« Finanzierung  |

Vorgehensweise Nachverhandlung 1 Jahr nach abgeschl. Finanzierung

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  austriansales
  •   Gold-Award
27.5. - 5.7.2020
28 Antworten | 6 Autoren 28
28
Hallo,

folgende Ausgangssituation:
Wir haben 08/2019 einen Kreditvertrag abgeschlossen
250.000 € Bankkredit BA, 30 Jahre Laufzeit 1,875 % auf 15 Jahre fix, danach 1 % Aufschlag 3ME
55.000 WBF OÖ (20 Jahre fix 1 %)

1 Jahr nach Finanzierungsabschluss haben wir 180.000 der 250.000 Euro abgerufen, WBF wurde zur Gänze abgerufen. D.h. wir können aktuell noch 70.000 Euro abrufen. 

Nachdem wir uns mehr selbst gemacht haben als ursprünglich geplant und teilweise doch günstigere Alternativen verwendet haben denken wir daran 40.000 Euro weniger vom Kredit abzurufen. Damit könnten wir die monatliche Rate reduzieren und die Differenz auf die ursprüngliche Kreditrate jährlich Sondertilgen.
Wir haben 1 % Pönale auf das Nichtabrufen des Kreditbetrags. Die gesamte Auszahlung des Betrags stünde im August an, ich möchte aber vorher noch mit der Bank sprechen.

Dazumal waren die Konditionen und unsere Ausgangssituation grundsätzlich sehr gut. Die Situation am Zinsmarkt hat sich ja doch etwas verändert und aktuell gibt es echt gute Kondis.

Meine eigentliche Frage:
Soll ich jetzt 
a) die Bank nach dem Abrufen der restlichen 30.000 Euro auf bessere Kondis fragen, da die Chance groß ist das ich bessere Kondis bekomme?
b) werden aktuelle Lohnzettel/Einkommensnachweise in Fall a) eingefordert?

Ad b) wäre natürlich super wenn das nicht der Fall wäre ;) Die Einkommenssituation hat sich am Papier leider verschlechtert, da wir beide den Job gewechselt haben und finanziell aufgrund von Einstieg in öffentlichen Dienst einiges reduzieren mussten.

Danke an die Experten.

  •  Larry
4.7.2020  (#21)

zitat..
LiConsult schrieb: Dennoch werden die Kredite regulatorisch durch Softrating, ICAAP, Notenbankprüfungen, etc. einer laufenden Bewertung unterzogen ohne jedoch kundenseitige  "News" zu haben.

Danke für deine ausführlichen Erklärungen, eine Verständnis Frage habe ich, was genau bedeutet diese Bewertungen und Ohne Kundenseitie News? Heisst das die Bank vom Kunden keine aktuellen News wie AG, Einkommen etc. hat? 

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.7.2020  (#22)
Ja - genau das heisst es. Wenn die Gehaltskonten nicht bei der kreditgewährenden Bank geführt werden, sondern nur das Kreditkonto, dann gibt es keine Information für die Bank.
Deswegen wollen manche Banken dem potentiellen Kreditnehmer auch die Führung des Gehaltskontos "schmackhaft" machen, entweder als Kreditauflage oder durch bessere Konditionengestaltung im Falle eines Kontowechsels.
Es gibt aber auch Banken, denen das Girokonto "egal" ist und die rein mit dem Kreditverhältnis ihr Auslangen haben.

Mit Bewertung meine ich den Wert der Besicherung - das ist i.d.R. das finanzierte Objekt. Wenn dieses so stark an Wert verlieren sollte, dass die besicherungsseitige Deckung des offenen Kreditsaldos nicht mehr gewährleistet ist, dann hat die Bank (eigentlich der Kunde) ein Problem.
Hier wird die Bank entweder auf einen Eigenmitteleinschuss bestehen und/oder auf eine adäquate Ersatzbesicherung, damit wieder alles passt.

1
  •  Larry
4.7.2020  (#23)

zitat..
LiConsult schrieb: Es gibt aber auch Banken, denen das Girokonto "egal" ist und die rein mit dem Kreditverhältnis ihr Auslangen haben.

Ja, so wie die BA, denen ist das Girokonto egal. emoji Aber dafür sind die Auflagen im Bezug auf Sicherheiten eine ganze Latte, wie zb. Blankowechsel, Ablebensversicherung, Gehaltsverpfändung.

Blöde Frage, aber kann man über Sicherheiten wie zb. Blankowechsel oder Lohnverpfändung "neu verhandeln" bei einem "laufenden" Kredit (1% pönale, ich weiß emoji ), wenn man zb. 178 tsd EUR Eigenmittel einbringt und danach nur noch 100tsd EUR offen hat?

zitat..
LiConsult schrieb: Mit Bewertung meine ich den Wert der Besicherung - das ist i.d.R. das finanzierte Objekt. Wenn dieses so stark an Wert verlieren sollte, dass die besicherungsseitige Deckung des offenen Kreditsaldos nicht mehr gewährleistet ist, dann hat die Bank (eigentlich der Kunde) ein Problem.
Hier wird die Bank entweder auf einen Eigenmitteleinschuss bestehen und/oder auf eine adäquate Ersatzbesicherung, damit wieder alles passt.

Ah ok hab ich verstanden, vielen Dank fürs erklären emoji


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Larry, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.7.2020  (#24)

zitat..
Larry schrieb: Blöde Frage, aber kann man über Sicherheiten wie zb. Blankowechsel oder Lohnverpfändung "neu verhandeln" bei einem "laufenden" Kredit (1% pönale, ich weiß ), wenn man zb. 178 tsd EUR Eigenmittel einbringt und danach nur noch 100tsd EUR offen hat?

Beim Blankowechsel und der Gehaltsverpfändung sehe ich wenig Chancen, da diese Sicherheiten unabhängig der Kredithöhe bankseitig verlangt werden (wurden). Aber eines ist auch klar: probieren geht über studieren - fragen kostet nichts.

Fraglich ist allerdings, ob es sinnvoll ist, einen derart "merkbaren" Eigenmitteleinschuss einzusetzen, nur um eine stille Bezugsverpfändung und einen Blankowechsel wegverhandeln zu wollen.


1
  •  Larry
4.7.2020  (#25)

zitat..
LiConsult schrieb: Beim Blankowechsel und der Gehaltsverpfändung sehe ich wenig Chancen, da diese Sicherheiten unabhängig der Kredithöhe bankseitig verlangt werden (wurden). Aber eines ist auch klar: probieren geht über studieren - fragen kostet nichts.

Werd ich auf alle fälle machen emoji

zitat..
LiConsult schrieb: Fraglich ist allerdings, ob es sinnvoll ist, einen derart "merkbaren" Eigenmitteleinschuss einzusetzen, nur um eine stille Bezugsverpfändung und einen Blankowechsel wegverhandeln zu wollen.

das wäre in erster Linie geplant, um die Laufzeit spürbar zu reduzieren und zugedessen über die Sicherheiten neu zu verhandeln.


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.7.2020  (#26)
👍

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
5.7.2020  (#27)
Grundsätzlich heißt, eigentlich JA. Aber die Bank wird dir bei Verschweigen des AG-Wechsels ABER pünktlicher Ratenzahlung den Kredit vermutlich nicht fällig stellen.

Blankowechsel hat die BA seit einem Zeiterl gar nicht mehr als Auflage. Ebenso die Gehaltskontoverlegung.
Stille Gehaltsverpfändung JA, Betonung auf still. Erst bei Nichtbedienung der Raten wird der AG informiert.
Risikoversicherung manchmal, wenn es knapp bei der Bewertung hergeht und/oder es sich ein Kreditnehmer allein nicht leisten kann.

lg


1
  •  Larry
5.7.2020  (#28)
Vielen lieben Dank LiConsult und  Speeeedcat emoji wie immer für eure ausführlichen Rückmeldungen, eine wahre Bereicherung!

lg Larry

1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Welche Bank bietet derzeit die besten Konditionen