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Bei der Speucherförderung, ist das analog zur PV Förderung, kann 20kw beantragen und nur 10 bauen, oder geht das da nicht? |
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Hab meinen Antrag gerade fertig gestellt und eingereicht. hatte die antragsnummer 8300.... |
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@Hausbau19 bei welcher Zeit warst beim Antrag? |
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Antrag hat nix mit Ticketzeit zu tun oder? |
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sicherheitshalber mal ein Beweis-Photo von der OEMAG-WEBseite bezüglich der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 6 Monaten für die Einreichung der Fertigstellung zur Gewährung der Photovoltaik-Förderung. Bei der heutigen Sachlage zur unsicheren Verfügbarkeit von Photovoltaik-Komponenten, wie zB. den Batteriespeichern, eine prima Sache! |
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Aber die Reihung bleibt bei Kat A nach first come Prinzip. vl lässt sich da eine Reihung erkennen oder ist diese Antragsnummer einfach nur Vortlaufen und hat nix mit der Reihung zu tun |
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Den Antrag hab ich kurz vor dem Post um 17.30 abgeschlossen. Hat nichts mit der Reihung zu tun, die wird nach Ticketzeitpunkt durchgeführt. Wollte nur ein Update geben weil zuvor einmal die Rede davon war, dass erst 5.000 einen Antrag gestellt haben und vermutet wurde, dass die restlichen 25.000 nur zum Spaß ein Ticket gezogen haben... |
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Wobei von 9000 auch die Speicher eine eigene Nummer haben. |
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jetzt hats doch noch funktioniert (mit einem anderen PC). Antrag 8590 |
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Vielen Dank für diesen Hinweis. Könntest du mir bitte sagen, wo ich diese Verordnung finde? Ich habe jetzt mal das EAG auf ris.kba ... durchstöbert. Dort wird unter §55 (2) erwähnt, dass lediglich mit den Arbeiten vor Einbringung des Förderantrages nicht begonnen werden darf. Allerdings sehe ich dort keine Informatin, dass nicht schon vorher bestellt werden darf. Auch wenn die Hotline von ÖMAG hier teils andere Auskunft gibt, so hat sie sich doch an geltendes Recht zu orientieren?! Wäre an eurer Meinung hier interessiert ... |
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Es wurde im Thread hier sicher schon paar mal besprochen. Sorry, aber euch muss man wirklich alles auf dem Silber-Teller präsentieren... Am leichtesten: schau auf der ÖMAG-Seite unter "Gesetze & Regelwerk" -> EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom dort ist die Verordnung. Und da steht schon auf Seite 1 wie der Begriff "Beginn der Arbeiten" definiert ist 1 |
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Ups - vielen Dank! Alle Unklarheiten restlos beseitigt |
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passt scho. Du hast ja zumindest versucht es zu finden. Nervig wirds hier teilweise aber schon, weil oft Fragen gestellt werden, die z.B. eine Seite vorher genau im Detail besprochen wurden... Oder eh schon genau und im Detail im Ömag-Leitfaden oder FAQ beantwortet sind. Ein bissl selbst lesen darf man schon voraussetzen. Und alles was dann immer noch Unklar ist, wird und wurde hier ja eh bis ins Detail durchgekaut. |
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BITTE um Eure Hilfe... Werde in Kat. A nicht zum Zug kommen 😭 Grund: pünktlich um 17:00 Uhr habe ich den Antrag hineingeklopft auf absenden geschickt und dann wurde ich für 3 Minuten gesperrt. Beim 2. Versuch das Gleiche. Jetzt die Begründung der ÖMAG: durch das Eintippen der Daten über das Netzwerk meiner Firma (wo anscheinend mehrere Kollegen in ganz Österreich die gleiche Idee hatten) wird dies als eine IP-Adresse erkannt und der Zugang dadurch "gedrosselt" - also 3 Minuten gesperrt. DANKE ÖMAG !! Frage: kann ich es jetzt in Kat. B probieren und um rund 11 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] mittels Gebot ansuchen + 10 KW-Speicher und dann doch nur 9,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] installieren? (Netzzugangszusage ist für 9,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]). |
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@Pedaaa Da ich gerade merk dass du nicht genervt bist 😂 noch kurz ne Frage, trau mich zwar nicht Fragen aber du scheinst es Glasklar zu lesen und ich dürfts wieder mal überlesen (ich liebe Gesetze speziell in dieser ruhigen ausgeglichen PV Zeit ) 2. zum Zeitpunkt der Einbringung des Fo¨rderantrages der Beginn der Arbeiten noch nicht erfolgt ist; Woooo genau steht die Definition "Beginn der Arbeit". Ich seh da nichts von einem Schnittpunkt (ab Angebot, ab AB, AB Anzahlungsrechnungen, ab Teilebestellen, etc..) Bitte hilf nem blinden Känguru das zu finden - bis dato bleiben wir (Sicherheitsbedingt) bei. Keine verbindliche Bestellung VOR Förderzusage und das halten wir uns so lange bis zig 1000te Leute gesagt haben es gab wirklich kein Problem ( Ich trau dem ganzen gaaaaaan z wenig - Gesetze sind da um ständig geändert zu werden) |
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bevor der peter die nerven endgültig wegschmeißt § 2 Abs 1 Z4 https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/gesetze/BGBl._II_Nr._149_-_EAG-Investitionszuschuesseverordung-Strom.pdf |
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Es ist Montag Morgen.... was erwartest du 😅 Aber nur weil du so lieb gefragt hast 😉 Hier der Text aus Seite1-2 der Verordnung: "> Also: Im Prinzip (oder in der Praxis) wird wohl das Datum des Zahlungsnachweises, Lieferscheins und der Rechnung ausschlaggeben sein. Kann mir nicht vorstellen, wie die irgendwas anderes "rechtsgültig" nachweisen wollen. Und Punkt zwei: Da kann man bissl Streiten. Ob nun die Ticket-Ziehung schon gilt, oder erst das abschicken den ausgefüllten Förder-Antrages. Ich würd auch Nr. Sicher gehen und zweiteres wählen. Aber das heißt in Folge: Sobald der erste Antrag eingebracht wurde, kanns losgehen. Egal ob man beim Fördercall dran kommt oder nicht. Weil es steht nirgends, (zumindest hätt ichs nicht gefunden) dass dieser Zeitpunkt mit jedem Fördercall neu gezählt wird. Aus meiner Sicht, heißt das: Nach erstem Antrag kannst du ruhig 2-3 Fördercalls verpassen. "Irgendwann" kommst dann hoffentlich dran und es gilt. vielleicht kann da mal ein Jurist zur Sicherheit drüberschauen, dann wissen wirs genau |
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die Netzzusage bezieht sich normalerweise auf den Wechselrichter, wie viel du einspeisen darfst.. Wenn deine Netztzusage 9,8kW sind.. darfst du einen 9,8kW Wechselrichter verbauen.. wie viele Platten du am Dach hast is egal.. kannst dann deine 11kWp Module raufklatschen... |
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jap, habe am freitag nochmal angerufen und mir wurde versichert: man darf mit den arbeiten nach ticket ziehung anfang unter voraussetzung, dass das ticket innerhalb von den 7 tagen vervollständigt wird... falls man dann beim ersten call nicht dran kommt... kann man beim zweiten call wieder anfragen und darf da auch schon mit den arbeiten begonnen haben... ACHTUNG!!! wenn man das ticket innerhalb der 7 tage nicht vervollständigt, darf man mit den arbeiten nicht beginnen... das ticket MUSS vervollständigt sein... |
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ja, das ist dann "goodwill" der Ömag, dass Sie diese Zwischenzeit zw. Ticket-Ziehung und Einbringung des Antrags schon anerkennen. Rein laut Gesetzestext würde ja erst zweiteres zählen. |
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