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schwere Installateurprobleme

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  •  boumeester
12.11. - 26.11.2015
93 Antworten 93
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Wir hatten extreme Probleme mit unserem Installateur. Er beschäftige ohne unserem Wissen semiprofessionelle Arbeiter, die im Sommer bei schönem Wetter in der Hektik die Arbeit auf meiner Baustelle machten um danach möglichst schnell wieder zuhause auf der Landwirtschaft arbeiten zu können. Es passierten sehr viele Fehler, die jedoch bis auf 2 Fehlern nun nicht mehr sichtbar sind und nach teilweise 4maligem Nacharbeiten dann schließlich behoben wurden. Uns kostete das Ganze extrem viele Nerven und teilweise engagierten wir sogar einen befreundeten Installateur der uns einige Sachen richtete. Bei der Badewanne sind Armatur und Abfluss nicht in der Flucht sondern um 5 cm verschoben (sein Arbeiter hat sich verstemmt, er selber kontrollierte nie nach), was sehr hässlich aussieht aber eben leider nur ein optischer Mangel ist......
Bei einigen Sachen reagierte er extrem unprofessionell: z.B. meinte er er könne uns das WC nicht einsilikonieren weil er nach ÖNORM das gar nicht machen darf und keine Befugnis dazu hat?!?

Nun kam von dem Installateur jedoch die Schlussrechnung und trotz der extrem vielen Scherereien die wir mit ihm hatten, hat er uns keinen Cent nachgelassen, was uns extrem verärgerte. Ganz im Gegenteil: ich habe den Eindruck dass er die vielen selbst verschuldeten Arbeitsstunden sogar geschickt in der Schlussrechnung versteckt hat und mich somit jetzt zur Zahlung derjenigen zwingt.
Er argumentiert dahingehend, dass im ursprünglichen Vertrag keine Fristen ausgemacht waren (wir hatten durch seine unprofessionelle Arbeit sicher 3 Wochen Verzögerung) und fast jeder Mangel schlussendlich entweder behoben wurde, oder die Mängel die wir durch unseren Freund beheben ließen, hätte er noch behoben und wir hätten das ohne seiner Rücksprache weitervergeben weshalb er uns für dieses keine finanziellen Zugeständnisse machen will.
[von der Redaktion editiert: wurde vom Beitragsersteller zurück genommen]
Was kann ich machen? Ich möchte ihm das Geld nicht zur Gänze bezahlen, möchte mir sogar einen Haftrücklass zurückbehalten, weil ich mir sicher bin dass irgendwann wieder irgendwelche Probleme auftauchen und ich ihm dann nicht nachlaufen will!
Wie würdet ihr vor ihm argumentieren bzw. wie würdet ihr seine Argumente entschärfen und euch Rabatt aushandeln?
Wäre es z.B. angemessen für die Badewanne (die ich auch über ihn bezogen habe) gar nichts zu bezahlen, da sie durch die Optik nun derart schwer verschandelt wird?

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#1)
Haftrücklass darfst nur einbehalten wenn das vorher so ausgemacht war.

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#2)
Um welchen Betrag Gesammtsumme gehts hier ca. und wie sieht der Vertrag genau aus? Wahrscheinlich nicht mal das Papier wert.:) Wenn dir keiner was besseres raten kann dann:
Runterschlucken, draus lernen und in Zukunft nur mit Leuten arbeiten wo du dich schon vorher über deren Reputation erkundigt hast. Geht echt nur so wenn man selber vieles vergibt. Gilt für Firmen sowohl auch für Freunde/Bekannte.
Klingt vielleicht blöd aber spart dir Energie und Zeit.
Der Installi wird schon noch mal anständig auf die Schnauze fallen. Im Leben kriegt ders noch zurück. Wenn nicht dann sicher danach. :)

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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
12.11.2015  (#3)
Also ich würde alle Mängel, die noch immer da sind(versetzte Armatur), auflisten und ihm vorschlagen, etweder diese Mängel noch zu beheben oder abzugelten(Preisnachlass vereinbaren).
Wobei, im Grunde stimmt schon alles was der Installateur gesagt hat: Die Mängel, die dein Freund behoben hat konnte er nicht beheben und die anderen hat er eh behoben und weil keine Zeit dafür vereinbart war, hat es halt 3 Wochen gedauert.
mfg
Sektionschef

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  •  noesro
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#4)
Den optischen Mangel bei Badewanne würde ich schon beheben lassen, wenn die Wand noch nicht verfliest ist. Denn sonst denkst du jedes mal beim Baden an den lieben Installateur emoji

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  •  boumeester
12.11.2015  (#5)
@noesro:
Das war leider schon zu spät, da hätten wir die fliesen rausschneiden müssen..

@Innuendo: ich werde ihm im herold eh eine bewertung reinwürgen, die sich gewaschen hat! Trotzdem bekäme ich das gefühl nie weg, um ordentliche arbeit betrogen worden zu sein.
Es geht um ca. 20.000,-. Etwa die hälfte hab ich bereits bezahlt und er will jetzt den kompletten rest.

Das mit der haftrücklassvereinbarung im vorfeld ist gut und schön. Leider weiss man erst im nachhinein wie schlecht der professionist wirklich war.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#6)

zitat..
boumeester schrieb: Das mit der haftrücklassvereinbarung im vorfeld ist gut und schön. Leider weiss man erst im nachhinein wie schlecht der professionist wirklich war.

Deswegen verlangt man sowas gleich bei jedem Gewerk über 10k (ablösbar durch eine vom AN zu zahlende Bankgarantie auf Gewährleistungsdauer).

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#7)

zitat..
Trotzdem bekäme ich das gefühl nie weg, um ordentliche arbeit betrogen worden zu sein.

Ich versteh dich voll und ganz. Leider kommt das im Zuge des Hausbaus oft genug vor und da gehn sich sogar Fernsehserien aus ;). Im Nachhinein ist meist schwer noch was zu holen wenn der Vertragspartner auf Durchzug stellt. Über Rechtswege dies abklären ist auch so ne Sache...
Schlag ihm was vor. Vlt nicht gleich auf die harte Tour. Gibt vlt noch ein Einsehen und ihr könnt euch einigen.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#8)

zitat..
boumeester schrieb: ich werde ihm im herold eh eine bewertung reinwürgen, die sich gewaschen hat!

Vorsicht - das kann eine Klage gegen dich nach sich ziehen die sich auch gewaschen hat! Und aussichtslos ist eine solche Klage auch nicht (habe schon von zumindest einer solchen gewonnenen gelesen).


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  •  boumeester
12.11.2015  (#9)
@sir-rws:
Finde ich dann aber spannend wie er beweisen will dass ich der verfasser war :)

Ich werde natürlich bei der wahrheit bleiben und einfach tatsachen reinschreiben die wirklich während der bauzeit passiert sind. Wenn man das liest, glaubt man das drehbuch dazu stammt aus hollywood... oder pfusch am bau.... ^^

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#10)

zitat..
boumeester schrieb: Finde ich dann aber spannend wie er beweisen will dass ich der verfasser war :)
Ich werde natürlich bei der wahrheit bleiben und einfach tatsachen reinschreiben die wirklich während der bauzeit passiert sind.

Wenn er dadurch eine Geschäftsschädigung nachweisen kann, könnte er
a) die IP des Kommentarverfassers ausheben lassen und/oder
b) aufgrund der Schilderung auch so nachweisen können dass es eure "Geschichte" ist.

Nochmals: Es ist schon vorgekommen dass "anonyme" Beiträge/Postings zivilrechtlich verfolgt wurden (das passiert nämlich nicht nur wenn etwas gegen das StGB verstößt).

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  •  Shelby
  •   Silber-Award
12.11.2015  (#11)
Waren die nicht Professionisten angemeldet? Wenn nicht, dann kommst du ihm damit vielleicht in irgend einer Weise an.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
12.11.2015  (#12)
ich hatte auch ein Schlitzohr als Installateur, er hat jeden Mängel (und davon waren zwei A4 Seiten voll) nachgebessert und daher am Ende auch seine Kohle erhalten. Der Betrag war aber ein fix-fertig Angebot lt. Leistungsverzeichnis und daher hatte er auch keine andere Wahl, sonst würde er Abzüge in Kauf nehmen müssen. Am Ende haben wir einpaar seiner Schönheitsfehler gegen meine "Erweiterungen" (die mir so währenddessen einfielen) gerechnet und kamen erstaunlicherweise auf glatte 0,-.
Das machte Spass.
Der Elektriker (gleiche Voraussetzungen) hat aber gern zusätzlich die Hand aufgehalten ohne Rücksicht auf den Mist den seine Jungs gebaut haben... das ging nicht gut aus, wir haben die Kurzehe abgebrochen.



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  •  fuzman
12.11.2015  (#13)
Mängelliste schicken, du musst erst zahlen wenn seine mängel behoben sind. Solange mängel da sind gilt seine arbeit als nicht beendet. Materialkosten würd ich zahlen und arbeitszeit einbehalten. Er hat keine chance, wenn du bezahlst bist der dumme. Bei uns hat bei manchen gewerken nur diese methode funktioniert. Der dachdecker bekommt nächste woche nach einem jahr sein geldemoji. War heute erst da zum ausbessern.

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  •  BAU2014
  •   Bronze-Award
13.11.2015  (#14)
du bist jetzt noch auf der besseren seite. er hat seine arbeit (wenn auch schlecht) geleistet und will nun geld sehen. also wie fuzman schon geschrieben hat: mängelliste, und optische mängel sind auch mängel (nur schwerer in der nachweisbarkeit) schicken und erst zahlen wenn die mängel behoben sind.
zusätzlich deinen bekannten ersuchen die installation zu überprüfen und zu testen um weitere mängel zu erkennen. wenn du mal überwiesen hast, ist es weit schwieriger deine forderungen durchzusetzen.
lass dich von drohungen und anwaltsbriefen (die werden wahrscheinlich bald kommen) nicht unter druck setzen. grundlage für die bezahlung muss eine mängelfreie übernahme des gewerkes sein. ABER: streiten hilft nicht. seine seite muss man auch verstehen. er muss leute zahlen, material kaufen und will möglichst schnell damit verdienen....und da ist der gemeinsame nenner. auch du willst den deal schnellst möglich abschließen. der unterschied ist nur, dass jeder eine unterschiedliche auffassung von "abgeschlossen" hat. zeig ihm verständnis und die bereitschaft zu zahlen, aber bleib (erstmal) unnachgibig bei den mängeln.
für die leistungen deines bekannten kannst du keinen abschlag verlangen. aber, da es notmaßnahmen aufgrund des baufortschrittes waren kannst du versuchen das als einen pluspunkt für dich zu verkaufen: "du hast ihm halt geholfen". kann aber auch schief gehen weil es niemand gerne sieht wenn ein anderer ins gewerk pfuscht.

was würde ich machen: emotionen raus nehmen, die bisherigen probleme und scherereien audblenden, nur auf die bestehenden mängel hinweisen und deren behebung weiterhin einfordern. wenn er diese behebt bekommt er sein geld. streitfragen mit dem vertrag/KV/mails/mündlichen absprachen klären. gibt es grauzonen, beginnt das handeln.
beim bauen geht es um viel zeit, stress, zank und geld. bei jedem gewerk kann es auffassungsschwierigkeiten geben. vieles kann trotz normen und anderer regelwerke unterschiedlich verstanden werden. hat man es nicht exakt definiert, muss man sich einfach zusammenstreiten. bei manchen AN ist das schwieriger, bei manchen leichter.
BTW: in keiner norm steht wofür ein facharbeiter berechtig ist oder nicht! die norm beschreibt nur ausführungen. wenn er den auftrag zur komplettierung hat, soll er auch die lächerliche silikonfuge ziehen... er kann dir auch sagen in welcher norm das steht, das würde ich auch gerne wissen. emoji

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Hallo boumeester,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: schwere Installateurprobleme

  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.11.2015  (#15)

zitat..
BAU2014 schrieb: soll er auch die lächerliche silikonfuge ziehen

mir war echt nicht bewusst dass fürs Silikonieren eine bestimmte Gewerbeberechtigung vorgeschrieben ist... emoji

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  •  atma
  •   Gold-Award
13.11.2015  (#16)
solange nicht alles behoben ist - nicht zahlen - sofern es sich um richtige mängel handelt.

ansonsten: er muss ja im rahmen des kostenvoranschlags geblieben sein, sonst hätte er dich informieren müssen.
haftrücklass wirst pech haben, weil nicht vereinbart.

ansonsten halt dich an den rat von bau2014. emotionen raus und das ganze sachlich klären.

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  •  boumeester
13.11.2015  (#17)
@BAU2014:

vielen Dank für deine Hilfe! Wichtig: kann ich auf diese Mängelliste auch folgende Sachen setzen:
-2 WCs wurden nicht einsilikoniert (lt. Installateur ist er selber nicht dafür zuständig) (ja wer denn dann?? ich selber kann das nicht optisch zufriedenstellend!!)
-Badewannenarmatur und Ablauf sind nicht in der Flucht sondern 5 cm verschoben (wenn er keinen Kompromiss zeigt, kann ich ihm dann das Geld für die komplette Badewanne verweigern?)
-der Gully im Technikraum stinkt ununterbrochen bestialisch, obwohl er angeblich einen Geruchsverschluss hat
-bei der Heißwasserzufuhr in der Duscharmatur gibts Brandblasengefahr

wenn alle Mängel behoben wurden, kann ich mir dann rechtlich eigentlich trotzdem die 3% Skonto abziehen??

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.11.2015  (#18)

zitat..
boumeester schrieb: wenn alle Mängel behoben wurden, kann ich mir dann rechtlich eigentlich trotzdem die 3% Skonto abziehen??

Du müsstest jetzt alles zahlen das mängelfrei ist (inkl. 3% Skonto - sofern dieser vorab vereinbart war), für di eRestzahlung beginnt die Skontofrist erst mit mängelfreier Übergabe zu laufen. Wobei - strenggenommen darfst dir nur soviel einbehalten wie die Mängelbehebung ausmachen würde und nicht z.B. den Gesamtpreis der Badewanne.

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  •  deejay
13.11.2015  (#19)
Geld Geld Geld Geld gehts dir eigentlich um was anderes auch noch?
Ich habe schön langsam das Gefühl du gehst bei jedem Gewerk auf Flohsuche um dir noch ein paar Cent ein zu sparen.
Alles billigst und möglichst im Pfusch machen lassen und anschließend jammern.
Qualität kostet nun mal seinen Preis!

zitat..
boumeester schrieb: der Gully im Technikraum stinkt ununterbrochen bestialisch


na dann seh zu das du ihn Feucht hältst, dann hört das stinken auch auf.
Weiß Man(n) eigentlich, wenn so ein Gully austrocknet das er zu stinken beginnt.


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  •  innviertler20
13.11.2015  (#20)
Aus welcher Gegend kommt dein Installateur?
Meiner hat genauso gepfuscht.
Meiner stammt aus 5261.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.11.2015  (#21)

zitat..
deejay schrieb: na dann seh zu das du ihn Feucht hältst, dann hört das stinken auch auf.

hilfreich ist dein Kommentar aber ned.
Unser Duschabfluss hat auch gestunken wie Sau - bis dem 3. Installateur dann aufgefallen ist dass die Kollegen vergessen hatten einen Teil einzubauen und somit gabs keinen Siphon...

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