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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
45
609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  PVAndyE
1.2.2023  (#541)

zitat..
streicher schrieb:

D.h. für jede Anlage einen eigenen Zählpunkt und somit eigenen Zähler?

Ja.
 


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  •  PVAndyE
1.2.2023  (#542)

zitat..
Baumau schrieb:
Wenn's mehrere Erwachsene sind die ihr eigenes Einkommen haben, könnte man es so machen.

Genau so ist es.
LG, Andy


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  •  alhei
2.2.2023  (#543)
An jene, die das mit der GesBR gemacht haben:
Was muss man alles machen, bzw. wie geht das konkret in der Praxis?

1. Wie gründet man eine GesBR? Geht das einfach über Finanzonline? Oder gibt es ein Formular?
2. Änderung der Daten beim Netzbetreiber: Unbedingt notwendig, wenn das momentan nur auf eine Person läuft, oder ist das nicht so wichtig? Hat das Einfluss auf den Stromlieferanten? Ich würde jedenfalls ohnehin per Ende März wechseln: vermutlich von EVN zu Awattar
3. Der Ömag muss das vermutlich dann auch gemeldet werden, oder? Gibt es da ein Formular?

Dazugesagt sei noch:
Momentan läuft das alles auf meine Frau. Sie hat auch den Erklärungswechsel letztes Jahr gemacht. Eine Erweiterung ist derzeit auch im Gange (auf knapp 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]). Wenn das abgeschlossen ist (sollte sich bis Ende Februar ausgehen), würde ich das gerne ändern.

Hat jemand eine "Checkliste" was alles zu tun ist, bzw. was dafür in der Praxis notwendig ist?

1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
2.2.2023  (#544)
1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
2. Gewerbeanmeldung per Formular bei der zuständigen BH oder Gewerbe­informations­system (gisa.gv.at)

Fertig.

Für dein Vorhaben brauchst du aber nicht zwingend eine GesbR gründen. Zahlung auf ein gemeinsames Konto ist z.B. ausreichend - die 25kWp/12,5 MWh Regelung dient ja auch zur Vereinfachung für das FA.

1
  •  alhei
2.2.2023  (#545)
Vielen Dank schon mal!

aber... emoji
es läuft ja momentan auf meine Frau und die hat den Erklärungswechsel inkl. Verzicht auch Kleinunternehmerregelung gemacht. D.h. die Ust. wurde zurückgeholt. Das ist noch kurz vor der 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]/12,5 MWh Regelung passiert.

EVN/NetzNÖ und Ömag läuft auf ihren Namen. Rechnung für PV auch.

1
  •  streicher
  •   Gold-Award
2.2.2023  (#546)

zitat..
wiwi schrieb: 1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
2. Gewerbeanmeldung per Formular bei der zuständigen BH oder Gewerbe­informations­system (gisa.gv.at)


Also 1 ja, das ist im Grunde ein Vertrag (findet man genug Vorlagen im Internet). Es würde sogar was mündliches genügen, aber schriftlich ist immer besser.

Aber wieso 2. Gewerbeanmeldung?
Ich hätte gesagt den GesbR Vertrag einfach der BH zukommen lassen. Aber Gewerbe?




1
  •  wiwi
  •   Bronze-Award
2.2.2023  (#547)
Ja nur wem würdest du den Vertrag auf der BH zukommen lassen? Der landet auch wieder bei der Gewerbebehörde und dann beim FA.

Alternativ wäre wohl die "Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit" direkt dem FA per Erklärungswechsel zu melden.

Gemeinsames Konto reicht mMn sowieso im Standardfall (beide Partner unter einem PV-Dach).

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  •  alhei
2.2.2023  (#548)
genügt dann die UID meiner Frau, oder braucht es da eine gemeinsame? Bzw. muss ich auch den Erklärungswechsel durchführen?

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
2.2.2023  (#549)
Wenn ihr beide unter 12,5 MWh eingespeist + Freibetrag bleibt, dann braucht ihr gar nix machen, deshalb ist eine Gesbr wenig sinnvoll. Dann braucht es auch keinen Erklärungswechsel da die Steuer ja 0 EUR wäre.

Wenn das Geld dzt. ausschließlich an deine Frau als Einzelunternehmerin fließt dann wäre Rechtsnachfolge Ömag + gemeinsames Konto mMn der kürzere Weg.

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  •  alhei
3.2.2023  (#550)
verstehe ich das richtig:

Hier ein paar Annahmen, bzw. Fakten:
 • knapp 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], erzeugt ~26 MWh, Eigenverbrauch ~5 MWh, d.h. 21 MWh werden eingespeist.
 • Haus gehört beiden. Geld wird auf gemeinsames Konto überwiesen.
 • Frau -> Erklärungswechsel und auf Regelbesteuerung optiert (April 2022), Ust. wurde zurückgeholt. -> das läuft jetzt mal 5 Jahre so.
 • NetzNÖ und Bezug läuft derzeit auf Frau. (Könnte ich ändern, da Vertrag im März ausläuft).
 • Ömag läuft auch auf Frau (reverse charge).

D.h. ich (kein Erklärungswechsel) kann hier trotzdem meine 12,5 MWh rausrechnen, womit sie klarerweise auch unter den 12,5 MWh bleibt?

Mir ist schon klar das Ust. und Est. getrennt zu betrachten sind. Für die Ust. würde sich in dem Fall nichts ändern (läuft alles über ihren Namen). Mir ist/war jedenfalls nicht bewusst, dass das dann trotzdem für die Est. getrennt sein kann. Genau da hätte ich gedacht wäre es dann logisch, dass es eine GesBR sein müsste.

D.h. ich würde bei der Ömag noch die Rechtsnachfolge anstoßen und das wars?
Oder wäre dann doch auch noch was bez. GesBR zu tun, bzw. eine neue UID notwendig?
Und ich muss auch keinen Erklärungswechsel machen?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
3.2.2023  (#551)
Nein, das geht so natürlich nicht. Widerspricht ja allen buchhalterischen und steuerlichen Grundsätzen, dass ich mir für ein Wirtschaftsgut die Vorsteuer hole und dann sage, die Einkünfte gehören aber nicht nur mir sondern auch dieser Privatperson oder dieser GesbR.

Das auf beide Personen aufzuteilen, ist schon aufwendig und es ist fraglich wie das FA die ganze Sache dann beurteilt. Da geht's ja auch um die Fremdüblichkeit die gegeben sein muss.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
3.2.2023  (#552)

zitat..
wiwi schrieb: Wenn das Geld dzt. ausschließlich an deine Frau als Einzelunternehmerin fließt dann wäre Rechtsnachfolge Ömag + gemeinsames Konto mMn der kürzere Weg.

Man kann ja nicht Anlagegüter die einem Unternehmen zugeordnet sind mit einem Forumlar bei der Ömag verschieben und das Eigentümerverhältnis ändern??!!

Nach der Logik kann der Spediteur hergehen und die Kosten für den LKW über das Unternehmen "abrechnen" sich Vorsteuer holen, die Frau kriegt aber die Hälfte von den Einnahmen.

Bitte aufpassen mit solchen Aussagen. Man kann die Leute da ordentlich in die Sch..ße reinreiten, wenn das wer glaubt und umsetzt.


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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
3.2.2023  (#553)
Du hast natürlich recht @Baumau und danke für den Input. Ich hatte eh gehofft dass ein Fachmann dazu noch was schreibt und der Nebel sich in der Diskussion lichtet.

Aber wie geht es jetzt weiter für @alhei?
Nachdem das Unternehmen der Frau gehört kann er mit ihr eine Gesbr gründen und ab da den Ertrag aufteilen? Alles vorher der Gründung müsste dann die Frau alleine versteuern.

Hätte die Frau sich nicht die UID zurückgeholt, wäre es trotzdem ohne Gesbr möglich die Erträge aufzuteilen? Der gemeinsame Kontoeingang spräche ja für einen gemeinsamen Betrieb der Anlage.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
3.2.2023  (#554)
So einfach ist das leider nicht. Das würde ich definitiv mit einem Steuerberater besprechen.

Wird wohl mit einem Verkauf, einer Einbringung oder einer Einlage in die GesbR klappen können.

zitat..
wiwi schrieb: Hätte die Frau sich nicht die UID zurückgeholt, wäre es trotzdem ohne Gesbr möglich die Erträge aufzuteilen?

Mit der UID bzw. der Geltendmachung der VSt durch die Frau geht's nicht mehr. Ohne hätte man die richtigen Maßnahmen setzen sollen, damit die Aufteilung plausibel nachgewiesen werden kann.


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  •  Sgt.
3.2.2023  (#555)
Hab den gesamten Thread nun schon mehrmals durchgelesen- gibt wohl viele Wege zum Ziel- aber eine eindeutige Antwort konnte ich noch nicht herauslesen- wenn ich mehr als 12500kW pro Jahr einspeise, bleibt für den übrigen Gewinn - also alles über 12500kW noch immer der bisherige Freibetrag von € 730.- pro Jahr- wenn der dann auch ausgeschöpft wäre, würde es für alles darüber reichen (also nochmal 12500kW) dass die gesamten Gewinne der Einspeisung auf das gemeinsame Konto von meiner Frau und mir überwiesen wird. Ich bräuchte also nicht bei der ÖMAG oder beim Netzbetreiber oder Energieabnehmer meine Frau dazumelden und das Finanzamt ist trotzdem zufrieden-so hab ich das bis jetzt verstanden- wäre auch die einfachste und unkomplizierteste Lösung🤷‍♂️

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  •  Oiso
4.2.2023  (#556)
Hallo,
ich habe zwei Anlagen (13kwp & 19kwp) auf jeweils unterschiedlichen Zählpunkten mit einen 10er und 15er Wechselrichter. Ist das dann getrennt zu betrachten oder werden die kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] addiert = über 25 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung]?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
4.2.2023  (#557)
eindeutiger gehts dann nicht mehr, oder?!
das sind 2 Anlagen.
der 12500kWh Freibetrag, steht aber nicht pro Anlage, sondern pro Person zu

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  •  cutcher
4.2.2023  (#558)

zitat..
Oiso schrieb:

Hallo,
ich habe zwei Anlagen (13kwp & 19kwp) auf jeweils unterschiedlichen Zählpunkten mit einen 10er und 15er Wechselrichter. Ist das dann getrennt zu betrachten oder werden die kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] addiert = über 25 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung]?

Jede anlage ist immer extra zu betrachten bzgl der 25kwp grenze, von daher kein problem auch wenn du 10 anlagen jeweils <25kwp hast

Wenn beide anlagen auf dich laufen dann steht dir aber trotzdem nur 1x die 12500kwh einspeisung steuerfrei zu!

wenn also zB anlage a) 8.000 einspeisung und anlage b) 10.000 einspeisung hat, musst du 18.000-12.500= 5.500kwh versteuern (freibetrag von 730€ aber nicht vergessen)

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
12.2.2023  (#559)
Hab auch für Umsatzsteuer optiert, und vor 2 Wochen hatten wir Kurzbesuch von 2 Finanzbeamten, die sich die Sache angesehen haben. War alles Okay, hatten Hauptsächlich im Blick ob man Eigenverbrauch raus sieht aus den Daten. Fands im Nachhinein lustig, das wir in der Branche ausgewählt wurden, jetzt bekommen Große keinen Besuch, weil wir sauber waren und damit gut für die Branche.

Wollts nur erwähnt haben, das ich froh bin es bei meinen Schwiegereltern nicht gemacht zu haben, die hätten Panik geschoben wenns Finanzamt kommt.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
14.2.2023  (#560)

zitat..
npalko schrieb: War alles Okay, hatten Hauptsächlich im Blick ob man Eigenverbrauch raus sieht aus den Daten. Fands im Nachhinein lustig, das wir in der Branche ausgewählt wurden, jetzt bekommen Große keinen Besuch, weil wir sauber waren und damit gut für die Branche.

Wie groß ist die Anlage?




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  •  npalko
  •   Bronze-Award
14.2.2023  (#561)
Solange der Homehub nicht kommt, nur 17kwp, wenn der kommt 24,9kwp.

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