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Ich verstehe schon was bautech meint. Aber der Unterschied der im Punkt 5 des §2 vorkommt ist "im Freien". §1 verbietet das Betreten von öffentlichen Orten - §2 Punkt 5 erlaubt aber das Betreten von öffentlichen Orten im Freien - somit wäre das aus meiner Sicht sinnvoll erklärt - ohne dass sich die Punkte widersprechen |
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Jawohl. Man darf auch mit dem Hund raus, ohne das zusätzlich 1-4 zutrifft. |
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Leider doch nicht ganz richtig. Es geht nicht ums Freie, da geht's ums Alleine oder mit Personen im gemeinsamen Haushalt (keine Freunde oder Kollegen) und eben keine öffis. Zur Arbeit darf man auch mit Kollegen oder den öffis, sofern der Abstand....... |
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Gut erkannt, Sherlock... sehe ich jetzt auch mit anderen Augen. Ich glaub, es geht um beides einerseits muß es im Freien sein (sonst könntest zum Wirten auch wieder gehen...), andererseits dürfte hier im Familienverband eine Ausnahme vorherrschen - vermutlich, um die Verzweiflungstaten (und das mein ich jetzt absolut ernst) möglichst zu minimieren... Das mit den Öffis steht wieder im §7, die darfst bei den eindeutig defininerten Maßnahmen ausm §2 verwenden, sonst generell nicht... Aber danke für die Gedächtnisstütze, das bedeutet du darfst zu Fuß auf die Baustelle gehen. Hoffentlich ists nicht zu weit weg |
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Nö nö, das Betretungsverbot für Verkaufsflächen, Lokale usw steht in einer eigenen Verordnung. Ist aber hier nicht weiter relevant. Wie kommst jetzt darauf? Man darf auch mit dem Auto oder Fahrrad und sogar mit der Kutsche oder sonst was fahren. |
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Ihr veräufts euch jetzt in was, was ganz weit weg ist vom Ursprung des Threads, sorry for that ;) |
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Das sehe ich nicht so. Hier geht's ums Verschieben, bzw für Mitleser auch indirekt um die Einstellung von Eigenleistungen auf Baustellen. Keiner soll seine Entscheidung aufgrund falscher Informationen später bereuen. Daher bin ich bemüht, die gesetzliche Lage klarzustellen. Ob man mir glaubt ist mir eigentlich egal. Vielleicht konnte ich bei dem Einen oder Anderen genügend Zweifel erwecken, und der fragt noch sonst wo. Ganz schlimm finde ich wenn jemand jetzt Zeit und Lust hätte, aber nix macht, weil er denkt er darf nicht zur Baustelle mit dem Auto fahren, oder gar die Baustelle betreten. Außerdem weiß keiner, was im Herbst oder nächstes Frühjahr einen Häuslbauer erwartet. Und jetzt gebe ich Ruhe und wünsche noch eine gute Nacht. |
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Bei uns trägt niemand Mundschutz. Manche Gewerke legen wert darauf, Abstand zu anderen zu halten. Wir erbringen keine Eigenleistung, dürften wohl aber. |
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Unsere Baustelle geht auch sehr gut voran. Wir hatten nur ganz zu Beginn der Maßnahmen ein paar Tage keine Arbeiter. Aber Beton, Ziegel, etc wird alles problemlos geliefert. Ich denke die großen Baustoffhändler sind alle froh wenn die Gewerbekunden noch Umsatz bringen. Wegen Schutzausrüstung macht jeder Arbeiter wie er meint, der eine trägt Mundschutz, der andere eine Schimaske die übern Mund geht, der dritte wieder nur Handschuhe. Naja sie sind im freien und da geht Abstandhalten leichter. Aber klar wenn was gemeinsam getragen wird unterschreiten sie auch den 1m. Aber wo kein Kläger.... |
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Danke für die zahlreichen Antworten, links und Einschätzungen. Wir werden nach detaillierter Rücksprache mit dem Bauträger jetzt die Baustelle Mitte Mai beginnen. Ich sehe jetzt nicht das grösse Risiko dabei, Materialien sind alle vorhanden - die Baumärkte haben auch wieder geöffnet. Die Baufirma hat sowieso die ganze Zeit durchgearbeitet und ich denke die können die Situation relativ gut einschätzen. |
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Gibt es mittlerweile schon mehr Erfahrungen, ob Bauherrenmithilfe geduldet wird, wenn der Mindestabstand eingehalten bzw Mund/Nasenschutz verwendet wird? |
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Was heißt dulden? Und von wem? Gesetzlich spricht nichts dagegen, solange die Schutzvorschriften (Mindestabstand, etc.) eingehalten werden. https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/bauarbeiten-und-covid-19-illustriert.pdf |
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Also wir haben nun Klarheit - die Baufirmen in unserer Umgebung erlauben derzeit leider keine Bauherrenmithilfe. Grundlage ist die von ap99 verlinkte Stellungnahme der WKO. |
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Mittlerweile sollte schon jeder wissen, dass es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt. |
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Im Prinzip ist egal, aus welchen Gründen die Baufirmen es nicht zulassen. Sich dabei auf eine Richtlinie der WKO zu beziehen macht es natürlich einfacher ("Von uns aus ja gerne, aber leider dürfen wir nicht") für die Baufirmen bzw. werden sich die Baufirmen immer an die Empfehlung der WKO halten, wenn sie sich nicht sicher sind. Niemand will hier was riskieren. Dass die Stellungnahme der WKO die Verordnung (bewusst?) falsch interpretiert (Ausnahme 5 wird da nur als "spazieren gehen" interpretiert, obwohl davon nirgends was steht) ist eine andere Sache. |
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Inzwischen hat auch das Gesundheitsministerium die Angstmacherei offiziell widerrufen: https://orf.at/stories/3163467/ Es war immer schon erlaubt den öffentlichen Raum ohne Angabe von irgendwelchen Gründen zu betreten, solange man dies alleine oder mit dem nötigen Sicherheitsabstand tut (so wies halt auch ganz klar in der Verordnung steht). Ob Spazieren oder nicht hat keine Relevanz. Die Argumentation der WKO, dass Bauherrenmithilfe nicht erlaubt ist weil der Weg zur Baustelle im Sinne der COVID-19 Maßnahmen verboten wäre ist vollkommener Schwachsinn. Unter sowas trauen sich der Geschäftsführer der WKO sowie ein Rechtsreferent, der offensichtlich Gesetze und Verordnungen nicht sinnergreifend lesen kann, ihre Unterschrift zu setzen. |
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Hi zusammen, hat aktuell noch jemand Probleme mit der Baufirma bzgl Mithilfe? Wir starten Ende Mai mit dem Rohbau und sind uns nicht sicher ob wir verschieben müssen... unsere Baufirma sagt (Stand letzte Woche) aktuell ist keine Mithilfe erlaubt aber sie hoffen das sich noch was tut bis Ende Mai... Lg Bienchen |
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NImm einfach eine Kiste Bier mit. Ich habe noch nie gehört, dass jemande der Bir bringt von einer Baustelle verjagt wird |
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Wie jetzt schon mehrfach geschrieben, gibt es dazu keine rechtliche Grundlage. Wurde ja mittlerweile auch schon vom Gesundheitsministerium klargestellt (siehe Link von philmo), dass die Verordnung sich nur auf öffentliche Orte bezogen hat. Somit ist auch diese eigenartige Auslegung der WKO hinfällig, dass man ja nicht zur Baustelle kommen kann als Privatperson. Wenn also die Baufirma sagt, es sei rechtlich verboten, ist das falsch. Bzw. wird es schwierig etwas bis Ende Mai wieder zu erlauben, was gar nicht verboten ist Aber wie ich oben auch schon geschrieben habe: wenn es die Baufirma aus anderen Gründen nicht zulässt - z.B. weil sie ihre Arbeiter besonders schützen möchte, was ja aboslut verständlich wäre - ist das eine andere Sache. |
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Wir beginnen nächste Woche und Bauherren Mithilfe ist kein Problem (unter den notwendigen Vorkehrungen). Habe auch überlegt zu verschieben (daher diesen Threads eröffnet ) aber wir ziehen das jetzt durch. Wenn verschieben dann macht es meiner Meinung nur Sinn es gleich auf nächstes Jahr zu schieben . Denke nämlich nicht das die Lage in 3-4 Monaten besser wird, im Gegenteil... |
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Ok Danke für die Info - haben mittlerweile auch das GO von unserer Baufirma erhalten ;) Gottseidank!! |