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Ich vermute dass dem so sein wird, also dass es ein Problem ist. |
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Benötigt man den Netzzugangsvertrag bereits für die PV oder reicht der für das Haus selbst? Also die Zählpunktnummer? |
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Für die Einspeisung hast du eine eigene Zählpunktnummer |
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okay dann sollte ich bei der EVN beantragen dass dies auf die GesbR umgeschrieben wird - reicht aber bis nächste Woche nehm ich an oder ändert sich dann die Zählpunktnummer? :/ |
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Lt. der Info die ich damals erhalten habe, ändert sich die Zählpunktnummer nicht. Zumindest beim Verbund muss man aber einen neuen Vertrag, zu deutlich schlechteren Konditionen, abschließen. Die Frage ist, ob du beim Förderantrag Dokumente vorlegen kannst die nicht dem Förderwerber entsprechen bzw. wie lange das ganze bei der EVN dauert. Vielleicht kann man die aber auch nachreichen. |
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Doch. Man hat eine komplett andere Zählpunktnummer beim Bezug und beim Einspeisen. Sieht man auch im Portal. Die Förderung kann gar nicht gestellt werden mit einer Zählpunktnummer v. Bezug (hatte ich vor einigen Monaten versucht = abgelehnt 🤣). |
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...das hast du falsch verstanden - dass man eine Zählpunktnummer fürs Einspeisen benötigt ist uns natürlich klar - es ist darum gegangen wenn man die Zählpunktnummer vom selben Standort auf einen anderen Namen umschreiben lässt ob sich diese dann ändert. |
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Genau darauf bezog sich meine Antwort. Die Info die ich damals erhalten hab, war dass der Wechsel der Person bzw. Gesellschaft egal ist, die Zählerpunktnummer ändert sich nicht. Weder beim Bezug noch fürs Einspeisen. |
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Hallo, vielleicht eine blöde Frage aber ich werde nicht ganz schlau bezüglich dieser Förderung. Kann zusätzlich zur Förderung der Ömag von der eigenen Gemeinde eine Förderung beziehen oder würde sich die Förderung von der Ömag um den Förderbetrag der Gemeinde verringern? |
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würde meinen die Förderungen können kombiniert werden (siehe https://www.oem-ag.at/de/foerderung/) Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): Für den Ausbau von PV-Anlagen und Stromspeichern stehen 2022 insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung – damit ist das Budget so hoch wie nie zuvor. Die Förderung durch das EAG bietet folgende Vorteile: • höhere Fördersätze • PV- Anlagen bis 1 MWp werden gefördert • innovative PV-Anlagen erhalten einen Bonus • Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen können kombiniert werden • 4 Einreichtermine Würde mich auch für die Förderung in Niederösterreich interessieren (https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/WBF-Eigenheim_10-19.html) |
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Frage zum Förderantrag habe Ticket gezogen am 18.10.22 - mache jetzt Förderantrag (Erweiterung) fertig. Habe bis dato nur die Netz Zugangszusage der ursprünglichen PV Anlage. Der Antrag auf Erweiterung ist vom Elektrotechniker eingebracht worden aber noch nicht da - soll ich mit der vorhandenen Netzzugangszusage absenden ? Wie lange habe ich nach dem Förderantrag zeit zur Realisierung ? 4 Monate ?? Danke für die Infos |
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Kannst Du zur Not verwenden, weil der Einspeisezählpunkt ändert sich nicht. Aber ÖMAG könnt den "neuen" NZB fordern - aber zum Zeit strecken könnt man eventuell den alten verwenden um nicht das Ticket zu verlieren hab ich gehört 😏 6 Monate + einmalige Verlängerung |
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Danke ! So hab ich es gemacht. Kann ich beim abgesandten Förderantrag bei Vorliegen der neuen NZB diese selbst dazuscannen - ich glaube ich kann nichts mehr ändern ? Ab wann kann ich bei der ÖMAG um Erweiterung meines Marktpreis Einspeisevertrags ansuchen ? Erst nach Inbetriebnahme der neuen Anlage ? |
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Was liegt des pickt (Abgesendet = Eingereicht) Aber sollte der NZB nicht passen wirst Du per Email kontaktiert , hast dann hoffentlich schon den richtigen, und kannst den auf Knopfdruck nachsenden mit der Info "Es tud mir soooooo Leid, in der aktuellen Hektik hab ich fen falschen hochgeladen + Trauriges Gesicht per Email uebermitteln" Dann hast du Zeit ueberbrueckt und verlierst nicht sofort das ergatterte Ticket Hab gehoert dass das einige Wiffzacke da draussen so machen 😉 |
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Nach Ticketziehung und vervollstädigen des Antrags....wie lange dauert es da bis man Gewissheit hat bzgl. Zu- oder Absage? Denke ich war mit etwa 7 Minuten (techn. Probleme) deutlich zu langsam (Kat. A)? |
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nochmal eine Frage (Erweiterung): Modulspitzenleistung bisher ist eh klar. Kollektor-Fläche und Nennleistung WR WR [Wechselrichter] bezieht sich dann aber wieder auf die neue Anlage, oder? lg |
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alle 91 Seiten durch... 🤯 Hier wurde das Thema mal angesprochen: ich werde auch nur den neuen WR WR [Wechselrichter] und die neue Kollektorfläche angeben (erscheint mir auch logischer) https://www.energiesparhaus.at/forum-eag-foerderung-basics/67217_66#661945 lg |
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Jetzt stelle ich hier meine Frage aus einem anderen Thema nochmal. Da passt es sicher besser rein: Zwei Punkte sind mir unklar bei der PV+Speicher Investitionsförderung. Es gibt ja die Grenze von max. 30% Förderquote: 1) Werden hier Netto- oder Bruttokosten herangezogen? 2) Wird die Förderquote für PV und Speicher getrennt voneinander berechnet oder werden die Kosten und die Förderung für beides zusammengerechnet? Hintergrund: Aufgrund von viel Eigenleistung und einigen Rechnungen, die ich nicht einreichen kann (werden nicht auf mich direkt sondern auf meinen Arbeitgeber ausgestellt sein) wird es bei der PV alleine etwas knapp. Im Paket mit Speicher ist es aber kein Problem. Danke |
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1) kommt auf deine Rechtsform an. privat oder kleinunternehmer, Brutto. Wenn Verzicht Kleinunternehmer oder Unternehmen, Netto 2) das kannst als 2 komplett eigenständige Abrechnungen betrachen. Musst geschickt aufteilen, damit jeweils die 30% geknackt werden. |
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ich muss gestehen, die brutto Aussage freut aber wundert mich. Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass sich die Förderhöhe nur auf den Nettobetrag berechnet... aber ich weiß, du hast dich damit schon viel mehr beschäftigt. von daher: danke dafür! |
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So jetzt habe ich noch eine Frage zum geplanten Umsetzungszeitraum, welchen man bei der Ticketvervollständigung angeben muss. Auf der Homepage heißt es: Der Fördernehmer ist verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Ende der Frist für die Inbetriebnahme die von ihm erstellte Abrechnung des Vorhabens mit allen zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Diese Frist kann einmal um bis zu sechs Monate verlängert werden. Bei mir fangt es Anfang November mit der Belieferung an (Module). Der WR WR [Wechselrichter]/Speicher kommt aber dann erst frühestens im April. Das ist aber auch nicht sicher. Vielleicht wird es sogar Mitte des Jahres. Wer weiß??? Was soll ich jetzt als Umsetzungszeitraum angeben? Die Frist für IBN ist ja 6 Monate. Muss ich jetzt 6 Monage (also 11.2022 bis 05.2023) angeben und dann bei Bedarf verlängern? Oder kann man gleich etwas länger angeben und dann wenns gut läuft früher fertigmelden? Danke |
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