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Entwurfsplan Haus Hanglange

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  •  Gemeinderat
18.9.2020 - 17.11.2024
3.436 Antworten | 123 Autoren 3436
212
3648
Nach langem Warten auf eine positive Umwidmung, haben wir nun einen ersten Entwurfsplan erstellt. 
Was meint ihr dazu? 


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#2161)
Ja die so genannten "Ruhesuchenden". 

Mich kotzt das als Anrainer schon sehr an, jetzt nicht wegen meines Falles per se - bin ja nicht alleine auf der Welt - aber das war immer schon so, dass der Ortskern wichtig ist, die Touristen, die Gastro und die Events - aber die eigentlich das ganze Jahr und mit ihren Beiträgen alles zahlenden Anrainer sind dann rundherum benachteiligt.

Wir haben mehrere Teilbebauungspläne, für mich gilt Gott sei Dank sowieso nur der allgemeine, aber bereits ein paar hundert Meter weiter im Norden gibts das Thema Bausperre nicht mehr, weil das dann kein Kurgebiet mehr ist (wie bei mir) sondern Dorfgebiet / Ödland.

Ich bin auch bei @Msgruber - genau das hatte ich auch nicht verstanden.

Die (sehr nette!) Bedienstete bei der Gemeinde sagte dann eben auch, dass es grundsätzlich kein Thema sei, SOLANGE das niemand anzeigt. Denn dann müssen sie dem nachgehen. 

Sie meinte zwar noch anmerkend, dass vielleicht ja mal jemand was schneiden (Platte) müsse oder Hochschränke montiert (Bohren) werden müssen aber summa summarum heißt es nichts anderes als:

Zeigt es wer an (Spaziergänger, der "zufällig" vorbei geht - ihr wisst was ich meine), dann hast du den Ärger schon parat. 

Deine Annahme ist somit aber leider richtig - es darf nichts gemacht werden, das Lärm macht, der wahrnehmbar ist. 

Ich kann ja niemandem untersagen, sich nicht direkt auf die Grundgrenze zu stellen und eine Aufnahme zu machen oder "genauer hinzuhören". 

Ein befreundeter Jurist meinte zwar, dass er nicht glaubt, dass sowas im Falle des Falles vor Gericht standhält, aber den ganzen Ärger zu haben in einer Phase, wo ich eh schon genug "Mühsal" durch Verzögerungen, Nachlaufen (!) und Fristenläufe habe, will man halt auch nicht - und wie gesagt: es gilt MEIN Baubescheid, in dem das drin steht:

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Es ist auch meine Gemeinde beispielsweise eine, die zum Bauzwang auch eine Kaution je gewidmeten m2 Baugrund einhebt, der verfällt, wenn nicht binnen einer bestimmten Frist der Bau abgeschlossen ist. 

Bei mir sind das 20 EUR je m2 Bauland - also 10.740 EUR - die mir fehlen und die ich am Ende dann wieder "abholen" darf. 

Mittlerweile sind die Sätze was ich weiß sogar gestiegen (kommt auch darauf an, wo man im Ortsgebiet baut).

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
18.5.2023  (#2162)
Normal ist was anderes. Dürft ihr im Sommer Rasenmähen? Oder stresst das die Ruhesuchenden auch?

Außerdem: wer bitte kommt auf die Idee das im Urlaub anzuzeigen? Aber vermutlich kann man so einem Nachbarn leicht eins auswischen...

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#2163)
Ja da gilt ja die Lärmschutzverordnung (für benzinbetriebene...)

Siehe hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/leben_in_der_gemeinde/3/Seite.3120209.html#Rasenm%C3%A4hen

Aber wie gesagt.
Die allgemeine Lärmschutzverordnung ist das Eine und mein Baubescheid im Speziellen für das "bewilligungspflichtige Bauvorhaben" ist "extra" zu betrachten. 

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
18.5.2023  (#2164)
Und wie hoch wäre die Verwaltungsstrafe? 😅

Also grad bei Küche oder ähnlichem im Innenraum würd ich da mal gepflegt drauf....

Aber wenns sowieso nicht früher kein könnts machts ja eh kein Unterschied.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#2165)
Gute Frage. Laut RIS wohl irgendwas bis 700 Euro, aber wer weiß was da noch dann dazukommen würde.

Im Endeffekt denke ich eh nicht, dass es wegen eines Lärms problematisch wäre, sondern, dass eben jemand nur auf so eine Gelegenheit wartet. Wir haben leider in der Umgebung solche Menschen...

Können schon, aber wenn es nicht eher rundherum fertig wird, will ichs einfach nicht mehr erzwingen. 
Es wird halt fertig, wann es fertig ist. 
Will mich da auch nicht mehr mit einzelnen Gewerken ärgern und mit den Abläufen des GU schon gar nicht.

Denn ohne meine eindringliche Info über die Bausperre - mehrmals - hätte man wohl nicht mal die Terrasse bestellt, was erst jetzt passiert ist.
Wie gesagt, man arrangiert sich eh und ganz am Ende gibts dann ein Resultat (für alle Beteiligten).  


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#2166)
Jedes Mal wenn ein Loch gebohrt oder eine Platte zurechtgesägt werden muss den Rasenmäher starten - du brauchst ja auch Pausen.
Wenns aber eh so ist die Trocknungszeit nutzen: KEINE Sockelleisten legen und keine Silikonfugen zwischen Wand und Boden ziehen (lassen). Dann hat der Estrich 3 Monate lönger Zeit sich zu setzen und die Gefahr von gerissenen Silikonfugen und Spalten zwischen Sesselleisten und Boden verringert sich

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
18.5.2023  (#2167)

zitat..
Gemeinderat schrieb: und wie gesagt: es gilt MEIN Baubescheid, in dem das drin steht:

Der Baubescheid hat mit der Küche aber überhaupt nix zu tun, genau so wenig, wie mit dem Fernseher, einem Schlafzimmerschrank oder dem Rasenmäher ...

Aus dieser Passage abzuleiten, dass man keine Küche aufstellen darf, find ich ja mehr als abenteuerlich  ...


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#2168)
Genau aufgrund dieses Gedankens habe das Bauamt angerufen und mir wurde erklärt, worum es dabei geht.

Da ich nicht sicherstellen kann, dass nicht doch mal jemand bohrt, schrämmt oder auf andere Weise einen im Außenbereich wahrnehmbaren Lärm verursacht, werde ich das Risiko ganz sicher nicht tragen.

Es ist JEDE Bautätigkeit untersagt und unter Bautätigkeit fällt alles, was im Zusammenhang mit meinem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben zu tun hat.
Die Erholung der ruhesuchenden Gesellschaft ist eben wichtiger in dieser Zeit als mein Recht auf Installation einer Küche - wobei wie gesagt ich weiß, dass es in meiner Straße / Umgebung leider Leute gibt, die nur darauf warten, dass sie hier "etwas tun können" - leider.


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
18.5.2023  (#2169)
Das Bauamt sichert sich damit nur ab damits später nicht heißt "ja, aber die haben gesagt" 

Rechtlich würde das wohl kaum standhalten, dass eine KüchenMONTAGE unter Bautätigkeit fällt. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
18.5.2023  (#2170)

zitat..
Muehl4tler schrieb:

Das Bauamt sichert sich damit nur ab damits später nicht heißt "ja, aber die haben gesagt" 

Rechtlich würde das wohl kaum standhalten, dass eine KüchenMONTAGE unter Bautätigkeit fällt.

Ja, das meinte mein befreundeter Jurist genauso. Aber dann müsste man alle Instanzen mal durchgehen und das wärs mir wegen eines Monats in dem ich sowieso nicht einziehen kann, nicht wert. 
Bin da also ganz bei euch... 

zitat..
heislplaner schrieb:

Jedes Mal wenn ein Loch gebohrt oder eine Platte zurechtgesägt werden muss den Rasenmäher starten - du brauchst ja auch Pausen.

Ja, danke - das wäre auch ehrlich gesagt mein Zugang um dem Ganzen gebührend "Rechnung" zu tragen. Kann schon passieren, dass ich außerhalb der Zeit dann in den kommenden Monaten mal die Kreissäge starte. Es braucht ja noch eine Schalung für ein Eingangspodest, das traue ich mir zu und die Mischmaschine meines Vaters ist schon uralt und macht so ein schönes, körniges Geräusch beim Drehen :D
 


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  •  precision
  •   Bronze-Award
23.5.2023  (#2171)
Da kann ich nur lachen.

So eine Regelung würde ich nicht ernst nehmen. Ich kenn das auch nur vom Hören-Sagen aus Kleingartenvereinen. Da gelten meist strengere Bestimmungen, weil es als Verein organisiert ist.

Niemand kann Bauarbeiten verbieten. Was sollte man dann bei akuten Sanierungen tun wenn Gefahr in Verzug ist Hangrutschung? Oder Ausfall der E-Leitung.

Was ist mit Schlagzeug üben? Das geht in die Persönlichkeitsrechte und ist auch zu bestimmten Zeiten zulässig.
Oder darf ein 3er BMW mit Remus nicht mehr fahren, obwohl er der STVO entspricht? 
Was ist mit dem Hobby-Modellbauer, der ein paar Leisten für seine Modelleisenbahn zusägt?
Dürfen Kinder in der Sandkiste eine Grube graben und dabei lachen, oder fällt das auch schon unter Bauarbeiten?

Wieviel dB sind bei euch in der Gemeinde erlaubt? Und sind die Geräte auch von zertifizierte Prüfstelle geeicht? Eine App am Handy wird dafür nicht ausreichen...
Da wird der Nachweis schon schwer.

Das man sich im Sinne des guten Zusammenlebens versucht Lärm möglichst zu vermeiden, das ist ja klar.
Ich mähe auch nur Rasen Mo-Sa untertags. Sonntag vermeide ich Lärm soweit möglich.

Touristen und Lärm ist ja lächerlich, wenn ich durch den Super-Touristenhotspot erster Bezirk in Wien gehe. Da gibt es an jeder Ecke Baustellen.

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  •  hartbau
  •   Bronze-Award
23.5.2023  (#2172)
@Gemeinderat ich dachte bei uns gibt es lächerliche Vorschriften, aber das ist doch reine Beschäftigungstherapie für Juristen.

Zum Thema Lärm: Bei der Küche sind schon Standardgeräusche angefallen. Die Steckdosenblenden wurden vor Ort ausgeschnitten, ebenso das Verbindungsstück zum Zentralstaubsauger -> Stichsäge, Kappsäge, Fräse + Staubsauger; Kästen sind mit Dübel an die Wand geschraubt -> Schlagbohrer. Im Sommer sind die Fenster offen und eine Bohrmaschine braucht man schnell mal. Egal was man zuhause angreift, irgendwo gibt es ein Geräusch. 

Wir mussten bei der abgehängten Decke ca. 100 Bügel in die Betondecke bohren. Waren Unter Zeitdruck und durch die Arbeit ging das leider nur zwischen 18-24Uhr. Nachbarn informiert, sehr umgänglich,  alles kein Problem "is halt so beim baun". Es hat sich doch jemand bei der Gemeinde beschwert. Ich wurde informiert, dass bei Wiederholung zu einer Prüfung der Baustelle nach 20Uhr (glaube ich) kommen kann und dann im schlimmsten Fall zu einer Verwaltungsstrafe.

Wie so oft bei Rechtssprech: Sehr viel Konjunktiv und sehr zahnlos. Aber vorsicht: Ich bin seit Baubeginn 2019 schon sehr Amtsmüde und werde irgendwann den Bogen zwangsläufig überspannen. 

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
24.5.2023  (#2173)

zitat..
precision schrieb:

Da kann ich nur lachen.

So eine Regelung würde ich nicht ernst nehmen. Ich kenn das auch nur vom Hören-Sagen aus Kleingartenvereinen. Da gelten meist strengere Bestimmungen, weil es als Verein organisiert ist.

Niemand kann Bauarbeiten verbieten. Was sollte man dann bei akuten Sanierungen tun wenn Gefahr in Verzug ist Hangrutschung? Oder Ausfall der E-Leitung.

Ja wie gesagt, die allgemeine Lärmschutzverordnung verstehe ich ja und an die müssen sich alle halten. Aber der Unterschied im Speziellen bei mir ist, dass ICH einen Baubescheid für ein konkretes offenes Bauvorhaben habe, das nicht abgeschlossen ist. Und darum gilt für mich insbesondere das was in diesem Baubewilligungsbescheid drin steht.
Das ist sozusagen die qualifiziertere Variante dessen, was die allgemeine Lärmschutzverordnung besagt.
Mit Ausnahme von dringenden Reparaturen, die darfst du immer machen.
Somit wird ein Rohrbruch beim Nachbarn nie ein Thema sein und eine Küchenmontage bei irgendjemandem sonst um mich herum - während der normalen Zeiten (im Sinne der Lärmschutzverordnung) auch nicht.
Aber weil bei mir im Bescheid explizit drinsteht, dass in der Zeit von 15.06. bis 15.09. JEDE Bautätigkeit untersagt ist, darf ich eben - außer Reparaturen - GAR nichts machen.
Und bevor ich da jetzt wegen 1-1,5 Monaten herumjammere (wenn die Anschlüsse gemacht sind, kann man ja sogar drin leben - nur ohne Küche - aber Toilette, Strom, Baden, Wasser, würde alles funktionieren), werde ich auch das noch erdulden.

Außerdem ist bei uns nun sowieso Sense mit allem:


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
24.5.2023  (#2174)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Außerdem ist bei uns nun sowieso Sense mit allem:

finde ich ehrlich gesagt gut. Enorme Nachfrage und Leerstand passt für mich nicht zusammen.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
24.5.2023  (#2175)

zitat..
Gemeinderat schrieb: einen Baubescheid für ein konkretes offenes Bauvorhaben habe, das nicht abgeschlossen ist.


Weil du vorne geschrieben hast, dass es (nur ?) um die Küche geht. Kriegt ihr den Rest soweit fertig, also dass ihr alle Bestätigungen von Baumeister, Installateur, Elekriker usw. beisammen habt, damit ihr die Bauvollendungsmeldung machen könnt?

Damit wäre euer Bauvorhaben ja offiziell abgeschlossen und die Küche könnt ihr ja danach noch einbauen.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
24.5.2023  (#2176)

zitat..
chrismo schrieb: Kriegt ihr den Rest soweit fertig, also dass ihr alle Bestätigungen von Baumeister, Installateur, Elekriker usw. beisammen habt, damit ihr die Bauvollendungsmeldung machen könnt?

Ich schätze die Versickerungsthematik macht da einen Strich durch die Rechnung...


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
24.5.2023  (#2177)
Grundsätzlich IST es auch gut - um den ganzen Immobilieninvestoren / -entwicklern und ja auch den Zweitwohnsitzlern mal das Wasser abzugraben.

Wie aber bei vielen Dingen, ist man als "Anrainer" da im Nachteil:
Ich bin ja hier geboren, aufgewachsen und verwerte ja faktisch einfach nur mein Erbe bzw. siedle mich mit Familie an ( = + 3 Personen Zuwachs).

Glaubt mir, es haben nicht wenige gesagt: "Bleib lieber in OÖ, da hast mehr als hier, bei uns gehts den Bach runter"). 

Und die Umwidmung ist auch schon 3 Jahre her (und war damals schon zach - auch wegen Corona). 

Ist natürlich auch "jammern" auf hohem Niveau, denn es ist umgewidmet worden, es ist gelungen einen niedrigen Fixkredit zu sichern und es ist gelungen, den Bau - wenn auch mit blauem Auge (eh schon wissen...) - faktisch fertig zu kriegen (weil viel fehlt jetzt nicht mehr). 
Aber es war wirklich JEDES Thema mühsam - jetzt auch wieder mit der RECON-Steinmauer - und eben wegen der ganzen speziellen "Vorgaben". 

Trotzdem: SSKM - hat mich ja niemand gezwungen... 
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Auch mit dem Thema Versickerung hast du Recht. 

Die Steinmauer / Bewehrte Erde wäre nicht relevant, aber die Anschlüsse und die Versickerungsanlage - und Letztere wird sich einfach nicht mehr "sicher" ausgehen vor der Bausperre. 

Der Erdbeweger meinte es auch gut und sagte, wenn dann das ganze Zeug (Kunststoff) rumliegt, verpackt hin oder her und die Sonne da 3 Monate draufknallt, ist das auch nicht fein - besser im Herbst zielgerichtet und gleich ab Tag 1 los legen und Ende. 

Die Unternehmerbestätigungen muss (!) alle der GU erbringen, mit Ausnahme der sonstigen rundherum (Erdbeweger) und der Bauaufsicht (mein Architekt).

Das ist zumindest mein Letztstand. 

Die Küche ist halt dann im Herbst dran und auch ein Selbstläufer (da Montage inkl. Anschlüsse inklusive). 

Den Sommer nutzen wir dann weiter zum Austrocknen lassen und grundsätzlich zum Einrichten. 

Am wichtigsten sind mir die Anschlüsse jetzt noch - alles andere ist nicht ganz so tragisch.
Gemacht gehört es sowieso.

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Aktueller Stand ist:
Innen ist nun gespachtelt worden, die Fassade soll diese Woche fertig werden.

Der Fassader empfiehlt, da ja der Sockelputz, der auch die Garage erfasst, in grau kommt, die Garagenuntersicht aber in weiß zu putzen (0019) und nicht in grau.

Das Vaillant EloBlock Ausheizgerät zeigt nun nur mehr 27 Grad oder so an - geht also sukzessive runter.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
24.5.2023  (#2178)

zitat..
tomsl schrieb: Ich schätze die Versickerungsthematik macht da einen Strich durch die Rechnung...

Ich habe den Thread nicht mehr genau verfolgt und weiß daher nicht, was der aktuelle Stand ist. Aber ja, Versickerung muss fertig und entsprechend bestätigt sein, das ist einer der nötigen Nachweise bei der Bauvollendung.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
24.5.2023  (#2179)
Wisst ihr zufällig: muss es das ausführende Unternehmen (das die Anlage baut) bestätigen oder muss es der Geologe machen, der das geplant bzw. das Gutachten erstellt hat?

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
26.5.2023  (#2180)
Außenputz: finish


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Innen wurde auch gemalt und gespachtelt.
Fehlen noch Fliesen, Böden, Innentüren und die ganzen Applikationen / sanitäre Lösungen:


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Der Estrich heizt weiter aus - wieder auf 38 Grad (!) aber er braucht dafür nur mehr 8 kW (statt wie anfangs 14 kW).

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Die Terrasse wurde geflämmt und die Spenglerarbeiten wurden gemacht:


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
26.5.2023  (#2181)
Na fesch fesch!

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