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Welches Bundesland? Steht sie an einer Wand? Wie sehen die direkten Flächen rund um die lwp aus (Beton, Fassade, Kies,...?) Hat der Nachbar die lwp gedrosselt über Nacht? Welche lwp ist's denn? Wie weit sind die Kinderzimmer entfernt? |
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Servus, Angenommen du wohnst in Österreich kommt darauf in welchem Bundesland du bist welche Regeln gelten: https://www.laerminfo.at/ueberlaerm/laermquellen/luftwaermepumpen.html. Denke die Seite hat erst mal die Regeln gut zusammengefasst. Dann wird sich die Frage stellen, ob dein Nachbar für den erzeugten Lärmpegel die richtige Genehmigung hat. Wenn ja und die WP WP [Wärmepumpe] bleibt unter dem genehmigten Schalldruckpegel, wirst wohl damit leben müssen. |
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Nicht unbedingt, wenn es ortsunüblich ist und zB Ortsgebiet (je nachdem wo) zählen 35dB. Wenn der SV der Behörde scharf ist, dann zählen die an der Grundstücksgrenze und nicht am Fenster des Nachbarn. |
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Wie ist dein Verhältnis zu den Nachbarn? Am besten du sprichst sie mal höflich darauf an. Technisch und organisatorisch gibts einige Ansätze die die Situation verbessern: -- Verdichterfrequenz drosseln (dauerhaft oder nur für gewisse Zeiträume, je nach dem wie überdimensioniert die WP WP [Wärmepumpe] ist kann man da wirklich oft ausgiebig und dauerhaft drosseln (der einzige "Vorteil" einer Überdimensionierung )) -- Sauber entkoppeln um Schallübertragungen zu vermeiden (Elastische Aufhängung/Füße etc..) -- Schallschutzgehäuse darüber setzen (kostspielig wenns was gscheites sein soll) -- Die LWP LWP [Luftwärmepumpe] an einem besser geeigneteren Platz versetzen (auch kostspielig, aber vielleicht billiger als Schallschutzgehäuse) -- zusätzliche Maßnahme: Vegetation (Hecke) an Grundstücksgrenze (wird am Garagendach aber eher schwierig wahrscheinlich) Ich selbst kann da ein paar Lieder über dieses Thema singen. Meine LWP LWP [Luftwärmepumpe] war extrem laut. ( Ich behaupte die lauteste LWP LWP [Luftwärmepumpe] überhaupt.) Mit gedrosseltem Verdichter und professioneller Schallschutzhaube habe ich die Sache in den Griff bekommen. Das wichtigste ist, dass du mal mit dem Nachbarn sprichst. Die Verdichterfrequenz zu drosseln wäre mein aller erster Ansatz ( weils nix kostet)......sofern das bei dem LWP LWP [Luftwärmepumpe] Modell möglich ist. (Das wäre die nächste interessante Info die wir bräuchten) Aber auf keinen Fall versuchen das Thema zu ignorieren. Sprich es an! Im Frühling und spätestens im Sommer wirst du den Lärm und das Thema wieder vergessen haben, aber der nächste Winter und weitere leidvolle Lärmnächte kommen bestimmt. Glaube mir! 1 |
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Es geht zwischen den Bundesländern von frommen Wünschen und Empfehlungen mit Verweis auf das Privatrecht über Förderbedingungen bis hin zu strengen verbindlichen Regelungen in der Bauordnung. |
Solange wir das nicht wissen, ist es ein Rätselraten. ||
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Ist es ne massive Garage oder eher ein "leichtbau" Carport bzw. wie ist das Dach ausgeführt? Evtl. Sparrendach mit Blecheindeckung? |
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Solange man das in einem freundlichen Gespräch mit einem einsichtigen Nachbarn regeln kann, ist die rechtliche Situation irrelevant. Und dieses Gespräch wäre sowieso die erste Aktion die ich empfehlen würde. Sobald die Nachbarn uneinsichtig sind, kann man das ganze mal von der rechtlichen Seite aufrollen. Also um die Frage "Kann man dagegen etwas tun" zu beantworten: Ja, Punkt 1 die Nachbarn drauf ansprechen. Punkt 2, die rechtliche Situation klären. |
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So ist es. Noch dazu steht und fällt alles mit dem Aufstellort und dessen Beschaffenheit Kann was bringen, muss es aber nicht. Kommt drauf an ob es ein Körper- oder Luftschall Thema ist. Deswegen ist der Aufstellort zu hinterfragen Das ändert nichts an der Lautheit. Erst 50m Dicke Hecken / Gehölze bringen 0,1dB in gewissen Frequenzen. Den einzigen Effekt den dies haben könnte ist in der Psychoakustik beschrieben: man sieht das laute Teil nicht mehr, also ist es leiser. Da dies ein rein subjektiver Effekt ist, kann man den auch schwer beschreiben. Andererseits gibts auch sowas wie "Annoyed Index" - wenn es einen total stört und man schon drauf wartet, dass es wieder laut werden wird, dann muss man in der Schalltechnik sogar einen Anpasswert von +5dB annehmen, da es für die Betroffenen einfach subjektiv lauter ist. Ist bei Gesprächen (Gastgarten draußen) auch so, da unser Hirn nunmal zuhören will, was da geredet wird, auch wenn man nicht Neugierig ist. Daraus resultiert eine erhöhte Lautheit, die Messtechnisch aber nicht nachweisbar ist. Also ja, mit Nachbarn reden und eine Lösung finden ist erstmal das Mittel der Wahl. Und mehr Infos wären hier auch nicht übel, dann kann man etwas mehr aussagen 2 |
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Das darf man jetzt nicht falsch verstehen, man soll natürlich nicht sofort mit dem Kodex in der Hand zum Nachbarn laufen und anprangern, was er alles nicht darf. Aber man kann gut informiert über die eigene Situation das Gespräch suchen. "Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist". Beim Arbeitgeber wird auch keiner sagen, ich gehe so lange auf Urlaub und bekomme soviel Gehalt, solange es niemanden stört, man will ja nirgends anecken. Nein, da weiß jeder wieviel Urlaub einem zusteht, wieviel Gehalt, welche Spesen, welche Überstundenzuschläge. 2 |
Die rechtliche Situation ist nie irrelevant, solange wir in einem Rechtstaat leben, wo die Eckpfeiler unseres gesamten Zusammenlebens auf Gesetzen basieren. Autofahren, Kindergarten, Schule, Arbeit, Hausbauen, Stromeinspeisen. ||
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Ja, das stimmt schon, dass das nicht ganz so viel hilft. Da gehts mehr um das Prinzip "Aus den Augen, aus dem Sinn." Ist nur als zusätzliche Maßnahme gedacht. Nochmal als schon mehrmals erwähnter Tipp: Sprich höflich mit deinem Nachbarn und geht die Sache gemeinsam an. Mit einem Rechtsstreit wirst nicht glücklich. Den Nachbarn hast ja vermutlich länger. |
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Irrelevant war vielleicht etwas überspitzt ausgedrückt, aber ich meinte im Prinzipe eh das was du schreibst: |
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NÖ |
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Freundliches Gespräch völlig richtig, aber in klassichen Verhandlungssinne, sollte man immer seine "BATNA" wissen: https://de.wikipedia.org/wiki/BATNA |
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Gibt's auch noch mehr Information zu der Pumpe und zum Aufstellort wie bereits geschrieben? lt. Lärminfo: Niederösterreich Die Aufstellung von Wärmepumpen ist nach der Niederösterreichischen Bauordnung bewilligungs-, anzeige- und meldefrei, es gibt keine zentrale Vorgabe bezüglich der Lärmimmission. Bitte beachten Sie, dass das Zivilrecht ebenfalls Regelungen zu Lärmstörungen im Nachbarschaftsbereich beinhaltet. Grundsätzlich werden in Österreich die Immissionstechnischen Wirkungen auf die nächsten nachbarlichen Grundgrenzen beurteilt und diese sind zu berücksichtigen. Normalerweise ist die Nacht schlagend, weil hier die Grenzwerte strikter sind. Weil man aber selten in der Nacht an der GG schläft, zählt eher der Wert am Fenster. Unbedenklich ist das Ganze, wenn der andauernde Betrieb der Anlage im Bereich des Basispegels liegt (vereinfacht: Umgebungsgeräusch bei dem subjektive "Stille" herrscht). Dann hat man keine Chance, auch wenn man es subjektiv wahrnimmt. Nimmt man die Planungsrichtwerte samt Planungsbasispegel der Önorm S5021 her, hat man für Kategorie 2 Bauland, Wohngebiet in Vororten, Wochenendhausgebiet, ländliches Wohngebiet einen Beurteilungspegel von 40dB und einen Planungsbasispegel von 30dB. Bei mehr als 10dB Unterschied der beiden Pegel kann davon ausgegangen werden, dass das Geräusch keinen nennenswerten Einfluss mehr hat. Annahme: Wenn seine LWP LWP [Luftwärmepumpe] ca. 10m von deinem Fenster weg ist, darf sie maximal 58dB Schalleistung haben (LwA -20*log(abstand)-8), gängige Wärmepumpen haben das durchaus (und mehr). Ist sie nun nicht richtig eingestellt (Nachtabsenkung) und ist der Aufstellort nun zusätzlich unvorteilhaft (mehrere reflektierende Seiten/Wände), dann steigt selbst bei einer LWP LWP [Luftwärmepumpe] die nur 50dB hat der Pegel schnell auf über 60. Ist das eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] mit R290? Dann gibt's dafür auch Vorschriften mit Abständen usw. die der Nachbar einhalten muss - im speziellen auf Dächern. |
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Wie wär's mal mit nem Bild ? |
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warum macht das Kältemittel da einen Unterschied (frage nur interessehalber)? |
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Vielleicht Brandschutz? |
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R290 ist brennbar und unterliegt ein paar Regeln |
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Wie bereits von den Anderen geschrieben: hier gibt's gewisse Abstände aus Brandschutz Gründen (glaub 1,5m zur Wand, 2m von Dachkanten, in keiner Senke usw) die einzuhalten sind. |
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Spannend. In meiner Vitocal 200s ist R290 und laut Montageanleitung kann die Ausseneinheit 200mm vor eine Wand gestellt werden. Gibt es dazu eine Norm? |
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Wände sind nicht das Problem, es geht um Öffnungen im Gebäude wie Kellerfenster usw. da Propan schwerer als Luft ist und sich dort ansammeln kann. Mehr dazu hier: https://www.tga-fachplaner.de/heizungstechnik/natuerliches-kaeltemittel-r290-der-optimale-aufstellort-fuer-eine-propan |
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