in den Bescheidauflagen vom damaligen Baubescheid nehmen. DIese müssen auch dan dem Fenstertausch weiter erfüllt werden. Als Mit-Eigentümer würde ich es in einem schönen Haus mit harmonischen Fassadenbild nicht akzeptieren wollen, wenn jemand meint er ändert das Erscheinungsbild durch den Fenstertausch. Da würde ich schauen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich ausschöpfen kann. |
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...und nicht vergessen die Vereinbarung über die Abweichende Fensterinstandhaltung voher im mit einem Nachtrag im WEG - Vertrag "verbüchern" |
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Woher bekomme ich den WEG Vertrag? Also bezüglich Schutz des Ortsbildes wäre diese Argumentation nicht ausreichend seitens der Gemeinde. 1. Unsere Siedlung liegt nicht im Ortskern, sondern am Rand wo nicht so viele Häuser sind. 2. Bis auf die Siedlung haben rundherum alle Nachbarn andere Fenster, darunter auch normale weiße Kunststofffenster 3. Auch im Ortskern finden sich normale weiße Kunststofffenster ohne Sprossenteilung 4. Fensterfarben sind im Ort nicht komplett gleich, da finden sich verschiedene Farben 5. In unserer Siedlung ist auch das Bild nicht das Gleiche - es gibt Fenster mit Rollädenverbau der weiß ist und somit den blauen Rahmen der Fenster komplett verdeckt, es gibt auch noch andere Farben von Rolläden. 6. Ob jetzt ein paar mehr Fenster weiß sind vorübergehend muss eigentlich egal sein - in den nächsten Jahren müssen ja sowieso alle Fenster getauscht werden, da könnte man sich dann ja auf weiß einigen. Fenster die außen foliert (farbig) sind inkl. Sprossenteilung kosten mind. 40 % mehr in der Gesamtanschaffung... Wer bezahlt mir bitte sowas, wenn ich das gar nicht will (es ist ja mein Eigentum). |