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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
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609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#81)
So ... neue Info ... wie ist denn das eigentlich wenn ich einen pauschalen Anbieter habe wie aWattar der mir am Ende des Jahres EINE Gesamtrechnung stellt ?

Durch Bezug im Winter und Lieferung im Sommer komm ich ja auf einen WESENTLICH geringeren Betrag (egal ob + oder - ) als wenn ich den Strom ausschließlich an die OEMAG verkaufe ?
Ändert sich da dann an dem Betrag den ich versteuern muss etwas ?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#82)
Na ja, wenn du weniger Gewinn machst, wird sich sicher was an dem Betrag ändern den du versteuern musst.

Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist der Zeitpunkt des Geldeingangs während des Jahres unerheblich. Ob du jetzt jeden Monat 1000 mal einen Euro erhälst oder am 31.12. EUR 12.000,- ist irrelevant. Sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben zählt das Jahr als Ganzes, aufpassen muss man nur bei wiederkehrenden Einnahmen/Ausgaben mit der 15-Tages-Regel zum Jahreswechsel.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#83)
naja, der Gewinn ist unterm Strich der gleiche - nur in einem Fall bekomm ich von Firma A 5000,- EUR und zahle an Firma B 5000,- und darf das nicht gegen-verrechnen.

Im anderen Fall kommt am Ende des Jahres eine schwarze 0,- heraus. Die Gegenverrechnung kann ich hier nicht verhindern.

Das reicht als Argument ?

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#84)
Ich verstehe den Zusammenhang mit der PV hier nicht. Wieso gibts Geld von Firma A und wieso musst du an Firma B was zahlen? Wieso sind die EUR 5.000 die du dann zahlen musst keine Betriebsausgabe?

Schwarze 0,- bei Gegenverrechnung im anderen Fall?

Bitte verständlich den Sachverhalt aufzeigen, dann kann man eine passende Antwort liefern.

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#85)
Aktuelle Situation:
Ich verkaufe an die OEMAG 20.000 kwH im Jahr, dafür bekomme ich 5000 EUR
Ich beziehe von der AAE Naturstrom 10.000 kWh im Jahr, dafür bezahle ich 2500 EUR

Die 5000 EUR muss ich nach Abzug der AfA versteuern, die 2500 EUR kann ich nicht gegenrechnen

Potentielle Situation:
Ich wechsle sowohl mit Bezug als auch mit Lieferung zu aWattar und bekomme am Ende des Jahres eine Gesamtrechnung bzw. Gutschrift über die Differenz von 2500 EUR.

Jetzt muss ich nur mehr die 2500 EUR versteuern.
... so zumindest meine Annahme ?

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  •  Dumtidum
16.3.2022  (#86)
@Gawan : leider ist dem nicht so - nur weil aWattar dir nur eine Nettorechnung aus Kauf/Verkauf schickt ändert sich nichts an der Besteuerung. 

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#87)
Ist das sicher so ?

ich hab ja beim Häuslbauen auch eine Rechnung von pauschal 1000,- EUR fürs Ausbaggern bekommen weil der den Schotter gut hat verkaufen können.
wie kann ich so eine angenommene "Einnahme" überhaupt versteuern wenn ich den Betrag nicht wei ?

ok ... bei aWattar weiss ich den Wert aber das Prinzip ist ja das gleiche

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Hallo Gawan,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

  •  Baumau
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#88)
Also so wie Dumtidum geschrieben hat, geht das so leider nicht. Du kannst nicht deinen privaten Verbrauch gegen deine gewerblichen Erträge rechnen. Ausgehend von deinem Beispiel müsstest du die EUR 5.000,- als Erlöse heranziehen.

Keine Ahnung wie die Rechnung ausgestellt wurde, streng genommen wären die Erlöse aus dem Verkauf des Schotters auch zu versteuern gewesen, wenn sie die Freigrenze überschreiten. Ich gehe hier aber davon aus, dass du einfach pauschal eine Rechnung für EUR 1.000,- bekommen hast und auf den Schotterverkauf hier kein Bezug genommen wurde.

Beim Verkauf des Strom ist das natürlich anders, da das alles nachweisbar ins Netz eingespeist wurde.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#89)

zitat..
Baumau schrieb:

Also so wie Dumtidum geschrieben hat, geht das so leider nicht. Du kannst nicht deinen privaten Verbrauch gegen deine gewerblichen Erträge rechnen. Ausgehend von deinem Beispiel müsstest du die EUR 5.000,- als Erlöse heranziehen.

Ich habe keine "gewerblichen" Erträge - ich betreibe die Anlage als Privatperson. Ich beziehe und liefere als Privatperson.
Ändert das was ?


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
17.3.2022  (#90)

zitat..
Gawan schrieb: Ich habe keine "gewerblichen" Erträge - ich betreibe die Anlage als Privatperson. Ich beziehe und liefere als Privatperson.
Ändert das was ?

Nein, tust du nicht. Du bist sobald du Strom um einen Cent verkaufst gewerblich tätig, nur musst du es nicht versteuern.

Du kannst es drehen und wenden wie du willst, die Einkünfte (in der von dir erwähnten Höhe) die du durch die Stromeinspeisung beziehst, auch jene die dir gegenverrechnet werden, sind steuerpflichtig und müssen verabgabt werden. Du kannst nur dafür sorgen, dass es so wenig wie möglich ist indem du die im Thread aufgezeigten Möglichkeiten nutzt.

Ob du das jetzt machst oder nicht ist eine andere Sache. Ich würde es nicht risikieren das nicht korrekt zu verabgaben, da die Einspeisung ja relativ genau dokumentiert und nachweisbar ist.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#91)
Ich hätte auch eine Frage.
Wenn ich auf die Kleinunternehmer Regelung verzichte zum mir die Vorsteuer zurück zu holen muss ich ja für meinen Eigenverbrauch die Umsatzsteuer zahlen. Aber von welchen Wert setzt man das an?

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  •  stfn
18.3.2022  (#92)

zitat..
Dumtidum schrieb:

Ich habe mir mal die Arbeit gemacht eine simple Investitionsrechnung aufzusetzen inkl. Variante USt-Option + Varianten EA EA [Energieausweis]-Rechner/Pauschalierung. 

https://1drv.ms/x/s!AvsfXQ-ChEXygaw1udjtiucAWvJKYg?e=a0vr0q

Alles natürlich ohne Gewähr. File ist selbsterklärend und kann heruntergeladen werden. Bitte aber um Verständnis, dass ich das File nicht an eure Bedürfnisse anpasse. Der Link funktioniert bis Ende der Woche.

Vielen Dank, sehr hilfreich.
Frage: Stimmt die Berechnung der Zeile 44 (Ertrag Einspeisung abz. Steuer, Ust usw) ?
Formel: =+G34-MIN(G60;G83)+G105+G54
Sollte das nicht G34+G96 sein? 

Zeile 1 ist das Lebensalter, oder?


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  •  Dumtidum
18.3.2022  (#93)
Hi, 

Zeile 44 könnte man so anpassen. Intention war, dass hier die Vorsteuer aus dem Erwerb nicht inkludiert ist, da das sonst verfälscht bzw. das ja schon in Zeile 37 alles drinnen ist. 

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  •  stfn
18.3.2022  (#94)
Ich sehe Zeile 45 (Stromkosten pro Jahr) als die Bargeldflüsse nach der Anfangsinvestition.
Zeile 37 enthält auch fiktive Erträge mit "Ersparnis Eigenverbrauch" zur Berechnung der Amortisation.

Was ich vergessen habe zu schreiben: Bei der ursprünglichen Formel wird MIN(G60;G83) nur von zwei Werten gemacht, ohne degressive AfA. 

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
19.3.2022  (#95)
Wäre es nicht sinnvoll ein Ablaufdiagramm zu zeichnen? Also so etwas wie einen Entscheidungsbaum, der anhand von einigen Fragen erlaubt die günstigste Steuervariante zu erkennen, oder sind das einfach zu viele Freiheitsgrade.

In meiner naiven Vorstellung dachte mir irgendwie so:
1. Erträge aus Stromverkauf < x€ --> keine ESt.Erkl. nötig
2. Erträge ... < y€ --> Aufteilung auf 2 Personen --> keine EStk. Erkl. nötig
3. Erträge ... < z€  --> ESt.Erkl. nötig

ESt.Erkl nötig:
1. AfA errechnen ...
2. Erträge nach Afa, Eigenverbrauch ... < ..€ -->

Ich fürchte ich habe auch einen zumindest trüben Fleck auf der Netzhaut was Gesetzestexte angeht, bin also vermutlich keine besondere Hilfe dabei, daber das hier immer rein 'textuell' zu diskutieren ist auch anstregend --> siehe Reaktion Pedaaa.

Ich kann übrigens das spreadsheet nicht runterladen, der will einen Microsoft-Account, den ich nicht habe (und auch nicht haben will emoji )

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
19.3.2022  (#96)
So einfach ist es leider nicht, weil es dann doch viele Konstellationen gibt, die sich auswirken.

Ich kann euch nur empfehlen, wenn euch das Einlesen und Einarbeiten überfordert oder zu mühsam ist, lasst euch beraten. Die einmalige Investition rechnet sich definitiv da ihr durch eine Ersparnis bei der USt bzw. ESt das doppelt und dreifach wieder reinholen.

Ich kann das auch gerne für jene machen, die es brauchen mit Rechnung zum Absetzen oder halt einfach zum StB des Vertrauens.

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  •  Dumtidum
20.3.2022  (#97)
Eine komplett automatische Optimierung ist nicht möglich. Dabei müsste man zb auch pro Jahr den Grenzsteuersatz berücksichtigen usw. Bei größeren Anlagen stellt sich irgendwann die Frage man das in einer GmbH macht und Gewinne thesauiert. Das optimale Kochrezept für alle gibt es nicht. 
Nachdem das xls für mich zu einer optimalen Entscheidung führt, lasse ich es nun. Jeder kann und darf es natürlich gerne an seine Bedürfnisse anpassen.

Ansonsten bin ich bei baumau. Lässt euch beraten. Ein StB kostet nicht die Welt. Und wenn das Werkl aufgesetzt ist, kann das jeder selber machen 

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  •  Empire
20.3.2022  (#98)
Hallo,
ich habe am Freitag meinem Steuerberater ein paar Fragen dazu gestellt. Mal sehen was er mir Antwortet. 

Eventuell ist es möglich das ich die PV-Anlage auf meine Frau schreiben lassen. Sie ist unter den 11.000 EUR Jahreseinkommen und somit nicht steuerpflichtig. 
Oder weiß hier dazu jemand bescheid?

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
20.3.2022  (#99)
Empire, bitte versorge uns mit Informationen 😀

Im Idealfall könnte man vielleicht eine Gewinnzurechnung so teilen, dass bei Person "Mehrverdiener" die € 730 Gewinn zufließen, also innerhalb der unselbstständigen Steuerfreigenze, und der restliche Gewinn bei Person "Wenigverdiener", die in einer niedrigeren EST-Progression ist ... 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
20.3.2022  (#100)

zitat..
Empire schrieb: Eventuell ist es möglich das ich die PV-Anlage auf meine Frau schreiben lassen. Sie ist unter den 11.000 EUR Jahreseinkommen und somit nicht steuerpflichtig.
Oder weiß hier dazu jemand bescheid?

Im Nachhinein "schreiben" wird schwierig, ein Verkauf wäre evt. eine Möglichkeit.

zitat..
MarkoW schrieb: Im Idealfall könnte man vielleicht eine Gewinnzurechnung so teilen, dass bei Person "Mehrverdiener" die € 730 Gewinn zufließen, also innerhalb der unselbstständigen Steuerfreigenze, und der restliche Gewinn bei Person "Wenigverdiener", die in einer niedrigeren EST-Progression ist ...

Das wird so kaum zu realisieren sein, da dein Gewinn mit den Strompreisen variiert. Ein Besitzverhältnis wirst du aber schon im Vorhinein festlegen müssen. Das muss auch nach außen hin erkennbar sein.

Wenn nun der Preis fürs Einspeisen ums doppelte steigt oder sinkt, wirkt sich das auch auf den Gewinn aus.

Der administrative Aufwand steigt deutlich, da einerseits das Ergebnis der Mitunternehmerschaft zu ermitteln ist und andererseits jener der Steuersubjekte (jede natürliche Person für sich). Das ist nicht zu unterschätzen und führt bei einer Durchführung durch einen StB wohl zu Kosten von über EUR 1.000,-.


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  •  grol
20.3.2022  (#101)
Hallo Baumau,

darf ich hierzu nocheinmal genauer nachfragen:

zitat..
Baumau schrieb:

Etwaige weitere Betriebsausgaben sind hinzuzurechnen. Dies führt höchstwahrscheinlich zu einem Verlust und reduziert die Bemessungsgrundlage für die anderen Einkunftsarten.
[...]
Die Gefahr einer Liebhaberei sehe ich nicht, da man im Worst-Case keine Ertragsteuer zahlt, wobei ich glaube, dass im Betrachtungszeitraum von 20 Jahren trotzdem ein positives Ergebnis rauskommt.

Heißt das mit der Bemessungsgrundlage, dass ich ein negatives Ergebnis des PV-Gewerbes dann ganz "mitnehmen" kann in mein E1, und damit das ESt.-liche Einkommen auch aus L16 (oder einem anderen Betrieb) verringern kann?
Also z.B. mit degressiver Abscheibung:
35k€ Invest NETTO nach Förderung -> AFA 10.500€
Einspeisevergütung z.B. 3.750€
--> Verlust von 6.750€ aus Gewerbebetrieb
Zu versteuerndes Einkommen aus L16: 30.000€
--> Gesamteinkünfte in E1 = 23.250€

Und damit noch zur Liebhaberei: falls die Einspeisetarife wider Erwarten wieder deutlich fallen sollten und sich in 20 Jahren dann keine Positive Bilanz ausgeht - was dann? Die Liebhaberei war ja nicht geplant, bzw. wäre das ja bei jedem insolventen Betrieb dann ein Problem!?

Danke!


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