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meines erachtens können preise nur dann geändert werden, wenn dies im vertrag 1. vereinbart und 2. ein entsprechender indikator dafür festgelegt wurde. sowas könnte uU. auch in den agbs stehen bzw. mit vereinbarten normen gedeckt sein. |
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c) Die Behandlung von Preissteigerungen bei höherer Gewalt nach ABGB Wie bereits zum Thema Lieferengpässe im Detail gezeigt wurde, ist im Anwendungsbereich des ABGB die höhere Gewalt samt ihren Auswirkungen als Sonderfall innerhalb der grundsätzlich den Auftragnehmer treffenden neutralen Sphäre anzusiedeln. Als Sonderfall unterliegt sie daher einem anderen Regime, als gewöhnliche Zufälle. Dem aus §§ 1104f und 1155 ABGB abzuleitenden, allgemeinen Rechtsgrundsatz folgt nach der hier vertretenen Ansicht ein zeitweiliges Aussetzen der wechselseitigen, vertraglichen Pflichten. Voraussetzung ist, dass sowohl das Ereignis, als auch die darauf zurückzuführenden Folgen außergewöhnlich und für den Auftragnehmer trotz Anwendbarkeit jeder erdenklichen Sorgfalt weder vorhersehbar noch abwendbar sind. Diese Voraussetzung trifft auf den vorliegenden Sachverhalt zu: Sowohl die Corona-Krise als auch der daraus resultierende, exorbitante Anstieg der Ankaufspreise für Baustoffe war ex ante weder vorherzusehen noch konnte die Entwicklung auf irgendeine Art und Weise abgewendet werden. Haben Werkunternehmer daher vor Ausbruch der Pandemie Festpreise zugesagt, in Bezug auf welche die Materialpreise nun corona-bedingt unerwartet „explodiert“ sind, so führt dies analog zu §§ 1104f und 1155 ABGB zu einer Art zeitweiligen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Dies bewirkt, dass die wechselseitgien Leistungspflichten vorübergehend zum Erliegen kommen. Das wiederum bedeutet, dass der Auftragnehmer einerseits bis zum Wegfall des Hindernisses mit der weiteren Werkerstellung innehalten kann; andererseits ist auch der Auftraggeber für die Zeit des Stillstandes von der betreffenden Werklohnzahlungsverpflichtung befreit, sofern er nicht bei Vertragsabschluss klar zu verstehen gegeben hat, auch zur Bezahlung des höheren Werklohnes bereit zu sein. Auszug aus dem Rechtsgutachten... Bei höherer Gewalt schuldet auch ohne ÖNORM der Werkunternehmer die Leistung nicht. 1 |
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Der Vertrag wurde heuer unterschrieben? Dann sind mMn weder Corona noch die Ukraine Krise in Österreich ein Fall von höherer Gewalt. Covid-19 ist bereits seit 2020 bekannt und die Ukraine Krise inkl. Preisanstiegen bei Rohstoffen begann bereits im Herbst. mMn kein Fall von höherer Gewalt in Österreich anwendbar. Es sind alle Rohstoffe weiterhin verfügbar, es gab lediglich Preiserhöhungen. Höhere Gewalt war Covid bei Verträgen mit dieser Klausel bei Unterschrift vor Jänner/Februar 2020. Bei Unterschrift ab März 2020 wird diese bereits ungültig weil dem Unternehmen das MÖGLICHE Ausmaß der Krise bereits absehbar gewesen sein sollte. Die Ukraine Krise ist jetzt in Russland und der Ukraine höhere Gewalt, nicht jedoch in Österreich. Sollte aufgrund einer Naturkatastrophe die Zufahrt zu deinem Grundstück vorrübergehend nicht möglich sein und dadurch die Preise steigen, dann wäre das ein Fall von höherer Gewalt. Die GUs werden sicher versuchen damit zu argumentieren und Zusatzvereinbarungen durch zu bekommen, die rechtliche Lage sieht aber sehr schlecht für diese aus. Hier wird eher auf die Unwissenheit / Unsicherheit der Kunden gesetzt um der Ertrag zu erhöhen. 1 |
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Ich sehe folgende Problematik: Einerseits ist vielleicht/hoffentlich schriftlich genau definiert, wie Preisvereinbarungen zu behandeln sind und welche Ausnahmen es ev. gibt. Andererseits hilft es Dir nicht, wenn Du Deinen Fixpreis schriftlich hast, es keine Ausnahmen zu Deinen Ungunsten gibt - aber der Auftragnehmer es finanziell nicht schlucken kann, wie sehr sich die Bedingungen in kürzester Zeit zu seinen Ungunsten geändert haben. Dann gibt es meines Wissens nur zwei Möglichkeiten: Der Auftragnehmer tritt vom Vertrag zurück oder er geht in Konkurs. Mit keinem von beidem ist dem Bauherrn geholfen. Ich denke, eine konstruktive Lösung kann nur darin bestehen, dass sich beide Seiten aufeinander zubewegen. |
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So, jetzt war's heute so weit. Unser Baumeister und GU für Rohbau, Dach, Fassade, Innenputz und Estrich hat angerufen und gesagt, wir müssen eine Lösung finden, sonst muss er wegen höherer Gewalt zurück treten... nix mehr fix... Rechtliche Diskussionen kann ich mir schenken, weil er sonst einfach nicht baut. Wenn ich will, dass was gebaut wird, kann ich einfach nur ja und Amen sagen. Soviel zum Fixpreis, verbindlichem Kostenvoranschlag gegenüber Verbraucher usw... Wieviel es mehr wird werden wir nächste Woche erfahren. Grad Einreichplan fertig gezeichnet und jetzt kommt er damit. Ist ja nicht so, dass der Ukrainekrieg gestern begonnen hätte. Umplanen wird schwierig. Was denkt ihr, mit wieviel wir rechnen müssen? Zu allem wollen und können wir natürlich nicht ja sagen... |
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Sprich mal mit einem Rechtsanwalt vorab weil wenn er damit nicht durchkommt und einfach nicht baut, würde ich ihn klagen und dann darf er evtl zahlen und hat nur Ärger. Solche Schweinereien würde ich gar nicht erst zulassen. |
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Naja, das ist es ja was ich meinte. Klar gäbe es rechtliche Möglichkeiten. Aber so zu beginnen ist halt keine Basis. Und einen anderen Bauunternehmer aufzutreiben,der es jetzt zu einem vernünftigen Preis anbietet, wird nicht so leicht. |
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Seinen kennst ja noch nicht. Evtl passt er sich auf das Niveau des Marktes an. Dann wärs ein Grund weniger mit ihm das zu machen. Aber zeitlich natürlich doof. Andererseits wenn einer einem die Rute so ins Fenster stellt - sorry, ich würde da schon alleine aus Prinzip dem was mit auf den Weg geben... Und zwar zB dass er 50/50 fahren soll dann. Oder dass woanders er auch schauen soll, wo er dir entgegenkommt. Einfach einseitig drüberfahren ist halt nicht fair - und ich bin selbst im Verkauf und die Kunden sind / wären von rückwirkenden Preiserhöhungen betroffen. Aber gemeinsam ist was anderes als das... |
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Naja, er war schon sehr bemüht um eine gemeinsame Lösung. Als ich meinte,dass wir eben schon von einem Fixpreis ausgegangen sind,meinte er,ob ich es fair fände,wenn er die Preissteigerungen alleine tragen müsste. Ich wäre eben auch davon ausgegangen,dass er das Material für uns im Jänner bestellt hat. Das geht mangels Lagermöglichkeit für ihn nicht. Naja, jetzt sind wir Mal so verblieben,dass wir uns nächste Woche zusammen setzen. Die 5% Klausel, die in seinem ersten Anbot drin war, hatten wir ja wegverhandelt. Wenns jetzt mehr als 5% mehr sein sollen, bin ich etwas ratlos, wie wir weiter machen sollen. |
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Wie schon heute erwähnt. Die Schlagworte sind ABGB und höhere Gewalt. Was bringt mir eine Preisklausel und eine Fixpreisgarantie wenn die Geschäftsgrundlage des AN wegbricht. Es macht wenig Sinn, aus meiner Sicht, vor Projektbeginn in einen Rechtsstreit zu geraten. Ich weiß aktuell von richtig großen Projekten der Fa. P.... wo mit dem Bauherren nun nach der Vergabe wegen dieser Extremsituation eine Neuverhandlung bestimmter Preise läuft. Hier geht es um Großprojekte der öffentlichen Hand. Natürlich ist das Ganze darstellbar. Die Urkalkulation wird einfach geöffnet und der AG kann klar sehen womit kalkuliert wurde. Wenn Betriebsstoffe, bestimmte Stoffgruppen usw. mit dem hinterlegten Preis nicht kaufbar sind bzw. der Einkauf zu einem enormen Verlust führen würde, dann kann ein enormer Schaden, der weite Wellen schlagen kann, entstehen. Die Situation ist richtig blöd. Wenn sich das Ganze nicht beruhigt, wird es noch viele solcher Fälle geben. Der Hausbau ist schon sowieso so teuer und dann kommt sowas nochmal drauf. |
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Ich kann den Gemeinderat hier nur beipflichten! Die aktuelle Situstion ist ohnehin anfordernd genug. Wenn hier wirklich Verständnis im Sinne einer Preiserhöhung dafür eingefordert werden sollte, dann sollte dies genau geprüft werden! (Juristisch) |
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Wie stellt sich denn eigentlich die aktuelle Situation dar? A) die Inflation? B) die höheren Energiekosten? C) gestiegene Löhne (Kollektivvertrag)? Die Verfügbarkeit ist ja wieder besser was man so hört? Höhere Gewalt sehe ich weiterhin nicht. Covid ist ein alter Hut, Ukraine betrifft uns eben nicht direkt weil hier ist kein Krieg. Bin ja selbst mit einer Fixpreisgarantie (Bis Dezember) ausgestattet nur wird das Haus bis dahin niemals fertig sein - vermutlich eher der Rohbau. Zahlung nach Baufortschritt Womit ist zu rechnen? Dass rückwirkend der Preis für alles angepasst werden darf? Oder nur für die noch kommenden / offenen Positionen im Zahlungsschlüssel? Oder wird überhaupt mit einer Nachforderung als "Zusatzvereinbarung" etwas gemacht und falls ja, in wie fern ist diese rechtlich zulässig? Bauvertrag = Werkvertrag (ABGB?) und der ist zu erfüllen. |
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Frag doch mal bei deinem GU nach? |
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Ja habe ich vor. Aber die rechtliche Situation wird der mir vermutlich nicht erläutern (wollen), wenn es zu seinem Nachteil sein sollte :D |
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Da wir innerhalb der Fixpreiszeit (12 Monate) nicht mit dem bauen starten konnten, musste wir natürlich den "Mehrpreis" von ca. 5% bezahlen. |
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Der Preis versteht sich als Fixpreis, aber da steht nichts bei uns von "Start" oder "Fertigstellung". Es gibt ja einen Zahlungsschlüssel. Ich hätte eben angenommen, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die Preisgarantie endet, alle Posten, die noch offen sind, "erhöht" werden können. Bei 5% reden wir von 20.000 EUR. Das wäre schon diskutabel finde ich - fürs ganze Haus. Bei den Restpositionen reden wir von wenigen Tausendern, das wäre "tragbar". |
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Wir haben bei unserem GU nur den Rohbau (Haus Außenwände, EG Innenwände, Dach, Fenster sowie Fassade) genommen. Für Schlüsselfertig hätten wir nur aus seinen verfügbaren Katalog wählen können, da war aber wenig von dem dabei wie wir das wollten. Daher Ausbauhaus (=Rohbau) und um den Rest kümmern wir uns selbst. Installateur sowie Bodenplattenfirma selbst gesucht. Elektrik in Eigenleistung, Doppelgarage errichten in Eigenleistung, Ausmalen sowie Aufmauern im OG in Eigenleistung, Parkettboden und Fliesen verlegen in Eigenleistung, Innentüreneinbau in Eigenleistung, so sparen wir doch ein paar 💶 da die Preise ja ordentlich angezogen haben. |
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Ja, das ist es ja. Wir haben das ja schon im Juni 2021 unterschrieben, also noch quasi die Frühjahr 2021 Preise :P das ist es ja, weshalb wir dann auch quasi alles aus einer Hand haben wollten. |
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Also Index (Baukostenveränderung) für GU ging doch gut nach oben von Jänner bis Mai wenn ich mir das auf der WKO Seite so ansehe und er ist noch am steigen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, viele Bauprodukte gingen im Preis gewaltig rauf, teils erhöhten die Hersteller alle 2-3 Monate um 8-15%. Es gibt aber auch vereinzelte Produkte wo wir im 3-stelligen Bereich sind. Es wird schon etwas besser - die Zahl der Erhöhungen und die Frequenz nehmen ab, aber Preiserhöhungen für September kommen immer noch rein. Transportkostenaufschläge gibts auch genug. Es gibt viele Produkte die in jedem EFH verbaut sind welche zur Zeit auf quasi maximalem Preislevel sind. Daumen mal PI würde ich sagen das trifft auf etwa 80 bis 90 % der Produkte zu welche man bei einem EFH verbaut. Ich kenne deinen GU nicht, aber falls du im September oder so anfangen solltest zu bauen, bezweifle ich stark das er da gut aussteigt. Ich gehe auch nicht davon aus, dass er den Ukraine Krieg eingepreist hat bzw kommen sehen hat. Eher denke ich er lässt das mal in der Schublade bis es schlagend wird, sieht sich dann nochmal die aktuellen Preise an und fällt dann vom Stuhl bzw. lehnt ab oder verhandelt nach. Vor allem ein kleinerer Unternehmer kann das nicht stemmen hier mit minus zu fahren, da lässt er es besser bleiben. Ein größerer ziehts evtl. noch durch um seinen Ruf zu wahren und hofft mit einem blauen Auge davonzukommen aber das ist ebenso fraglich. |
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Es ist ein größerer GU aus der Steiermark. Nun bisher wurde mir am Telefon einmal seitens der hauseigenen Architektin gesagt "da würde noch was kommen"... was ich gleich abgelehnt habe ("Preisgarantie bis Dezember 2022") da kam quasi nur ein Aha... Von anderen Kunden weiß ich, dass diese "Nachforderung" dann kurzfristig vor Übergabe des Hauses kommen dürfte. Bei einer Familie, die nun fertig wurde, waren es 10.000 Euro. Nachgerechnet nach heutigem Preisstand würde mein Haus 50.000-70.000 Euro (inkl Keller) mehr Kosten. Das Haus selbst von 240k schlüsselfertig auf 280k schlüsselfertig. Wie gesagt, ich würde ja bestimmte Dinge absolut verstehen (Energiekosten, Löhne etc.) weil das betrifft alle - aber wer kalkuliert und dann eine 18 Monate Preisgarantie unterschreibt (normal waren es 15 Monate), von dem erwarte ich mir, dass Wort gehalten wird. Umgekehrt halte ich ja genauso meinen Teil des rechtsverbindlichen Vertrags (Zahlung, etc.) ein. Meine "Hoffnung" ist, dass a) bis zu mir die Kosten wieder "moderater" sind b) durch den schlüsselfertigen Status, die Gewerke ohnehin einen saftigen GU Aufpreis haben, der die Marge trotzdem positiv stützt... |
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Größerer GU aus der Stmk. klingt mal gut, hört sich irgendwie nach Malli Haus an. Aber egal, tut nichts zur Sache. Also das Haus war auf 240, dann kommt noch Keller, Aushub, usw. Ich nehme jetzt mal noch 60-70 oder so für den Keller dazu, wären 300-310. Klingt nun mit den derzeitigen Juli 22 Preisen äußerst günstig - ob das zu halten ist ...fraglich. Selbst mit einem simplen Plan und mittelmäßiger Ausstattung finde ich das momentan mit GU schon verdammt gut - müsste allerdings die genaue Größe/Ausstattung kennen. Falls es ein Fertighaus-GU ist, bitte sag mal die m² pro Geschoß. Falls es ein Baumeisterhaus-GU ist bitte das Rohbaumaß in m² pro Geschoß ohne Stiege. |
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