.. andreas82 schrieb: eine mobile Ladelösung gilt nicht als Wallbox. Fixe sind aber in der Tat zu melden und mit 22kW sogar bewilligungspflichtig.
Das stimmt so nicht, lt. TOR ist auch eine mobile Ladelösung eine Ladeeinrichtung und dementsprechend bei Leistung >3,68kVA beim Netzbetreiber zu melden.
Ebenso sind Wärmepumpen >3,68kVA meldepflichtig, hier zählt Verdichter + Heizstableistung. Das heißt quasi alle WP WP [Wärmepumpe] fallen da darunter. Ich persönlich find man sollte hier unterscheiden ob der Heizstab betriebsmäßig läuft (Luft-WP) oder nur im Störfall (Erd-WP).
.. Executer schrieb: Ebenso sind Wärmepumpen >3,68kVA meldepflichtig, hier zählt Verdichter + Heizstableistung. Das heißt quasi alle WP WP [Wärmepumpe] fallen da darunter.
Meine WP WP [Wärmepumpe] hat keinen Heizstab und bleibt locker darunter.
.. Executer schrieb: Ebenso sind Wärmepumpen >3,68kVA meldepflichtig, hier zählt Verdichter + Heizstableistung. Das heißt quasi alle WP WP [Wärmepumpe] fallen da darunter.
Meine WP WP [Wärmepumpe] hat einen Heizstab, nur ist er deaktiviert, bin also immer unter die 3,68 kVA.
Auf Dauer wird nur eine Leistungsermittlung mit 'dynamischer' Anpassung der Netzgebühren sinnvoll sein. Dann kann man sich solche Konstrukte sparen ... und PV-Anlagen werden vermutlich noch unrentabler als sie es gerade sind
.. taliesin schrieb: Auf Dauer wird nur eine Leistungsermittlung mit 'dynamischer' Anpassung der Netzgebühren sinnvoll sein.
Die e-control hat schon kommuniziert dass es das mittelfristig nicht geben wird, es wird ein System kommen wo der höchste 15 Min Wert als Basis herangezogen wird.