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Therme durch Wärmepumpe ersetzt - Rauchfangkehrer will „Endkontrolle“

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  •  Silbersurfer
21.10. - 22.10.2024
23 Antworten | 11 Autoren 23
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Da wir jetzt, nach dem Ersatz der Therme durch eine Wärmepumpe keinen Gasanschluss mehr brauchen ("raus aus Öl und Gas"), haben wir den Gaszähler an Wiener Netze nach Simmering gebracht. 


Nachdem ich den Rauchfangkehrer informiert hatte, dass ich seine Dienste nicht mehr brauche, meinte dieser, er müsse noch eine "Endkontrolle" durchführen, ob der Anschluss richtig verschlossen wurde (als würde das eine Rolle spielen, wenn draußen der Gaszähler abmontiert wurde.....

Ist diese Endkontrolle in Wien wirklich zwingend vorgeschrieben?  Kennt sich da jemand aus ?

Der gleiche Rauchfangkehrer hatte meiner Frau übrigens dringend von einer WPWP [Wärmepumpe] abgeraten (als ich nicht zuhause war)., wegen (Propan)Brandgefahr (die 0.9 l sind lächerlich im Vergleich zur 25 l Flasche für den Griller), weil "laut" (man hört absolut gar nichts), weil viele Störungen..... Musste dann meine Frau im Frühjahr beruhigen wegen so einem "uneigennützigen" Vollkoffer....


  •  rabaum
  •   Gold-Award
22.10.2024 7:15  (#21)

zitat..
Puitl schrieb: Wurde hier nun bezugnehmend auf das urpsrüngliche Thema nun überhaupt schon genannt was rechtliche Sache ist?^^

Habe mal schnell recherchiert, aber nicht bis ins letzte Detail.

Wiener Kehrverordnung § 6 Nichtbenützung
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/b4400200.pdf

verweist auf § 15c Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/b4400000-20050730-20070907.pdf

"Rauchfänge ... die nachweislich nicht benützt werden, sind von allgemein
zugänglichen Teilen des Hauses aus vom Rauchfangkehrer mindestens einmal jährlich dahin gehend zu überprüfen, ob ihr Querschnitt frei ist."

Ob es dazu jetzt wieder Ausnahmen gibt, habe ich nicht weiter verfolgt.


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  •  Silbersurfer
22.10.2024 9:33  (#22)
Ich habe jetzt ein e-mail and die dafür zuständige MA36 (Baupolizei) von Wien geschickt, und gefragt, ob so eine Endkontrolle gesetzlich zwingend durchzuführen ist vom Rauchfangkehrer. Melde mich bei Antwort wieder hier.

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  •  Magnum2
  •   Bronze-Award
22.10.2024 11:33  (#23)

zitat..
rabaum schrieb:

Habe mal schnell recherchiert, aber nicht bis ins letzte Detail.

Wiener Kehrverordnung § 6 Nichtbenützung
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/b4400200.pdf

verweist auf § 15c Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/b4400000-20050730-20070907.pdf

"Rauchfänge ... die nachweislich nicht benützt werden, sind von allgemein
zugänglichen Teilen des Hauses aus vom Rauchfangkehrer mindestens einmal jährlich dahin gehend zu überprüfen, ob ihr Querschnitt frei ist."

Ob es dazu jetzt wieder Ausnahmen gibt, habe ich nicht weiter verfolgt.

Nichtbenützung von Feuerungsanlagen
Unbenützte Fänge ... Anschlußstellen (Einmündungen) sind
mindestens mit nicht brennbaren Abschlüssen zu verschließen.

Ich habe meine ehemalige Gasbrennwertthermerauchfanganschlußstelleneinmündung einfach mit Powertape zugeklebt. 😁 Der Rauchfangkehrer hat nichts dazu gesagt, er ist weiterhin wegen meines Kaminofens (zweiter Zug) bei mir überprüfend tätig.

Bin gespannt was als Antwort der MA36 kommt, meiner Meinung nach ist ein abgemelder Rauchfang kein Rauchfang mehr, sondern ein Rohr wie jedes andere auch. Da kann man dann Satleitungen drinnen verlegen, PV-Kabel, Wärmepumpenrohre, da gibt es viele Ideen dazu.

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