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Ist für die netzwirksame Bemessungsleistung relevant. |
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ja, das ist definitiv so. Ich hab die Angabe für mich aber quasi auch als Freifahrtsschein für die Speicher-Einspeisung interpretiert 😉 😇 |
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Der YT Titel ist zwar wieder typisch, das Dokument aber nicht schlecht und zeigt welches Potential im PV Heimspeicher steckt, wenn er denn entsprechend angesteuert wird. https://www.transnetbw.de/de/newsroom/presseinformationen/beitrag-zur-stromnetzsicherheit-kleinstflexibilitaeten-vollautomatisiert-in-redispatch-integriert https://www.transnetbw.de/_Resources/Persistent/5/8/c/3/58c32d02a20d419abb5b3ea263cda902aeffc8a3/ET_PV_Shift_3_2023_59-63.pdf |
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Wenn ich mir die stündlichen Preise an der Strombörse ansehe gehe ich nicht davon aus, dass in der Nacht eine Stabilisierung notwendig ist. Und um am Tag eine zu erreichen, müssen nur die Abnahmepreise beim Stromverkauf ebenfalls an die Börsenpreise gekoppelt werden - schon wird das zum Selbstläufer, weil plötzlich jeder zu den Tagesspitzen Strom einspeisen will/wird und sich jeder Speicher ganz schnell rechnen würde |
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Da ich nun eine EEG gegründet habe und im Sommer der Speicher selten unter 70% geht möchte ich eigentlich die Leute meiner EEG über Nacht auch versorgen. Also so max. 500W einspeisen. Darf man das nun oder nicht? |
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Da häng ich mich jetzt dran, ich hoffe das geht in Ordnung weil Thema ist alt. Aber es ist aktuell und wird sicher immer wichtiger, eben in Hinblick auf EEGs. Kennt jemand den aktuellen Stand der Dinge bzw. wo man ihn erfahren kann, für micht ist interessant NetzOÖ. Also gesicherte Informationen, nicht "ich würds so machen, weil..." Ich seh mir jetzt mal die TOR an, da sollte doch etwas zu finden sein... lg Franz |
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Ja darf man, EEGs/BEGs dürfen das. Aus dem Speicher entladen wird so gesehen, als wenn der Strom direkt von der PV kommt. Gilt nur wenn der Speicher ausschließlich von der PV geladen wird. Mache das in meiner BEG auch so. https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/
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es gibt ein paar Bedingungen seitens Netz O.Ö. die ich aber schon vorab eingehalten habe, nach dem die schriftlicher Erlaubnis vom Netz O.Ö. für meinen Buddy da war, verwenden wir den AKKU innerhalb meiner EEG ohne Probleme , sollte daher auch für alle möglich sein.. |
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Und welche Bedingungen waren das? |
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Würde dir empfehlen folgendes durchzulesen (kannst dort netz oö aussuchen): https://www.ooe-ausfuehrungsbestimmungen.at/de/PVschema/ |
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![]() hoffe es ist lesbar
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In den Ausführungsbestimmungen hab ich schon nachgesehen. @optimizer Wo hast du den Text her? Sieht vom Design aus wie Netz OÖ... Wo hast du angefragt bei der NetzOÖ für deine EEG? Selber oder übern Elektriker per Meldewesen? Hast eine eigene EEG mit einem Zweiten in Eigenverwaltung? |
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Wenn du "gesicherte" Information haben willst, geh auf die Webseite der Koordinationsstelle für EGs vom Ministerium. Den Link zum Batterieeinsatz hab ich schon öfters gepostet. Oder ruf dort einfach an. Wenn du bei den Netzbetreibern anrufst, hängt es meistens davon ab, wen du ans Telefon bekommst. Deshalb würde das offiziell vereinheitlicht. PS: Ich hab Batterien in meiner netzbetreiberübergreifenden BEG seit Sept 2023 im Einsatz. |
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Das nützt dir halt nix wenn dein netzbetreiber generell eine Einspeisung verbietet (hatten wir aber alles schon hier im forum und kann man nachlesen): ![]() |
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@PVAndyE Für den Speichereinsatz innerhalb einer EEG gibt es offiziell vereinheitlichte Bestimmungen? Kannst du bitte einen Link posten, das hab ich nicht finden können. Weiter oben gibt es einen Link zu dieser Seite, aber das sind maximal allgemeine Informationen. Beim Netzberteiber anzurufen kann ja gar nix bringen, ich kann doch nicht mit jemandem telefonisch ausmachen, wie ich einen Speicher betreibe. Dafür ist ja das Meldewesen da... |
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https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2021/150/P79/NOR40236733 "(1) Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft darf Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, die eigenerzeugte Energie verbrauchen, speichern oder verkaufen.(...)" Wie soll eine EEG den Strom denn ohne Batterie, welche der EEG zugutekommt (ergo auch einspeist!), speichern können? Da frag ich ehrlich gesagt gar nicht den Netzbetreiber, sondern melde einfach die Batterie... 😈 |
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Hallo Gawan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Einspeisen aus dem Akku in der Nacht - Grauzone ? |
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eine EEG kann nicht vorschreiben was dein jeweiliger netzanbieter akzeptiert oder genehmigt hat! sein netz, seine regeln Steht im jeweiligen netznutzungsvertrag eh drinnen was erlaubt ist und was nicht verstößt man dagegen darf/braucht man sich nicht wundern wenn der netznutzungsvertrag gekündigt und der einspeisezählpunkt deaktiviert wird (man kann dann technisch zwar weiterhin einspeisen aber geld gibt es keines mehr...) |
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Aber gegen das Gesetz verstoßen darf er wohl? Würde ich drauf ankommen lassen. (Vorsicht, meine Laienmeinung.) |
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Wir haben auch Netz OÖ dabei bei unserer BEG. Auch hier stand das Verbot der Einspeisung im Vertrag. Ist halt wirkungslos bei einer EEG/BEG, da es von Rechtswegen erlaubt ist. Netz OÖ hat der betreffenden Partei nach Bekanntgabe der BEG auf unser Drängen hin einen neuen Vertrag mit adaptierter Passage zukommen lassen. Deswegen ja (wie PvAndy geschrieben hat): ignoriere im ersten Schritt den Netzbetreiber und mach das, was die Koordinationsstelle für EGs vorschreibt, denn das zählt |
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Natürlich kann eine EEG nicht vorschreiben, wie die technischen Anschlußbedingungen eines Netzbetreibers einer Batterie sind. Unter der Voraussetzung, daß diese Ordnungsgemäß erfolgte, greift die von @ds50 verlinkte gesetzliche Verpflichtung. Da es in Österreich mehr als 100 Netzbetreiber gibt, war es zu Beginn der EGs natürlich der Fall, daß die Mitarbeiter Netzbetreiber sehr individuell entschieden haben, wie ihre Sicht der Dinge ist. Aufgrund dieser Anfangsschwierigkeiten mit den Netzbetreibern hat sich die Koordinationsstelle, e-Control, das Ministerium und ÖsterreichEnergie (Der Verband der österr. Netzbetreiber) voriges Jahr zusammengesetzt und diese vereinheitlichte Anwendung des Gesetzes vereinbart. Daher auch die Empfehlung an den TE, direkt die Koordinationsstelle anzurufen, wenn er eine "sichere" Aussage haben möchte. Während wir hier die Basisaspekte vom Batterieeinsatz in EGs besprechen, werden gerade von den oben angeführten Akteuren die netzdienlichen Aspekte vom Batterieeinsatz in EGs als weiterführendes Thema besprochen und abgestimmt. (das kann man auch in einer BEG machen. Hab ich letztes Jahr mit meiner BEG begonnen) Es gibt meines Wissens kein "Meldewesen" bei einem Netzbetreiber, das einen ausschließlichen Punkt für den Einsatz einer Batterie in einer EG hat. Das offizielle Meldewesen kümmert sich darum, daß die Batterie so wie bei allen anderen batteriebetriebenen PV Anlagen ordnungsgemäß installiert, angeschlossen und betrieben wird. Es kann aufgrund der oben genannten Gründe passieren, daß ein Netzbetreiber explizit in seinen vertraglichen Netzzugangsbestimmungen die Batterieeinspeisung ins Netz untersagt, einfach weil die Verträge noch nicht modifiziert wurden, der Mitarbeiter keine Erfahrung mit EGs hat, etc ... In diesem Fall lohnt sich der Anruf beim Netzbetreiber um diesen einen Punkt zu addressieren. So wie @thohem schreibt, gibt es in der Regel dann ein vertragliches Update vom betroffenen Netzbetreiber. Sollte das nicht der Fall sein, empfehle ich zuerst die Kontaktaufnahme mit der Koordinationsstelle, die weiterführende Informationen zur Verfügung stellt, wie man mit dem Netzbetreiber vorgehen soll. Sollte es ein besonders renitenter Mitarbeiter sein, dann gibt es immer noch den Weg zur Schlichtungsstelle der e-Control, um eine "finale offizielle" Entscheidung zu bekommen. Glaub nicht, daß es bis jetzt notwendig war, diesen Schritt anzuwenden. Es ist halt ein neues Thema und nicht alle Netzbetreiber haben alle Prozesse bereits angepasst, bzw. ihre Mitarbeiter entsprechend informiert. Aber die gesetzliche Basis für den jetzigen Batteriebetrieb in EGs ist eindeutig da (siehe Link von ds50) und die Bundesländer finanzieren aktuell ihre Forschungsstellen zu weiterführenden Einsatzbereichen von Batterien in EGs (zBsp Netzdienlichkeit & SmartGrid) https://energiegemeinschaften.gv.at/speichereinbindung-in-energiegemeinschaften/ ![]() ![]() PS: Die "Einschränkung", daß Batterien nicht über das Netz geladen werden können, ist beim Einsatz von Batterien in EGs (bei den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen oder als eigenständiger Quartierspeicher) keine Einschränkung. Denn im Gegensatz zum Laden der Batterie in einer Hausanlage, würde jede kWh Energie, die in einer EG orientierten Batterie aus dem Netz geladen wird, 2x Netzgebühren verursachen, bis sie verbraucht werden kann. Bei den jetzigen Netzgebühren und Energiepreisen gibt es keinen Anwendungsfall, wo das finanziell Sinn machen würde.
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Sorry, ich hatte einen veralteten Gesetzestext verlinkt. Der aktuell gültige Gesetzestext ist hier zu finden: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40242346/NOR40242346.html "§ 79.
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