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Strom aktueller bester Fixtarif

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  •  Pete
  •   Bronze-Award
23.4. - 21.12.2024
427 Antworten | 95 Autoren 427
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484
Ist mir gerade untergekommen, fixer Tarif mit Preisgarantie, leider nur bis 30.9.2024 emoji
Dieser Satz hier macht mich stutzig: "Der Stromliefervertrag endet automatisch mit 30.09.2024"
Was heißt das genau, danach brauche ich einen anderen Lieferanten?

Wohin die Reise wieder hingehen soll, sieht man glaube ich hier, 8,16 ct/kWh BRUTTO mit Preisgarantie sind schon eine Ansage:

https://aae.at/blog/stromtarif/naturstrom-limited-1/?

Was meint Ihr?

  •  zasta
14.11.2024  (#261)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Ich lebe gerne mit Fixpreis und keine Bindung. Denn abspringen kann ich dann immer

ja aber der Anbieter auch jederzeit


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  •  Miike
  •   Gold-Award
14.11.2024  (#262)

zitat..
tomsl schrieb: Was ist denn gerade der beste Fixtarif?

Teile gerne meinen Kenntnisstand. Grünwelt. Produkt "grünstrom classic". Aktuell 9,7 cent netto. 6€/m Grundgebühr. Bindefrist und Preisgarantie 12m. Keine Wechsel/Neukunden/Rabatt Spielchen bei dem Tarif. 

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  •  ElectroPVNoob
14.11.2024  (#263)
Vergleich 3x Fixtarif mit Netzgebühren der E-STMK + Stromkostenzuschuss 

Verbund:        15,6Cent/kWh netto - 18,72Cent/kWh brutto
Grünwelt:         9,7Cent/kWh netto - 11,64Cent/kWh brutto 
Disk.energy: 10,5Cent/kWh netto - 12,60Cent/kWh brutto 

Grünwelt und Disk.energy liegen gleich auf bei ~300kWh/Monat
Verbund lass ma mal so stehen....


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1
  •  Miike
  •   Gold-Award
14.11.2024  (#264)
Ich bin jetzt erstmal raus aus dem Spotmarkt und zu Grünwelt mit 9,7 Cent Fixpreis gewechselt. ich stoße mit der Kombination aus 2xBEV mit hoher Laufleistung / nur 1xWB / keine nennenswerten PV Erträge / wenige günstige Preisfenster an die Grenzen des Machbaren.

1
  •  tomsl
  •   Bronze-Award
14.11.2024  (#265)

zitat..
Miike schrieb: Teile gerne meinen Kenntnisstand. Grünwelt. Produkt "grünstrom classic". Aktuell 9,7 cent netto. 6€/m Grundgebühr. Bindefrist und Preisgarantie 12m. Keine Wechsel/Neukunden/Rabatt Spielchen bei dem Tarif. 

Das klingt schon mal sehr gut. Ist die Bindefrist beidseitig?


1
  •  Miike
  •   Gold-Award
14.11.2024  (#266)
In der Fußnote zur Preisgarantie ist nachstehender Satz zu finden:

Sofern zwischen dem Kunden und Grünwelt ein Tarif mit einer Preisgarantie vereinbart ist, gilt diese für den Arbeits- und Grundpreis hinsichtlich der Bereitstellung und Lieferung von elektrischer Energie ab Beginn der Lieferung für die vertraglich vereinbarte Dauer, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien zum Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt wird.

edit: Hier der Link zu den AGB. Pkt. 8 regelt die Preisgarantie

https://www.gruenwelt.at/docs/AGB_Gr%C3%BCnwelt_Strom.pdf


1
  •  Elohtihs
14.11.2024  (#267)
Btw
w.spiegel.de/wirtschaft/service/stromio-gas-de-gruenwelt-staatsanwaltschaft-prueft-moeglichen-abverkauf-zu-lasten-der-kunden-a-77577bdb-7b28-48d1-925f-5263cbc5ef9f

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
14.11.2024  (#268)
Hab gerade meine Stromrechung bekommen.
Ich habe immense Energie- und vor allem Netzkosten.

Energiekosten: 50 ct / kWh
Netzkosten: 174 ct / kWh
Gesamt: 224 ct / kWh (!)

Soll ich bei diesen Tarifen auf einen Floater umstellen ? Was meint ihr ?
Ich muß die Kosten pro kWh irgendwie unter Kontrolle bekommen 😀😀😀


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2
  •  Gemeinderat
14.11.2024  (#269)

zitat..
zasta schrieb:

──────..
Gemeinderat schrieb:

Ich lebe gerne mit Fixpreis und keine Bindung. Denn abspringen kann ich dann immer
───────────────

ja aber der Anbieter auch jederzeit

Ja, wobei in den AGBs steht, dass ich 2 Wochen Kündigungsfrist habe und der Anbieter 2 Monate... 


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
14.11.2024  (#270)

zitat..
PVAndyE schrieb: Energiekosten: 50 ct / kWh
Netzkosten: 174 ct / kWh
Gesamt: 224 ct / kWh (!)

Soll ich bei diesen Tarifen auf einen Floater umstellen ? Was meint ihr ?


Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen 😜


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  •  Gemeinderat
14.11.2024  (#271)
Da wurde ich ja gerade zu gut behandelt :D 


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  •  vinnie
15.11.2024  (#272)
Ich habe awattar hourly und fahre momentan ganz gut wie ich finde. Lade das EV i d Nacht zu.
Grünstrom ist beim Fixtarif aber momentan sogar günstiger als hourly i d Nacht zb - wie rechnet sich so was für d Stromverkäufer?
Bei awattar wird ein Fixtarif "classic" für unglaubliche 80 Cent angeboten. Das ist 8x so teuer wie Grünstrom.
Check ich hier irgendwas nicht?

1
  •  ck
15.11.2024  (#273)

zitat..
vinnie schrieb: Grünstrom ist beim Fixtarif aber momentan sogar günstiger als hourly i d Nacht zb - wie rechnet sich so was für d Stromverkäufer?

Indem er den Strom für Kunden die einen Fixtarif für 12 Monate haben am Strommarkt fix für 12 Monate einkauft 😉

Also Händler decken sich am Markt mit kongruenten Fristigkeiten passend zu den Tarifen auf Kundenseite ein.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
15.11.2024  (#274)
@­Miike vielen Dank! Ich werde heute umsteigen, ich sehe da keinen Nachteil.

Aktuell habe ich ja den Monatsfloater bei Burgenland Energie, der steht bei 14,75 ct/kWh netto und €5,99 Grundpreis/Monat. Die 9,7 ct/kWh netto hatte ich mit dem Monatsfloater nur kurz im Frühling.

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  •  Chriss
15.11.2024  (#275)
Hallo!
Ich überlege auch wieder zu wechseln.

Stand momentan:   

*) PV mit Speicher, Wärmepumpe  - Bezug also eigentlich nur von Mitte Oktober bis Mitte März   -  in Summe 3000 kwH pro Jahr    

*) Energiegemeinschaft  mit der ich meine Mutter und meine Oma mit GratisStrom versorge

Momentan  Bezug bei der Kelag
Verbrauchspreis von 13,90 Cent/kWh exkl. USt (16,68 inkl. USt)
Grundpauschale von 3,25 EUR pro Monat exkl. USt (3,90 EUR inkl. USt)
Preisgarantie bis 31. März 2025, keine Bindung

Einspeisen  ca. 7000 kwH pro Jahr bei der ÖMAG

Ist das Wechseln durch die Energiegemeinschaft komplizierter?
Der Tarifkalkulator der e-control hat da irgendwie keine Berücksichtigung dafür... 
Wird die Kündigung bei der ÖMAG im Falles des Falles auch vom neuen Anbieter erledigt?
 


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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.11.2024  (#276)

zitat..
Chriss schrieb: Ist das Wechseln durch die Energiegemeinschaft komplizierter?

NEIN. Ist gesetzlich geregelt und der Stromanbieter darf dich dadurch nicht ablehnen


zitat..
Chriss schrieb: Wird die Kündigung bei der ÖMAG im Falles des Falles auch vom neuen Anbieter erledigt?

JA.

Das einzige was mir mal wo untergekommen ist (ich glaub bei der EVN wars), dass dein Einspeiseabnehmer Mätzchen machen kann wenn er nicht der Exklusivabnehmer ist (sprich er nur bekommt was EEG nicht abnimmt). Hab mich aber nicht damit beschäftig ob das Rechtens ist.


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  •  ck
15.11.2024  (#277)

zitat..
fruzzy schrieb: NEIN. Ist gesetzlich geregelt und der Stromanbieter darf dich dadurch nicht ablehnen

Es gibt Tarife wo explizit ausgewiesen ist, "nicht für Teilnehmer eine Energiegemeinschaft", ob das legal ist kann ich nicht beurteilen.


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  •  g.horak
15.11.2024  (#278)
meine Anmeldung hat Enstroga nach knapp 3 Tagen abgelehnt, mit nicht sehr "transparenten" Gründen


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  •  Chriss
15.11.2024  (#279)
Hmm, wenn ich die Einspeisung miteinbeziehe lande ich beim e-control Rechner bei oekostrom AG, allerdings mit 12 Monate Bindungsfrist,  
Strom allein bei Grünwelt..

Wo speist ihr derzeit ein,  falls jemand noch unabhängig vom Bezugs-Anbieter woanders einspeist ?

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  •  grua
  •   Bronze-Award
15.11.2024  (#280)

zitat..
Chriss schrieb:

Wo speist ihr derzeit ein,  falls jemand noch unabhängig vom Bezugs-Anbieter woanders einspeist ?

Bei WEB und der BEG Thiemenergy 


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  •  Miike
  •   Gold-Award
15.11.2024  (#281)

zitat..
tomsl schrieb: @Miike vielen Dank! Ich werde heute umsteigen, ich sehe da keinen Nachteil.

Gerne! Nein, sehe ich auch nicht.

In den AGB (ich schätze aller Anbieter) ist halt geregelt, dass sich die Spielregeln (AGB) jederzeit ändern können. Was heisst eine 100% Garantie gibt es vermutlich nie, weil sich jeder Anbieter ein Hintertürl offen hält. Siehe Punkt 12 der AGB von Grünwelt:

zitat..
12. Änderung der AGB
Grünwelt ist zu Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen Strom 
gemäß § 80 Abs 2 ElWOG 2010 berechtigt. Diese Änderungen der 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vertraglich vereinbarten 
Entgelte sowie der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen werden 
dem Kunden gemäß den Regelungen des § 80 Abs 2 ElWOG 2010 in einem 
individuell adressierten Schreiben oder auf dessen Wunsch elektronisch an 
die zuletzt bekannt gegebene Adresse mitgeteilt (Änderungserklärung). In 
diesem Schreiben sind die Änderungen der Allgemeinen Bedingungen 
nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf 
hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier 
Wochen ab Zustellung des Schreibens kostenlos und ungeachtet allfälliger 
vertraglicher Bindungen zu erklären. Kündigt der Kunde den 
Stromliefervertrag innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden 
vierwöchigen Frist ab Zugang der Änderungserklärung, endet der Vertrag 
zu den bisherigen Vertragsbedingungen mit dem nach einer Frist von drei 
Monaten folgenden Monatsletzten ab Wirksamkeit der Änderungen, 
sofern der Kunde bzw. Verbraucher oder Kleinunternehmer nicht zu einem
früheren Zeitpunkt einen neuen Lieferanten namhaft macht und von 
diesem beliefert wird. 




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