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https://www.derstandard.at/story/2000143307361/was-stark-sinkende-immo-preise-fuer-laufende-kredite-bedeuten-wuerden Gibt grad einen Standard Artikel zwecks sinkender Immopreise. In den Kommentaren herrscht ja eher Krisenstimmung dass jetzt die Banken die Kredite fällig stellen. |
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Wenn die Raten ordnungsgemäß bedient werden, wird auch nichts fälliggestellt. Was würden "die Banken" denn alle mit den massig Immobilien anfangen? Um 40% Ausrufungspreis zwangsversteigern und den Markt schwemmen? |
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Gute Frage natürlich. Nur weil die Bank es kann ist halt die Frage ob es Sinn macht. Und wenn ich meine Rate zahle dann verdienens doch mehr als wenn sie die Immobilie billiger verkaufen müssten? |
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Hallo Infinito, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Thema Eigenmittel & Co-Deutsche und österreichische Banken |
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... die Kommentare im Online-Standard ... für Unterhaltung allemal gut Genau darum geht es: die Bank "kann es" nicht einfach, sondern muss sich bei Kündigung und Fälligstellung an das eigene Regelwerk und jenes des ABGB halten. |
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Das wird spannend - auch wie man das in Zeiten des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU rechtlich hinbekommt. Für ausländische Banken, die hier tätig werden wollen, ist es nur allzu verständlich, die Chance zu nutzen. Deren Regulator BaFin hat derlei Regularien auch nicht erlassen. Bleibt nur mehr die Frage: cui bono? |
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Folgende Änderungen kommen: Zwischenfinanzierungen können für 2 Jahre zu 80% angerechnet werden Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften können angerechnet werden (Eigenkapital?) . Untergrenze von 1 Million € beim Ausnahmekontingent pro Kreditinstitut Kredite unter 50.000 € pro Person, 100.000 € bei Paaren, fallen nicht unter die strengen Regeln |
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Hallo HAR80, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Quelle? |
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https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/6250925/Die-Anpassungen-im-Ueberblick_Strenge-Regeln-fuer-Wohnkredite_ |
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Danke. Ich habe auf der gv-Seite gestöbert und nichts gefunden. Es handelt sich derweil nur um eine Empfehlung: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) begrüßte die Empfehlung zu den Lockerungen als "positiven ersten Schritt in die richtige Richtung". Es sei höchste Zeit, dass Zwischenfinanzierungen bei der Kreditvergabe ausreichend berücksichtigt werden können, hieß es in einer Aussendung am Montag. Die Kreditvergabe müsse flexibler, einfacher und näher an den Bedürfnissen der Menschen gestaltet werden. "Dazu braucht es keine Aushöhlung der Regelungen, sondern eine praxisnahe Anwendung, besonders bei den möglichen Ausnahmekontingenten", so Brunner. Was aber vermutlich so oder so ähnlich kommen dürfte. Also grundsätzlich eine gute Nachricht! |
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Konkret handelt es sich um eine Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums, die es im Rahmen der 35. Sitzung an die Finanzmarktaufsicht ausgesprochen hat. Anbei die Presseaussendung des FMSG: https://www.fmsg.at/publikationen/presseaussendungen/2023/35te-sitzung.html ... und die entsprechende APA-Meldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230213_OTS0113/presseaussendung-zur-35-sitzung-des-finanzmarktstabilitaetsgremiums-und-empfehlung-fmsg12023-zur-kim-v "Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80% des gemäß CRR geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden." 😐 |
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Interessante Aussendungen. Dieser Verweis hier auf eine frühere Sitzung ist mir neu: "Leitlinie zur nachhaltigen Immobilienkreditvergabe: Begrenzung der Schuldendienstquote in Höhe von 30% für Kredite mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, wenn die Zinsbindung kürzer als die Hälfte der Laufzeit des Kredits ist." Max 30% des Haushaltseinkommens bei variablen Krediten, statt 40% wenn mehr als die Hälfte der Laufzeit eine Fixverzinsung vereinbart ist. |
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Hmm also großartig würde sich eigentlich nichts ändern. Einzig wenn die nicht rückzahlbaren Zuschüsse als EK angerechnet werden wäre das wohl ein große Änderung. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Spannend ist es auch was passiert wenn die Immobilie für die Zwischenfinanzierung nach 2 Jahren noch immer nicht verkauft ist. Kommts dann zur Zwangsversteigerung? |
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Jede Erleichterung der KIM-V ist als positiv zu werten, und als solche sehe ich die Empfehlung zur Novelle. Fixzinsen liegen aktuell stabil auf mittlerem Niveau, zudem ist die Auslastung (Verfügbarkeit) und Preisgestaltung der Firmen im Bau- und Baunebengewerbe wieder auf einem halbwegs annehmbaren Level. Die Wirtschaftsdaten für den Euroraum und im speziellen für Österreich sind auch nicht so schlecht wie prognostiziert, die gefürchteten Worst Case Szenarien sind nicht eingetroffen. Nicht nur dem traditionell starken Frühjahr geschuldet ist die Stimmungslage somit nicht die schlechteste für angehende Häuslbauer - wie ich bereits an verstärkten Kreditnachfragen feststellen kann. |
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Die einzige Veränderung der neuen Richtlinien im Zusammenhang mit der Kreditvergabe, die ich als sinnvoll sehe, wäre bei der Zwischenfinanzierung, da hier doch ,das Geld hinein kommt. Alle anderen Richtlinien sind eh sehr großzügig. Man soll sich zuerst leisten können 40% des Monatseinkommens für die Rate zu geben. Auch 20% vom Eigenkapital ist wohl das Mindeste. Wir sehen jetzt bereits, dass viele mit dem Zinsenanstieg zu kämpfen haben. Jetzt gerade am WE waren wir bei den Verwandten. Zwei kleine Kinder, die Mutter im Karenz, der Vater Alleinverdiener. Die Kreditrate von 940 Euro auf über 1300 Euro gestiegen, Betriebskosten in der Wohnung 400 Euro, Strom 100 Euro..Der Vater arbeitet von 0-24 um sich das alles leisten zu können. |
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Ja - auf die ursprüngliche Sitzung 2018 bezog sich die seither laufende Kritik des FMSG an der Kreditvergabepraxis der heimischen Banken. Offenbar scheint das Thema "variabler Zinssatz" nun auch dort angekommen zu sein. Konkret auf den variabel verzinsten Anteil wird wie folgt Bezug genommen: "Dazu kommt, dass der Anteil der neu vergebenen Kredite mit variabler Verzinsung seit Mitte des Jahres 2022 deutlich angestiegen ist." ... ein Umstand, der nicht erst seit Mitte 2022 bekannt ist. Ich weiß zwar nicht, was sich an der Risikostruktur des gesamten Kreditportfolios seit Einführung der Verordnung nun gravierend geändert hat - offenbar aber ist der Druck aus Wirtschaft und verzögert damit aus Politik stark genug gewesen, um einen ersten Schritt zur Entschärfung zu tätigen. Das meinte ich mit "unnötiger Verkomplizierung". Wir werden sehen, wie die Banken darauf reagieren (müssen) - kann ich noch nicht beantworten. Es gibt es jedoch Licht am Ende des Tunnels: Die Verordnung mit 30.06.2025 außer Kraft... |
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Warum man da variabel nimmt kapier ich nicht. Ich denke die änderungen werden das ausnahmekontingent entlasten, ich denke aber die hohen zinsen sind im moment wichtiger. Btw 20% em waren bis 2007 gelebte realität, eher 30% (20% + kaufnebenkosten) |
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Weil es in der Praxis meist bei regionalen Instituten so kommuniziert wurde, dass "eh nix passieren kann" UND manchmal die Leistbarkeit im Fixzins (!) rechnerisch nicht gegeben war. Selbst erlebt. Ja, hier im Forum war es Standard, ich selber habe das hier nachlesbar in vielen Threads und bei persönlichen Anfragen jahrelang gebetsmühlenartig gepredigt. Nur die gelebte Praxis "draußen" war oftmals eine andere. |
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Kenne einige die 10-15 Jahre im Berufsleben sind und sich trotzdem über die 20% aufregen. Ich sag dann immer, wenn ihr in den 10+ Jahren die 20% nicht zusammensparen konntet, wie wollt ihr dann 80% + Zinsen in 30 Jahren zurückzahlen, wo auch noch Karenzzeiten etc. dazwischenkommen werden. Die 20% sind blöd für Akademiker, die gut verdienen und noch nicht lange im Berufsleben stehen. |
Was mich da wundert, dass sich eine Bank freiwillig solche Kunden, die relativ leicht ausfallen können, "antut". ||
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Kunden hatten aufgrund der Bonität oft keine Wahl und/oder erkundigten sich schlicht und ergreifend nicht über die Möglichkeiten. Somit wurden keine Topkonditionen vergeben und oftmals hohe BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]'s verrechnet. Die Marge für die Bank also dementsprechend hoch. Volle Zustimmung! Ja, das ist das Timing manchmal durchaus problematisch. |
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ich auch nicht Das glaube ich gar nicht so, da dieses 1) aktuell vorrangig für die Ausweitung des Belehnwertes eingesetzt wird und 2) die Zwischenfinanzierung die Schuldendienstquote belastet (hat) - und zwar in einem Ausmaß, das weitaus zu hoch war für die Ausweitung der Schuldendienstquote von 40% auf die erlaubten maximal 50%. das war "früher" auch so - spätestens jedoch mit dem Fortschreiten der Nullzinspolitik, den überdurchschnittlichen Preisanstiegen und (den zumindest in meiner Wahrnehmung) immer jüngeren Eigenheimerwerbern ist dies in der Ausprägung vergangener Tage vielfach nicht mehr möglich. genau die meine ich - wobei: müssen nicht zwangsläufig Akademiker sein. Die Bank hat i.d.R. beim immobilienhinterlegten Pfandrecht volle Besicherung. Das Ausfallsrisiko für die Bank ist daher überschaubar. |
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... weil gerade eben der FMA-Jahresbericht 2022 herausgekommen ist und die Sorge um die heimische Finanzmarkstabilität infolge der "sorglosen" Kreditvergabe DER Argumentationsanker für die Einführung der KIM-V war: "Österreichs Finanzwirtschaft ist für die Bewältigung dieser Herausforderungen gut gerüstet. So weisen etwa Österreichs Banken im Berichtsjahr mit einer Kernkapitalquote von 16,3% (CET-1) einen historischen Höchststand aus, mehr als doppelt so hoch wie vor der globalen Finanzkrise. Zudem ist der Anteil notleidender Kredite (NPL) mit Werten zwischen 1,3% und 1,8% aller Ausleihungen ebenso historisch niedrig." https://www.fma.gv.at/publikationen/fma-jahresberichte/ |
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