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In der Broschüre von 2009 steht bereits, was sich 2010 ändert. Leider steht die Broschüre im Moment nicht zum Download bereit. Wenn Du diese hast, einfach lesen, was bei "Blick in die Zukunft" steht bzw. sollte es folgende wesentliche Änderungen geben:
- die EKZ muss kleiner 45 sein - zusätzlich sind die EKZ-Punkte abhängig vom A/V-Verhältnis - es darf keine Gas-Heizung mehr verbaut werden, sonst entfällt die komplette Förderung - Wärmepumpen dürfen nur mehr verbaut werden, wenn sie mit einer Photovoltaik oder Solaranlage gekoppelt werden, sonst entfällt die komplette Förderung (wobei dieser Punkt recht undurchsichtig beschrieben ist, sodass auch einfach nur die Punkte bzw. die Förderung für die Wärmepumpe entfallen können) - Passivhausförderung bleibt im Grunde gleich Zu den Direktförderungen konnte ich bisher noch nichts finden. Es helfen aber bestimmt auch die Leute von WBF-Hotline weiter. |
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Hier der Link - In den Richtlinien 2005 sind die Neuerungen eingearbeitet.
Hier zum Download. http://www.noe.gv.at/bilder/d8/Richtlinien2005UndBeilagen.pdf Lg |
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@ Wollmann - woher nimmst du dein Wissen, dass bei einer WP WP [Wärmepumpe], die jedoch nicht mit PV oder Solaranlage gekoppelt wird, die komplette Förderung für das Haus entfällt? Dieser Punkt interessiert/betrifft mich nämlich ...
vor allem stehen ja auch ein paar "entfällt, ausser wenn" dabei - zb keine ausreichende Neigung nach Süden --> damit müssten meiner Meinung nach alle Flachdächer als Ausnahme gewertet werden und somit keine zwingende Koppelung erfordern oder? Wie groß muss die Kollektorfläche sein bzw wieviel Kwp Kwp [kWpeak, Spitzenleistung] muss die PV bringen, damit das Kriterium "ist gekoppelt an ..." als erfüllt gilt und man die Förderung (welche??) bekommt? Wird die PV oder Solaranlage dann auch gefördert (separater Antrag) oder wird nur die WP WP [Wärmepumpe] gefördert? usw usw ... Fragen über Fragen ... |
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Ist nicht eindeutig beschrieben.http://www.noe.gv.at/bilder/d3/broschuere_eh_8.pdf
Siehe Seite 13 bis 16. Da steht im Grunde, dass jeder der eine geeignete Dachfläche hat, auch eine PV oder Solaranlage errichten muss. Flachdächer gelten lt. dieser Beschreibung als nicht besonders geeignet (ungünstige Neigung). Wie die Anlage dimensioniert sein muss, steht dort auch nirgends. Auch kann ich dem nicht entnehmen, was passiert, wenn man keine Anlage errichtet. Da wird es dann aber wahrscheinlich einfach keine WBF geben.... Die Förderungen für PV und Solar wird es aber weiterhin geben. |
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@ wollmann - auf Seite 13 stehen die Punkte nach denen ich von einer WP WP [Wärmepumpe] absehen kann (die meinen Wohl eher Solaranlage bzw. einer Koppelung oder)?!
Ich beziehe mich auf seite 9 - blauer kasten - wo drinsteht "...Monovalente WP WP [Wärmepumpe] nach Möglichkeit zu koppeln mit ..." is alles schwammig aber, heisst das wenn man nicht "koppelt" - gibts dann keine WBF für das gesamte haus oder fallen nur die Punkte für die WP WP [Wärmepumpe] aus der Förderung raus? Und wird die somit zwingend zu errichtende PV oder Solaranlage extra gefördert (3000,-- je KWp KWp [kWpeak, Spitzenleistung]) oder hat man da einfach Pech? Und was wenns ein Kompaktgerät (zB D&W) ist, das WP WP [Wärmepumpe]&KWL kombiniert?! |
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Hier ein Auszug von Seite 13: - "Beim Neubau ist die Verwendung innovativer klima relevanter
Heizsysteme eine Förderungsvoraussetzung. Das sind Anlagen die vorwiegend biogene Brennstoffe und erneuerbare Umweltenergien nutzen. Diese sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen zu kombinieren(ausgenommen sind der Anschluss an Fern wärme und Einzelöfen)(Details siehe Seite 13–16). Nur unter folgenden Anlasspunkten kann von einer Kombination der Heizung mit einer Solaranlage abgesehen werden: - Wenn keine nach südost bis südwest orientierte Dachfläche, mit geeigneter Neigung und in entsprechender Größe, vorhanden ist. - Wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung etc.) die Nutzung und die Wirtschaft lichkeit überwiegend beeinflussen. - Wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist. (z. B.: Rohrleitungsdurchführung)" Ich interpretiere es so, dass man um die komplette Förderung umfällt, wenn keine Kombination mit Solar oder PV errichtet wird. |
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brauch ma nur noch jemand, der "geeignete neigung" definiert ... ;) weil aufständern kann man fast alles ...
und es bleibt die Frage offen, ob diese zwingende Koppelung an eine PV ebenfalls gefördert wird ... |
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Hallo - macht euch doch net verrückt, frag doch mal an wie das ist,
so wie das geschrieben ist, meine ich, wird das nicht so heiß gegessen. wahrscheinlich gibts dann nur weniger Geld, es sollte ja auch die JAZ JAZ [Jahresarbeitszahl] über 4 liegen, ich bin sicher dass es immer etwas Geld geben wird, wahrscheinlich werden nur die Kriterien schwieriger. lg Johannes |
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@ johro - hab ich eh vor - übernächstes Wochenende ist Messe in Tulln, da werd ich vor Ort mal die NÖ Wohnbaufördermenschen fragen, dann weiss ich mehr ... ;) |
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@wollmann - wo bitte steht, dass man mit gasheizung keine förderung fürs haus mehr bekommt?
lg fruzzy |
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@ alle beiträge - herzlichen Dank für die zahlreichen Beiträge. Wir haben unseren WB-Förderungsantrag letztes Jahr im Oktober abgegeben. Damals hatten wir die WP WP [Wärmepumpe] drinnen. Lt. Donau-Uni in Krems können wir diese noch rausnehmen und das ganze direkt fördern. Die Solardirektförderung können wir ja erst heuer bzw. nächstes Jahr beanspruchen, da diese ja noch nicht installiert ist und es auch noch keine Rechnungen darüber gibt. Mal schauen was sich da heuer bezüglich Direktförderung ergibt - danach werden wir entscheiden ob WP WP [Wärmepumpe] raus. Wie groß die Solar letztlich ausfallen soll bzw. ob wir uns noch ein paar qm an Photovoltaik anschaffen.
lg lax |
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@ Lax - was meinst du mit "Lt. Donau-Uni in Krems können wir diese noch rausnehmen und das ganze direkt fördern. Mal schauen was sich da heuer bezüglich Direktförderung ergibt - danach werden wir entscheiden ob WP WP [Wärmepumpe] raus." ??
Ihr überlegt also, eine andere Heizung anstatt der Wp zu nehmen um eine Wohnbauförderung zu kriegen, obwohl ihr schon eingereicht habt? Das mit dem Koppeln gilt doch erst für Anträge ab 1.1.2010 ... Und was meinst du mit Direktförderung? Betreffend WP WP [Wärmepumpe] oder Solar? |
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@nelly - wir haben beim Antrag der WBF angegeben, dass wir eine WP WP [Wärmepumpe] mit Flächenkollektoren machen. Wir bekommen ja nicht die WBF "wegen" einer bestimmten Heizung, sondern wegen der EKZ. Die WP WP [Wärmepumpe] ergibt Zusatzpunkte. 2009 war es so dass man in NÖ entweder die WP WP [Wärmepumpe] in die WBF reinnehmen konnte (Rückzahlbares Landesdarlehen) bzw. auch eine Direktförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) - habe ich bis vor 2 Monaten auch nicht gewußt. Die Solar konnte man sowieso nur direkt fördern lassen. Da die Förderung noch nicht ausbezahlt wurde, können wir auch noch Dinge, wie z.B. die WP WP [Wärmepumpe] rausnehmen. Hoffe, dass alles klar ist - sonst meld Dich nochmals bei mir! lg lax |
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@fruzzy - Auf Seite 13 steht folgendes:
Der Einbau eines Erdgasbrennwertgerätes mit einer thermischen Solaranlage ist nur dann zulässig, wenn kein innovatives klimarelevantes Heizsystem (siehe Seite 14–16) eingebaut werden kann. Nur unter folgenden Anlasspunkten kann von einer biogenen Heizung abgesehen werden: - Es gibt keine Zufahrtsmöglichkeit für die Brennstofflieferung (zum Grundstück) bzw. auch keine Möglichkeit zur Brennstofflagerung. - Aus Gründen der Luftreinhaltung darf kein Heizsystem mit biogenen Brennstoffen errichtet werden. - Es gibt keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit. Nur unter folgenden Anlasspunkten kann von einer Wärmepumpenanlage abgesehen werden: - Die Grundstücksfläche ist zu klein bzw. die notwendige Bodenbeschaffenheit ist nicht gegeben (Erdwärmenutzung, Flächenkollektoren). - Die Möglichkeit einer Tiefenbohrung am Grundstück ist nicht gegeben (z. B: fehlende Zufahrtsmöglichkeit, Bodenbeschaffenheit, Wasserrechtsbewilligung). - Die Grundwassernutzung ist nicht möglich. - Die Schallemissionen sind nicht vertretbar (außen aufgestellte Luftwasserwärmepumpe). Wenn alle Punkte zutreffen kann ein Erdgasbrennwertgerät mit einer thermischen Solaranlage eingebaut werden. Insbesondere im 2. Punkt wird eigentlich sogar zugegeben, dass eine Gasheizung sauberer ist... |
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@wollmann - aber wie ich das lese verfällt nicht komplette landesförderung sondern man bekommt halt keine punkte fürs heizen.
die haben ich aber 2008 auch nicht bekommen für meine gas therme. also wo ist jetzt der unterschied? lg fruzzy |
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@fruzzy - Der Unterschied zwischen 2008 und 2010 ist, dass Du damals keine Wärmepumpe oder "Biogene" Heizung einbauen musstest, sondern dies freiwillig war und Du dafür dann Punkte bekommen hast (bei Gas gab es halt keine Punkte). Im Folder steht aber, dass Du eine Wärmepumpe oder "Biogene" Heizung einbauen musst! Machst Du dies nicht, dann entfällt die komplette WBF (abgesehen von den genannten Ausnahmen). |
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@ Lax - und was hat man dann bei der Förderung/Errechnung der Punkte für eine Heizform angegeben, damit man keine Punkte für die WP WP [Wärmepumpe] bekommt sondern die Wp mittels Direktförderung fördern lässt und so mehr Geld kriegt? Weil ohne Heizung werd ich ja kein Ansuchen um WBF machen können, oder?
Ich wusste schon, dass es Direktförderungen für WP WP [Wärmepumpe] gibt, war aber immer der Meinung dass das nur für den Heizungsaustausch gilt ... |
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@wollmann - na dann prost-mahlzeit.
die heizungsbauer wirds freuen, wenn sie teure heizungen verkaufen dürfen. lg fruzzy |
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Hallo Lax, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Wohnbauförderung NÖ - 2010 |
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gilt - das ganze auch, wenn ich die WBF bereits im Vorjahr zugesagt bekommen habe (Fertigstellung aber erst Herbst 2010) ???
Wär ja ein Wahnsinn, dann bekäme ich nur wegen Gastherme überhaupt nix :( |
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@ew05 - Nein, es gilt immer der Zeitpunkt der Einreichung der Förderungsunterlagen. Nachdem Du die Förderung schon zugesagt bekommen hast (ich nehme mal an, dass das 2009 war) - gilt das für Dich nicht. Mach Dir also keinen Kopf! lg lax |
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@lax - vielen Dank für die schnelle Antwort, da fällt mir echt ein Stein vom Herzen :) |