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Haftrücklass darfst nur einbehalten wenn das vorher so ausgemacht war. |
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Um welchen Betrag Gesammtsumme gehts hier ca. und wie sieht der Vertrag genau aus? Wahrscheinlich nicht mal das Papier wert.:) Wenn dir keiner was besseres raten kann dann:
Runterschlucken, draus lernen und in Zukunft nur mit Leuten arbeiten wo du dich schon vorher über deren Reputation erkundigt hast. Geht echt nur so wenn man selber vieles vergibt. Gilt für Firmen sowohl auch für Freunde/Bekannte. Klingt vielleicht blöd aber spart dir Energie und Zeit. Der Installi wird schon noch mal anständig auf die Schnauze fallen. Im Leben kriegt ders noch zurück. Wenn nicht dann sicher danach. :) |
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Also ich würde alle Mängel, die noch immer da sind(versetzte Armatur), auflisten und ihm vorschlagen, etweder diese Mängel noch zu beheben oder abzugelten(Preisnachlass vereinbaren).
Wobei, im Grunde stimmt schon alles was der Installateur gesagt hat: Die Mängel, die dein Freund behoben hat konnte er nicht beheben und die anderen hat er eh behoben und weil keine Zeit dafür vereinbart war, hat es halt 3 Wochen gedauert. mfg Sektionschef |
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Den optischen Mangel bei Badewanne würde ich schon beheben lassen, wenn die Wand noch nicht verfliest ist. Denn sonst denkst du jedes mal beim Baden an den lieben Installateur |
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@noesro:
Das war leider schon zu spät, da hätten wir die fliesen rausschneiden müssen.. @Innuendo: ich werde ihm im herold eh eine bewertung reinwürgen, die sich gewaschen hat! Trotzdem bekäme ich das gefühl nie weg, um ordentliche arbeit betrogen worden zu sein. Es geht um ca. 20.000,-. Etwa die hälfte hab ich bereits bezahlt und er will jetzt den kompletten rest. Das mit der haftrücklassvereinbarung im vorfeld ist gut und schön. Leider weiss man erst im nachhinein wie schlecht der professionist wirklich war. |
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Deswegen verlangt man sowas gleich bei jedem Gewerk über 10k (ablösbar durch eine vom AN zu zahlende Bankgarantie auf Gewährleistungsdauer). ||
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Schlag ihm was vor. Vlt nicht gleich auf die harte Tour. Gibt vlt noch ein Einsehen und ihr könnt euch einigen. |
Ich versteh dich voll und ganz. Leider kommt das im Zuge des Hausbaus oft genug vor und da gehn sich sogar Fernsehserien aus ;). Im Nachhinein ist meist schwer noch was zu holen wenn der Vertragspartner auf Durchzug stellt. Über Rechtswege dies abklären ist auch so ne Sache...
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Vorsicht - das kann eine Klage gegen dich nach sich ziehen die sich auch gewaschen hat! Und aussichtslos ist eine solche Klage auch nicht (habe schon von zumindest einer solchen gewonnenen gelesen).
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@sir-rws:
Finde ich dann aber spannend wie er beweisen will dass ich der verfasser war :) Ich werde natürlich bei der wahrheit bleiben und einfach tatsachen reinschreiben die wirklich während der bauzeit passiert sind. Wenn man das liest, glaubt man das drehbuch dazu stammt aus hollywood... oder pfusch am bau.... ^^ |
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a) die IP des Kommentarverfassers ausheben lassen und/oder b) aufgrund der Schilderung auch so nachweisen können dass es eure "Geschichte" ist. Nochmals: Es ist schon vorgekommen dass "anonyme" Beiträge/Postings zivilrechtlich verfolgt wurden (das passiert nämlich nicht nur wenn etwas gegen das StGB verstößt). |
Wenn er dadurch eine Geschäftsschädigung nachweisen kann, könnte er
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Waren die nicht Professionisten angemeldet? Wenn nicht, dann kommst du ihm damit vielleicht in irgend einer Weise an. |
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ich hatte auch ein Schlitzohr als Installateur, er hat jeden Mängel (und davon waren zwei A4 Seiten voll) nachgebessert und daher am Ende auch seine Kohle erhalten. Der Betrag war aber ein fix-fertig Angebot lt. Leistungsverzeichnis und daher hatte er auch keine andere Wahl, sonst würde er Abzüge in Kauf nehmen müssen. Am Ende haben wir einpaar seiner Schönheitsfehler gegen meine "Erweiterungen" (die mir so währenddessen einfielen) gerechnet und kamen erstaunlicherweise auf glatte 0,-.
Das machte Spass. Der Elektriker (gleiche Voraussetzungen) hat aber gern zusätzlich die Hand aufgehalten ohne Rücksicht auf den Mist den seine Jungs gebaut haben... das ging nicht gut aus, wir haben die Kurzehe abgebrochen. |
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Mängelliste schicken, du musst erst zahlen wenn seine mängel behoben sind. Solange mängel da sind gilt seine arbeit als nicht beendet. Materialkosten würd ich zahlen und arbeitszeit einbehalten. Er hat keine chance, wenn du bezahlst bist der dumme. Bei uns hat bei manchen gewerken nur diese methode funktioniert. Der dachdecker bekommt nächste woche nach einem jahr sein geld. War heute erst da zum ausbessern. |
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du bist jetzt noch auf der besseren seite. er hat seine arbeit (wenn auch schlecht) geleistet und will nun geld sehen. also wie fuzman schon geschrieben hat: mängelliste, und optische mängel sind auch mängel (nur schwerer in der nachweisbarkeit) schicken und erst zahlen wenn die mängel behoben sind. zusätzlich deinen bekannten ersuchen die installation zu überprüfen und zu testen um weitere mängel zu erkennen. wenn du mal überwiesen hast, ist es weit schwieriger deine forderungen durchzusetzen. lass dich von drohungen und anwaltsbriefen (die werden wahrscheinlich bald kommen) nicht unter druck setzen. grundlage für die bezahlung muss eine mängelfreie übernahme des gewerkes sein. ABER: streiten hilft nicht. seine seite muss man auch verstehen. er muss leute zahlen, material kaufen und will möglichst schnell damit verdienen....und da ist der gemeinsame nenner. auch du willst den deal schnellst möglich abschließen. der unterschied ist nur, dass jeder eine unterschiedliche auffassung von "abgeschlossen" hat. zeig ihm verständnis und die bereitschaft zu zahlen, aber bleib (erstmal) unnachgibig bei den mängeln. für die leistungen deines bekannten kannst du keinen abschlag verlangen. aber, da es notmaßnahmen aufgrund des baufortschrittes waren kannst du versuchen das als einen pluspunkt für dich zu verkaufen: "du hast ihm halt geholfen". kann aber auch schief gehen weil es niemand gerne sieht wenn ein anderer ins gewerk pfuscht. was würde ich machen: emotionen raus nehmen, die bisherigen probleme und scherereien audblenden, nur auf die bestehenden mängel hinweisen und deren behebung weiterhin einfordern. wenn er diese behebt bekommt er sein geld. streitfragen mit dem vertrag/KV/mails/mündlichen absprachen klären. gibt es grauzonen, beginnt das handeln. beim bauen geht es um viel zeit, stress, zank und geld. bei jedem gewerk kann es auffassungsschwierigkeiten geben. vieles kann trotz normen und anderer regelwerke unterschiedlich verstanden werden. hat man es nicht exakt definiert, muss man sich einfach zusammenstreiten. bei manchen AN ist das schwieriger, bei manchen leichter. BTW: in keiner norm steht wofür ein facharbeiter berechtig ist oder nicht! die norm beschreibt nur ausführungen. wenn er den auftrag zur komplettierung hat, soll er auch die lächerliche silikonfuge ziehen... er kann dir auch sagen in welcher norm das steht, das würde ich auch gerne wissen. |
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Hallo boumeester, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: schwere Installateurprobleme |
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mir war echt nicht bewusst dass fürs Silikonieren eine bestimmte Gewerbeberechtigung vorgeschrieben ist... ||
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solange nicht alles behoben ist - nicht zahlen - sofern es sich um richtige mängel handelt.
ansonsten: er muss ja im rahmen des kostenvoranschlags geblieben sein, sonst hätte er dich informieren müssen. haftrücklass wirst pech haben, weil nicht vereinbart. ansonsten halt dich an den rat von bau2014. emotionen raus und das ganze sachlich klären. |
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@BAU2014:
vielen Dank für deine Hilfe! Wichtig: kann ich auf diese Mängelliste auch folgende Sachen setzen: -2 WCs wurden nicht einsilikoniert (lt. Installateur ist er selber nicht dafür zuständig) (ja wer denn dann?? ich selber kann das nicht optisch zufriedenstellend!!) -Badewannenarmatur und Ablauf sind nicht in der Flucht sondern 5 cm verschoben (wenn er keinen Kompromiss zeigt, kann ich ihm dann das Geld für die komplette Badewanne verweigern?) -der Gully im Technikraum stinkt ununterbrochen bestialisch, obwohl er angeblich einen Geruchsverschluss hat -bei der Heißwasserzufuhr in der Duscharmatur gibts Brandblasengefahr wenn alle Mängel behoben wurden, kann ich mir dann rechtlich eigentlich trotzdem die 3% Skonto abziehen?? |
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Du müsstest jetzt alles zahlen das mängelfrei ist (inkl. 3% Skonto - sofern dieser vorab vereinbart war), für di eRestzahlung beginnt die Skontofrist erst mit mängelfreier Übergabe zu laufen. Wobei - strenggenommen darfst dir nur soviel einbehalten wie die Mängelbehebung ausmachen würde und nicht z.B. den Gesamtpreis der Badewanne. ||
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Geld Geld Geld Geld gehts dir eigentlich um was anderes auch noch?
Ich habe schön langsam das Gefühl du gehst bei jedem Gewerk auf Flohsuche um dir noch ein paar Cent ein zu sparen. Alles billigst und möglichst im Pfusch machen lassen und anschließend jammern. Qualität kostet nun mal seinen Preis! na dann seh zu das du ihn Feucht hältst, dann hört das stinken auch auf. Weiß Man(n) eigentlich, wenn so ein Gully austrocknet das er zu stinken beginnt. |
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Aus welcher Gegend kommt dein Installateur?
Meiner hat genauso gepfuscht. Meiner stammt aus 5261. |
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Unser Duschabfluss hat auch gestunken wie Sau - bis dem 3. Installateur dann aufgefallen ist dass die Kollegen vergessen hatten einen Teil einzubauen und somit gabs keinen Siphon... |
hilfreich ist dein Kommentar aber ned.